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Planungs- und Baubegleitendes FM: Auftraggeber- und Betreiberpflichten

Facility Management: Planungs- und Baubegleitung » Konzeption » Planungsphase » Auftraggeber- und Betreiberpflichten

Planungs- und Betreiberpflichten

Planungs- und Betreiberpflichten

Das planungs- und baubegleitende Facility Management (FM) ist ein integraler Bestandteil moderner Bauprojekte. Ziel ist es, die späteren Betriebsanforderungen bereits in der Planungs- und Bauphase zu berücksichtigen, um Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sicherzustellen. Dabei spielen sowohl die baubegleitenden Pflichten des Auftraggebers als auch die späteren Betreiberpflichten eine entscheidende Rolle.

Die baubegleitenden Auftraggeberpflichten und Betreiberpflichten sind essenziell, um den langfristigen Erfolg eines Bauprojekts sicherzustellen. Während der Auftraggeber durch klare Vorgaben und eine enge Zusammenarbeit mit FM-Experten die Grundlage für einen effizienten Betrieb schafft, sorgt der Betreiber durch nachhaltige Betriebsführung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb.

Die Integration dieser Pflichten in den Planungs- und Bauprozess fördert nicht nur die Effizienz, sondern auch die Zufriedenheit aller Beteiligten. Eine enge Abstimmung, die Nutzung moderner Technologien und die Berücksichtigung aktueller rechtlicher Anforderungen sind der Schlüssel zum Erfolg.

Baubegleitende Auftraggeberpflichten

Bereitstellung klarer Vorgaben und Planungsgrundlagen

  • Definition: Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle relevanten Informationen und Anforderungen an die Planungsteams kommuniziert werden.

  • Pflichten: Erstellung eines Lastenhefts mit Anforderungen an den späteren Betrieb.

  • Definition von Nachhaltigkeitszielen und Energieeffizienzstandards.

  • Bereitstellung von Grundlagendaten (z. B. Nutzungskonzepte, technische Anforderungen).

Rechtliche Grundlage:

  • HOAI: Verpflichtung zur klaren Aufgabenstellung.

  • Bauordnungen der Länder: Anforderungen an bauliche Standards.

Integration von Facility Management-Experten

  • Ziel: Sicherstellung, dass Betriebsanforderungen in der Planung berücksichtigt werden.

  • Pflichten: Frühzeitige Einbindung von FM-Experten in die Entwurfsplanung.

  • Regelmäßige Abstimmung zwischen Architekten, Ingenieuren und FM-Teams.

Rechtliche Grundlage:

  • ArbStättV: Berücksichtigung der späteren Nutzung und Arbeitssicherheit.

Sicherstellung der Lebenszykluskostenanalyse

  • Definition: Lebenszykluskosten umfassen die Bau-, Betriebs-, Instandhaltungs- und Entsorgungskosten eines Gebäudes.

  • Pflichten: Beauftragung einer Lebenszykluskostenberechnung durch Fachplaner.

Rechtliche Grundlage:

  • DIN 276: Vorgaben zur Kostenplanung.

  • GEG (Gebäudeenergiegesetz): Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaschutz.

Qualitätssicherung während der Bauphase

  • Ziel: Sicherstellung, dass die Planung korrekt umgesetzt wird.

  • Pflichten: Regelmäßige Bauüberwachung durch den Auftraggeber oder beauftragte Dritte.

  • Prüfung der Bauausführung hinsichtlich der geplanten FM-Anforderungen.

  • Sicherstellung der Dokumentation aller technischen Anlagen.

Rechtliche Grundlage:

  • VOB/B: Vorschriften zur Bauausführung und Abnahme.

Übernahme der Betriebsverantwortung

  • Definition: Mit der Fertigstellung des Gebäudes übernimmt der Betreiber die Verantwortung für den sicheren und effizienten Betrieb.

  • Pflichten: Sicherstellung der Betriebsbereitschaft aller technischen Anlagen.

  • Implementierung eines Wartungsplans basierend auf den Vorgaben der Hersteller.

  • Durchführung regelmäßiger Prüfungen (z. B. gemäß BetrSichV).

Rechtliche Grundlage:

  • BetrSichV: Anforderungen an die Sicherheit technischer Anlagen.

  • DGUV Vorschrift 3: Prüfung elektrischer Anlagen.

Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

  • Ziel: Minimierung der Betriebskosten und Erreichung von Klimazielen.

  • Pflichten: Betrieb von Anlagen gemäß den Vorgaben des GEG.

  • Optimierung der Energieeffizienz durch Energiemanagementsysteme.

Rechtliche Grundlage:

  • GEG: Vorschriften zur Energieeinsparung.

  • ISO 50001: Standard für Energiemanagementsysteme.

Dokumentation und Berichtswesen

  • Ziel: Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit aller Betriebs- und Wartungsprozesse.

  • Pflichten: Erstellung eines Betriebshandbuchs mit allen relevanten Informationen.

  • Regelmäßige Berichterstattung über Prüfungen und Wartungen.

  • Sicherstellung der DSGVO-Konformität bei der Datenverarbeitung.

Rechtliche Grundlage:

  • BetrSichV: Dokumentationspflichten.

  • DSGVO: Datenschutz bei der Verarbeitung von Mitarbeiter- und Nutzerdaten.

Schulung und Qualifikation des Betriebspersonals

  • Ziel: Sicherstellung eines kompetenten und sicheren Betriebs.

  • Pflichten: Schulung des Betriebspersonals in der Nutzung technischer Anlagen.

  • Regelmäßige Unterweisungen zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz.

Rechtliche Grundlage:

  • ArbSchG: Unterweisungs- und Schulungspflichten.

Reduzierung von Betriebskosten

Die frühzeitige Berücksichtigung von Betriebsanforderungen minimiert langfristig die Kosten für Wartung und Instandhaltung.

Verbesserung der Betriebssicherheit

Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben reduziert Risiken und erhöht die Sicherheit für Nutzer und Betreiber.

Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit

Eine nachhaltige Planung und ein effizienter Betrieb tragen zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks bei.