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Nutzeranforderungskatalog

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Nutzeranforderungskatalog für bedarfsgerechte Planung im planungsbegleitenden Facility Management

Nutzeranforderungskatalog im planungs- und baubegleitenden Facility Management

Ein Nutzeranforderungskatalog, im Folgenden NAK, ist im Hochbau kein flächendeckend einheitlich normierter Rechtsbegriff. In der Praxis erfüllt er jedoch eine klar beschreibbare Funktion: Er bündelt die Anforderungen von Nutzer-, Betreiber- und Bauherrenseite in einem strukturierten, fortschreibbaren und prüfbaren Dokument, das von der frühen Bedarfsplanung über Planung und Bau bis in Inbetriebnahme, Übergabe und Betrieb hinein wirksam bleibt. Inhaltlich steht der NAK damit an der Schnittstelle zwischen Bedarfsplanung nach DIN 18205, informationsbezogenen Anforderungen im BIM-Kontext über AIA und BAP sowie betriebsbezogenen Anforderungen aus Facility Management, Arbeitsschutz, Energie, Instandhaltung, Betriebssicherheit und Nachhaltigkeit. Fachlich ist der NAK deshalb weniger ein „Papier“ als vielmehr ein Governance- und Qualitätsinstrument für den gesamten Immobilienlebenszyklus.

Für das planungs- und baubegleitende Facility Management ist der NAK besonders relevant, weil wesentliche spätere Betriebsqualitäten bereits in frühen Planungsentscheidungen festgelegt werden: Flächenstruktur, Erschließung, Reinigbarkeit, Zugänglichkeit, Wartungsflächen, Medienversorgung, Gebäudeautomation, Prüf- und Instandhaltungskonzepte, Barrierefreiheit, Nachweis- und Dokumentationsstrukturen oder CAFM-taugliche Datenmodelle. DIN 18205 beschreibt die Bedarfsplanung als Bauherrenaufgabe zu Projektbeginn und verlangt zugleich eine wiederkehrende Überprüfung und Anpassung bei geänderten Anforderungen der Nutzung und des Betriebs. Genau hier liegt die operative Stärke eines NAK: Er übersetzt abstrakte Bedarfe in fortschreibbare Anforderungen, Prioritäten und Abnahmekriterien.

Ein guter NAK leistet fünf Dinge zugleich. Er schafft erstens Klarheit über Ziele und Prioritäten. Er macht zweitens Zielkonflikte transparent, etwa zwischen Investitionskosten und Folgekosten, architektonischer Qualität und Reinigbarkeit oder Nutzungsflexibilität und technischer Standardisierung. Er definiert drittens mess- und prüfbare Kriterien für Planung, Ausführung, Abnahme und Betriebsaufnahme. Er erzeugt viertens Rückverfolgbarkeit zwischen Anforderung, Planlösung, Prüfnachweis und Mängelmanagement. Und er macht fünftens die Übergabe in Betrieb, BIM- und CAFM-Systeme überhaupt erst belastbar, weil Daten, Dokumente, Prüfschritte und Verantwortlichkeiten frühzeitig definiert werden.

Der NAK sollte nicht als informelle Workshop-Unterlage behandelt werden, sondern als freigegebenes Projektsteuerungsdokument mit Versionierung, Verantwortlichkeiten, Freigabezuständen, Prioritäten, Änderungsmanagement und prüffähigen Formulierungen. Seine Wirksamkeit entfaltet er nicht durch Vollständigkeit um ihrer selbst willen, sondern durch systematische Nutzungs- und Betriebsorientierung, disziplinübergreifende Abstimmung sowie die Verknüpfung mit Raumbuch, BIM-Datenanforderungen, Ausschreibung, Inbetriebnahme und Abnahme.

Nutzerbedarfe frühzeitig in Planung integrieren

Einordnung und Grundbegriffe

Im Sinne dieses Kapitels ist der NAK ein projektbezogener, strukturierter und fortschreibbarer Anforderungskatalog, der Nutzer- und Betreiberinteressen in funktionale, technische, betriebliche, organisatorische, rechtliche und digitale Anforderungen übersetzt. Diese Definition ist eine fachliche Ableitung aus der Bedarfsplanung nach DIN 18205, der informationsbezogenen Steuerung über AIA im BIM-Prozess sowie dem Facility-Management-Verständnis nach ISO 41011/41001, wonach FM Menschen, Orte und Prozesse im gebauten Umfeld integriert, um Qualität, Produktivität und Kerngeschäft zu unterstützen. Der NAK ist damit kein Ersatz der Bedarfsplanung, sondern ihr operationalisiertes und für Planung, Bau, Betrieb und Vergabe nutzbares Ergebnisdokument.

Die zentrale Abgrenzung lautet: Das Raumprogramm beschreibt primär quantitative und funktionale Flächen- und Raumbedarfe; das Raumbuch konkretisiert raumbezogene Informationen über Lebenszyklusphasen hinweg; das Lastenheft beschreibt die Anforderungen des Auftraggebers; das Pflichtenheft beschreibt die Umsetzung durch Auftragnehmerseite. Der NAK ist breiter als ein Raumprogramm, früher und strategischer als ein Raumbuch, nutzungs- und betriebsbezogener als ein klassisches Lastenheft und nicht identisch mit dem Pflichtenheft, weil er die Soll-Anforderungen der Auftraggeber- und Betreiberseite formuliert, nicht die konkrete technische Realisierung. Diese Unterscheidung ist für Ausschreibungen entscheidend, weil unscharfe Dokumentgrenzen fast immer zu Nachträgen, Zielkonflikten und Akzeptanzproblemen führen.

Die folgende Übersicht zeigt die praxistaugliche Abgrenzung der Dokumente. Sie ist eine fachliche Synthese auf Grundlage von DIN 18205, VDI 6070 und VDI 2519:

Dokument

Primärer Zweck

Typischer Inhalt

Zeitpunkt

Verantwortung

Raumprogramm

Flächen- und Funktionsbedarf quantifizieren

Nutzungen, Raumarten, Mengen, Flächenansätze

sehr früh

Bauherr / Bedarfsplanung

Raumbuch

Raumweise Qualifizierung und Dokumentation

raumbezogene Anforderungen, Ausstattungen, Daten, Lebenszyklusinformationen

früh bis Betrieb

Planung mit Bauherr und Betreiber

Lastenheft

Anforderungen des Auftraggebers beschreiben

Zielzustand, Leistungs- und Qualitätsanforderungen

vor Vergabe

Auftraggeber

Pflichtenheft

Umsetzung des Auftragnehmers beschreiben

technische Lösung, Verfahren, Nachweise, Umsetzungskonzept

nach Vergabe

Auftragnehmer

NAK

Nutzer- und Betreiberanforderungen steuern und prüfbar machen

funktionale, technische, betriebliche, organisatorische, rechtliche, digitale und nachhaltigkeitsbezogene Anforderungen, Prioritäten, Prüfkriterien

ab Projektstart, fortlaufend

Bauherr mit FM, Nutzern, Projektsteuerung

Sinnvoll ist außerdem die Abgrenzung des NAK gegen die AIA. AIA definieren, welche Informationen der Auftraggeber zu bestimmten Zeitpunkten und in welcher Qualität benötigt; sie sind damit informationsbezogen. Der NAK ist dagegen in erster Linie inhalts- und nutzungsbezogen. In BIM-Projekten sollte daher gelten: Der NAK sagt, was funktional und betrieblich gefordert ist; die AIA sagen, welche Informationen wann und in welcher Qualität hierfür digital bereitzustellen sind. Diese Trennung verhindert, dass fachliche Anforderungen in Datenfeldern „versteckt“ werden oder umgekehrt reine Datenlisten ohne fachliche Zielbindung entstehen.

Ein weiterer Grundbegriff ist die Lebenszyklusorientierung. DIN 277 gilt für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten während Planung, Bauausführung und Nutzung. DIN 18960 schafft eine einheitliche Vorgehensweise für die Nutzungskostenplanung im Hochbau. ISO 41001 und die FM-Fachliteratur stellen ebenfalls den Lebenszyklus in den Vordergrund. Ein NAK im planungs- und baubegleitenden FM muss deshalb immer zweigleisig formulieren: Einerseits investiv-planerisch, also hinsichtlich Entwurf, Bau, Ausrüstung und Budget; andererseits operativ, also hinsichtlich Reinigung, Instandhaltung, Verfügbarkeit, Energie, Sicherheit, Datenpflege, Servicequalität und Folgekosten.

Verankerung im Planungs- und Bauprozess

Die HOAI ordnet die Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen in neun Leistungsphasen. Für den NAK bedeutet das keine starre „Einmalerstellung“, sondern einen phasengerechten Reifegradaufbau: in der frühen Phase Zielklärung und Priorisierung, in der Vor- und Entwurfsplanung Konkretisierung, in Genehmigungs- und Ausführungsplanung Übersetzung in prüffähige Planvorgaben, in Vergabe und Bauausführung Absicherung über Leistungsbeschreibungen, Prüf- und Freigabeschleifen, in Abnahme und Inbetriebnahme schließlich Nachweis, Test und Übergang in den Betrieb. Dass Bedarfsplanung zu Projektbeginn stattfindet und im Verlauf wiederkehrend anzuwenden ist, legt DIN 18205 ausdrücklich fest.

Praktisch bewährt sich ein NAK-Prozess schon vor der klassischen LPH 1 in einer „LPH 0“-Logik: Projektziele, Nutzerszenarien, Betriebsmodell, Betreiberstrategie, ESG-Ziele, Digitalstrategie, Sicherheits- und Barrierefreiheitsziele werden gesammelt, priorisiert und in Governance übersetzt. Spätestens in LPH 1 und 2 muss daraus ein freigegebener Basis-NAK entstehen. In LPH 3 und 4 wird er konkretisiert, in LPH 5 als Ausführungs- und Prüfgrundlage strukturiert, in LPH 6 und 7 mit Ausschreibung und Vergabeunterlagen synchronisiert, in LPH 8 mit Mängelmanagement, Abnahme- und Inbetriebnahmeszenarien verknüpft und in LPH 9 bzw. im Gewährleistungs- und Anlaufmanagement nachgeführt. Diese Ableitung ist fachlich konsistent mit HOAI, VDI 6039, den BIM-Anwendungsfällen zu Abnahme/Mängelmanagement und Inbetriebnahmemanagement sowie den AIA/BIM-Portal-Grundsätzen.

Die Prozesslogik lässt sich wie folgt darstellen. Das Diagramm ist eine fachliche Verdichtung der genannten Quellen für HOAI, DIN 18205, BIM Deutschland und VDI 6039.

Stakeholderseitig ist der NAK nur dann wirksam, wenn seine Erarbeitung nicht an eine einzelne Fachdisziplin delegiert wird. ISO 41001/41011, DIN 18205 sowie die BIM-Rollenmodelle des Bundes sprechen für ein integriertes Vorgehen mit klarer Bauherrenhoheit. Die Bedarfsplanung bleibt Bauherrenaufgabe; BIM-Management verantwortet organisatorische BIM-Prozesse und die Abnahme der BIM-Liefergegenstände auf Bauherrenseite; FM und Nutzergruppen müssen die betriebliche und funktionale Expertise einbringen; Projektsteuerung moderiert Termine, Entscheidungen und Eskalationen.

Eine robuste Stakeholderanalyse differenziert mindestens zwischen Bauherr, Betreiber/FM, Kernnutzern, Sekundärnutzern, Arbeitsschutz, IT/OT, Sicherheit/Brandschutz, Instandhaltung, Reinigung, Energie-/Nachhaltigkeitsverantwortlichen, Projektsteuerung, Objekt- und Fachplanung sowie späteren Servicepartnern. Besonders wichtig ist, dass „Nutzer“ nicht nur Endanwender meint. Die Arbeitsstättenverordnung definiert das Betreiben von Arbeitsstätten ausdrücklich auch als Benutzen, Instandhalten, Optimieren sowie Organisation und Gestaltung der Arbeit. Daraus folgt: Betriebs-, Instandhaltungs- und Arbeitsschutzsicht sind nicht „späte“ Themen, sondern originäre Nutzungsanforderungen.

Die nachfolgende Matrix hat sich für Workshops und Freigabeprozesse bewährt. Sie ist eine projekterprobte Ableitung aus DIN 18205, ISO 41001 und den BIM-Rollensteckbriefen:

Stakeholder

Hauptinteresse

Beitrag zum NAK

Typische Freigaberolle

Bauherr

Zielerreichung, Budget, Governance

Prioritäten, Ziele, Eskalationsentscheidungen

final freigebend

FM/Betreiber

Betreibbarkeit, Verfügbarkeit, Folgekosten

Betriebsmodell, Instandhaltung, Reinigbarkeit, Datenanforderungen

fachlich freigebend

Nutzervertretung

Funktionalität, Komfort, Akzeptanz

Nutzungsszenarien, Prozessabläufe, Raum- und Serviceanforderungen

fachlich freigebend

Projektsteuerung

Termine, Schnittstellen, Entscheidungen

Workshoporganisation, Änderungsmanagement, Traceability

koordinierend

Objekt- und Fachplanung

Umsetzbarkeit, Integrationsfähigkeit

planerische Übersetzung, Varianten, Nachweise

umsetzend

IT/OT

Netz, Automation, Cyber-Sicherheit

Schnittstellen, Verkabelung, GA/CAFM/BIM

fachlich freigebend

Arbeitsschutz / Sicherheit

Rechtskonformität, sichere Nutzung

ASR-, Fluchtweg-, Brandschutz-, Notfallanforderungen

fachlich freigebend

Einkauf / Ausschreibung

Vergabefähigkeit

Leistungsverzeichnisse, Nachweispflichten, Bewertungsmatrix

prüfend

Aufbau und Inhalte des NAK

Ein NAK in Fachbuchqualität braucht eine klare innere Logik. Empfehlenswert ist ein Aufbau von „oben nach unten“: erst Ziele, Governance und Prioritäten; dann Nutzungs- und Betriebsmodell; danach Flächen und Räume; anschließend technische und betriebliche Einzelanforderungen; schließlich Prüfungen, Daten, Übergabe und Betriebsaufnahme. Diese Reihenfolge entspricht der Logik der Bedarfsplanung, der Lebenszyklusorientierung des FM, den Anforderungen an maschinenlesbare Raumbücher sowie den BIM-Informationsanforderungen.

Die folgende Gliederung ist als belastbarer Kapitelvorschlag für einen projektspezifischen NAK zu verstehen. Sie verdichtet DIN 18205, VDI 6070, DIN 277, DIN 18960, GEFMA 130, GEFMA 480, BIM-AIA-Grundsätze sowie einschlägige Rechts- und Technikanforderungen in eine praxistaugliche Struktur.

Kapitel des NAK

Inhalt

Typische Ergebnisse

Projektgrundlagen

Projektziele, Nutzungskonzept, Objektart, Standort, Randbedingungen, Zielkonflikte

Projektsteckbrief, Zielhierarchie

Governance

Rollen, Verantwortlichkeiten, Freigaben, Änderungsmanagement, Versionierung

RACI, Freigabematrix

Stakeholder und Nutzung

Nutzergruppen, Szenarien, Betriebszeiten, Service-Level, Besucher- und Lieferströme

Stakeholdermatrix, Nutzerszenarien

Flächen und Räume

Flächenkennzahlen, Raumprogramm, Raumtypen, Flexibilitätsanforderungen, Standardisierung

Flächenkennwerte nach DIN 277, Raumanforderungsklassen

Funktionale Anforderungen

Funktionszusammenhänge, Erreichbarkeit, Wege, Umzugs- und Expansionsfähigkeit

Funktionsdiagramme, Adjazenzlogik

Technische Anforderungen

TGA, Medien, Gebäudeautomation, IT/Telekommunikation, Brandschutz, Sicherheit

Systemanforderungen, Schnittstellenmatrix

Betriebliche Anforderungen

Reinigung, Instandhaltung, Zugänglichkeit, Betreiberflächen, Ersatzteil- und Prüfkonzepte

Wartungs- und Reinigungskriterien

Organisatorische Anforderungen

Betreiberorganisation, Personal, Services, Helpdesk, Notfall- und Eskalationsprozesse

Betriebsmodell

Recht, Arbeitsschutz, Barrierefreiheit

ArbStättV, ASR, BGG, DIN 18040, Betriebssicherheit, Datenschutz, sektorspezifische Anforderungen

Compliance-Matrix

Nachhaltigkeit und ESG

GEG, BNB/Taxonomie, Energieziele, Zirkularität, Kennzahlen, Monitoring

ESG-Zielbild, KPI-Liste

Wirtschaftlichkeit

Investitions- und Folgekosten, Nutzungskosten, LCC-Ansätze, Benchmarks

Kostenkennwerte, LCC-Annahmen

Qualität, Prüfung, Übergabe

Prüfmethoden, Abnahme, Mängelmanagement, Tests, Dokumentation, Schulung, Hypercare

Prüfplan, Übergabe- und Abnahmematrix

Datenanforderungen

BIM/AIA, Attributlisten, Klassifikation, Dokumentation, CAFM-Schnittstellen

Datenmodell, Liefergegenstände

Inhaltlich sollte der NAK die vom Nutzer genannten Anforderungsklassen nicht nebeneinanderstellen, sondern zu prüffähigen Anforderungen verdichten. Für die Praxis empfiehlt sich folgende Clusterung: funktional, technisch, betrieblich, organisatorisch, rechtlich/arbeitsschutzbezogen, sicherheitsbezogen, nachhaltig/ESG-bezogen, barrierefrei, datenbezogen und wirtschaftlich. Diese Cluster lassen sich direkt mit Status, Priorität, Nachweis, Prüfmethode, Verantwortlichkeit und Übergabeobjekt verknüpfen. Genau diese Verknüpfungslogik ist auch für BIM-AIA, standardisierte Datenstrukturen im FM und CAFM-Integration entscheidend.

Besonders relevant sind folgende fachliche Anforderungsfelder. Flächenmanagement sollte sich auf DIN 277 und GEFMA 130 stützen. Nutzungskosten und Betriebskostenkennwerte sollten an DIN 18960 andocken. Technische Betriebsanforderungen sollten VDI 3810, VDI 6039, VDI 6022 und – je nach Gewerk – weitere einschlägige Regeln einbeziehen. Für Barrierefreiheit sind BGG, DIN 18040 und ASR V3a.2 leitend. Für Arbeitsschutz wirken ArbStättV und die ASR, insbesondere zu Raumabmessungen, Beleuchtung, Raumtemperatur, Lüftung, Lärm, Maßnahmen gegen Brände sowie Fluchtwegen. Für Brandschutz und Notfallorganisation sind DIN 14675, ASR A2.2/A2.3 und DGUV-Regelwerk maßgeblich. Nachhaltigkeit wird im deutschen Kontext vor allem durch GEG, BNB und zunehmend ESG-/Taxonomieanforderungen operationalisiert. Für Daten und Betrieb sind DIN EN ISO 19650, BIM Deutschland, GEFMA 480 und GEFMA 444 besonders einschlägig.

Für die Formulierung einzelner Anforderungen gilt eine einfache, aber folgenreiche Regel: Anforderungen dürfen nicht beschreibend-vage, sondern müssen verifizierbar formuliert werden. Statt „angemessene Reinigung“ ist zu formulieren, welche Flächen in welcher Frequenz, mit welcher Zugänglichkeit, welchen Materialanforderungen und welchen Abnahmekriterien zu betreiben sind. Statt „gute Wartbarkeit“ ist zu fordern, welche Wartungszonen, Montagefreiräume, Zugriffszeiten, Abschalt- und Bypassmöglichkeiten, Ersatzteilstrategien, Prüfpflichten und Datenobjekte nachzuweisen sind. Statt „CAFM-Anbindung vorgesehen“ ist zu definieren, welche Datenobjekte, Attribute, IDs, Klassifikationen, Dokumente, Prüfstände und Importformate übergeben werden müssen.

Die nachstehende Tabelle enthält bewusst konkret formulierte, anpassbare Musteranforderungen. Sie überführt die genannten Regelwerke in vergabe- und prüffähige Sprache. Die Formulierungen sind als Vorlage zu verstehen und müssen projektspezifisch ergänzt werden.

Feld

Musteranforderung

Priorität

Nachweis / Prüfung

Flächenmanagement

Alle Flächen sind nach DIN 277 zu ermitteln und den freigegebenen Nutzungs- und Funktionsklassen des Projekts zuzuordnen; Abweichungen größer als 2 % je Hauptnutzungseinheit sind vor Freigabe zu begründen.

Muss

Flächennachweis, Planprüfung

Instandhaltung

Für alle wartungsrelevanten Anlagen sind sichere Zugänge, Wartungsflächen, Demontagewege sowie Abschalt- und Wiedereinschaltverfahren planerisch nachzuweisen; ohne diese Nachweise gilt die Planung als nicht freigabefähig.

Muss

Planstandprüfung, Begehung, Freigabecheck

Reinigung

Boden-, Wand- und Möblierungsoberflächen in stark frequentierten Bereichen müssen mit den vorgesehenen Reinigungsverfahren verträglich, schadensarm und ohne Spezialmittel im Regelbetrieb reinigbar sein.

Muss

Materialfreigabe, Musterfläche

Raumklima

Das Gebäude ist mit einem Lüftungs- und Raumklimakonzept zu planen, das die vorgesehene Belegung, Nutzungszeit und Lastprofile berücksichtigt; Mess- und Regelpunkte für die Betriebsoptimierung sind vorzusehen.

Muss

Fachplanung, Messstellenliste, Funktionstest

Akustik

Unterrichts-, Besprechungs- und Kommunikationsräume sind mit einer raumakustischen Planung auszustatten, die die für Sprachverständlichkeit maßgeblichen Nutzungen berücksichtigt.

Soll

Akustiknachweis, Abnahmemessung

Barrierefreiheit

Öffentlich zugängliche Bereiche, wesentliche Nutzungsbereiche und die Nutzerinformation sind barrierefrei nach Projektstandard und einschlägigen Normen/Regeln auszubilden; Abweichungen sind gesondert zu genehmigen.

Muss

Planprüfung, Nutzerbegehung

IT/Telekommunikation

Strukturierte Verkabelung, Gebäudedienste, Netzanschlüsse und Raumreserven sind auf das freigegebene IT- und OT-Zielbild auszulegen; Schnittstellen zu Gebäudeautomation und FM-Systemen sind dokumentiert zu übergeben.

Muss

IT-/OT-Konzept, As-built-Dokumentation

BIM/CAFM

Jedes raum- und assetrelevante Objekt erhält eine eindeutige ID; Attribute, Dokumente, Prüf- und Wartungsinformationen sind gemäß AIA und CAFM-Importstruktur zu liefern.

Muss

Datendrop, Importtest

Brandschutz

Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sind einschließlich Betrieb, Abnahme und Instandhaltung nach geltenden Regelwerken zu planen; Betreiberpflichten und Prüffristen sind in der Übergabedokumentation abzubilden.

Muss

Fachabnahme, Dokumentationsprüfung

Nachhaltigkeit / ESG

Für Energie, CO₂, Wasser, Materialgesundheit und Zirkularität sind projektspezifische Zielwerte und Monitoringstrukturen festzulegen; Betriebsdaten müssen auswertbar bereitgestellt werden.

Soll

ESG-KPI-Liste, Monitoringkonzept

Qualität, Prüfung und digitale Übergabe

Ein NAK ist nur so gut wie seine Prüffähigkeit. Rechtlich setzt das Werkvertragsrecht mit § 633 BGB den Maßstab: Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Damit wird der NAK mittelbar zu einem Qualitätsmaßstab, sobald seine Inhalte vertraglich oder über Planungsfreigaben, Leistungsverzeichnisse, Nutzervorgaben, AIA oder Prüfprotokolle in die Soll-Beschaffenheit integriert werden. Die Abnahme nach § 640 BGB setzt das vertragsgemäß hergestellte Werk voraus; bei verweigerter Abnahme unter Angabe von Mängeln eröffnet § 650g BGB die gemeinsame Zustandsfeststellung; § 634 BGB definiert die Rechte des Bestellers bei Mängeln. Für Bauverträge mit vereinbarter VOB/B treten zusätzlich die dortigen speziellen Vertragsregelungen hinzu.

Für den NAK folgt daraus: Jede wesentliche Anforderung braucht eine Prüfidee. Diese Prüfidee muss nicht immer ein Messwert sein, aber immer ein belastbarer Nachweisweg. In der Praxis unterscheidet man Dokumentenprüfungen, Planprüfungen, Sicht- und Funktionsprüfungen, Messungen, Stichproben, Mock-ups/Musterflächen, Nutzerbegehungen, Datenprüfungen, Integrations- und Akzeptanztests. Für technische Anlagen kommen gewerkspezifische Prüfregime hinzu, etwa zu Betriebssicherheit, Hygiene, Brandschutz oder Gebäudeautomation. BetrSichV und TRBS konkretisieren, dass vor erstmaliger Verwendung prüfpflichtige Arbeitsmittel durch befähigte Personen geprüft und dokumentiert werden; VDI 6022 formuliert Anforderungen an Hygiene in RLT-Anlagen über Planung, Errichtung, Instandhaltung und Kontrolle; DIN 14675-2 adressiert Planung, Montage, Inbetriebsetzung, Abnahme und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen.

Ebenso wichtig ist die Abgrenzung von Abnahme, Inbetriebnahme und Betriebsaufnahme. VDI 6039 beschreibt Inbetriebnahmemanagement für gebäudetechnische Anlagen als gewerkeübergreifend koordinationsbedürftig. BIM Deutschland führt Abnahme- und Mängelmanagement sowie Inbetriebnahmemanagement als eigenständige BIM-Anwendungsfälle, die modellbasiert unterstützt werden können. Ein reifer NAK enthält deshalb nicht nur Anforderungen an das Gebäude, sondern auch an die Übergangsphase: Schulungen, Einweisungen, Probebetrieb, Testfälle, Eskalationswege, Hypercare, Restpunktelogik, Datenübergabe und Gewährleistungsverfolgung.

Bei Arbeitsstätten, barrierefreien Nutzungen und sicherheitskritischen Gebäudefunktionen sind die Prüfinhalte streng an rechtliche Schutzziele zu koppeln. Die ASR geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten wieder. Relevante Einzelregeln betreffen unter anderem Raumabmessungen und Bewegungsflächen, Beleuchtung, Raumtemperatur, Lüftung, Lärm, Maßnahmen gegen Brände, Fluchtwege und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten. Damit wird deutlich: Ein NAK darf diese Themen nicht nur qualitativ „merken“, sondern muss sie als prüffähige Anforderungen in Planung, Ausführung und Übergabe verankern.

Für die digitale Qualitätssicherung sollte der NAK mit BIM und CAFM gekoppelt werden. Die DIN-EN-ISO-19650-Reihe adressiert Informationsmanagement, Definition, Austausch, Versionierung und Organisation über den Lebenszyklus. AIA definieren, welche Informationen zu welchen Zeitpunkten in welcher Qualität benötigt werden. BIM Deutschland betont zudem, dass das BIM-Portal Werkzeuge bereitstellt, um die korrekte Erfassung geforderter Informationen während Planung, Bauausführung und Betrieb zu überprüfen. GEFMA 480 empfiehlt standardisierte Datenstrukturen und Dateninhalte für das FM; GEFMA 444 und 445 dienen der Qualitätssicherung bei CAFM- und FM-Softwareprodukten. Für den NAK bedeutet das: Jedes prüfrelevante Asset und jeder prüfrelevante Raum braucht eindeutige IDs, Attribute, Dokumenten- und Prüfbezüge sowie klare Übergabestände.

Die folgende Bewertungsmatrix ist für Vergabe, Planstandprüfungen und Abnahmegespräche besonders hilfreich. Sie ist eine praxistaugliche Synthese aus Werkvertragsrecht, BIM-Qualitätslogik und technischem Prüfregime.

Kriterium

Gewichtung

Bewertungslogik

Beispielfragen

Erfüllungsgrad

hoch

Muss vollständig, Soll überwiegend, Kann optional

Ist die Anforderung ohne Einschränkung erfüllt?

Nachweisqualität

hoch

dokumentiert, plausibel, prüfbar, revisionsfähig

Liegt ein belastbarer Nachweis vor?

Betriebswirksamkeit

hoch

Nutzen für Betrieb, Verfügbarkeit, Servicelevel

Verbessert die Lösung nachweislich den Betrieb?

Rechts- und Normenkonformität

hoch

keine offenen Compliance-Risiken

Werden Schutzziele und Regeln eingehalten?

Lebenszykluswirkung

mittel

Einfluss auf Nutzungskosten, Instandhaltung, Energie

Welche Betriebskostenfolgen entstehen?

Daten- und Schnittstellenqualität

mittel

BIM-/CAFM-Tauglichkeit, eindeutige IDs, Übergabefähigkeit

Sind Daten vollständig importierbar und nutzbar?

Nutzerakzeptanz

mittel

funktionale Eignung, Komfort, Orientierung

Ist die Lösung für reale Nutzung plausibel?

Änderungsrobustheit

mittel

Flexibilität bei späteren Anpassungen

Bleibt die Lösung bei Nutzungsänderungen tragfähig?

Ein zweites, sehr wirksames Instrument ist die Priorisierung nach Muss, Soll und Kann. „Muss“ bezeichnet Anforderungen mit rechtlicher, sicherheitsrelevanter oder betriebsessentieller Wirkung. „Soll“ adressiert qualitäts-, wirtschaftlichkeits- oder komfortrelevante Ziele, deren Abweichung begründet und genehmigt werden muss. „Kann“ beschreibt wünschenswerte Optionen mit Nutzenpotenzial, ohne dass ihre Nichtumsetzung den Projektkern gefährdet. Diese Priorisierung ist nicht banal. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Ausschreibungen kalkulierbar bleiben, Änderungsanträge steuerbar werden und Abnahmen nicht in Grundsatzdebatten über nie entschiedene Ziele entgleisen.

Praxisbeispiele

Die folgenden drei Fallbeispiele sind bewusst exemplarisch und verallgemeinerbar formuliert. Es handelt sich nicht um dokumentierte Einzelprojekte, sondern um praxistypische NAK-Auszüge, abgeleitet aus den für Büro-, Krankenhaus- und Schulgebäude einschlägigen Normen, Richtlinien und Betreiberanforderungen.

Beim Bürogebäude mit hybrider Nutzung liegt der Schwerpunkt typischerweise auf Flexibilität, Arbeitsplatzqualität, IT/OT-Integration, Flächeneffizienz und Bewirtschaftbarkeit. Relevante Regelungsanker sind hier insbesondere ArbStättV und ASR zu Raumabmessungen, Beleuchtung, Raumtemperatur, Lüftung und Lärm, DIN 277 und GEFMA 130 zum Flächenmanagement, DIN EN 50173-2 für Büroverkabelung, BSI-Bausteine für Gebäudeautomation und technischem Gebäudemanagement sowie BIM-/CAFM-Anforderungen für den späteren Betrieb. Ein exemplarischer NAK-Auszug könnte lauten: „Besprechungs- und Fokusbereiche sind akustisch differenziert auszuführen; alle Regelarbeitsplätze sind an strukturierte Verkabelung gemäß IT-Zielbild anschließbar; für Mieterumbauten sind modulare Trennwand- und Medienkonzepte vorzusehen; alle mietrelevanten Räume und technischen Assets sind mit eindeutigen IDs für Flächen- und Instandhaltungsmanagement zu übergeben.“ Die Lesson Learned aus solchen Projekten lautet meist: Hybrid Work scheitert weniger an Fläche als an unklaren Betriebs- und Datenlogiken. Wenn NAK, IT-Konzept, Möblierungsstrategie und CAFM-Struktur nicht zusammenpassen, entsteht trotz moderner Architektur kein belastbarer Betrieb.

Beim Krankenhaus steht die Funktions- und Prozesssicherheit im Vordergrund. DIN 13080 ordnet krankenhausspezifische Nutzungs- und Technikflächen; das Beiblatt zur Flächenermittlung schafft Verständigung über Funktionsbereiche und Zielplanung. Hinzu kommen hygienische und baulich-funktionelle Anforderungen nach RKI/KRINKO-Empfehlungen, insbesondere für sensible Bereiche, ferner Anforderungen an Raumlufttechnik, Brandschutz, Notfallorganisation und Betriebsdokumentation. Ein typischer NAK-Auszug könnte lauten: „Patienten-, Personal- und Materialströme sind unreine/reine Logiken ohne Kreuzungszwänge abzubilden; wartungs- und hygienerelevante technische Komponenten sind ohne Eingriff in sensible Betriebsabläufe zugänglich; BMA/SAA, RLT und Sicherheitstechnik sind mit einem abgestimmten Inbetriebnahme-, Schulungs- und Störfallkonzept zu übergeben; Flächen- und Funktionsbezeichnungen sind mit dem medizinischen Betriebsmodell kompatibel zu strukturieren.“ Die wichtigste Lesson Learned lautet hier: Im Krankenhaus ist ein zu spät einbezogenes FM praktisch immer ein Funktionsrisiko, weil Hygiene, Instandhaltung, Transportlogistik und Notfallorganisation nur begrenzt nachträglich korrigierbar sind.

Bei der Schule sind Innenraumluft, Akustik, Reinigbarkeit, Robustheit, Barrierefreiheit und pädagogische Nutzungsflexibilität die dominierenden Themen. Das Umweltbundesamt verweist für Bildungseinrichtungen auf einen CO₂-Richtwert von 1.000 ppm als Mittelwert über die Nutzungseinheit; es empfiehlt für Unterrichtsgebäude belastbare Lüftungskonzepte und weist darauf hin, dass Fensterlüftung allein häufig nicht ausreicht. DIN 18041 adressiert die Hörsamkeit kleiner bis mittelgroßer Räume und ist für Unterrichts- und Kommunikationsräume besonders relevant. DIN 77400 definiert Mindestanforderungen an die Reinigung in Schulgebäuden; BNB hält für Unterrichtsgebäude spezifische Bewertungskriterien bereit. Ein typischer NAK-Auszug könnte lauten: „Jeder Unterrichtsraum ist mit einem Lüftungskonzept einschließlich CO₂-Monitoring bzw. gleichwertiger Luftqualitätsstrategie zu versehen; Oberflächen in Klassen- und Sanitärbereichen sind robust, schadstoffarm und regelhaft reinigbar; die Raumakustik ist auf Sprachverständlichkeit im Unterricht auszulegen; die Orientierung und Erschließung des Gebäudes sind barrierefrei und für wechselnde Nutzergruppen selbsterklärend zu gestalten.“ Die Lesson Learned lautet: Bei Schulbauten entscheidet der NAK maßgeblich darüber, ob das Gebäude pädagogisch brauchbar, hygienisch stabil und wirtschaftlich betreibbar wird. Luftqualität, Reinigbarkeit und Akustik sind keine Betriebsdetails, sondern Kernmerkmale des Lernerfolgs und der Nutzungszufriedenheit.

Diese drei Beispiele zeigen einen gemeinsamen Nenner: Der NAK ist immer dann besonders wertvoll, wenn er nicht nur das „Was“ der Nutzung beschreibt, sondern die Übergänge zwischen Nutzung, Technik, Service, Sicherheit und Daten organisiert. In Bürogebäuden dominiert Flexibilität, im Krankenhaus Prozess- und Hygienesicherheit, in Schulen Innenraumqualität und Robustheit; methodisch ist die Logik jedoch identisch. Frühe Strukturierung, klare Priorisierung, prüfbare Formulierungen und digitale Anschlussfähigkeit sind objektartübergreifend die entscheidenden Erfolgsfaktoren.

Umsetzung, Aufwand und Risiken

Die Einführung eines NAK sollte als eigener Teilprozess des Projektmanagements organisiert werden. Bewährt hat sich ein Vorgehen in sieben Schritten: Projektauftrag und Governance festlegen; Stakeholder identifizieren; Ist- und Zielbilder aufnehmen; Workshops strukturieren; Anforderungen formulieren, priorisieren und versionieren; diese in Raumbuch, AIA, Planung und Ausschreibung überführen; schließlich Prüf- und Übergabeszenarien definieren. DIN 18205 verlangt eine dokumentierte Kommunikation der Ergebnisse der Bedarfsplanung; BIM Deutschland stellt die AIA als frühes Instrument zur Definition des Informationsbedarfs bereit; VDI 6039 und die BIM-Anwendungsfälle verdeutlichen zusätzlich die Relevanz der planungsbegleitenden Inbetriebnahme- und Übergabeperspektive.

Für die Zeitplanung empfiehlt sich eine Taktung entlang der Hauptmeilensteine: Basis-NAK vor Abschluss der Grundlagenermittlung/Vorplanung; freigegebener Fach-NAK vor Abschluss der Entwurfsplanung; vertraglich wirksame Überführung in AIA, Raumbuch, Planvorgaben und Leistungsverzeichnisse vor Vergabe; Abnahme-, Nachweis- und Übergabematrix vor Bauende; Hypercare- und Gewährleistungslogik zur Betriebsaufnahme. Je komplexer die Nutzung, desto mehr lohnt eine formale Änderungssteuerung mit Änderungsantrag, Auswirkungsbewertung auf Kosten, Termine, Betrieb und Daten sowie expliziter Freigabe. Gerade im FM-nahen Projektumfeld entstehen viele teure Probleme aus informell „mitlaufenden“ Änderungen, die nie sauber priorisiert oder dokumentiert wurden.

Stakeholder-Workshops sollten nicht als offene Wunschsammlungen organisiert werden. Sinnvoller ist ein sequenzielles Format mit klaren Leitfragen: Nutzungs- und Prozessworkshop, Betriebs- und Instandhaltungsworkshop, Sicherheits-/Arbeitsschutzworkshop, Digital-/Datenworkshop, Wirtschaftlichkeits- und Zielkonfliktworkshop sowie ein abschließender Freigabeworkshop. Die Ergebnisse werden jeweils in Anforderungen, Akzeptanzkriterien, Datenobjekte und Verantwortlichkeiten übersetzt. Diese Workshoplogik folgt der Bedarfsplanungslogik nach DIN 18205, der FM-Integration nach ISO 41001 sowie der BIM-Rollen- und AIA-Struktur.

Die Verantwortlichkeiten sollten in einer RACI-Matrix festgelegt werden. Typisch ist: Bauherr accountable, Projektsteuerung coordinating, FM/Betreiber responsible für betriebliche Inhalte, Nutzervertretung consultative/freigebend für funktionale Inhalte, Planung responsible für planerische Übersetzung, BIM-Management responsible für Informationsanforderungen und QS, Ausschreibung/Einkauf responsible für vertragliche Implementierung. Ohne diese Rollenklärung wird der NAK schnell zu einem „niemandem gehörenden“ Dokument. Das Risiko ist hoch, wenn FM erst konsultativ am Rand beteiligt ist, statt als fachlicher Mitautor aufzutreten.

Zur Kostenabschätzung gibt es keine allgemein verbindliche Preisnorm. Seriös ist deshalb nur eine aufwandsbezogene Schätzung nach Komplexität, Stakeholderzahl, Digitalisierungsgrad und Objektart. Als praxisorientierte Heuristik kann man mit einem eher kleinen Aufwand bei standardisierten, wenig spezialisierten Gebäuden, mit einem mittleren Aufwand bei typischen Verwaltungs- oder Schulprojekten und mit einem hohen Aufwand bei klinischen, labor- oder sicherheitskritischen Gebäuden rechnen. Kostentreiber sind vor allem die Zahl der Workshops, die notwendige Fachplanungstiefe, die Integration in BIM/AIA/CAFM, die Zahl der Raumtypen, die regulatorische Dichte sowie der Anspruch an prüffähige Musteranforderungen und Datenmodelle. Diese Schätzung ist eine fachliche Ableitung aus DIN 18205, der AIA-/BIM-Logik und der hohen Relevanz standardisierter Datenstrukturen für den Betrieb.

Die wichtigsten Projektrisiken sind relativ konstant. Erstens: zu späte Einbindung von FM, IT/OT, Reinigung, Instandhaltung und Arbeitsschutz. Zweitens: unpräzise Formulierungen ohne Prüfmaßstab. Drittens: fehlende Priorisierung, sodass „Muss“ und „Wunsch“ vermischt werden. Viertens: unverbundene Dokumentwelten zwischen NAK, Raumbuch, AIA, Planung, LV und Abnahme. Fünftens: mangelnde Datenqualität für Betrieb und CAFM. Sechstens: keine Governance für Änderungen. Dagegen helfen frühe Rollenklärung, Versionierung, Muss/Soll/Kann-Systematik, Traceability vom NAK bis zur Übergabe sowie frühzeitige Import- und Akzeptanztests auf Datenebene.

Change-Management ist dabei kein „weiches“ Begleitthema, sondern Teil der Qualitätssicherung. Nutzeranforderungen verändern sich regelmäßig durch Organisationsentwicklung, Technikentscheidungen oder politische Vorgaben. DIN 18205 selbst betont die wiederkehrende Anwendung bei Änderungen von Nutzung und Betrieb. Ein professioneller NAK muss daher versioniert, entscheidungsfähig und konfliktfest sein: Jede Änderung braucht Auswirkungstransparenz auf Kosten, Termine, Betrieb, Risiko, ESG, Daten und Akzeptanz. Nur so bleibt der NAK ein Steuerungsinstrument und wird nicht zur Sammlung historischer Wünsche.

Priorisierte Quellen und normative Leitplanken

Für deutschsprachige Projekte in Deutschland sollten offizielle oder primärnormative Quellen priorisiert werden. Dabei ist zu beachten, dass DIN-, VDI- und GEFMA-Regelwerke häufig nur als Originaldokumente oder kostenpflichtige Fassungen vollständig verfügbar sind; die nachfolgende Priorisierung nennt deshalb vorrangig das jeweilige Regelwerk und seine Rolle im NAK. Die Priorisierung ist nach praktischer Relevanz für pbFM und NAK-Steuerung geordnet.

Priorität

Quelle

Relevanz für den NAK

sehr hoch

DIN 18205 Bedarfsplanung im Bauwesen

methodische Grundlage für Bedarfsplanung, Bauherrenaufgabe, Struktur und Fortschreibung von Anforderungen

sehr hoch

HOAI, insbesondere Anlage 10 / § 34

Einbindung des NAK entlang der Leistungsphasen

sehr hoch

BGB §§ 633, 634, 640, 650g

Beschaffenheit, Mängel, Abnahme, Zustandsfeststellung

sehr hoch

ArbStättV und ASR

Arbeitsschutz, Betreiben, Raumabmessungen, Klima, Lüftung, Lärm, Fluchtwege, Barrierefreiheit

sehr hoch

DIN 277

Flächen- und Rauminhalte über Planung, Bau und Nutzung

sehr hoch

DIN 18960

Nutzungskostenplanung und Vergleichbarkeit von Betriebskosten

sehr hoch

DIN EN ISO 19650 / BIM Deutschland AIA

Informationsmanagement, digitale Liefergegenstände, BIM-Datenanforderungen

sehr hoch

GEFMA 480, GEFMA 444/445

FM-Datenstrukturen, CAFM-/FM-Softwarequalität, Schnittstellen in den Betrieb

hoch

VDI 6070 Raumbuch

lifecycle-orientierte, maschinenlesbare raumbezogene Struktur

hoch

VDI 6039 Inbetriebnahmemanagement

Methoden und Vorgehensweisen für die Übergabe gebäudetechnischer Anlagen

hoch

VDI 3810

sicherer, bedarfsgerechter, nachhaltiger Betrieb von TGA

hoch

VDI 6022

Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen von Planung bis Betrieb

hoch

DIN 14675

Planung, Aufbau, Betrieb, Abnahme und Instandhaltung von BMA/SAA

hoch

BGG, DIN 18040, ASR V3a.2

Barrierefreiheit baulich und nutzungsbezogen

hoch

GEG

energetische Anforderungen und Energieausweise; EnEV ist historisch, GEG ist aktuell maßgeblich

hoch

BNB / EU-Taxonomie / ISO 41001 A1

Nachhaltigkeit, ESG, Klimabezogenheit und Monitoring

ergänzend

DIN EN 50173

IT- und Telekommunikationsverkabelung, besonders Büro- und Gebäudedienste

ergänzend

GEFMA 130

Flächenmanagement im FM

ergänzend

DIN 77400, DIN 18041, UBA/RKI/BSI/DGUV

Reinigungsmanagement, Akustik, Innenraumluft, Hygiene, Cyber-Sicherheit, Notfallorganisation

Für die historische Einordnung der Energieanforderungen genügt der Hinweis, dass das GEG seit dem 1. November 2020 die frühere Rechtszersplitterung aus EnEG, EnEV und EEWärmeG zusammenführt. Wer heute einen NAK in Deutschland strukturiert, sollte daher nicht mehr mit der EnEV als aktuellem Primärbezug arbeiten, sondern mit dem GEG und gegebenenfalls projektbezogenen Förder- oder ESG-Zielen.

Aus wissenschaftlicher Sicht ergänzen einschlägige Fachbücher und Review-Arbeiten die Primärquellen sinnvoll, insbesondere wo es um Lebenszykluskosten, frühe FM-Einbindung, BIM-FM-Schnittstellen oder nachhaltigkeitsbezogene Wirkungen geht. Die belastbarste Praxis entsteht jedoch fast immer dort, wo wissenschaftliche Lebenszykluslogik mit normativen Primärquellen und vertraglicher Umsetzbarkeit zusammengeführt wird. Genau dafür ist der NAK das geeignete Instrument: Er verbindet Bedarf, Planung, Bau, Betrieb, Daten und Abnahme in einer gemeinsamen, nachvollziehbaren und prüffähigen Sprache.