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Handlungsfelder des pbFM

Facility Management: Planungs- und Baubegleitung » Grundlagen » Handlungsfelder

Handlungsfelder des planungsbegleitenden Facility Managements im Bauprojekt

Handlungsfelder des planungs- und baubegleitenden Facility Managements

Das planungs- und baubegleitende Facility Management (pbFM) stellt sicher, dass die Anforderungen des späteren Nutzens und Betreibens bereits während der Projektentwicklung, Planung und Bauausführung berücksichtigt werden. Es verbindet die zeitlich begrenzte Projektorganisation mit der langfristig verantwortlichen Nutzer- und Betreiberorganisation.

Dabei ist das pbFM weder eine zusätzliche Fachplanung noch ein Ersatz für Projektsteuerung, Bauüberwachung oder technische Inbetriebnahme. Es vertritt die Lebenszyklusperspektive der Immobilie und prüft, ob die geplanten Lösungen das Kerngeschäft unterstützen, dauerhaft betrieben werden können und einen sicheren Übergang in den Regelbetrieb ermöglichen.

Die einzelnen Handlungsfelder sind eng miteinander verbunden. Anforderungen aus der Bedarfs- und Betriebsplanung beeinflussen die Planung und Beschaffung. Die Qualitätssicherung überwacht deren Umsetzung. Dokumentation, Digitalisierung und Flächenmanagement schaffen die Informationsgrundlagen. Abnahme, Inbetriebnahme und Betriebsvorbereitung führen diese Ergebnisse schließlich zu einem funktionsfähigen Gebäudebetrieb zusammen.

Handlungsfelder des planungsbegleitenden Facility Managements

Projektmanagement und FM-Governance

Die Wirksamkeit des pbFM hängt wesentlich von seiner organisatorischen Einbindung ab. Bereits zu Projektbeginn müssen Rolle, Aufgaben, Befugnisse und Schnittstellen festgelegt werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass FM-Anforderungen zwar erhoben, in den maßgeblichen Entscheidungen aber nicht berücksichtigt werden.

Das pbFM entwickelt eine FM-bezogene Projektstruktur mit klaren Verantwortlichkeiten, Freigabewegen und Berichtspflichten. Es legt fest, bei welchen Planungsständen, Vergaben, Bemusterungen und Abnahmen die Nutzer- und Betreiberorganisation einzubeziehen ist. FM-relevante Entscheidungen werden in Terminpläne, Aufgabenlisten und Entscheidungsvorlagen aufgenommen.

Ein zentrales Instrument ist das Anforderungsmanagement. Anforderungen werden erfasst, priorisiert, Verantwortlichen zugeordnet und über den Projektverlauf verfolgt. Änderungen müssen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Investition, Betriebskosten, Betreiberpflichten, Verfügbarkeit und Nutzungsqualität bewertet werden.

Das pbFM übernimmt jedoch nicht die Verantwortung anderer Projektbeteiligter. Es schafft Transparenz, koordiniert Schnittstellen und vertritt die Betreiberperspektive, während Planungs-, Ausführungs- und Überwachungsverantwortung bei den vertraglich zuständigen Stellen verbleibt.

Bedarfsplanung

Die Bedarfsplanung bildet die inhaltliche Grundlage des pbFM. Sie ermittelt, welche räumlichen, technischen, organisatorischen und infrastrukturellen Voraussetzungen das Kerngeschäft benötigt. Dabei darf sich der Bedarf nicht auf Flächenmengen und Raumlisten beschränken.

Zu untersuchen sind Geschäftsprozesse, Nutzergruppen, Betriebszeiten, Belegungsstrukturen, Material- und Personenströme sowie besondere Anforderungen an Sicherheit, Hygiene, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit. Hinzu kommen Anforderungen an Barrierefreiheit, Ergonomie, Nachhaltigkeit und zukünftige Veränderbarkeit.

Aus diesen Informationen entsteht ein Nutzer- und Betreiberbedarfsprogramm. Anforderungen sollten möglichst eindeutig und prüfbar formuliert werden. Statt allgemein eine „wartungsfreundliche Anlage“ zu fordern, sind beispielsweise notwendige Bedienflächen, Zugangswege, Hebemöglichkeiten, Austauschöffnungen und sichere Wartungspositionen zu definieren.

Die Bedarfsplanung muss zudem Zielkonflikte sichtbar machen. Eine maximale Flächenausnutzung kann etwa den logistischen Betrieb, die Reinigbarkeit oder spätere Anpassungen beeinträchtigen. Aufgabe des pbFM ist es, solche Wechselwirkungen frühzeitig zu bewerten und belastbare Entscheidungsgrundlagen zu schaffen.

Betriebsplanung

Die Betriebsplanung beschreibt, wie die Immobilie nach der Fertigstellung organisiert, gesteuert und bewirtschaftet werden soll. Sie beginnt nicht erst kurz vor Nutzungsaufnahme, sondern parallel zur Gebäudeplanung. Nur so kann das vorgesehene Betriebsmodell Einfluss auf bauliche und technische Entscheidungen nehmen.

Festzulegen sind die Betreiberorganisation, Eigen- und Fremdleistungen, Servicezeiten, Rufbereitschaften, Eskalationswege und Vertretungsregelungen. Ebenso gehören Wartung, Inspektion, Prüfung, Reinigung, Sicherheit, Entsorgung, Flächenmanagement und Störungsbearbeitung in das Betriebskonzept.

Von besonderer Bedeutung ist die systematische Ermittlung der Betreiberpflichten. Bereits in der Planung muss erkennbar sein, welche Anlagen später prüf-, überwachungs- oder dokumentationspflichtig sind und welche personellen Qualifikationen benötigt werden. Daraus ergeben sich Anforderungen an Zugänglichkeit, Kennzeichnung, Dokumentation und Betriebsorganisation.

Für kritische Anlagen sind Verfügbarkeitsklassen, Redundanzen, Wiederanlaufzeiten sowie Not- und Ersatzbetriebsverfahren zu bestimmen. Bei komplexen Immobilien empfiehlt sich ein stufenweises Betriebskonzept, das Normalbetrieb, eingeschränkten Betrieb, Störung und Notfall unterscheidet.

Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung des pbFM kontrolliert, ob die definierten Nutzer- und Betreiberanforderungen tatsächlich in Planung und Ausführung umgesetzt werden. Sie ergänzt die fachtechnische Qualitätskontrolle um Kriterien des späteren Betriebs.

In der Planung erfolgen strukturierte Reviews der Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung. Geprüft werden unter anderem Funktionsfähigkeit, Bedienbarkeit, Instandhaltbarkeit, Arbeitssicherheit, Reinigbarkeit, Energieeffizienz und Anpassungsfähigkeit. Auch die Abstimmung zwischen Architektur, technischer Gebäudeausrüstung, Gebäudeautomation, Brandschutz, Sicherheitstechnik und IT ist zu bewerten.

Während der Bauausführung umfasst das Handlungsfeld Bemusterungen, Baustellenbegehungen und die Prüfung kritischer Einbausituationen. Betriebsrelevante Mängel sollten erkannt werden, bevor Anlagen verdeckt, Räume geschlossen oder technische Systeme vollständig aufgebaut sind.

Die Ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren und nach Kritikalität zu bewerten. Nicht jede Abweichung hat die gleiche Bedeutung. Vorrang besitzen Mängel, die Sicherheit, Betreiberpflichten, Kerngeschäft, Verfügbarkeit oder spätere Instandhaltung wesentlich beeinträchtigen.

Dokumentation und Datenmanagement

Ein Gebäude kann nur so gut betrieben werden, wie seine technischen und organisatorischen Informationen verfügbar sind. Die Dokumentation ist daher kein nachträgliches Zusammenstellen von Dateien, sondern ein eigenständiges, über den gesamten Projektverlauf zu steuerndes Handlungsfeld.

Das pbFM definiert, welche Unterlagen und Daten benötigt werden. Dazu gehören Bestandspläne, Schemata, Berechnungen, Prüfberichte, Bedienungsanleitungen, Wartungsvorgaben, Ersatzteillisten, Gewährleistungsdaten, Konformitätsnachweise und behördliche Genehmigungen. Ebenso erforderlich sind Anlagen-, Raum- und Flächenstammdaten.

Für jedes Dokument und Datenobjekt sollten Inhalt, Format, Verantwortlichkeit, Prüfkriterium und Übergabezeitpunkt festgelegt werden. Diese Anforderungen müssen bereits in Planungs-, Ausschreibungs- und Ausführungsverträgen enthalten sein. Eine erstmalige Anforderung kurz vor Projektende führt regelmäßig zu unvollständigen oder uneinheitlichen Ergebnissen.

Die Dokumentation ist vor der Übernahme auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und betriebliche Verwendbarkeit zu prüfen. Dateien allein stellen noch keine nutzbare Betriebsdokumentation dar. Entscheidend ist, dass Informationen eindeutig einer Anlage, einem Raum oder einem Prozess zugeordnet und im Bedarfsfall schnell gefunden werden können.

Informations- und Kommunikationstechnik

Gebäude werden zunehmend durch digitale Systeme betrieben. Das Handlungsfeld Informations- und Kommunikationstechnik umfasst deshalb weit mehr als die Bereitstellung von Netzwerkanschlüssen. Es verbindet Gebäudeautomation, CAFM, Energiemanagement, Sicherheitstechnik, Sensorik, Ticketing und weitere betriebliche Anwendungen.

Das pbFM entwickelt Anforderungen an Systemarchitektur, Schnittstellen, Datenpunkte, Alarmierung, Benutzerrollen und Informationssicherheit. Zu klären ist insbesondere, welche Daten für Betrieb, Instandhaltung, Energieoptimierung und Berichtswesen benötigt werden und in welchen Systemen sie geführt werden.

Gebäudeautomation und technische Anlagen müssen so konzipiert sein, dass Betriebszustände transparent, Störungen eindeutig zugeordnet und relevante Verbrauchswerte ausgewertet werden können. Eine hohe Zahl an Datenpunkten allein schafft noch keinen Nutzen. Entscheidend sind Datenqualität, geeignete Benennung, sinnvolle Alarmprioritäten und klare Verantwortlichkeiten.

Auch Datenhoheit, Zugriffsrechte, Fernwartung, IT-Sicherheit und langfristige Systemverfügbarkeit sind frühzeitig zu regeln. Proprietäre Abhängigkeiten können spätere Anpassungen und Betreiberwechsel erheblich erschweren.

Flächenmanagement

Das Flächenmanagement verbindet Raumangebot, Nutzerbedarf und Bewirtschaftung. Es bewertet nicht nur die mengenmäßige Flächeneffizienz, sondern auch funktionale Zusammenhänge, Auslastung, Anpassungsfähigkeit und Betriebskosten.

Das pbFM prüft Raumprogramme, Belegungsmodelle, Arbeitsplatzkonzepte sowie Personen-, Material- und Entsorgungswege. Ebenso sind Reinigbarkeit, Barrierefreiheit, Möblierbarkeit und Erreichbarkeit technischer Einrichtungen zu berücksichtigen.

Ein durchgängiges Raumkennzeichnungs- und Flächenstrukturmodell schafft die Grundlage für CAFM, Reinigung, Kostenverrechnung, Umzüge, Belegungsplanung und Betreiberpflichten. Raum- und Flächeninformationen müssen deshalb zwischen Planung, Bau und Betrieb konsistent bleiben.

Besondere Bedeutung hat die langfristige Nutzungsflexibilität. Flächen sollten so geplant werden, dass realistisch erwartbare Veränderungen mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden können. Dabei ist zwischen wirtschaftlich sinnvoller Flexibilität und kostenintensiven Vorhaltungen ohne konkreten Nutzen abzuwägen.

Beschaffung

Die Beschaffung umfasst alle betriebsrelevanten Leistungen, Systeme und Ausstattungen, die für Inbetriebnahme und Regelbetrieb benötigt werden. Dazu können technische Betriebsführung, Wartung, Reinigung, Sicherheit, Entsorgung, Außenanlagenpflege, Möblierung, Ersatzteile und digitale Betriebssysteme gehören.

Das pbFM unterstützt die Entwicklung geeigneter Leistungsbilder, Losstrukturen, Eignungsanforderungen und Service-Level. Die Leistungen müssen mit der geplanten Betreiberorganisation, den technischen Anlagen und dem tatsächlichen Nutzungsbedarf übereinstimmen.

Beschaffungsprozesse sind rechtzeitig zu terminieren. Betriebsdienstleister benötigen vor Nutzungsbeginn ausreichend Zeit für Personalgewinnung, Einweisung, Datenübernahme und Prozessaufbau. Bei technisch komplexen Immobilien sollten zentrale Dienstleister bereits an Inbetriebnahme und Probebetrieb beteiligt werden.

Darüber hinaus ist auf klare Schnittstellen zwischen Bauleistungen, Wartungsverträgen, Herstellerservice und späterem Betreiber zu achten. Unklare Leistungsabgrenzungen führen insbesondere während Gewährleistung und Störungsbearbeitung zu Verzögerungen.

Objektabnahme, Übernahme und Inbetriebnahme

Die Begriffe Abnahme, Übernahme und Inbetriebnahme beschreiben unterschiedliche Vorgänge. Die rechtsgeschäftliche Abnahme betrifft die vertragsgemäße Bauleistung. Die betriebliche Übernahme bewertet dagegen, ob Organisation, Informationen, Personal und technische Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb vorhanden sind.

Das pbFM entwickelt hierzu ein strukturiertes Inbetriebnahme- und Übergabekonzept. Es umfasst Einzelprüfungen, Funktionsprüfungen, integrale Tests, Einregulierung, Probebetrieb und Leistungsmessungen. Besonders wichtig ist die Prüfung übergreifender Szenarien, beispielsweise bei Stromausfall, Brandalarm, Ausfall der Gebäudeautomation oder Störung kritischer Versorgungssysteme.

Mängel und Restleistungen sind nach ihrer Betriebsrelevanz zu priorisieren. Nicht jeder Mangel verhindert eine Nutzung. Betriebsgefährdende oder rechtsrelevante Defizite müssen jedoch vor der Übernahme beseitigt oder durch verbindliche Ersatzmaßnahmen abgesichert werden.

Vorbereitung des Objektbetriebs

Die Vorbereitung des Objektbetriebs führt sämtliche Handlungsfelder zusammen. Ziel ist nicht allein ein fertiggestelltes Gebäude, sondern eine arbeitsfähige Betreiberorganisation.

Erforderlich sind qualifiziertes Personal, beauftragte Dienstleister, freigegebene Betriebsprozesse, eingerichtete Systeme und verfügbare Betriebsunterlagen. Wartungs- und Prüfpläne müssen erstellt, Anlagen in das CAFM übernommen und Betreiberpflichten zugeordnet werden. Hinzu kommen Schulungen, Einweisungen, Betriebsanweisungen, Notfallorganisation, Ersatzteilversorgung und Gewährleistungsverfolgung.

Für die ersten Betriebsmonate sollte eine strukturierte Hochlaufphase vorgesehen werden. In dieser Zeit sind Störungen, Energieverbräuche, Nutzerbeschwerden und Anlagenleistungen systematisch auszuwerten. Planer, ausführende Unternehmen, Hersteller und Betreiber müssen bei der Fehlerbehebung abgestimmt zusammenarbeiten.

Die zehn Handlungsfelder verdeutlichen, dass pbFM kein punktuelles Prüfmandat ist. Es ist ein kontinuierlicher Integrationsprozess von der ersten Bedarfsklärung bis zum stabilen Regelbetrieb. Sein Erfolg zeigt sich daran, dass die Immobilie das Kerngeschäft unterstützt, Betreiberpflichten beherrscht werden, Informationen verfügbar sind und die technische sowie organisatorische Betriebsfähigkeit nicht erst nach der Fertigstellung hergestellt werden muss.