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Vorbereitung Objektbetrieb

Facility Management: Planungs- und Baubegleitung » Grundlagen » Handlungsfelder » Vorbereitung Objektbetrieb

Vorbereitung des Objektbetriebs im planungsbegleitenden Facility Management

Leistungsphase Vorbereitung des Objektbetriebs

Die Vorbereitung des Objektbetriebs ist die Leistungsphase, in der aus den während Planung und Bau entwickelten Konzepten eine arbeitsfähige Betreiberorganisation entsteht. Sie verbindet Betriebsplanung, Inbetriebnahme, Objektübernahme und spätere Regelbewirtschaftung.

Während die Betriebsplanung das künftige Betriebsmodell beschreibt, setzt die Betriebsvorbereitung dieses Modell praktisch um. Personal wird bereitgestellt, Dienstleister werden mobilisiert, Verantwortlichkeiten übertragen, Systeme eingerichtet und Betriebsprozesse erprobt. Ziel ist nicht lediglich ein fertiggestelltes Gebäude, sondern eine Immobilie, die ab dem vorgesehenen Nutzungsbeginn sicher, rechtskonform, wirtschaftlich und entsprechend den Anforderungen des Kerngeschäfts betrieben werden kann.

Objektbetrieb systematisch vorbereiten

Ziel und Abgrenzung der Leistungsphase

Die Betriebsvorbereitung beginnt deutlich vor der baulichen Fertigstellung. Ihr Umfang richtet sich nach Größe, technischer Komplexität, Kritikalität der Nutzung und vorgesehenem Betriebsmodell.

Sie umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um folgende Bereitschaft herzustellen:

  • organisatorische Betriebsbereitschaft,

  • personelle Betriebsbereitschaft,

  • technische Betriebsbereitschaft,

  • informations- und datenbezogene Betriebsbereitschaft,

  • vertragliche und wirtschaftliche Betriebsbereitschaft,

  • Bereitschaft der Facility-Service-Dienstleister,

  • Notfall- und Störungsbereitschaft,

  • Nutzer- und Bezugsbereitschaft.

Die Betriebsvorbereitung ist von der technischen Inbetriebnahme zu unterscheiden. Die technische Inbetriebnahme weist die Funktion von Anlagen und Systemen nach. Die Betriebsvorbereitung stellt sicher, dass eine verantwortliche Organisation vorhanden ist, die diese Anlagen bedienen, überwachen, warten und bei Störungen angemessen handeln kann.

Termin- und Mobilisierungsplanung

Die Betriebsvorbereitung benötigt einen eigenen Termin- und Maßnahmenplan, der mit Planung, Bau, Inbetriebnahme, Umzug und Nutzungsaufnahme verknüpft ist. Besonders kritisch sind Leistungen mit langen Vorlaufzeiten, etwa Personalgewinnung, Dienstleistervergaben, Systemeinführung und Datenaufbereitung.

Je nach Projekt kann eine zeitliche Staffelung sinnvoll sein:

Zeitraum vor Nutzungsbeginn

Typische Schwerpunkte

18 bis 24 Monate

Betriebsmodell, Organisation, Budgets und Beschaffungsstrategie

12 bis 18 Monate

Personalplanung, Ausschreibung der Facility Services, Systemkonzeption

6 bis 12 Monate

Dienstleistervergabe, Prozessentwicklung, CAFM-Aufbau und Datenübernahme

3 bis 6 Monate

Mobilisierung, Schulung, Wartungsplanung und Teilnahme an Inbetriebnahmen

letzte Wochen

Readiness Review, Probebetrieb, Raumfreigaben und operative Einsatzplanung

nach Nutzungsbeginn

Hochlauf, Optimierung, Mängel- und Gewährleistungsmanagement

Diese Zeiträume sind projektspezifisch anzupassen. Entscheidend ist, dass die Betreiberorganisation rechtzeitig beteiligt wird und ihre Arbeit nicht erst mit der Schlüsselübergabe beginnt.

Aufbau der Betreiberorganisation

Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die Herstellung einer funktionsfähigen Aufbauorganisation. Die in der Betriebsplanung entwickelten Rollen und Verantwortlichkeiten müssen nun personell und organisatorisch umgesetzt werden.

Typische Funktionen sind:

  • Leitung Facility Management,

  • Objekt- oder Betriebsleitung,

  • technische Betriebsführung,

  • Verantwortliche für besondere Anlagen oder Medien,

  • infrastrukturelle Objektsteuerung,

  • Betreiberpflichten- und Compliance-Management,

  • CAFM- und Datenmanagement,

  • Flächen- und Nutzermanagement,

  • Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement,

  • Service Desk und Nutzerkommunikation,

  • Steuerung der Facility-Service-Dienstleister.

Für jede Rolle sind Aufgaben, Befugnisse, Stellvertretungen und Eskalationswege festzulegen. Organigramme allein reichen nicht aus. Die Stellen müssen besetzt, die verantwortlichen Personen qualifiziert und ihre Schnittstellen zu Eigentümer, Nutzerorganisation, Projektorganisation und Dienstleistern geklärt sein.

Bei kritischen Funktionen ist sicherzustellen, dass Vertretungen und Bereitschaften auch bei Urlaub, Krankheit oder außerhalb der Regelarbeitszeit verfügbar sind.

Betreiberverantwortung und Pflichtenorganisation

Vor der Objektübernahme muss feststehen, wer die Betreiberverantwortung wahrnimmt und wie Pflichten innerhalb der Organisation übertragen werden. Grundlage sind die konkrete Nutzung, der tatsächliche Anlagenbestand, Genehmigungen, Prüfberichte und betriebliche Gefährdungen.

Erforderlich sind insbesondere:

  • Ermittlung der relevanten Betreiberpflichten,

  • Zuordnung zu verantwortlichen Rollen,

  • formale Übertragung von Aufgaben und Befugnissen,

  • Nachweis der erforderlichen Fachkunde,

  • Festlegung von Kontroll- und Berichtspflichten,

  • Aufbau eines Fristen- und Nachweismanagements,

  • Regelung der Zusammenarbeit mit Dienstleistern,

  • Eskalation bei Pflichtverletzungen oder Fristüberschreitungen.

Auch bei fremdvergebenen Leistungen muss die Auftraggeberorganisation in der Lage sein, deren ordnungsgemäße Erbringung zu steuern und zu kontrollieren. Eine vollständige Verlagerung der Betreiberverantwortung allein durch einen Dienstleistungsvertrag ist regelmäßig nicht möglich.

Personal- und Qualifikationsplanung

Aus Betriebszeiten, Anlagenstruktur, Service-Level und Pflichtenorganisation wird der Personalbedarf abgeleitet. Dabei sind nicht nur Stellenzahlen, sondern auch fachliche Qualifikationen, Schichtmodelle, Rufbereitschaften und Vertretungsregelungen zu berücksichtigen.

Die Personalplanung umfasst:

  • Bedarf an eigenen Beschäftigten,

  • extern bereitzustellendes Personal,

  • notwendige Fachrichtungen und Qualifikationen,

  • Verantwortungs- und Beauftragungsfunktionen,

  • Schicht-, Bereitschafts- und Vertretungsmodelle,

  • Rekrutierungs- und Einarbeitungszeiten,

  • Schulungs- und Unterweisungsbedarf,

  • Wissenstransfer aus Planung und Bau.

Das künftige Betriebspersonal sollte an Planungsreviews, Baustellenbegehungen, Funktionsprüfungen und Inbetriebnahmen teilnehmen. Dadurch erhält es praktische Anlagenkenntnisse und kann betriebliche Schwachstellen vor der Übernahme erkennen.

Beschaffung und Mobilisierung der Facility Services

Facility Services müssen so rechtzeitig beauftragt werden, dass die Dienstleister vor Nutzungsbeginn ihre Betriebsbereitschaft herstellen können. Dies betrifft sowohl technische als auch infrastrukturelle Leistungen.

Mögliche Leistungsbereiche sind:

  • technische Betriebsführung,

  • Wartung, Inspektion und Prüfung,

  • Reinigung und Hygiene,

  • Sicherheits- und Empfangsdienste,

  • Entsorgung und interne Logistik,

  • Außenanlagenpflege und Winterdienst,

  • Energiemanagement,

  • Service Desk und Nutzerbetreuung.

Nach der Vergabe folgt die Mobilisierung. Der Dienstleister muss Personal bereitstellen, Anlagen und Räume kennenlernen, Arbeitsmittel beschaffen, Systeme einrichten und Prozesse mit dem Auftraggeber abstimmen.

Ein Mobilisierungsplan sollte mindestens enthalten:

  • Personalbesetzung und Qualifikationsnachweise,

  • Einweisungen und Schulungen,

  • Übernahme von Anlagen- und Flächendaten,

  • Aufbau der Wartungs- und Prüfplanung,

  • Bereitstellung von Werkzeugen und Betriebsmitteln,

  • Einrichtung von Bereitschaften und Eskalationswegen,

  • Abstimmung mit Herstellern und Bauunternehmen,

  • Einrichtung des Berichtswesens,

  • Test der operativen Abläufe.

Die Mobilisierung ist durch den Auftraggeber zu kontrollieren. Der Vertragsabschluss allein ist kein Nachweis, dass ein Dienstleister zum Betriebsbeginn tatsächlich leistungsfähig ist.

Entwicklung der Betriebsprozesse

Die Betriebsvorbereitung überführt die strategischen Vorgaben der Betriebsplanung in konkrete Arbeitsabläufe. Die Prozesse müssen zur Organisation, den Verträgen, den technischen Systemen und den Anforderungen des Kerngeschäfts passen.

Zu entwickeln und einzuführen sind insbesondere:

  • planmäßiger Betrieb technischer Anlagen,

  • Wartungs-, Inspektions- und Prüfprozesse,

  • Störungsannahme und Störungsbearbeitung,

  • Alarmierung und Rufbereitschaft,

  • Arbeitsfreigaben und Gefährdungsbeurteilungen,

  • Fremdfirmenmanagement,

  • Mängel- und Gewährleistungsmanagement,

  • Änderungs- und Freigabeverfahren,

  • Nutzerkommunikation und Serviceanforderungen,

  • Energie- und Verbrauchsmanagement,

  • Dokumenten- und Datenpflege,

  • Berichtswesen und Leistungskontrolle.

Für kritische Abläufe sind Standard Operating Procedures zu erstellen. Diese müssen nicht nur den Normalbetrieb beschreiben, sondern auch Ausnahmen, Störungen, Eskalationen und erforderliche Nachweise.

Vor der Nutzungsaufnahme sollten wesentliche Prozesse anhand realistischer Szenarien erprobt werden. Dadurch werden unklare Zuständigkeiten und fehlende Informationen sichtbar, bevor sie den Betrieb beeinträchtigen.

Wartungs-, Inspektions- und Prüfplanung

Auf Grundlage der tatsächlich eingebauten Anlagen ist eine vollständige Wartungs- und Prüfplanung aufzubauen. Dabei sind gesetzliche Anforderungen, behördliche Auflagen, Herstellerangaben, Gewährleistungsbedingungen und die betriebliche Kritikalität zu berücksichtigen.

Für jede Anlage oder Anlagengruppe sind festzulegen:

  • erforderliche Tätigkeiten,

  • Fristen und Intervalle,

  • verantwortliche Organisation,

  • notwendige Qualifikation,

  • benötigte Prüf- und Betriebsmittel,

  • Dokumentations- und Nachweisanforderungen,

  • Reaktion auf festgestellte Abweichungen,

  • Einbindung in CAFM und Betreiberpflichtenmanagement.

Ein besonderes Augenmerk gilt der Übergangsphase: Für neu errichtete Anlagen können bereits vor der vollständigen Übergabe Wartungspflichten entstehen. Wird die vorgeschriebene Wartung während Bau, Probebetrieb oder Hochlauf versäumt, können technische Schäden oder Nachteile bei Gewährleistungsansprüchen entstehen.

Aufbau von CAFM, Service Desk und Betriebssystemen

Digitale Betriebssysteme müssen vor Nutzungsaufnahme eingerichtet und mit geprüften Daten befüllt sein. Dazu gehören je nach Betriebsmodell CAFM, Service Desk, Dokumentenmanagement, Energiemanagement, Flächenmanagement und Gebäudeautomation.

Die Betriebsvorbereitung umfasst:

  • Konfiguration der Prozesse und Rollen,

  • Einrichtung von Benutzern und Berechtigungen,

  • Übernahme der Raum-, Flächen- und Anlagenstammdaten,

  • Anlage der Wartungs- und Prüfpläne,

  • Verknüpfung technischer Dokumente,

  • Einrichtung von Ticketkategorien und Eskalationen,

  • Aufbau von Kennzahlen und Berichten,

  • Tests von Schnittstellen und mobilen Anwendungen,

  • Schulung der späteren Anwender.

Systeme dürfen nicht lediglich technisch installiert sein. Sie müssen anhand der vorgesehenen Betriebsprozesse getestet werden. Eine Störungsmeldung sollte beispielsweise von der Erfassung über Priorisierung und Beauftragung bis zur Rückmeldung und Auswertung vollständig durchgespielt werden.

Vor Betriebsbeginn muss die Betreiberorganisation Zugriff auf eine geprüfte Mindestdokumentation erhalten. Dazu gehören insbesondere:

  • Bestands- und Revisionspläne,

  • Anlagen- und Funktionsschemata,

  • Bedienungs- und Betriebsanleitungen,

  • Prüf- und Inbetriebnahmeprotokolle,

  • Genehmigungen und Sachverständigennachweise,

  • Anlagen-, Raum- und Flächenstammdaten,

  • Wartungs- und Prüfanforderungen,

  • Einstellwerte und Parametrierungen,

  • Ersatzteilinformationen,

  • Gewährleistungs- und Kontaktdaten,

  • offene Auflagen, Mängel und Restleistungen.

Die Unterlagen müssen nicht nur vorhanden, sondern dem tatsächlichen Ausführungsstand entsprechend, eindeutig zugeordnet und betrieblich auffindbar sein. Offene Dokumentationspunkte sind in einem Register mit Verantwortlichen und verbindlichen Fristen zu führen.

Betriebsmittel, Ersatzteile und Arbeitsplätze

Die Betreiberorganisation benötigt geeignete räumliche und sachliche Voraussetzungen. Diese werden in Bauprojekten häufig erst spät betrachtet.

Vor Nutzungsbeginn müssen insbesondere verfügbar sein:

  • Büros und Leitstellen,

  • Technikstützpunkte und Werkstätten,

  • Lager- und Bereitstellungsflächen,

  • Werkzeuge und Prüfmittel,

  • persönliche Schutzausrüstung,

  • Kommunikationsmittel und mobile Endgeräte,

  • Schlüssel, Ausweise und Zutrittsberechtigungen,

  • erforderliche Ersatz- und Verschleißteile,

  • Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe,

  • Fahrzeuge oder Transportmittel.

Für kritische Ersatzteile ist zu prüfen, ob eine Bevorratung notwendig ist. Kriterien sind Lieferzeit, Ausfallwirkung, Herstellerabhängigkeit, Wiederbeschaffbarkeit und mögliche Zwischenlösungen.

Störungs-, Notfall- und Bereitschaftsorganisation

Die Betriebsvorbereitung muss gewährleisten, dass die Organisation auch bei Störungen und Notfällen handlungsfähig bleibt. Dazu sind technische und organisatorische Verfahren aufeinander abzustimmen.

Zu regeln sind:

  • zentrale Störungsannahme,

  • Alarmprioritäten und Zuständigkeiten,

  • Rufbereitschaften und Vertretungen,

  • interne und externe Alarmierungswege,

  • Einbindung von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Behörden,

  • Not- und Ersatzbetriebsverfahren,

  • Kommunikation mit Nutzern und Unternehmensleitung,

  • Wiederanlauf und Rückkehr zum Normalbetrieb,

  • Dokumentation und Nachbereitung.

Die Verfahren sollten durch Übungen und Tests validiert werden. Neben der technischen Anlagenreaktion ist zu prüfen, ob Meldungen die richtigen Personen erreichen und diese über die notwendigen Informationen und Befugnisse verfügen.

Betriebsbudget und kaufmännische Vorbereitung

Vor der Übernahme müssen die finanziellen Voraussetzungen des Betriebs geklärt sein. Das Betriebsbudget umfasst nicht nur laufende Facility Services, sondern auch Energie, Medien, Prüfungen, Lizenzen, Ersatzteile und Instandsetzungen.

Zu berücksichtigen sind:

  • Personal- und Dienstleistungskosten,

  • Wartungs- und Prüfkosten,

  • Energie- und Medienkosten,

  • Reinigung, Sicherheit und Entsorgung,

  • Verbrauchs- und Betriebsmittel,

  • Softwarelizenzen und Support,

  • Instandsetzungen und Ersatzteile,

  • Versicherungen, Gebühren und behördliche Leistungen,

  • Hochlauf- und Optimierungsaufwand,

  • zunächst noch nicht abschließend bekannte Risiken.

Ebenso sind Bestell-, Rechnungsprüfungs- und Freigabeprozesse einzurichten. Verantwortliche benötigen Budgets und Befugnisse, um bei Störungen und dringenden Maßnahmen handlungsfähig zu sein.

Nutzerkommunikation und Bezugsmanagement

Ein technisch betriebsbereites Gebäude kann dennoch zu erheblichen Anlaufproblemen führen, wenn Nutzer nicht auf neue Prozesse und Systeme vorbereitet sind. Die Betriebsvorbereitung umfasst deshalb auch die Kommunikation mit den späteren Nutzern.

Zu vermitteln sind beispielsweise:

  • Zugang und Sicherheitsregelungen,

  • Bedienung von Raum- und Arbeitsplatzfunktionen,

  • Buchungs- und Belegungssysteme,

  • Meldewege für Störungen und Serviceanfragen,

  • Abfall-, Logistik- und Reinigungsprozesse,

  • Verhalten bei Alarmen und Notfällen,

  • Einschränkungen während der Hochlaufphase,

  • Ansprechpartner und Unterstützungsangebote.

Bei einem Umzug sind Belegung, Möblierung, Beschilderung, Zutrittsrechte und technische Arbeitsplatzfunktionen miteinander abzustimmen. Räume sollten erst freigegeben werden, wenn sie funktional nutzbar, gereinigt, gekennzeichnet und im Service- beziehungsweise Flächenmanagement erfasst sind.

Prüfung der Betriebsbereitschaft

Vor Nutzungsbeginn sollte ein formalisiertes Readiness Review durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob die festgelegten Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind.

Die Bewertung umfasst mindestens:

Prüffeld

Beispiele für Nachweise

Organisation

Rollen, Verantwortlichkeiten und Vertretungen festgelegt

Personal

Stellen besetzt, Qualifikationen und Einweisungen nachgewiesen

Dienstleister

Verträge wirksam und Mobilisierung abgeschlossen

Technik

Anlagen funktionsfähig und sicher betreibbar

Betreiberpflichten

Pflichten ermittelt, zugeordnet und terminiert

Prozesse

Regel-, Stör- und Notfallverfahren eingeführt

Systeme

CAFM, Service Desk und Kommunikation einsatzbereit

Dokumentation

Betriebliche Mindestunterlagen verfügbar

Betriebsmittel

Werkzeuge, Prüfmittel und Ersatzteile vorhanden

Mängel

Kritische Mängel beseitigt oder beherrscht

Nutzer

Bereiche, Zugänge und Kommunikationswege vorbereitet

Das Ergebnis kann eine vollständige Freigabe, eine Freigabe unter Bedingungen oder die Feststellung fehlender Betriebsbereitschaft sein. Bedingungen sind mit Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Terminen zu dokumentieren.

Hochlauf und Übergang in den Regelbetrieb

Die ersten Betriebsmonate sind als gesteuerte Hochlaufphase zu behandeln. Anlagen müssen unter realen Nutzungsbedingungen optimiert, Prozesse stabilisiert und Dienstleister in ihre Leistung eingesteuert werden.

Zu beobachten sind insbesondere:

  • Störungen und Wiederholungsfehler,

  • Anlagenverfügbarkeit,

  • Raumklima und Nutzerbeschwerden,

  • Energie- und Medienverbräuche,

  • Einhaltung von Wartungs- und Prüfpflichten,

  • Funktion der Schnittstellen,

  • Vollständigkeit der Betriebsdaten,

  • Leistungsqualität der Dienstleister,

  • Mängel und Gewährleistungsfälle.

Für die Hochlaufphase sollten klare Ansprechpartner und erhöhte Reaktionskapazitäten aufseiten von Projekt, Planung, Errichtern, Herstellern und Betreiberorganisation verfügbar sein. Der Übergang in den Regelbetrieb erfolgt, wenn Technik, Prozesse und Organisation stabil funktionieren und verbleibende Risiken beherrscht sind.

Typische Arbeitsergebnisse der Vorbereitung des Objektbetriebs sind:

  • Termin- und Mobilisierungsplan,

  • betriebsbereite Aufbau- und Ablauforganisation,

  • Rollen-, Verantwortungs- und Delegationsmatrix,

  • Personal-, Qualifikations- und Bereitschaftskonzept,

  • mobilisierte Facility-Service-Verträge,

  • eingeführte Betriebsprozesse und SOPs,

  • Wartungs-, Inspektions- und Prüfplanung,

  • betriebsbereites CAFM- und Service-Desk-System,

  • geprüfte Anlagen-, Raum- und Flächendaten,

  • betriebliche Mindestdokumentation,

  • Ersatzteil-, Betriebsmittel- und Lagerkonzept,

  • Störungs-, Notfall- und Eskalationsorganisation,

  • Betriebsbudget und kaufmännische Prozesse,

  • Nutzerkommunikations- und Bezugsplanung,

  • Readiness Review zur Betriebsfreigabe,

  • Hochlauf- und Optimierungsplan.

Die Vorbereitung des Objektbetriebs ist damit keine nachgelagerte Verwaltungsaufgabe, sondern eine eigenständige und erfolgskritische Leistungsphase. Sie stellt sicher, dass aus einer baulich fertiggestellten Immobilie eine organisatorisch, technisch und wirtschaftlich betreibbare Arbeits- und Lebensumgebung wird.