Nutzerkoordinator
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Nutzerkoordinator vertritt innerhalb der Betreiberorganisation die abgestimmten Anforderungen der späteren Gebäudenutzer im Bauprojekt. Er sorgt dafür, dass das Kerngeschäft, seine Arbeitsabläufe und seine räumlichen Voraussetzungen frühzeitig und nachvollziehbar beschrieben werden. Dazu führt er Beiträge der betroffenen Organisationseinheiten zusammen und übersetzt sie in entscheidungsfähige Anforderungen für die Projektbeteiligten. Die Funktion ist der Nutzerleitung oder einer beauftragten betreiberseitigen Projektleitung zugeordnet. Zu Beginn werden vertretene Bereiche, Ansprechpartner, Informationsrechte und Entscheidungsgrenzen festgelegt. Der Nutzerkoordinator ist nicht automatisch befugt, für sämtliche Nutzungsbereiche verbindliche Zusagen zu treffen. Fachlich oder wirtschaftlich wesentliche Festlegungen benötigen die Zustimmung der jeweils verantwortlichen Leitung. Bei gemieteten oder gemeinsam genutzten Gebäuden werden Nutzer-, Eigentümer- und Betreiberinteressen ausdrücklich unterschieden. Die Funktion ersetzt weder die Architekturplanung noch das allgemeine Flächenmanagement oder die gesetzlich vorgesehene Beteiligung von Interessenvertretungen. Eine Zusammenfassung mit anderen Projektaufgaben ist möglich, sofern die Nutzerinteressen ausreichend bearbeitet und Zielkonflikte transparent entschieden werden.
