Aufbewahrungs- und Archivierungsdatensatz
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Aufbewahrungs- und Archivierungsdatensatz
Dieser Aufbewahrungs- und Archivierungsdatensatz bildet den formalen Abschluss- und Aufbewahrungsvermerk für ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb über [Leistungsbezeichnung] im Bereich Planungs- und Baubegleitung. Er dient dazu, nach Abschluss der Zuschlagsphase die Vollständigkeit der offiziellen Vergabeakte festzustellen, begründete Lücken, Ersetzungen oder Nichtanwendbarkeiten nachvollziehbar zu dokumentieren und die verbindliche Archivierungs- und Aufbewahrungsentscheidung einschließlich Auslöser, Frist, Format, Speicherort, Zugriffsbeschränkung und Freigabeverantwortung festzuhalten; zugleich soll der Datensatz so klar und prüffähig aufgebaut sein, dass interne Kontrolle, Revision, Compliance, Rechtsfunktion und sonstige befugte Stellen den Status, die Nachvollziehbarkeit und die Behandlung der Verfahrensakte ohne Rückgriff auf informelle Nebenablagen beurteilen können.
Dokumentation und Archivierung im Vergabeverfahren
- Zweck und Geltungsbereich des Datensatzes
- Verfahrensidentifikationsdaten
- Grundlage und Methode der Dateivollständigkeitsprüfung
- Ergebnisse der Vollständigkeitsprüfung
- Fehlende, ersetzte oder nicht anwendbare Positionen
- Erforderliche Korrekturmaßnahmen vor Archivierung
- Archivierungs- und Aufbewahrungsentscheidung
- Berechnete Fristen
- Archivformat und Speicherort
- Zugriffs-, Vertraulichkeits- und Schutzanforderungen
- Abweichungen, Sperrvermerke und Sonderaufbewahrungsfälle
- Freigabe und Aktenabschluss
- Anlagen zu diesem Datensatz
- Anlage B – Fristenberechnungsblatt
- Anlage C – Ausnahmen- und Nachverfolgungslog
Ziel des Dokuments
Dieser Datensatz dient der abschließenden Dateivollständigkeitsprüfung und der dokumentierten Archivierungs- und Aufbewahrungsentscheidung für das Vergabeverfahren. Er bestätigt, ob die Dokumentation der Zuschlagsphase vollständig, nachvollziehbar, lesbar und archivierungsfähig vorliegt. Er dokumentiert außerdem, ob vor Freigabe zur Archivierung noch Korrekturmaßnahmen erforderlich sind, ob offene Ausnahmen vorliegen und wer deren Erledigung verantwortet.
Geltungsbereich der geprüften Akte
Die Prüfung umfasst die vollständige Vergabeakte, soweit sie für die Zuschlagsphase und den formalen Aktenabschluss maßgeblich ist. Dazu gehören insbesondere die Verfahrensstammakte, Teilnehmer- und bieterbezogene Unterlagen, Verhandlungs- und Klarstellungsunterlagen, Wertungs- und Zuschlagsunterlagen, Vertragsabschlussunterlagen, leistungsstufen- und meilensteinbezogene Nachweise, Teilabnahme- und Abnahmebezüge sowie technische Nachweise über elektronische Ablage, Exporte, Versionen und Dokumentationsstrukturen, soweit diese Bestandteil der offiziellen Akte sind.
Abgrenzung
Dieses Dokument gibt die zugrunde liegenden Vergabeunterlagen nicht inhaltlich wieder und ersetzt weder Leistungsbeschreibungen, Vertragsentwürfe, Bewertungsmatrizen, Verhandlungsprotokolle, Dokumentationskonzepte noch sonstige Primärunterlagen des Verfahrens. Gegenstand dieses Datensatzes ist ausschließlich die Feststellung ihrer Anwesenheit, ihres Status, ihrer Ablage und ihrer archivrechtlichen Behandlung. Ausführungs-, Betriebs- oder Nachtragsunterlagen außerhalb der Zuschlagsphase werden nur dann erfasst, wenn sie für den formalen Abschluss der Vergabeakte zwingend erforderlich sind.
Verfahrensidentifikationsdaten
| Feld | Eintrag |
|---|---|
| Verfahrensbezeichnung | [Verfahrensbezeichnung] |
| Vergabereferenz / Geschäftszeichen | [Vergabereferenz] |
| Leistungsbezeichnung | [Leistungsbezeichnung] |
| Verfahrensart | [Verfahrensart] |
| Los / Fachlos / Paket | [Losbezeichnung oder „nicht zutreffend“] |
| Zuständige Organisationseinheit | [Organisationseinheit] |
| Aktenzeichen | [Aktenzeichen] |
| Archivreferenz | [Archivreferenz] |
| Federführende Funktion | [Funktion] |
| Verfahrensplattform / Aktenablage | [Plattform / DMS / Laufwerk / Registratur] |
| Beauftragungsstand / Leistungsstufe | [Stufe / Abruf / Option / nicht zutreffend] |
| Datum Einleitung | [TT.MM.JJJJ] |
| Datum finale Angebotsabgabe / finale Verhandlungsrunde | [TT.MM.JJJJ] |
| Datum Zuschlagsentscheidung | [TT.MM.JJJJ] |
| Datum Vertragsschluss / Zuschlag | [TT.MM.JJJJ] |
| Datum formaler Aktenabschluss | [TT.MM.JJJJ] |
| Aktenverantwortliche Person | [Name oder Funktion] |
| Archivverantwortliche Person | [Name oder Funktion] |
Prüfbasis
Prüfbasis sind das freigegebene Dokumentenregister, die maßgebliche Verfahrensstruktur der elektronischen Vergabe- und/oder Dokumentenplattform, das interne Akten- und Ablageschema, die Freigabe- und Zeichnungsläufe, die registrierten Verfahrensentscheidungen sowie vorhandene Export-, Upload- und Versandnachweise. Sofern mehrere Ablagesysteme genutzt wurden, ist eine führende Referenzablage festzulegen und im Feld [führende Referenzablage] zu dokumentieren.
Prüfmethode
Die Vollständigkeit wird durch systematischen Abgleich der Soll-Struktur mit dem Ist-Bestand geprüft.
Dabei sind mindestens folgende Prüfschritte durchzuführen:
Prüfung, ob alle im Register vorgesehenen Dateigruppen und Pflichtnachweise in der Akte referenziert sind.
Prüfung, ob maßgebliche Dokumente in ihrer finalen, freigegebenen oder signierten Fassung vorliegen.
Prüfung, ob Datum, Version, Dateiname, Zuordnung und Lesbarkeit nachvollziehbar sind.
Prüfung, ob elektronische Dokumente technisch lesbar, nicht beschädigt und in archivierungsfähigem Format vorhanden sind, soweit dies nach interner Regel vorgeschrieben ist.
Prüfung, ob Portalexporte, Eingangs- und Versandnachweise, Angebotsstände, Verhandlungsstände, Meilensteinstände, Teilabnahmen und Zuschlagsdokumentation vollständig reproduzierbar sind.
Prüfung, ob physische und elektronische Bestandteile einer Hybridakte deckungsgleich referenziert sind.
Prüfung, ob ersetzte, überholte oder nicht anwendbare Einträge nachvollziehbar gekennzeichnet und begründet wurden.
Prüfung, ob Dokumentationskonzept, Datenstruktur, Datenschutz- und Vertraulichkeitsklassifizierung korrekt referenziert und zugriffsbeschränkt abgelegt wurden.
| Status | Definition |
|---|---|
| vollständig | Alle maßgeblichen Dateigruppen und Pflichtnachweise liegen in prüfbarer Form vor; keine aktenrelevanten Lücken. |
| vollständig mit begründeten Ausnahmen | Die Akte ist im Ergebnis archivierbar; einzelne Positionen fehlen, wurden ersetzt oder sind nicht anwendbar, die Begründung ist dokumentiert und genehmigt. |
| unvollständig mit Nachverfolgungsbedarf | Wesentliche Nachweise oder Referenzen fehlen; eine Freigabe zur Archivierung ist nur nach Abschluss definierter Maßnahmen zulässig. |
| nicht anwendbar | Die Position ist für dieses Verfahren oder für den konkreten Verfahrensstand nicht einschlägig; die Nichtanwendbarkeit ist dokumentiert. |
Mindestanforderungen vor Archivierungsfreigabe
Eine Archivierungsfreigabe darf nur erteilt werden, wenn die Akte den Verfahrensablauf, die Zuschlagsentscheidung, die maßgeblichen Freigaben, die stufenbezogene Leistungssystematik und den Abschlusszustand in sich geschlossen nachvollziehbar macht. Informelle Arbeitsstände, private Nebenablagen oder ungesicherte Entwurfsfassungen dürfen nicht die offizielle Akte ersetzen. Offene Punkte sind nur zulässig, wenn sie die Rekonstruierbarkeit der Zuschlagsphase nicht beeinträchtigen und mit Maßnahme, Frist und Verantwortung dokumentiert sind.
Zusammenfassende Feststellung
Gesamtergebnis: [vollständig / vollständig mit begründeten Ausnahmen / unvollständig mit Nachverfolgungsbedarf]
Nach Prüfung der unter Abschnitt 4 beschriebenen Prüfbasis und Prüfmethode wird festgestellt, dass die Vergabeakte zum Verfahren [Vergabereferenz] den Status [Status] aufweist. Die Akte ist [archivierbar / unter Vorbehalt archivierbar / nicht archivierbar], weil [Kurzbegründung]. Noch offene Punkte mit Einfluss auf die Freigabe sind unter Abschnitt 5.4 und Abschnitt 8 dokumentiert.
Ergebnis nach Dateigruppe
| Dateigruppe | Vollständigkeitsstatus | Referenz / Ablageort | Aufbewahrungskategorie | Prüf- / Löschdatum | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| Verfahrensstammakte | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] |
| Teilnehmer- und bieterbezogene Unterlagen | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] |
| Verhandlungs- und Klarstellungsakte | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] |
| Leistungsstufen-, Meilenstein- und Teilabnahmebezug | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] |
| Wertungs-, Freigabe- und Zuschlagsakte | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] |
| Vertragsabschluss- und finale Ablageakte | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] |
| System-, Export- und technische Archivnachweise | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] |
Fehlende, ersetzte oder nicht anwendbare Positionen
Fehlende, ersetzte, zusammengeführte oder nicht anwendbare Unterlagen sind einzeln zu erfassen. Eine pauschale Sammelbegründung ist unzulässig. Für jede Abweichung ist festzuhalten, ob die Nachvollziehbarkeit des Verfahrens beeinträchtigt wird oder nicht.
Fehlende, ersetzte oder nicht anwendbare Positionen
Fehlende, ersetzte, zusammengeführte oder nicht anwendbare Unterlagen sind einzeln zu erfassen. Eine pauschale Sammelbegründung ist unzulässig. Für jede Abweichung ist festzuhalten, ob die Nachvollziehbarkeit des Verfahrens beeinträchtigt wird oder nicht.
Erforderliche Korrekturmaßnahmen vor Archivierung
Soweit vor Archivierung noch technische, formale oder dokumentarische Nacharbeiten erforderlich sind, sind diese verbindlich zu erfassen. Typische Maßnahmen können sein: Nachupload finaler Fassungen, Scan und Zuordnung physischer Dokumente, Korrektur der Dateibenennung, Ergänzung eines Portalexports, Ersetzung beschädigter Dateien, Abschluss einer Versionskennzeichnung, Nachtrag eines Freigabevermerks oder Nachpflege eines Meilenstein- bzw. Abnahmebezugs.
Archivierungs- und Aufbewahrungsentscheidung
Hiermit wird festgestellt, dass die Vergabeakte des Verfahrens [Vergabereferenz] [zur Archivierung freigegeben / unter Vorbehalt freigegeben / nicht freigegeben] ist. Maßgeblich für die Freigabe ist der unter Abschnitt 5 dokumentierte Vollständigkeitsstatus.
Auslöser der Aufbewahrungsfrist
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem dokumentierten Eintritt des maßgeblichen Auslöseereignisses. Als Auslöseereignis ist genau ein führender Fristanlauf festzulegen, sofern das interne Regelwerk keine andere Prioritätsregel vorgibt.
Auslöseereignis: [Zuschlagsentscheidung / Vertragsschluss / formaler Aktenabschluss / anderes Ereignis nach Regelwerk]
Auslösedatum: [TT.MM.JJJJ]
Regelwerksgrundlage: [interne Regel / Rechtsgrundlage / Archivierungsvorgabe]
Aufbewahrungsfrist
Die anzuwendende Aufbewahrungsfrist beträgt [Aufbewahrungsfrist in Jahren / Monaten] ab dem festgelegten Auslöseereignis. Sofern mehrere Fristen in Betracht kommen, gilt die längste einschlägige Frist. Laufende Rechtsbehelfe, Streitigkeiten, Prüfvorbehalte, Schadensersatzsachverhalte, Compliance-Untersuchungen oder sonstige Sperrgründe verlängern oder hemmen die Aussonderung nach Maßgabe des internen Regelwerks.
Archivformat und Speicherort
Die führende Archivfassung ist als [elektronische Akte / physische Akte / Hybridakte] aufzubewahren. Die Ablage erfolgt ausschließlich im freigegebenen Archiv- oder Dokumentensystem.
| Feld | Eintrag |
|---|---|
| Führendes Archivformat | [PDF/A / Originalformat / Hybrid / anderes Format] |
| Speicherort / Repository | [System / Registratur / Archivraum] |
| Archivpfad / Signatur | [ ] |
| Unveränderbarkeit aktiviert | [ja / nein] |
| Prüfsumme / technischer Integritätsnachweis | [ ] |
| Backup- / Redundanzregel | [ ] |
| Physischer Lagerort, falls einschlägig | [ ] |
Archivmetadaten
Folgende Metadaten sind spätestens mit Archivierungsfreigabe vollständig zu pflegen: [Dokumententitel], [Vergabereferenz], [Leistungsbezeichnung], [Vergabephase], [Vertraulichkeitsstufe], [Aufbewahrungscode], [Auslösedatum], [Wiedervorlagedatum], [Aktenverantwortung], [Löschprüfung erforderlich ja/nein], [Sperrvermerk ja/nein].
Zugriffsklassifizierung
Der Zugriff auf die archivierte Akte erfolgt ausschließlich rollenbasiert und nach dem Need-to-know-Prinzip. Schreibzugriffe nach Archivierungsfreigabe sind unzulässig, soweit nicht ein dokumentierter Ausnahmeprozess mit Protokollierung vorgesehen ist.
| Zugriffskreis | Zugriffsart | Zulässiger Zweck | Freigabe erforderlich |
|---|---|---|---|
| Verfahrensverantwortliche Funktion | [lesen / administrieren] | Verfahrensnachweis, Rückfragen, Nachprüfung | [ja / nein] |
| Interne Revision / Kontrollfunktion | [lesen] | Prüfung, Audit, Nachvollziehbarkeit | [ja / nein] |
| Rechtsfunktion / Compliance | [lesen] | Rechtsprüfung, Sperrvermerk, Streitfälle | [ja / nein] |
| Archiv- / Registraturfunktion | [administrativ] | Archivierung, Fristensteuerung | [ja / nein] |
| IT-Systemadministration | [technisch] | Systembetrieb ohne inhaltliche Nutzung | [ja / nein] |
Vertraulichkeitskennzeichnung
Die Akte ist mindestens mit [intern / vertraulich / besonders schutzbedürftig] zu kennzeichnen. Sofern die Akte kommerziell sensible Informationen, personenbezogene Daten, geschützte Angebotsinhalte, Preisangaben, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder sicherheitsrelevante Informationen enthält, sind diese Schutzbedarfe in den Metadaten und Berechtigungen ausdrücklich abzubilden.
Integritäts- und Nachvollziehbarkeitsanforderungen
Die archivierte Fassung muss gegen unkontrollierte Veränderung geschützt sein. Jede zulässige technische oder administrative Aktion ist zu protokollieren. Versionswechsel nach Aktenabschluss sind unzulässig; nachträgliche Ergänzungen dürfen nur über dokumentierte Nachtrags- oder Anlagenvermerke erfolgen, ohne die ursprüngliche Abschlussfassung zu überschreiben. Abruf, Einsicht und Export sind revisionsgeeignet nachvollziehbar zu protokollieren.
Datenschutz und Datenminimierung
Personenbezogene Daten dürfen nur im für die offizielle Verfahrensakte erforderlichen Umfang aufbewahrt werden. Doppelte Arbeitskopien, unsystematische Mailablagen oder nicht freigegebene Schattenregister sind zu bereinigen, soweit keine andere Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Vor Weitergabe oder Offenlegung sind gegebenenfalls Schwärzungen, Zugriffsbeschränkungen oder Teilaktenbildungen nach [interner Regel] vorzunehmen.
Abweichungen von Standardfristen
Abweichungen von der Standardaufbewahrung sind schriftlich zu begründen. Gründe können insbesondere sein: anhängige Nachprüfungs- oder Rechtsmittelverfahren, offene Zahlungs- oder Schadensersatzfragen, Prüfvorbehalte, Fördermittel- oder Verwendungsnachweisprüfungen, Compliance-Sachverhalte, interne Untersuchungen, Verdacht auf Regelverstöße oder ausdrückliche Löschsperren.
Offenes Ausnahmenregister
| Nr. | Sachverhalt | Auswirkung auf Aktenabschluss / Frist | Maßnahme | Verantwortliche Funktion | Zieltermin | Status |
|---|---|---|---|---|---|---|
| [1] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [TT.MM.JJJJ] | [offen / erledigt] |
| [2] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [TT.MM.JJJJ] | [ ] |
| [3] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [TT.MM.JJJJ] | [ ] |
Nachverfolgungsverantwortung
Für jeden offenen Ausnahme- oder Sperrfall ist eine verantwortliche Funktion zu benennen. Diese verantwortliche Funktion überwacht Fristen, dokumentiert Erledigung oder Fortdauer des Sperrgrunds und veranlasst nach Wegfall des Sperrgrunds die Neubewertung von Wiedervorlage- und Aussonderungsdatum.
Erstellt durch
| Feld | Eintrag |
|---|---|
| Name / Funktion | [ ] |
| Organisationseinheit | [ ] |
| Datum | [TT.MM.JJJJ] |
| Signatur / Workflow-Referenz | [ ] |
Geprüft durch
| Feld | Eintrag |
|---|---|
| Name / Funktion | [ ] |
| Organisationseinheit | [ ] |
| Datum | [TT.MM.JJJJ] |
| Signatur / Workflow-Referenz | [ ] |
Freigegeben durch
| Feld | Eintrag |
|---|---|
| Name / Funktion | [ ] |
| Organisationseinheit | [ ] |
| Datum | [TT.MM.JJJJ] |
| Signatur / Workflow-Referenz | [ ] |
Formeller Aktenabschlussvermerk
Mit Unterzeichnung dieses Datensatzes wird bestätigt, dass die Vergabeakte des Verfahrens [Vergabereferenz] nach Maßgabe dieses Dokuments geprüft wurde, der dokumentierte Status den zum Prüfzeitpunkt festgestellten Aktenbestand zutreffend wiedergibt und die Archivierungs- und Aufbewahrungsentscheidung verbindlich in der Akte nachgewiesen ist. Sofern eine Freigabe unter Vorbehalt erfolgt, ist eine erneute Abschlussbestätigung nach Abarbeitung der offenen Maßnahmen zwingend erforderlich.
Anlage A – Kontrollblatt Dateivollständigkeit
| Prüffeld | Ergebnis | Bemerkung |
|---|---|---|
| Dokumentenregister vorhanden und freigegeben | [ja / nein] | [ ] |
| Führende Referenzablage festgelegt | [ja / nein] | [ ] |
| Finalfassungen eindeutig gekennzeichnet | [ja / nein] | [ ] |
| Freigaben / Zeichnungsläufe nachgewiesen | [ja / nein] | [ ] |
| Leistungsstufen- und Meilensteinbezug dokumentiert | [ja / nein] | [ ] |
| Teilabnahme- / Abnahmezustände referenziert | [ja / nein] | [ ] |
| Verhandlungs- und Klarstellungsdokumentation referenziert | [ja / nein] | [ ] |
| Wertungs- und Zuschlagsdokumentation vollständig | [ja / nein] | [ ] |
| Vertragsabschlussunterlagen vollständig | [ja / nein] | [ ] |
| Dokumentationskonzept / Datenstruktur referenziert | [ja / nein] | [ ] |
| Technische Lesbarkeit sämtlicher Dateien geprüft | [ja / nein] | [ ] |
| Archivformat / Speicherort festgelegt | [ja / nein] | [ ] |
| Vertraulichkeits- und Datenschutzklassifizierung korrekt gesetzt | [ja / nein] | [ ] |
| Offene Abweichungen separat erfasst | [ja / nein] | [ ] |
| Archivierungsfreigabe möglich | [ja / nein] | [ ] |
Anlage B – Fristenberechnungsblatt
| Feld | Eintrag |
|---|---|
| Vergabereferenz | [ ] |
| Maßgebliches Auslöseereignis | [ ] |
| Auslösedatum | [TT.MM.JJJJ] |
| Regelwerksgrundlage | [ ] |
| Aufbewahrungsfrist | [ ] |
| Wiedervorlagedatum | [TT.MM.JJJJ] |
| Frühestes Lösch- / Aussonderungsdatum | [TT.MM.JJJJ] |
| Sperrvermerk aktiv | [ja / nein] |
| Falls ja, Grund | [ ] |
| Berechnet durch | [ ] |
| Geprüft durch | [ ] |
| Freigegeben durch | [ ] |
Anlage C – Ausnahmen- und Nachverfolgungslog
| Nr. | Datum Erfassung | Thema | Beschreibung | Risiko / Auswirkung | Maßnahme | Verantwortliche Funktion | Frist | Status | Erledigt am |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [1] | [TT.MM.JJJJ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [TT.MM.JJJJ] | [ ] | [TT.MM.JJJJ] |
| [2] | [TT.MM.JJJJ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [TT.MM.JJJJ] | [ ] | [TT.MM.JJJJ] |
| [3] | [TT.MM.JJJJ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [TT.MM.JJJJ] | [ ] | [TT.MM.JJJJ] |
