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Aufbewahrungs und Archivierungsdatensatz zur strukturierten Dokumentation und Einhaltung gesetzlicher Anforderungen im Ausschreibungsprozess

Aufbewahrungs- und Archivierungsdatensatz

Dieser Aufbewahrungs- und Archivierungsdatensatz bildet den formalen Abschluss- und Aufbewahrungsvermerk für ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb über [Leistungsbezeichnung] im Bereich Planungs- und Baubegleitung. Er dient dazu, nach Abschluss der Zuschlagsphase die Vollständigkeit der offiziellen Vergabeakte festzustellen, begründete Lücken, Ersetzungen oder Nichtanwendbarkeiten nachvollziehbar zu dokumentieren und die verbindliche Archivierungs- und Aufbewahrungsentscheidung einschließlich Auslöser, Frist, Format, Speicherort, Zugriffsbeschränkung und Freigabeverantwortung festzuhalten; zugleich soll der Datensatz so klar und prüffähig aufgebaut sein, dass interne Kontrolle, Revision, Compliance, Rechtsfunktion und sonstige befugte Stellen den Status, die Nachvollziehbarkeit und die Behandlung der Verfahrensakte ohne Rückgriff auf informelle Nebenablagen beurteilen können.

Dokumentation und Archivierung im Vergabeverfahren

Ziel des Dokuments

Dieser Datensatz dient der abschließenden Dateivollständigkeitsprüfung und der dokumentierten Archivierungs- und Aufbewahrungsentscheidung für das Vergabeverfahren. Er bestätigt, ob die Dokumentation der Zuschlagsphase vollständig, nachvollziehbar, lesbar und archivierungsfähig vorliegt. Er dokumentiert außerdem, ob vor Freigabe zur Archivierung noch Korrekturmaßnahmen erforderlich sind, ob offene Ausnahmen vorliegen und wer deren Erledigung verantwortet.

Geltungsbereich der geprüften Akte

Die Prüfung umfasst die vollständige Vergabeakte, soweit sie für die Zuschlagsphase und den formalen Aktenabschluss maßgeblich ist. Dazu gehören insbesondere die Verfahrensstammakte, Teilnehmer- und bieterbezogene Unterlagen, Verhandlungs- und Klarstellungsunterlagen, Wertungs- und Zuschlagsunterlagen, Vertragsabschlussunterlagen, leistungsstufen- und meilensteinbezogene Nachweise, Teilabnahme- und Abnahmebezüge sowie technische Nachweise über elektronische Ablage, Exporte, Versionen und Dokumentationsstrukturen, soweit diese Bestandteil der offiziellen Akte sind.

Abgrenzung

Dieses Dokument gibt die zugrunde liegenden Vergabeunterlagen nicht inhaltlich wieder und ersetzt weder Leistungsbeschreibungen, Vertragsentwürfe, Bewertungsmatrizen, Verhandlungsprotokolle, Dokumentationskonzepte noch sonstige Primärunterlagen des Verfahrens. Gegenstand dieses Datensatzes ist ausschließlich die Feststellung ihrer Anwesenheit, ihres Status, ihrer Ablage und ihrer archivrechtlichen Behandlung. Ausführungs-, Betriebs- oder Nachtragsunterlagen außerhalb der Zuschlagsphase werden nur dann erfasst, wenn sie für den formalen Abschluss der Vergabeakte zwingend erforderlich sind.

Interner Charakter

Der Datensatz ist ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt. Eine Einsichtnahme oder Weitergabe an nicht freigegebene Stellen ist unzulässig, sofern nicht eine gesonderte, dokumentierte Freigabe durch [freigabebefugte Funktion] erteilt wurde.

Verfahrensidentifikationsdaten

Feld

Eintrag

Verfahrensbezeichnung

[Verfahrensbezeichnung]

Vergabereferenz / Geschäftszeichen

[Vergabereferenz]

Leistungsbezeichnung

[Leistungsbezeichnung]

Verfahrensart

[Verfahrensart]

Los / Fachlos / Paket

[Losbezeichnung oder „nicht zutreffend“]

Zuständige Organisationseinheit

[Organisationseinheit]

Aktenzeichen

[Aktenzeichen]

Archivreferenz

[Archivreferenz]

Federführende Funktion

[Funktion]

Verfahrensplattform / Aktenablage

[Plattform / DMS / Laufwerk / Registratur]

Beauftragungsstand / Leistungsstufe

[Stufe / Abruf / Option / nicht zutreffend]

Datum Einleitung

[TT.MM.JJJJ]

Datum finale Angebotsabgabe / finale Verhandlungsrunde

[TT.MM.JJJJ]

Datum Zuschlagsentscheidung

[TT.MM.JJJJ]

Datum Vertragsschluss / Zuschlag

[TT.MM.JJJJ]

Datum formaler Aktenabschluss

[TT.MM.JJJJ]

Aktenverantwortliche Person

[Name oder Funktion]

Archivverantwortliche Person

[Name oder Funktion]

Prüfbasis

Prüfbasis sind das freigegebene Dokumentenregister, die maßgebliche Verfahrensstruktur der elektronischen Vergabe- und/oder Dokumentenplattform, das interne Akten- und Ablageschema, die Freigabe- und Zeichnungsläufe, die registrierten Verfahrensentscheidungen sowie vorhandene Export-, Upload- und Versandnachweise. Sofern mehrere Ablagesysteme genutzt wurden, ist eine führende Referenzablage festzulegen und im Feld [führende Referenzablage] zu dokumentieren.

Prüfmethode

Die Vollständigkeit wird durch systematischen Abgleich der Soll-Struktur mit dem Ist-Bestand geprüft.

Dabei sind mindestens folgende Prüfschritte durchzuführen:

  • Prüfung, ob alle im Register vorgesehenen Dateigruppen und Pflichtnachweise in der Akte referenziert sind.

  • Prüfung, ob maßgebliche Dokumente in ihrer finalen, freigegebenen oder signierten Fassung vorliegen.

  • Prüfung, ob Datum, Version, Dateiname, Zuordnung und Lesbarkeit nachvollziehbar sind.

  • Prüfung, ob elektronische Dokumente technisch lesbar, nicht beschädigt und in archivierungsfähigem Format vorhanden sind, soweit dies nach interner Regel vorgeschrieben ist.

  • Prüfung, ob Portalexporte, Eingangs- und Versandnachweise, Angebotsstände, Verhandlungsstände, Meilensteinstände, Teilabnahmen und Zuschlagsdokumentation vollständig reproduzierbar sind.

  • Prüfung, ob physische und elektronische Bestandteile einer Hybridakte deckungsgleich referenziert sind.

  • Prüfung, ob ersetzte, überholte oder nicht anwendbare Einträge nachvollziehbar gekennzeichnet und begründet wurden.

  • Prüfung, ob Dokumentationskonzept, Datenstruktur, Datenschutz- und Vertraulichkeitsklassifizierung korrekt referenziert und zugriffsbeschränkt abgelegt wurden.

Status

Definition

vollständig

Alle maßgeblichen Dateigruppen und Pflichtnachweise liegen in prüfbarer Form vor; keine aktenrelevanten Lücken.

vollständig mit begründeten Ausnahmen

Die Akte ist im Ergebnis archivierbar; einzelne Positionen fehlen, wurden ersetzt oder sind nicht anwendbar, die Begründung ist dokumentiert und genehmigt.

unvollständig mit Nachverfolgungsbedarf

Wesentliche Nachweise oder Referenzen fehlen; eine Freigabe zur Archivierung ist nur nach Abschluss definierter Maßnahmen zulässig.

nicht anwendbar

Die Position ist für dieses Verfahren oder für den konkreten Verfahrensstand nicht einschlägig; die Nichtanwendbarkeit ist dokumentiert.

Mindestanforderungen vor Archivierungsfreigabe

Eine Archivierungsfreigabe darf nur erteilt werden, wenn die Akte den Verfahrensablauf, die Zuschlagsentscheidung, die maßgeblichen Freigaben, die stufenbezogene Leistungssystematik und den Abschlusszustand in sich geschlossen nachvollziehbar macht. Informelle Arbeitsstände, private Nebenablagen oder ungesicherte Entwurfsfassungen dürfen nicht die offizielle Akte ersetzen. Offene Punkte sind nur zulässig, wenn sie die Rekonstruierbarkeit der Zuschlagsphase nicht beeinträchtigen und mit Maßnahme, Frist und Verantwortung dokumentiert sind.

Zusammenfassende Feststellung

Gesamtergebnis: [vollständig / vollständig mit begründeten Ausnahmen / unvollständig mit Nachverfolgungsbedarf]
Nach Prüfung der unter Abschnitt 4 beschriebenen Prüfbasis und Prüfmethode wird festgestellt, dass die Vergabeakte zum Verfahren [Vergabereferenz] den Status [Status] aufweist. Die Akte ist [archivierbar / unter Vorbehalt archivierbar / nicht archivierbar], weil [Kurzbegründung]. Noch offene Punkte mit Einfluss auf die Freigabe sind unter Abschnitt 5.4 und Abschnitt 8 dokumentiert.

Ergebnis nach Dateigruppe

Dateigruppe

Vollständigkeitsstatus

Referenz / Ablageort

Aufbewahrungskategorie

Prüf- / Löschdatum

Bemerkungen

Verfahrensstammakte

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

Teilnehmer- und bieterbezogene Unterlagen

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

Verhandlungs- und Klarstellungsakte

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

Leistungsstufen-, Meilenstein- und Teilabnahmebezug

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

Wertungs-, Freigabe- und Zuschlagsakte

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

Vertragsabschluss- und finale Ablageakte

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

System-, Export- und technische Archivnachweise

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

Fehlende, ersetzte oder nicht anwendbare Positionen

Fehlende, ersetzte, zusammengeführte oder nicht anwendbare Unterlagen sind einzeln zu erfassen. Eine pauschale Sammelbegründung ist unzulässig. Für jede Abweichung ist festzuhalten, ob die Nachvollziehbarkeit des Verfahrens beeinträchtigt wird oder nicht.

Nr.

Position / Registereintrag

Sachstand

Begründung

Ersatznachweis / Verweis

Auswirkung auf Archivierungsfreigabe

[1]

[ ]

[fehlend / ersetzt / nicht anwendbar]

[ ]

[ ]

[keine / gering / wesentlich]

[2]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[3]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

Fehlende, ersetzte oder nicht anwendbare Positionen

Fehlende, ersetzte, zusammengeführte oder nicht anwendbare Unterlagen sind einzeln zu erfassen. Eine pauschale Sammelbegründung ist unzulässig. Für jede Abweichung ist festzuhalten, ob die Nachvollziehbarkeit des Verfahrens beeinträchtigt wird oder nicht.

Nr.

Position / Registereintrag

Sachstand

Begründung

Ersatznachweis / Verweis

Auswirkung auf Archivierungsfreigabe

[1]

[ ]

[fehlend / ersetzt / nicht anwendbar]

[ ]

[ ]

[keine / gering / wesentlich]

[2]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[3]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

Erforderliche Korrekturmaßnahmen vor Archivierung

Soweit vor Archivierung noch technische, formale oder dokumentarische Nacharbeiten erforderlich sind, sind diese verbindlich zu erfassen. Typische Maßnahmen können sein: Nachupload finaler Fassungen, Scan und Zuordnung physischer Dokumente, Korrektur der Dateibenennung, Ergänzung eines Portalexports, Ersetzung beschädigter Dateien, Abschluss einer Versionskennzeichnung, Nachtrag eines Freigabevermerks oder Nachpflege eines Meilenstein- bzw. Abnahmebezugs.

Maßnahme

Verantwortliche Funktion

Frist

Status

Nachweis der Erledigung

[ ]

[ ]

[TT.MM.JJJJ]

[offen / in Bearbeitung / erledigt]

[ ]

[ ]

[ ]

[TT.MM.JJJJ]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[TT.MM.JJJJ]

[ ]

[ ]

Freigaberegel

Eine Freigabe zur endgültigen Archivierung vor Abschluss offener Maßnahmen ist nur zulässig, wenn [freigabebefugte Funktion] dies ausdrücklich und begründet schriftlich bestätigt.

Archivierungs- und Aufbewahrungsentscheidung

Hiermit wird festgestellt, dass die Vergabeakte des Verfahrens [Vergabereferenz] [zur Archivierung freigegeben / unter Vorbehalt freigegeben / nicht freigegeben] ist. Maßgeblich für die Freigabe ist der unter Abschnitt 5 dokumentierte Vollständigkeitsstatus.

Auslöser der Aufbewahrungsfrist

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem dokumentierten Eintritt des maßgeblichen Auslöseereignisses. Als Auslöseereignis ist genau ein führender Fristanlauf festzulegen, sofern das interne Regelwerk keine andere Prioritätsregel vorgibt.
Auslöseereignis: [Zuschlagsentscheidung / Vertragsschluss / formaler Aktenabschluss / anderes Ereignis nach Regelwerk]
Auslösedatum: [TT.MM.JJJJ]
Regelwerksgrundlage: [interne Regel / Rechtsgrundlage / Archivierungsvorgabe]

Aufbewahrungsfrist

Die anzuwendende Aufbewahrungsfrist beträgt [Aufbewahrungsfrist in Jahren / Monaten] ab dem festgelegten Auslöseereignis. Sofern mehrere Fristen in Betracht kommen, gilt die längste einschlägige Frist. Laufende Rechtsbehelfe, Streitigkeiten, Prüfvorbehalte, Schadensersatzsachverhalte, Compliance-Untersuchungen oder sonstige Sperrgründe verlängern oder hemmen die Aussonderung nach Maßgabe des internen Regelwerks.

Berechnete Fristen

Feld

Eintrag

Auslöseereignis

[ ]

Auslösedatum

[ ]

Aufbewahrungsfrist

[ ]

Wiedervorlagedatum zur Fristenprüfung

[TT.MM.JJJJ]

Frühestes Aussonderungs- / Löschdatum

[TT.MM.JJJJ]

Sperrvermerk aktiv

[ja / nein]

Falls ja: Sperrgrund

[ ]

Falls ja: dokumentiert seit

[TT.MM.JJJJ]

Archivformat und Speicherort

Die führende Archivfassung ist als [elektronische Akte / physische Akte / Hybridakte] aufzubewahren. Die Ablage erfolgt ausschließlich im freigegebenen Archiv- oder Dokumentensystem.

Feld

Eintrag

Führendes Archivformat

[PDF/A / Originalformat / Hybrid / anderes Format]

Speicherort / Repository

[System / Registratur / Archivraum]

Archivpfad / Signatur

[ ]

Unveränderbarkeit aktiviert

[ja / nein]

Prüfsumme / technischer Integritätsnachweis

[ ]

Backup- / Redundanzregel

[ ]

Physischer Lagerort, falls einschlägig

[ ]

Archivmetadaten

Folgende Metadaten sind spätestens mit Archivierungsfreigabe vollständig zu pflegen: [Dokumententitel], [Vergabereferenz], [Leistungsbezeichnung], [Vergabephase], [Vertraulichkeitsstufe], [Aufbewahrungscode], [Auslösedatum], [Wiedervorlagedatum], [Aktenverantwortung], [Löschprüfung erforderlich ja/nein], [Sperrvermerk ja/nein].

Zugriffsklassifizierung

Der Zugriff auf die archivierte Akte erfolgt ausschließlich rollenbasiert und nach dem Need-to-know-Prinzip. Schreibzugriffe nach Archivierungsfreigabe sind unzulässig, soweit nicht ein dokumentierter Ausnahmeprozess mit Protokollierung vorgesehen ist.

Zugriffskreis

Zugriffsart

Zulässiger Zweck

Freigabe erforderlich

Verfahrensverantwortliche Funktion

[lesen / administrieren]

Verfahrensnachweis, Rückfragen, Nachprüfung

[ja / nein]

Interne Revision / Kontrollfunktion

[lesen]

Prüfung, Audit, Nachvollziehbarkeit

[ja / nein]

Rechtsfunktion / Compliance

[lesen]

Rechtsprüfung, Sperrvermerk, Streitfälle

[ja / nein]

Archiv- / Registraturfunktion

[administrativ]

Archivierung, Fristensteuerung

[ja / nein]

IT-Systemadministration

[technisch]

Systembetrieb ohne inhaltliche Nutzung

[ja / nein]

Vertraulichkeitskennzeichnung

Die Akte ist mindestens mit [intern / vertraulich / besonders schutzbedürftig] zu kennzeichnen. Sofern die Akte kommerziell sensible Informationen, personenbezogene Daten, geschützte Angebotsinhalte, Preisangaben, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder sicherheitsrelevante Informationen enthält, sind diese Schutzbedarfe in den Metadaten und Berechtigungen ausdrücklich abzubilden.

Integritäts- und Nachvollziehbarkeitsanforderungen

Die archivierte Fassung muss gegen unkontrollierte Veränderung geschützt sein. Jede zulässige technische oder administrative Aktion ist zu protokollieren. Versionswechsel nach Aktenabschluss sind unzulässig; nachträgliche Ergänzungen dürfen nur über dokumentierte Nachtrags- oder Anlagenvermerke erfolgen, ohne die ursprüngliche Abschlussfassung zu überschreiben. Abruf, Einsicht und Export sind revisionsgeeignet nachvollziehbar zu protokollieren.

Datenschutz und Datenminimierung

Personenbezogene Daten dürfen nur im für die offizielle Verfahrensakte erforderlichen Umfang aufbewahrt werden. Doppelte Arbeitskopien, unsystematische Mailablagen oder nicht freigegebene Schattenregister sind zu bereinigen, soweit keine andere Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Vor Weitergabe oder Offenlegung sind gegebenenfalls Schwärzungen, Zugriffsbeschränkungen oder Teilaktenbildungen nach [interner Regel] vorzunehmen.

Offenlegung und Herausgabe

Jede interne oder externe Offenlegung der archivierten Akte oder von Teilen hiervon bedarf eines dokumentierten Freigabeprozesses. Dabei sind Zweck, Empfängerkreis, Umfang der Unterlagen, etwaige Schwärzungen und Rechtsgrundlage festzuhalten.

Abweichungen von Standardfristen

Abweichungen von der Standardaufbewahrung sind schriftlich zu begründen. Gründe können insbesondere sein: anhängige Nachprüfungs- oder Rechtsmittelverfahren, offene Zahlungs- oder Schadensersatzfragen, Prüfvorbehalte, Fördermittel- oder Verwendungsnachweisprüfungen, Compliance-Sachverhalte, interne Untersuchungen, Verdacht auf Regelverstöße oder ausdrückliche Löschsperren.

Offenes Ausnahmenregister

Nr.

Sachverhalt

Auswirkung auf Aktenabschluss / Frist

Maßnahme

Verantwortliche Funktion

Zieltermin

Status

[1]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[TT.MM.JJJJ]

[offen / erledigt]

[2]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[TT.MM.JJJJ]

[ ]

[3]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[TT.MM.JJJJ]

[ ]

Nachverfolgungsverantwortung

Für jeden offenen Ausnahme- oder Sperrfall ist eine verantwortliche Funktion zu benennen. Diese verantwortliche Funktion überwacht Fristen, dokumentiert Erledigung oder Fortdauer des Sperrgrunds und veranlasst nach Wegfall des Sperrgrunds die Neubewertung von Wiedervorlage- und Aussonderungsdatum.

Neubewertung nach Wegfall eines Sperrgrunds

Entfällt ein Sperrgrund, ist der Datensatz mit Datum, verantwortlicher Funktion und neuer Fristenberechnung fortzuschreiben. Frühere Fristberechnungen bleiben aus Nachweisgründen dokumentiert und dürfen nicht überschrieben werden.

Erstellt durch

Feld

Eintrag

Name / Funktion

[ ]

Organisationseinheit

[ ]

Datum

[TT.MM.JJJJ]

Signatur / Workflow-Referenz

[ ]

Geprüft durch

Feld

Eintrag

Name / Funktion

[ ]

Organisationseinheit

[ ]

Datum

[TT.MM.JJJJ]

Signatur / Workflow-Referenz

[ ]

Freigegeben durch

Feld

Eintrag

Name / Funktion

[ ]

Organisationseinheit

[ ]

Datum

[TT.MM.JJJJ]

Signatur / Workflow-Referenz

[ ]

Formeller Aktenabschlussvermerk

Mit Unterzeichnung dieses Datensatzes wird bestätigt, dass die Vergabeakte des Verfahrens [Vergabereferenz] nach Maßgabe dieses Dokuments geprüft wurde, der dokumentierte Status den zum Prüfzeitpunkt festgestellten Aktenbestand zutreffend wiedergibt und die Archivierungs- und Aufbewahrungsentscheidung verbindlich in der Akte nachgewiesen ist. Sofern eine Freigabe unter Vorbehalt erfolgt, ist eine erneute Abschlussbestätigung nach Abarbeitung der offenen Maßnahmen zwingend erforderlich.

Anlage A – Kontrollblatt Dateivollständigkeit

Prüffeld

Ergebnis

Bemerkung

Dokumentenregister vorhanden und freigegeben

[ja / nein]

[ ]

Führende Referenzablage festgelegt

[ja / nein]

[ ]

Finalfassungen eindeutig gekennzeichnet

[ja / nein]

[ ]

Freigaben / Zeichnungsläufe nachgewiesen

[ja / nein]

[ ]

Leistungsstufen- und Meilensteinbezug dokumentiert

[ja / nein]

[ ]

Teilabnahme- / Abnahmezustände referenziert

[ja / nein]

[ ]

Verhandlungs- und Klarstellungsdokumentation referenziert

[ja / nein]

[ ]

Wertungs- und Zuschlagsdokumentation vollständig

[ja / nein]

[ ]

Vertragsabschlussunterlagen vollständig

[ja / nein]

[ ]

Dokumentationskonzept / Datenstruktur referenziert

[ja / nein]

[ ]

Technische Lesbarkeit sämtlicher Dateien geprüft

[ja / nein]

[ ]

Archivformat / Speicherort festgelegt

[ja / nein]

[ ]

Vertraulichkeits- und Datenschutzklassifizierung korrekt gesetzt

[ja / nein]

[ ]

Offene Abweichungen separat erfasst

[ja / nein]

[ ]

Archivierungsfreigabe möglich

[ja / nein]

[ ]

Anlage B – Fristenberechnungsblatt

Feld

Eintrag

Vergabereferenz

[ ]

Maßgebliches Auslöseereignis

[ ]

Auslösedatum

[TT.MM.JJJJ]

Regelwerksgrundlage

[ ]

Aufbewahrungsfrist

[ ]

Wiedervorlagedatum

[TT.MM.JJJJ]

Frühestes Lösch- / Aussonderungsdatum

[TT.MM.JJJJ]

Sperrvermerk aktiv

[ja / nein]

Falls ja, Grund

[ ]

Berechnet durch

[ ]

Geprüft durch

[ ]

Freigegeben durch

[ ]

Anlage C – Ausnahmen- und Nachverfolgungslog

Nr.

Datum Erfassung

Thema

Beschreibung

Risiko / Auswirkung

Maßnahme

Verantwortliche Funktion

Frist

Status

Erledigt am

[1]

[TT.MM.JJJJ]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[TT.MM.JJJJ]

[ ]

[TT.MM.JJJJ]

[2]

[TT.MM.JJJJ]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[TT.MM.JJJJ]

[ ]

[TT.MM.JJJJ]

[3]

[TT.MM.JJJJ]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[TT.MM.JJJJ]

[ ]

[TT.MM.JJJJ]