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Qualitätssicherung

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Qualitätssicherung im planungsbegleitenden Facility Management während Bauprojekten

Handlungsfeld Qualitätssicherung im pbFM

Die Qualitätssicherung des planungs- und baubegleitenden Facility Managements stellt sicher, dass die Anforderungen des späteren Nutzens und Betreibens in Planung, Ausschreibung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe tatsächlich umgesetzt werden. Sie ergänzt die klassische Qualitätssicherung des Bauprojekts um die langfristige Nutzer-, Betreiber- und Lebenszyklusperspektive.

Eine Immobilie kann baurechtlich genehmigungsfähig, technisch funktionsfähig und formal vertragsgerecht errichtet sein, ohne im späteren Betrieb die erforderliche Qualität zu erreichen. Mögliche Defizite sind unzureichende Wartungszugänge, fehlende Messstellen, ungünstige Bedienkonzepte, nicht abgestimmte Systemschnittstellen oder unvollständige Betriebsdaten. Die Qualitätssicherung des pbFM richtet den Blick daher nicht nur auf die Herstellung, sondern auf die dauerhafte Betriebsfähigkeit der Immobilie.

Qualitätssicherung für nachhaltige Bauprojekte

Ziel und Qualitätsverständnis

Qualität im pbFM bedeutet die nachweisbare Übereinstimmung von Bedarf, Planung, Ausführung und späterer Betriebsfunktion. Maßstab sind nicht allgemeine Vorstellungen von einem „guten Gebäude“, sondern zuvor abgestimmte Nutzer- und Betreiberanforderungen.

Diese Anforderungen betreffen insbesondere:

  • Unterstützung der Prozesse des Kerngeschäfts,

  • Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit,

  • Bedienbarkeit und Instandhaltbarkeit,

  • Sicherheit und Betreiberpflichten,

  • Energie- und Ressourceneffizienz,

  • Anpassungs- und Zukunftsfähigkeit,

  • Daten- und Dokumentationsqualität,

  • Wirtschaftlichkeit im Lebenszyklus,

  • Betriebsbereitschaft zum Nutzungsbeginn.

Die Qualitätssicherung beginnt damit nicht erst bei der Bauausführung. Ihr erster Prüfgegenstand ist die Qualität der Anforderungen selbst. Unklare, widersprüchliche oder nicht messbare Vorgaben können später kaum belastbar geprüft werden.

Qualitätssicherungsplan

Zu Beginn des Projekts entwickelt das pbFM einen Qualitätssicherungsplan. Dieser definiert Prüfgegenstände, Kriterien, Verantwortlichkeiten, Termine und Nachweise. Er muss mit dem Planungs-, Vergabe-, Bau- und Inbetriebnahmeablauf abgestimmt sein.

Der Qualitätssicherungsplan sollte mindestens enthalten:

  • relevante Nutzer- und Betreiberanforderungen,

  • zu prüfende Planungs- und Ausführungsstände,

  • Prüfkriterien und Nachweismethoden,

  • Verantwortliche für Erstellung, Prüfung und Freigabe,

  • kritische Freigabe- und Haltepunkte,

  • erforderliche Bemusterungen und Funktionsprüfungen,

  • Vorgaben für Dokumentation und Daten,

  • Verfahren zur Feststellung und Verfolgung von Abweichungen,

  • Eskalations- und Entscheidungswege.

Besonders wirksam sind definierte Quality Gates. Dabei handelt es sich um Meilensteine, an denen geprüft wird, ob ein ausreichender Reifegrad für die nächste Projektphase erreicht ist. Eine Freigabe kann beispielsweise davon abhängig gemacht werden, dass betriebsrelevante Anforderungen in der Entwurfsplanung berücksichtigt oder technische Schnittstellen eindeutig beschrieben wurden.

Durchgängige Anforderungsverfolgung

Die Qualitätssicherung benötigt eine nachvollziehbare Verbindung zwischen ursprünglichem Bedarf und späterem Nachweis. Dazu führt das pbFM eine Anforderungs- und Nachweismatrix.

Die grundlegende Prüfkette lautet:

flowchart LR

A["Nutzer- und Betreiberbedarf"] --> B["Planungsanforderung"]

B --> C["Ausschreibung"]

C --> D["Ausführung"]

D --> E["Funktionsnachweis"]

E --> F["Betriebsfreigabe"]

Für jede wesentliche Anforderung ist festzuhalten, wo sie planerisch umgesetzt, vertraglich vereinbart, baulich realisiert und abschließend geprüft wird. Dadurch werden Anforderungen nicht nur formuliert, sondern bis zur betrieblichen Übernahme verfolgt.

Das Verfahren ermöglicht zugleich eine kontrollierte Behandlung von Änderungen. Wird eine Anforderung verändert oder aufgegeben, müssen Begründung, Genehmigung und Auswirkungen auf Betrieb, Kosten, Termine und Risiken dokumentiert werden.

Qualitätssicherung in der Planung

In den frühen Projektphasen besitzt die Qualitätssicherung die größte wirtschaftliche Wirkung. Fehler oder ungeeignete Lösungen können noch korrigiert werden, bevor sie ausgeschrieben, bestellt oder gebaut sind.

Die FM-bezogenen Planungsprüfungen umfassen unter anderem:

  • funktionale Eignung für die vorgesehenen Nutzungsprozesse,

  • Zugänglichkeit von Anlagen und Komponenten,

  • sichere Bedien-, Inspektions- und Wartungsbereiche,

  • Einbringungs- und Austauschwege,

  • Reinigbarkeit und hygienegerechte Gestaltung,

  • Möglichkeiten zur Absperrung und Teilabschaltung,

  • Redundanz und Notbetriebsfähigkeit,

  • Energie- und Messkonzepte,

  • Anlagenkennzeichnung und Datenstruktur,

  • Integration in Gebäudeautomation und CAFM,

  • Flächen für Betriebspersonal, Werkstätten, Lager und Entsorgung,

  • Abstimmung mit Betreiberpflichten und Arbeitssicherheit.

Die Prüfungen sollten sich nicht auf einzelne Fachplanungen beschränken. Viele spätere Betriebsprobleme entstehen an den Schnittstellen zwischen Architektur, technischen Gewerken, Gebäudeautomation, IT, Brandschutz und Sicherheitstechnik. Daher sind interdisziplinäre Planungsreviews besonders wichtig.

Die Qualitätssicherung des pbFM prüft die Planung aus betrieblicher Sicht. Sie führt jedoch keine vollständige Ersatzplanung durch und entlastet die beauftragten Planer nicht von ihrer Verantwortung.

Qualitätssicherung von Ausschreibung und Vergabe

Auch eine gute Planung bleibt wirkungslos, wenn die Anforderungen nicht eindeutig in Leistungsverzeichnisse, funktionale Beschreibungen und Verträge überführt werden. Das pbFM prüft deshalb die Vergabeunterlagen auf betriebliche Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern:

  • geforderte technische und funktionale Leistungen,

  • Bedien- und Wartungszugänglichkeit,

  • Kennzeichnungs- und Dokumentationsvorgaben,

  • Datenformate und digitale Übergabe,

  • Prüfungen, Einregulierung und Probebetrieb,

  • Einweisung und Schulung,

  • Ersatzteile und besondere Betriebsmittel,

  • Mitwirkung an integralen Tests,

  • Fristen und Qualitätskriterien der Übergabe,

  • Abgrenzung von Bau-, Hersteller-, Wartungs- und Betreiberleistungen.

Unklare Formulierungen führen später häufig zu Nachträgen oder dazu, dass betriebsnotwendige Leistungen als nicht geschuldet angesehen werden. Die Qualitätssicherung muss deshalb prüfen, ob für jede wesentliche Anforderung ein vertraglich belastbarer Leistungsbezug besteht.

Bei der Angebotsbewertung können neben dem Preis qualitative Kriterien einbezogen werden. Dazu gehören Lösungskonzepte, Wartungsaufwand, Energiebedarf, Ersatzteilverfügbarkeit, Systemoffenheit und die Qualität der vorgesehenen Inbetriebnahme.

Qualitätssicherung während der Bauausführung

Mit Beginn der Bauausführung sinkt die Möglichkeit grundlegender Änderungen. Gleichzeitig steigt die Bedeutung rechtzeitiger Kontrollen. Betriebsrelevante Abweichungen müssen möglichst erkannt werden, bevor Anlagen eingebaut, Bauteile geschlossen oder technische Verbindungen verdeckt sind.

Das pbFM begleitet insbesondere:

  • Bemusterungen und Freigaben,

  • Baustellenbegehungen,

  • Einbau kritischer Komponenten,

  • Herstellung von Wartungs- und Bedienflächen,

  • Ausbildung von Revisionsöffnungen und Zugängen,

  • Anordnung von Mess-, Absperr- und Entleerungseinrichtungen,

  • Umsetzung von Kennzeichnungen,

  • Einbau und Parametrierung von Sensorik,

  • Vorbereitung von Funktionsprüfungen,

  • Fortschreibung der Bestandsdokumentation.

Die Kontrollen sollten risikoorientiert erfolgen. Eine lückenlose Überwachung aller Bauleistungen ist weder Aufgabe noch wirtschaftlicher Zweck des pbFM. Vorrang haben Anlagen und Schnittstellen mit hoher Bedeutung für Sicherheit, Verfügbarkeit, Kerngeschäft, Betreiberpflichten oder spätere Betriebskosten.

Feststellungen sind eindeutig zu beschreiben, räumlich und technisch zuzuordnen sowie möglichst mit Fotos, Planbezug und Anforderungsreferenz zu dokumentieren.

Bemusterung und Referenzausführung

Bemusterungen ermöglichen es, Qualitätsanforderungen vor der Serienausführung praktisch zu prüfen. Dies betrifft nicht nur Oberflächen und Gestaltung, sondern auch betriebliche Funktionen.

Geeignete Gegenstände sind beispielsweise Technikzentralen, Installationsschächte, Reinigungsräume, Sanitärräume, Bedienplätze, Kennzeichnungssysteme oder standardisierte Anlagenaufbauten. Anhand einer Referenzausführung können Zugänglichkeit, Ergonomie, Reinigbarkeit, Materialqualität und Dokumentation beurteilt werden.

Eine freigegebene Musterlösung sollte verbindlich dokumentiert und als Qualitätsmaßstab für die weitere Ausführung verwendet werden. Dadurch werden wiederkehrende Mängel und unterschiedliche Ausführungsstandards reduziert.

Funktionsprüfung und integrale Inbetriebnahme

Die technische Fertigstellung einzelner Anlagen genügt nicht als Nachweis der Betriebsfähigkeit. Gebäude funktionieren als vernetzte Gesamtsysteme. Daher umfasst die Qualitätssicherung neben Einzelprüfungen auch gewerkeübergreifende und integrale Tests.

Zu prüfen sind beispielsweise:

  • Regel- und Steuerfunktionen,

  • Alarmierung und Störmeldungen,

  • Sicherheits- und Verriegelungsfunktionen,

  • Verhalten bei Strom- oder Kommunikationsausfall,

  • Umschaltung auf redundante Anlagen,

  • Not- und Ersatzbetrieb,

  • Zusammenspiel von Gebäudeautomation und technischen Anlagen,

  • Reaktion auf Brand- und Sicherheitsszenarien,

  • Wiederanlauf nach einer Störung,

  • Übertragung von Betriebsdaten in übergeordnete Systeme.

Die Prüfungen sind anhand definierter Szenarien, erwarteter Ergebnisse und eindeutiger Abnahmekriterien vorzubereiten. Ergebnisse, Abweichungen und Wiederholungsprüfungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Ein Probebetrieb kann zusätzlich zeigen, ob Anlagen unter realistischen Last-, Nutzungs- und Betriebsbedingungen die geforderte Leistung erreichen.

Qualität von Dokumentation und Daten

Die Qualitätssicherung erstreckt sich auch auf die Betriebsdokumentation. Die bloße Übergabe großer Datenmengen stellt noch keine verwendbare Dokumentation dar.

Geprüft werden müssen:

  • Vollständigkeit der geschuldeten Unterlagen,

  • Übereinstimmung mit dem tatsächlich gebauten Zustand,

  • richtige Zuordnung zu Anlagen und Räumen,

  • Plausibilität und technische Konsistenz,

  • Lesbarkeit und verwendbare Dateiformate,

  • Vollständigkeit der Anlagenstammdaten,

  • Verknüpfung von Dokumenten und Datenobjekten,

  • Eignung zur Übernahme in CAFM und Dokumentenmanagement,

  • Nachweise über Prüfungen, Einweisungen und Genehmigungen.

Die Dokumentationsprüfung darf nicht vollständig an das Projektende verschoben werden. Sinnvoll sind schrittweise Lieferungen und Prüfläufe, damit formale oder strukturelle Fehler früh erkannt und korrigiert werden können.

Mängel- und Abweichungsmanagement

Festgestellte Abweichungen sind systematisch zu erfassen, zu priorisieren und bis zur Erledigung zu verfolgen. Eine bloße Sammlung von Mängellisten reicht nicht aus.

Eine geeignete Klassifizierung unterscheidet beispielsweise:

  • sicherheits- oder rechtsrelevante Abweichungen,

  • betriebsverhindernde Mängel,

  • wesentliche funktionale Einschränkungen,

  • betriebswirtschaftlich relevante Defizite,

  • Dokumentations- und Datenmängel,

  • geringfügige Restleistungen.

Für jede Feststellung werden Verantwortlicher, Frist, Status und erforderlicher Nachweis festgelegt. Kritische Abweichungen müssen vor Nutzungsaufnahme beseitigt oder durch belastbare Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Verbleibende Restpunkte sind geordnet in den Betrieb und das Gewährleistungsmanagement zu überführen.

Betriebliche Übernahmebereitschaft

Die Qualitätssicherung endet nicht mit der baurechtlichen oder rechtsgeschäftlichen Abnahme. Sie prüft zusätzlich, ob die Immobilie betrieblich übernommen werden kann.

Zur betrieblichen Mindestbereitschaft gehören insbesondere:

  • funktionsfähige und sicher betreibbare Anlagen,

  • geklärte Betreiberverantwortung,

  • eingewiesenes und verfügbares Personal,

  • beauftragte und mobilisierte Dienstleister,

  • verfügbare Betriebs- und Notfallanweisungen,

  • angelegte Wartungs- und Prüfpläne,

  • einsatzbereite CAFM- und Störungsprozesse,

  • vollständige Mindestdokumentation,

  • verfügbare Ersatzteile und Betriebsmittel,

  • geregelter Umgang mit Mängeln und Gewährleistung.

Diese Kriterien sollten frühzeitig definiert und vor dem geplanten Nutzungsbeginn in einem Readiness Review geprüft werden.

Rollen und Verantwortungsgrenzen

Die Qualitätssicherung des pbFM ersetzt weder Fachplanung noch Bauüberwachung, Sachverständigenprüfung oder rechtsgeschäftliche Abnahme. Ihre Aufgabe ist es, betriebliche Anforderungen zu definieren, deren Umsetzung zu prüfen und Abweichungen transparent zu machen.

Die Entscheidung über Freigaben und die Abnahme vertraglicher Leistungen verbleibt beim zuständigen Auftraggeber. Planer und Auftragnehmer bleiben für ihre Leistungen verantwortlich. Diese Abgrenzung ist wichtig, damit das pbFM keine Verantwortung übernimmt, die weder seinem Auftrag noch seiner fachlichen Rolle entspricht.

Typische Arbeitsergebnisse sind:

  • FM-Qualitätssicherungsplan,

  • Prüf- und Freigabematrix,

  • Anforderungs- und Nachweisverfolgung,

  • Berichte zu Planungsreviews,

  • Bemusterungs- und Begehungsprotokolle,

  • Prüfpläne und Testszenarien,

  • Abweichungs- und Mängelregister,

  • Dokumentations- und Datenprüfberichte,

  • Bewertung der betrieblichen Übernahmebereitschaft,

  • Übergabe offener Punkte an Betrieb und Gewährleistungsmanagement.

Das Handlungsfeld Qualitätssicherung sorgt somit dafür, dass Nutzer- und Betreiberanforderungen nicht nur formuliert, sondern über alle Projektphasen nachweisbar realisiert werden. Sein größter Nutzen liegt in der frühzeitigen Erkennung von Abweichungen – zu einem Zeitpunkt, an dem Korrekturen noch technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar sind.