Das baubegleitende Facility Management (FM) ist ein integraler Bestandteil moderner Bauprojekte. Es umfasst die frühzeitige Einbindung von FM-Experten in die Planung, den Bau und die Inbetriebnahme von Gebäuden, um den späteren Betrieb effizient, wirtschaftlich und nachhaltig zu gestalten. Der Betriebsrat hat im Rahmen des baubegleitenden Facility Managements eine zentrale Mitbestimmungsrolle, da die Bauweise, Ausstattung und Nutzung des Gebäudes die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten erheblich beeinflussen können.
Der Betriebsrat hat dabei eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen, Barrierefreiheit und Sicherheit der Beschäftigten berücksichtigt werden. Durch klare Betriebsvereinbarungen, aktive Mitbestimmung und enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber können Bauprojekte erfolgreich und im Interesse der Belegschaft gestaltet werden.
Baubegleitendes Facility Management mit Mitbestimmung
Das baubegleitende Facility Management verfolgt das Ziel, die Schnittstelle zwischen Bau und späterem Gebäudebetrieb optimal zu gestalten.
Betriebsoptimierung: Sicherstellung, dass das Gebäude funktional, effizient und nachhaltig betrieben werden kann.
Kostenkontrolle: Minimierung von Betriebskosten durch frühzeitige Berücksichtigung von Wartungs- und Energieeffizienzmaßnahmen.
Nutzerorientierung: Berücksichtigung der Anforderungen der Mitarbeitenden an Arbeitsplätze, Ergonomie und Barrierefreiheit.
Aufgaben im baubegleitenden Facility Management
Planungsphase: Beratung zur Auswahl geeigneter Gebäudekonzepte und technischer Systeme.
Überprüfung der Baupläne hinsichtlich Betriebskosten, Wartungsfreundlichkeit und Ergonomie.
Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, z. B. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und DIN-Normen.
Bauphase:
Begleitung der Bauausführung, insbesondere der technischen Gewerke.
Qualitätssicherung und Dokumentation.
Schnittstellenmanagement zwischen Bauleitung, Planung und späterem Betrieb.
Übergabephase:
Abnahme von Bauleistungen.
Schulung des Betriebspersonals.
Erstellung eines Übergabemanagements (z. B. Wartungspläne, Betreiberverantwortung).
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, z. B. Raumklima, Beleuchtung, Fluchtwege.
§ 90 BetrVG: Anhörungsrecht bei baulichen Maßnahmen und der Gestaltung von Arbeitsplätzen.
§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzgesetzen und Verordnungen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Ergonomische Arbeitsplätze: Vorgaben zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, die während der Bauplanung berücksichtigt werden müssen.
Sicherheitsanforderungen: Planung von Flucht- und Rettungswegen sowie Notfallsystemen.
Bauordnungen und DIN-Normen
DIN 18040: Barrierefreies Bauen, relevant für die Planung von Arbeitsstätten.
DIN EN 15221: Standards im Facility Management, die auch im baubegleitenden FM Anwendung finden.
Betreiberverantwortung
Gesetzliche Vorschriften: Der Arbeitgeber bleibt für die Sicherheit und den Betrieb des Gebäudes verantwortlich, was in der Planungsphase berücksichtigt werden muss.
Mitbestimmung
Der Betriebsrat hat die Möglichkeit, während der gesamten Projektlaufzeit eines Bauvorhabens aktiv mitzuwirken und sicherzustellen, dass die Interessen der Beschäftigten gewahrt werden.
Planungsphase
Mitwirkung bei der Planung: Der Betriebsrat kann darauf hinwirken, dass ergonomische und barrierefreie Arbeitsplätze in die Baupläne integriert werden.
Praxisbeispiele:
Einfluss auf die Positionierung von Arbeitsbereichen in Gebäuden (z. B. Tageslichtzugang, geringe Lärmbelastung).
Forderung nach nachhaltigen Baukonzepten, wie energieeffiziente Beleuchtung und Klimatisierung.
Nutzung von § 90 BetrVG: Der Betriebsrat wird frühzeitig angehört und kann Anpassungen an Planungen vorschlagen.
Bauphase
Sicherstellung der Einhaltung von Vorgaben: Der Betriebsrat kann überwachen, ob die baulichen Anforderungen an Arbeitsschutz und Ergonomie umgesetzt werden.
Qualitätssicherung: Mitwirkung an der Dokumentation der Baufortschritte und Prüfung der Einhaltung von Standards.
Beispiel: Der Betriebsrat fordert die Installation von höhenverstellbaren Arbeitsplätzen und ergonomischen Beleuchtungssystemen.
Übergabephase
Abnahme von Bauleistungen: Der Betriebsrat kann darauf bestehen, dass bauliche Maßnahmen vor der Inbetriebnahme geprüft werden.
Schulungen: Mitbestimmung bei der Organisation von Schulungen für Betriebspersonal zu neuen Anlagen oder Systemen.
Prüfung der Dokumentation: Sicherstellung, dass alle technischen Unterlagen, Wartungspläne und Sicherheitsdokumente vollständig sind.
Barrierefreiheit
Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Der Betriebsrat kann darauf hinwirken, dass DIN 18040 vollständig umgesetzt wird.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert breitere Türen, barrierefreie Sanitäranlagen und ausreichend große Aufzugskabinen.
Betriebsvereinbarungen
Eine Betriebsvereinbarung kann die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im baubegleitenden Facility Management konkretisieren und verbindlich machen.
Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Planungsphase: Frühzeitige Einbindung des Betriebsrats in alle Planungsprozesse.
Regelungen zur Berücksichtigung von Arbeitsschutz, Ergonomie und Nachhaltigkeit.
Bauphase:
Regelmäßige Informationspflicht des Arbeitgebers über den Baufortschritt.
Festlegung von Kontrollpunkten für den Betriebsrat.
Übergabephase:
Abnahmekriterien für bauliche und technische Anlagen.
Verpflichtung zur Schulung von Mitarbeitenden.
Vorteile einer Betriebsvereinbarung
Rechtskonformität: Sicherstellung, dass gesetzliche Anforderungen eingehalten werden.
Transparenz: Klare Regelungen und Verantwortlichkeiten.
Langfristige Optimierung: Förderung eines effizienten und nachhaltigen Gebäudebetriebs.
Neubau eines Bürokomplexes
Problem: Unzureichende Tageslichtversorgung in Büroräumen.
Lösung: Der Betriebsrat fordert größere Fensterfronten und eine lichtoptimierte Anordnung der Arbeitsplätze.
Planung eines Logistikzentrums
Problem: Verkehrswege für Mitarbeitende und Lieferverkehr kreuzen sich.
Lösung: Der Betriebsrat setzt eine getrennte Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit durch.
Installation technischer Anlagen
Problem: Klimaanlagen sind laut und beeinträchtigen die Arbeitsqualität.
Lösung: Der Betriebsrat fordert leise und energieeffiziente Systeme.
Frühzeitige Einbindung
Herausforderung: Der Betriebsrat wird oft zu spät in Bauprojekte einbezogen.
Lösung: Nutzung des § 90 BetrVG, um frühzeitig in die Planungsphase einzutreten.
Kosten-Nutzen-Abwägung
Herausforderung: Arbeitgeber könnten notwendige Maßnahmen aus Kostengründen ablehnen.
Lösung: Der Betriebsrat argumentiert mit langfristigen Einsparungen durch energieeffiziente und ergonomische Lösungen.
Komplexität der Bauprozesse
Herausforderung: Fehlende Transparenz bei Baufortschritt und technischen Anforderungen.
Lösung: Der Betriebsrat fordert regelmäßige Berichterstattung und Kontrolltermine.