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Ausschreibungsdossier Index und Anweisungen zur strukturierten Erstellung von Vergabeunterlagen im Facility Management

Ausschreibungsdossier-Index und Anweisungen an Bewerber und Bieter

Dieses Dokument dient im Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb als bietergerichtete Leitunterlage für die Planungs- und Baubegleitung des Vorhabens [Projektbezeichnung]; es bündelt den Index des Ausschreibungsdossiers, regelt die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten, definiert die verbindliche Nutzung des Vergabeportals, legt die Angebotsgültigkeit fest und stellt die maßgeblichen Zeitplanannahmen für Verfahren und Projektverlauf dar. Es soll Bewerbern und Bietern von der Veröffentlichung bis zur finalen Angebotsphase eine klare, formale und verlässliche Orientierung geben, ohne Inhalte anderer Vergabeunterlagen zu wiederholen; damit bleibt es sauber abgegrenzt von Bekanntmachung, Vertragsentwurf, Projekt-, Objekt- und Nutzungsbeschreibung, Leistungsbeschreibungen für Planungs- und Baubegleitung sowie etwaige ergänzende Beratungsleistungen, Verhandlungsrichtlinien, Eignungs- und Zuschlagskriterien, Preisblättern sowie sonstigen verfahrensspezifischen Anlagen.

Struktur und Vorgaben für Ausschreibungsunterlagen

Zweck des Dokuments

Dieses Dokument enthält ausschließlich die verfahrensbezogenen Organisations-, Kommunikations- und Einreichungsregeln für Bewerber und Bieter. Es ist als verbindliches Navigations- und Regelungsdokument für die Nutzung des gesamten Ausschreibungsdossiers ausgestaltet und soll sicherstellen, dass alle Marktteilnehmer dieselben formalen Rahmenbedingungen, dieselben Portalregeln und dieselbe Dokumentenlogik anwenden.

Das Dokument schafft Transparenz über die Struktur des Dossiers, die Verbindlichkeit einzelner Unterlagen, die Zuordnung zu Verfahrensstufen sowie die maßgeblichen Fristen und Einreichungskanäle. Es dient weder der inhaltlichen Erläuterung der Projektaufgabe noch der Wiederholung technischer Leistungsinhalte, sondern der formalen Steuerung des Vergabeverfahrens.

Anwendungsbereich

Die Regelungen dieses Dokuments gelten stufenbezogen für den gesamten Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb. Soweit einzelne Bestimmungen nur für bestimmte Verfahrensabschnitte gelten, ist dies in der jeweiligen Unterlage oder Aufforderung ausdrücklich kenntlich gemacht.

Verfahrensstufe

Geltungsinhalt

Veröffentlichung / Bereitstellung des Dossiers

Gilt für alle interessierten Unternehmen ab erstmaliger Veröffentlichung im Portal; maßgeblich sind die jeweils zuletzt veröffentlichten, als gültig gekennzeichneten Unterlagen.

Teilnahmeantrag

Gilt für alle Bewerber, die fristgerecht einen Teilnahmeantrag einreichen wollen; maßgeblich sind die in der Teilnahmestufe benannten Formblätter, Nachweise und Erklärungen.

Auswahl / Shortlist / Einladung

Gilt für die Phase zwischen Abschluss des Teilnahmewettbewerbs und der Einladung zur Angebotsabgabe; ab diesem Zeitpunkt treten ergänzende Unterlagen der Angebotsphase hinzu.

Erstangebot

Gilt für alle zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter; maßgeblich sind die Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Zuschlagskriterien, das Preisblatt und die für die Angebotsphase freigegebenen Anlagen.

Verhandlungsrunden / Präsentationen

Gilt für alle Bieter, die nach Maßgabe der Vergabestelle an Verhandlungsgesprächen, Präsentationen, Aufklärungen oder Optimierungsschleifen teilnehmen.

Überarbeitete Angebote

Gilt für alle Bieter, die nach einer Verhandlungsrunde zur Aktualisierung, Ergänzung oder Präzisierung ihres Angebots aufgefordert werden.

BAFO [falls vorgesehen]

Gilt nur, wenn die Vergabestelle eine finale Angebotsphase ausdrücklich eröffnet; maßgeblich sind dann ausschließlich die hierfür benannten Unterlagen und Fristen.

Zuschlag / Stillhaltefrist / Vertragsschluss

Gilt für die abschließende Verfahrensstufe bis zum beabsichtigten Zuschlag, zur Einhaltung der gesetzlichen Stillhaltefrist und zum Vertragsschluss.

Adressatenkreis

Adressaten dieses Dokuments sind sämtliche interessierten Unternehmen in der Veröffentlichungsphase, sämtliche Bewerber in der Teilnahmestufe sowie sämtliche später zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter. Der Begriff „Bieter“ wird in diesem Dokument als Sammelbegriff verwendet, soweit nicht ausdrücklich zwischen Bewerber und Bieter unterschieden wird.

Das Dokument richtet sich ferner an Bietergemeinschaften, benannte Nachunternehmer, Kapazitäten Dritter im Rahmen einer Eignungsleihe sowie sonstige von Bewerbern oder Bietern benannte Projektbeteiligte, soweit deren Angaben, Erklärungen oder Nachweise für die jeweilige Einreichung relevant sind.

Abgrenzung zu anderen Vergabeunterlagen

Dieses Dokument ersetzt weder die fachliche Leistungsbeschreibung noch Vertragsbedingungen, Verhandlungsregeln im engeren Sinn oder die Bewertungslogik des Vergabeverfahrens. Maßgeblich für den Leistungsinhalt sind insbesondere die Projekt-, Objekt- und Bedarfsunterlagen, der Vertragsentwurf einschließlich Anhängen, die Leistungsbeschreibung für Planungs- und Baubegleitung, etwaige Leistungsbeschreibungen für ergänzende Beratungsleistungen, die Aufforderungen je Verfahrensstufe sowie die kriterienspezifischen Unterlagen.

Soweit dieses Dokument auf andere Unterlagen verweist, geschieht dies ausschließlich zur Orientierung und zur Einordnung der Bieterrelevanz. Inhaltliche Rechte oder Pflichten dürfen aus solchen Verweisen nur insoweit abgeleitet werden, wie sie in den jeweils spezielleren Vergabeunterlagen ausdrücklich geregelt sind.

Aufbau des Dossier-Index

Der Dossier-Index ist als zentrales Register sämtlicher an Bewerber und Bieter ausgegebenen Unterlagen aufzubauen und fortzuschreiben. Jedes Dokument ist mindestens mit Dokumentnummer, offiziellem Titel, Versionsstand, Ausgabedatum, Status, Verfahrensstufe, Bindungscharakter, Bieterrelevanz und Portalreferenz zu führen.

Der Index ist so zu pflegen, dass Bewerber und Bieter jederzeit erkennen können, welche Fassung aktuell ist, welche Unterlagen nur informativen Charakter haben und welche Unterlagen zwingend zu beachten oder einzureichen sind.

Feld im Register

Inhalt

Lfd. Nr.

Eindeutige Referenz des Dokuments

Dokumenttitel

Offizielle Bezeichnung der Unterlage

Version / Datum

Versionsstand und Veröffentlichungsdatum

Status

Erstfassung, Berichtigung, Nachtrag, Klarstellung oder korrigierte Fassung

Verfahrensstufe

Veröffentlichung, Teilnahmeantrag, Erstangebot, Verhandlung, BAFO oder Abschluss

Bindungscharakter

Verbindlich oder informativ

Bieterrelevanz

Nur zur Kenntnis, vom Bieter zu beachten oder vom Bieter einzureichen

Portalreferenz

Ordner, Dateiname, Los- oder Dokumentkennung im Vergabeportal

Darstellungslogik des Dokumentenregisters

Das Register soll tabellarisch geführt werden. Es wird empfohlen, Unterlagen zunächst nach Verfahrensstufen und innerhalb der Verfahrensstufen nach Dokumentnummern zu ordnen. Unterlagen, die erst nach Auswahl der Bewerber nur der Shortlist zur Verfügung gestellt werden, sind entsprechend zu kennzeichnen.

Die nachfolgende Startbelegung dient als projektbezogener Musterindex und ist vor Veröffentlichung mit den endgültigen Dokumenttiteln, Versionsständen und Portalreferenzen zu vervollständigen.

Nr.

Dokument

Version/Datum

Stufe

Bindung

Bieter-relevanz

Portalref.

D-01

Auftragsbekanntmachung / Teilnahmebekanntmachung [Titel]

[V./Datum]

Veröffentlichung

verbindlich

beachten

[Portalpfad]

D-02

Ausschreibungsdossier-Index und Anweisungen an Bewerber und Bieter

[V./Datum]

alle Stufen

verbindlich

beachten

[Portalpfad]

D-03

Formblatt Teilnahmeantrag einschließlich Anlagenverzeichnis

[V./Datum]

Teilnahmeantrag

verbindlich

einreichen

[Portalpfad]

D-04

Formblätter Eigenerklärungen / Eignung / Bietergemeinschaft / Eignungsleihe / Nachunternehmer

[V./Datum]

Teilnahmeantrag

verbindlich

einreichen

[Portalpfad]

D-05

Referenz- und Teamformblätter für den Teilnahmewettbewerb

[V./Datum]

Teilnahmeantrag

verbindlich

einreichen

[Portalpfad]

D-06

Projekt-, Objekt-, Nutzer- und Bedarfsbeschreibung [Titel]

[V./Datum]

Veröffentlichung

verbindlich

beachten

[Portalpfad]

D-07

Vertragsentwurf für Planungs- und Baubegleitung [einschließlich ergänzender Beratungsleistungen] (Entwurf)

[V./Datum]

Erstangebot

verbindlich

beachten

[Portalpfad]

D-08

Leistungsbeschreibung Planungs- und Baubegleitung

[V./Datum]

Erstangebot

verbindlich

beachten

[Portalpfad]

D-09

Leistungsbeschreibung ergänzende Beratungsleistungen [falls einschlägig]

[V./Datum]

Erstangebot

verbindlich

beachten

[Portalpfad]

D-10

Eignungs- und Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb [Dokument/Matrix]

[V./Datum]

Teilnahmeantrag

verbindlich

beachten

[Portalpfad]

D-11

Aufforderung zur Angebotsabgabe [Shortlist]

[V./Datum]

Erstangebot

verbindlich

beachten

[Portalpfad]

D-12

Preisblatt / Honorar- und Angebotsübersicht

[V./Datum]

Erstangebot

verbindlich

einreichen

[Portalpfad]

D-13

Zuschlagskriterien und Bewertungsmethodik [Angebotsphase]

[V./Datum]

Erstangebot

verbindlich

beachten

[Portalpfad]

D-14

Verhandlungsleitfaden / Agenda / Präsentationsvorgaben

[V./Datum]

Verhandlung

verbindlich

beachten

[Portalpfad]

D-15

Formblatt überarbeitetes Angebot / BAFO [falls vorgesehen]

[V./Datum]

Überarb./BAFO

verbindlich

einreichen

[Portalpfad]

D-16

Nachtrags-, Klarstellungs- und Versionsübersicht

[laufend]

alle Stufen

verbindlich

beachten

[Portalpfad]

D-17

Portalleitfaden / Kommunikationsplan / Terminübersicht

[V./Datum]

alle Stufen

informativ/verbindlich [bitte festlegen]

beachten

[Portalpfad]

Kennzeichnung von Bieter- und Vergabestellenunterlagen

Bestandteil des Bieterdossiers sind ausschließlich die im Vergabeportal veröffentlichen und für Bewerber oder Bieter freigegebenen Unterlagen. Nicht Bestandteil des Bieterdossiers sind interne Arbeitsunterlagen der Vergabestelle, insbesondere interne Bewertungsbögen, Eignungs- und Zuschlags-Tools, Prüflisten, Vorlagen für Vergabevermerke, Genehmigungs- und Freigabeunterlagen, interne Vergleichsrechnungen, interne Entscheidungsvorlagen sowie interne Kommunikationsvermerke.

Interne Prüf-, Bewertungs- und Genehmigungsunterlagen dürfen weder im Dokumentenregister des Bieterdossiers erscheinen noch über Portalstruktur, Dateibenennung oder Metadaten den Eindruck erwecken, sie seien Bestandteil der für Bieter maßgeblichen Vergabeunterlagen.

Versionskontrolle und Nachträge

Änderungen, Berichtigungen, Klarstellungen und Nachträge sind mit fortlaufender Versionierung und eindeutigem Datumsbezug zu veröffentlichen. Empfohlen wird eine einheitliche Benennungslogik nach dem Muster [Dokumentnummer]_[Kurztitel]_V[Nummer]_[JJJJMMTT].

Nachträge und Klarstellungen sind im Vergabeportal so bekanntzugeben, dass erkennbar bleibt, ob eine Unterlage vollständig ersetzt, lediglich ergänzt oder lediglich präzisiert wird. Maßgeblich ist stets die zuletzt im Portal veröffentlichte und ausdrücklich als gültig gekennzeichnete Fassung.

Die Vergabestelle führt ergänzend eine Nachtrags- und Versionsübersicht, aus der sich Anlass, Datum, betroffene Dokumente und Wirkungsumfang der jeweiligen Änderung ergeben.

Rangfolge bei Widersprüchen

Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorgaben gilt für verfahrensorganisatorische Fragen folgende Rangfolge: zuerst ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnete Nachträge und Berichtigungen im Vergabeportal, sodann verbindliche Portalmitteilungen der Vergabestelle an die jeweils betroffenen Bewerber oder Bieter, danach dieses Dokument und erst danach organisatorische Angaben in der Bekanntmachung.

Für fachlich-inhaltliche Fragen gilt das Spezialitätsprinzip: Leistungsbeschreibungen, Formblätter, Vertragsunterlagen, kriterienspezifische Dokumente und verfahrensstufenspezifische Aufforderungen gehen diesem Dokument im jeweils einschlägigen Regelungsbereich vor. Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Widerspruch, hat er diesen unverzüglich über das Vergabeportal anzuzeigen.

Allgemeine Einreichungsgrundsätze

Einreichungen müssen vollständig, fristgerecht, in der geforderten Verfahrenssprache und in der geforderten Form erfolgen. Jeder Bewerber und Bieter ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Unterlagen rechtzeitig, vollständig und technisch ordnungsgemäß im Vergabeportal eingehen.

Maßgeblich sind je Verfahrensstufe ausschließlich diejenigen Unterlagen, Erklärungen und Nachweise, die in der Bekanntmachung, in der Aufforderung zur Einreichung oder in den jeweils referenzierten Formblättern ausdrücklich verlangt werden. Nicht angeforderte Werbebroschüren, allgemeine Unternehmensdarstellungen ohne erkennbaren Bezug zum Verfahren oder alternative Unterlagen anstelle geforderter Formblätter bleiben unberücksichtigt, soweit vergaberechtlich zulässig.

Vorbehalte, Einschränkungen oder Abweichungen von verbindlichen Vergabeunterlagen sind nur zulässig, wenn die Vergabestelle dies ausdrücklich vorsieht. Andernfalls können solche Vorbehalte zur Nichtberücksichtigung oder zum Ausschluss führen.

Einreichung je Verfahrensstufe

Die je Verfahrensstufe einzureichenden Unterlagen werden in der jeweiligen Verfahrensunterlage abschließend bestimmt. Die nachstehende Übersicht dient ausschließlich der formalen Orientierung; der fachliche Inhalt der jeweiligen Pakete ergibt sich aus den referenzierten Dokumenten.

Stufe

Einreichungspaket

Referenzunterlagen

Teilnahmeantrag

Teilnahmeantragsformular, Eigenerklärungen, Eignungsnachweise, Referenzangaben, Teamangaben, Erklärungen zu Bietergemeinschaft / Eignungsleihe / Nachunternehmer [soweit einschlägig].

D-03 bis D-05, D-10

Erstangebot

Angebotsschreiben, fachlich-methodisches Angebot, Team- und Ressourcenansatz, Preisblatt, ggf. ausgefüllte Vertrags- und Formblattanlagen, geforderte Bestätigungen und Abweichungslisten.

D-07 bis D-13

Verhandlung / Präsentation

Präsentationsunterlage, Antworten auf Aufklärungsfragen, aktualisierte Unterlagen oder gesondert angeforderte Nachweise nur im von der Vergabestelle geforderten Umfang.

D-11 bis D-14

Überarbeitetes Angebot

Fortgeschriebene technische und kaufmännische Unterlagen einschließlich kenntlich gemachter Änderungen gegenüber dem vorangegangenen Angebot.

[Aufforderung / Nachtrag]

BAFO [falls vorgesehen]

Vollständiges finales Angebot einschließlich finalem Preis, finaler Teambenennung und sämtlicher verbindlicher Erklärungen der Schlussangebotsphase.

D-15, [Aufforderung BAFO]

Formale Anforderungen an die Unterlagen

Die Vergabestelle kann vorgeben, welche Unterlagen als PDF, welche Unterlagen in bearbeitbaren Rückgabeformaten und welche Unterlagen gegebenenfalls zusätzlich in Auswerteformaten einzureichen sind. Soweit Formblätter oder Preisblätter in bearbeitbarer Form bereitgestellt werden, sind diese in der vorgegebenen Struktur zu verwenden; eigenständig umgestaltete oder inhaltlich veränderte Formblätter sind nur zulässig, soweit dies ausdrücklich gestattet wird.

Die Verfahrenssprache ist [Deutsch]. Fremdsprachige Nachweise sind, soweit erforderlich, mit einer [einfachen / beglaubigten] Übersetzung einzureichen. Für die Angebotsbearbeitung und Kommunikation wird ein deutsches Sprachniveau von mindestens [C2 für Schlüsselpersonal / Niveau bitte festlegen] vorausgesetzt, soweit dies in den Vergabeunterlagen festgelegt ist.

Die Dateibenennung hat nach der vorgegebenen Logik zu erfolgen. Soweit Unterschriften, Vollmachten oder Konsortialerklärungen gefordert werden, sind diese in der verlangten Signatur- oder Textform einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind federführendes Mitglied, Vertretungsbefugnisse und Verantwortlichkeiten eindeutig offenzulegen. Nachunternehmer, Eignungsleiher oder sonstige Dritte sind entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Formblätter zu benennen.

Preis- und Angebotsaufbau müssen der vorgegebenen Struktur folgen. Soweit das Vergabeportal getrennte Uploadbereiche für fachliche und preisliche Unterlagen vorsieht, ist diese Trennung strikt einzuhalten. [Nebenangebote / Alternativangebote: unzulässig / nur soweit ausdrücklich zugelassen]. Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind gesondert zu kennzeichnen und auf Anforderung zu begründen.

Fristen und maßgeblicher Zeitpunkt

Für die Wahrung sämtlicher Fristen ist ausschließlich der im Vergabeportal protokollierte Zeitstempel der vollständig abgeschlossenen Einreichung maßgeblich. Entwürfe, Zwischenspeicherungen oder unvollständig abgeschlossene Upload-Vorgänge genügen nicht.

Verspätete Einreichungen können nicht berücksichtigt werden, es sei denn, die Vergabestelle hat vor Fristablauf eine dokumentierte Fristverlängerung bekanntgegeben oder es liegt ein von der Vergabestelle anerkannter Portalstörungsfall vor. Unvollständige Unterlagen, fehlerhafte Dateiformate oder nicht lesbare Dateien werden nach Maßgabe des anwendbaren Vergaberechts behandelt; ein Anspruch auf Nachforderung, Aufklärung oder Heilung besteht nicht.

Rücknahme, Ersatz und Aktualisierung

Bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist dürfen Bewerber und Bieter eingereichte Unterlagen über das Vergabeportal zurückziehen, ersetzen oder aktualisieren, soweit das Portal diese Funktion bereitstellt. Die jeweils zuletzt fristgerecht und vollständig eingereichte, ausdrücklich als finale Fassung gekennzeichnete Version ist maßgeblich.

Ersetzt ein Bewerber oder Bieter Unterlagen, hat er die neue Fassung im Portal eindeutig als Ersatz- oder Aktualisierungsfassung zu kennzeichnen und gegebenenfalls durch eine kurze Änderungsübersicht nachvollziehbar zu machen. Nach Fristablauf sind Änderungen nur im Rahmen einer ausdrücklichen Aufforderung zur Aufklärung, Nachforderung oder Angebotsüberarbeitung zulässig.

Verbindlicher Kommunikations- und Einreichungskanal

Verbindlicher Kommunikations-, Informations- und Einreichungskanal ist ausschließlich das Vergabeportal [Name des Vergabeportals] unter der Referenz [Vergabenummer / Projektnummer]. Einreichungen per E-Mail, Papier, Datenträger, Download-Link oder Messenger-Dienst sind unzulässig, soweit die Vergabestelle nicht in einem dokumentierten Ausnahmefall ausdrücklich etwas anderes bekanntgibt.

Dies gilt für Teilnahmeanträge, Angebote, Rückfragen, Aufklärungen, Präsentationsunterlagen, Nachreichungen, Aktualisierungen und sämtliche sonstigen verfahrensbezogenen Mitteilungen.

Registrierung und Nutzerverantwortung

Jeder Bewerber und Bieter ist dafür verantwortlich, sich rechtzeitig im Vergabeportal zu registrieren, Zugänge zu testen, Benutzerrollen intern eindeutig zuzuweisen und sicherzustellen, dass die vertretungsberechtigten oder intern autorisierten Personen fristgerecht Zugriff auf die aktuelle Version aller Unterlagen haben.

Es wird empfohlen, mindestens einen primären Portaladministrator und eine vertretungsberechtigte Stellvertretung zu benennen. Änderungen interner Zuständigkeiten, Abwesenheiten, Spam-Filter, Firewalls oder technische Sperren liegen im Verantwortungsbereich des Bewerbers oder Bieters.

Upload-Prozess und Eingangsbestätigung

Der praktische Einreichungsablauf umfasst mindestens die Schritte Download der aktuellen Unterlagen, Erstellung der geforderten Dateien, Upload in die vorgesehenen Portalbereiche, Plausibilitätsprüfung durch den Einreichenden, finalen Versandabschluss und Sicherung der vom Portal erzeugten Eingangsbestätigung.

Nur eine erfolgreich abgeschlossene Übermittlung mit dokumentierter Portalquittung gilt als eingegangen. Bewerber und Bieter haben die Eingangsbestätigung unverzüglich auf Vollständigkeit, richtige Zuordnung und erkennbare Übermittlungsfehler zu prüfen und für die eigene Dokumentation aufzubewahren.

Technische Anforderungen

Die technischen Mindestanforderungen an Dateiformate, Größen, Lesbarkeit und Signatur ergeben sich aus den Portalvorgaben und den nachfolgenden Festlegungen. Soweit Portal und Vergabeunterlagen unterschiedliche Anforderungen nennen, geht die strengere Anforderung vor, sofern sie vergaberechtskonform bekanntgegeben wurde.

Parameter

Anforderung

Zulässige Formate

[PDF/PDF-A] für Lesefassungen; [XLSX/XLSM gesperrt] oder [DOCX] nur soweit von der Vergabestelle als Rückgabeformat vorgegeben.

Maximale Dateigröße

[z. B. 50 MB je Datei / 250 MB gesamt]

Dateibenennung

[Vergabenummer]_[Bieterkurzname]_[DokNr]_[Version]

Komprimierung

ZIP-Archive nur, wenn ausdrücklich zugelassen; Passwortschutz und Mehrfachverschachtelung sind unzulässig.

Signatur / Textform

[Bitte festlegen: Textform über Portal ausreichend / fortgeschrittene Signatur / qualifizierte elektronische Signatur]

Lesbarkeit

Alle Dateien müssen vollständig lesbar, virenfrei, druckbar und ohne Spezialsoftware auswertbar sein.

Makros / ausführbare Inhalte

Nicht zulässig, soweit nicht ausdrücklich freigegeben.

Sprachfassung

Maßgebliche Verfahrenssprache ist [Deutsch]; fremdsprachige Belege sind mit [einfacher / beglaubigter] Übersetzung einzureichen, soweit verlangt.

Technische Störungen und Notfallregelung

Bei technischen Problemen ist unverzüglich zu unterscheiden, ob ein bewerber- oder bieterseitiges Problem oder eine allgemeine Portalstörung vorliegt. Bewerber- oder bieterseitige Ursachen, insbesondere lokale Internetprobleme, interne IT-Sicherheitsvorgaben, Browserkonflikte oder unzureichende Upload-Zeiten kurz vor Fristablauf, fallen grundsätzlich in die Risikosphäre des Einreichenden.

Beruft sich ein Bewerber oder Bieter auf eine Portalstörung, hat er dies unverzüglich über die dafür vorgesehenen Supportkanäle und – soweit noch möglich – zusätzlich über das Vergabeportal zu dokumentieren. Er hat mindestens Screenshots, Datum, Uhrzeit, Fehlermeldung, betroffenen Upload-Schritt, betroffene Dateien sowie gegebenenfalls die Ticketnummer des Portalbetreibers vorzulegen.

Eine Fristverlängerung, Wiedereröffnung oder Ersatzkommunikation kommt nur in Betracht, wenn die Vergabestelle eine erhebliche, verfahrensrelevante Portalstörung feststellt oder anerkennt. Eine Einreichung per E-Mail oder über andere Ersatzkanäle ist nur zulässig, wenn die Vergabestelle dies ausdrücklich und dokumentiert freigibt.

Fragen, Klarstellungen und Nachträge

Sämtliche Bieterfragen, Aufklärungsersuchen, Hinweise auf Widersprüche sowie sämtliche offiziellen Antworten, Klarstellungen und Nachträge laufen ausschließlich über das Vergabeportal. Mündliche Auskünfte, informelle Hinweise oder bilaterale Abstimmungen außerhalb des Portals sind unverbindlich.

Fragen sind spätestens bis [Fragefrist / Datum / Uhrzeit] einzureichen. Die Vergabestelle ist berechtigt, Fragen zusammenzufassen, redaktionell zu anonymisieren und in gebündelter Form zu beantworten. Verbindlich sind ausschließlich die im Vergabeportal veröffentlichten Antworten, Klarstellungen und Nachträge.

Bewerber und Bieter haben das Portal in eigener Verantwortung regelmäßig, in kritischen Fristphasen möglichst arbeitstäglich, auf neue Informationen zu prüfen.

Dauer der Angebotsgültigkeit

Die Angebotsgültigkeit wird je Angebotsstufe verbindlich festgelegt. Soweit in der jeweiligen Aufforderung nichts Abweichendes bestimmt wird, gilt die nachstehende Bindelogik.

Angebotsstufe

Beginn

Bindefrist

Wirkung

Erstangebot

Ablauf der Frist für das Erstangebot

[90 Kalendertage oder konkretes Datum]

Bindet den Bieter, bis es durch ein überarbeitetes Angebot oder BAFO ersetzt wird.

Überarbeitetes Angebot

Ablauf der Frist für das überarbeitete Angebot

[90 Kalendertage oder konkretes Datum]

Ersetzt das zuletzt gültige Angebot insoweit, wie die Aufforderung keine abweichende Fortgeltung einzelner Bestandteile bestimmt.

BAFO [falls vorgesehen]

Ablauf der BAFO-Frist

[90 Kalendertage oder konkretes Datum]

Ist die letzte und für den Zuschlag maßgebliche Angebotsfassung.

Beginn der Bindefrist

Die Bindefrist beginnt jeweils mit Ablauf der für die betreffende Angebotsfassung maßgeblichen Angebotsfrist, also mit Ablauf der Frist für das Erstangebot, für das überarbeitete Angebot oder – sofern vorgesehen – für das BAFO.

Fortgeltung bei Verhandlungsverfahren

Da es sich um ein mehrstufiges Verhandlungsverfahren handelt, ersetzt jede spätere, fristgerecht eingereichte Angebotsfassung grundsätzlich die frühere Angebotsfassung derselben Bieterseite. Soweit die Vergabestelle in der Aufforderung zur Angebotsüberarbeitung bestimmt, dass bestimmte Bestandteile unberührt fortgelten, gelten diese unveränderten Bestandteile des zuletzt wirksamen Angebots fort.

Nach Ablauf einer Angebotsfrist dürfen Bieter an ihre Erklärung gebunden werden, bis die jeweilige Bindefrist endet oder die Vergabestelle sie vorher aus der Bindung entlässt.

Verlängerung der Bindefrist

Die Vergabestelle kann vor Ablauf der jeweiligen Bindefrist über das Vergabeportal um schriftliche Verlängerung bitten. Der Bieter hat innerhalb der in der Anfrage genannten Frist, spätestens jedoch innerhalb von [5 Arbeitstagen oder konkrete Frist], verbindlich zu erklären, ob er der Verlängerung zustimmt.

Stimmt ein Bieter der erbetenen Verlängerung nicht zu, kann sein Angebot nach Maßgabe des Vergaberechts aus dem weiteren Verfahren ausscheiden.

Nachweis der Angebotsgültigkeit

Soweit in den jeweiligen Formblättern nichts Abweichendes verlangt wird, gilt die Bindefrist mit Abgabe des Angebotsschreibens als anerkannt. Die Vergabestelle kann ergänzend eine gesonderte Erklärung zur Angebotsgültigkeit verlangen; in diesem Fall ist die entsprechende Vorlage fristgerecht zu verwenden.

Verfahrenszeitplan

Der nachfolgende Kalender stellt die wesentlichen Verfahrensschritte in indikativem Überblick dar. Verbindlich sind nur ausdrücklich als Fristen bezeichnete Termine, die im Vergabeportal bekanntgegeben wurden.

Schritt

Datum / Zeitraum

Veröffentlichung der Vergabeunterlagen

[Datum]

Frist für Bieterfragen zum Teilnahmewettbewerb

[Datum / Uhrzeit]

Schlusstermin Teilnahmeanträge

[Datum / Uhrzeit]

Prüfung / Auswahl / Shortlist

[Zeitraum]

Einladung zur Angebotsabgabe an [max. Anzahl] Bieter

[Datum]

Ggf. Ortsbesichtigung / Projektbriefing / Bietergespräch

[Datum / Zeitraum]

Frist für Erstangebote

[Datum / Uhrzeit]

Verhandlungsrunden / Präsentationen

[Zeitraum]

Frist für überarbeitete Angebote

[Datum / Uhrzeit]

Ggf. BAFO-Aufforderung

[Datum]

BAFO-Frist

[Datum / Uhrzeit]

Beabsichtigte Zuschlagsentscheidung

[Datum]

Stillhaltefrist

[Zeitraum gemäß § 134 GWB]

Geplanter Vertragsschluss

[Datum]

Projektbezogene Zeitplanannahmen

Die nachstehenden Projektannahmen dienen der Kalkulation, Mobilisierung, Teamdisposition und Ressourcenplanung. Sie beschreiben den derzeit bekannten Projekt- und Schnittstellenrahmen, ohne eine verbindliche Abrufreihenfolge oder eine Garantie unveränderter Projekttermine zu begründen.

Annahme

Inhalt

Bieterrelevanz

Projekt- und Nutzerprofil

[Kurzbeschreibung des Projekts, der Nutzungen, des Projektumfangs und des vorgesehenen Betriebsmodells].

Vom Bieter in Betriebs-, Nutzer-, Logistik-, Sicherheits- und Ressourcenannahmen zu berücksichtigen.

Schnittstellenstruktur

Auftraggeber ist [Auftraggeber]; weitere wesentliche Schnittstellen bestehen zu [Bauherr / Eigentümer / Nutzer / Betreiber / Projektsteuerung / Planungsbeteiligte / Behörden / Dritte].

Erhöhte Koordinations-, Abstimmungs- und Dokumentationsanforderungen.

Planungsgrundlagen

[Projektbeschreibung], [Bedarfs- bzw. Nutzeranforderungen], [Planungs- oder Bestandsunterlagen], [Vertragsentwurf] sowie [Leistungsbeschreibungen] liegen vor und sind als Bearbeitungsgrundlage zu verwenden.

Angebots- und Ressourcenplanung darf nicht von einer Nullplanung ausgehen.

Nachhaltigkeits- und Technikrahmen

[Nachhaltigkeitsziele], [Technik- und Betreiberanforderungen], [Zertifizierungs- oder Qualitätsziele] sowie [Dokumentations- und Inbetriebnahmeanforderungen] sind einzuarbeiten.

Erfordert interdisziplinäre Kompetenz in Betrieb, Technik, Nachhaltigkeit, Dokumentation und Inbetriebnahme.

Leistungsstufen

Vorgesehen sind [Leistungsstufe 1 / Vorbereitungs- und Konzeptphase], [Leistungsstufe 2 / Planungsphase], optional [Leistungsstufe 3 / Vergabe- und Realisierungsvorbereitung], [Leistungsstufe 4 / Bauausführung] und [Leistungsstufe 5 / Inbetriebnahme und Nachlauf].

Schlüsselpersonal, Verfügbarkeit und Preismodell sind auf die Stufenlogik auszurichten.

Projektstart

[Voraussichtlicher Projektstart / Datum]

Dient als Kalkulationsgrundlage für Mobilisierung, Kick-off und erste Konzeptarbeit.

Planungszeitraum

[Geplanter Zeitraum der Planungs- und Begleitungsleistungen]

Dient der Kapazitätsplanung für die frühen und mittleren Leistungsstufen.

Zielannahme Baufertigstellung

[Zieltermin Baufertigstellung / Datum]

Dient der Langfrist- und Personalkapazitätsplanung, ohne bereits eine verbindliche Abrufgarantie zu begründen.

Übergangs- und Nachlaufphase

[Zeitraum für Inbetriebnahme, Nachlauf, Gewährleistung oder sonstige Anschlussunterstützung]

Vom Bieter in Verfügbarkeits- und Know-how-Sicherung zu berücksichtigen.

     
     
     
     

Charakter der Terminangaben

Verbindliche Verfahrensfristen sind ausschließlich solche Termine, die in der Bekanntmachung, in der jeweiligen Aufforderung oder in einem Nachtrag ausdrücklich als Frist oder Schlusstermin bezeichnet sind. Alle übrigen Angaben zu Projektverlauf, Leistungstiefen, Meilensteinen oder Zielterminen sind – soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet – Annahmen für Kalkulation und Einsatzplanung.

Indikative Projektannahmen bleiben auch dann maßgebliche Kalkulationsbasis, wenn sie sich im weiteren Projektverlauf verändern können. Ein Anspruch auf unveränderten Projektablauf entsteht hierdurch nicht.

Auswirkungen auf Angebotsbearbeitung und Ressourcenplanung

Bewerber und Bieter haben die Zeitplanannahmen bei Kapazitäts-, Team-, Verfügbarkeits- und Stellvertreterplanung zugrunde zu legen. Dies betrifft insbesondere die Kontinuität von Schlüsselpersonen, die Möglichkeit kurzfristiger Terminwahrnehmung am [Projektstandort] oder per Remote-Format, die Bearbeitung mehrerer Dokumentations- und Abstimmungsschleifen sowie die Mitwirkung in einer mehrgliedrigen Projekt- und Schnittstellenstruktur.

Die zugrunde zu legenden Ressourcenannahmen umfassen auch die besondere Komplexität des jeweiligen Vorhabens mit den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen an Betriebslogik, Nutzerintegration, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Dokumentation, Inbetriebnahme und Betreiberverantwortung.

Änderungen des Terminrahmens

Die Vergabestelle kann den Verfahrens- und Projektzeitplan aus sachlichen Gründen anpassen. Änderungen werden ausschließlich über das Vergabeportal bekanntgegeben und sind ab ihrer Veröffentlichung in der dort bezeichneten Fassung maßgeblich.

Soweit Terminverschiebungen Auswirkungen auf Einreichungsfristen, Bindefristen oder Dokumentenfassungen haben, wird die Vergabestelle dies im jeweiligen Nachtrag oder in der jeweiligen Mitteilung ausdrücklich kennzeichnen.