Gemeinschaftsaufgabe
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Planen und Bauen als Gemeinschaftsaufgabe
Planen und Bauen sind Gemeinschaftsaufgaben. Kein einzelner Projektbeteiligter kann allein ein Gebäude schaffen, das gestalterisch überzeugend, technisch funktionsfähig, wirtschaftlich, termingerecht, nutzergerecht und langfristig betreibbar ist. Der Projekterfolg entsteht erst aus dem koordinierten Zusammenwirken von Bauherrn, Nutzern, Betreibern, Planern, Projektsteuerung, ausführenden Unternehmen, Lieferanten, Behörden und weiteren Beteiligten.
Die Bezeichnung als Gemeinschaftsaufgabe bedeutet dabei nicht, Verantwortlichkeiten aufzulösen. Jeder Beteiligte bleibt für seine vertraglich und fachlich zugeordneten Leistungen verantwortlich. Gemeinschaftlich ist vielmehr die Verantwortung für das Erkennen und Bearbeiten von Abhängigkeiten, Schnittstellen und Zielkonflikten. Die Beteiligten müssen über die Grenzen ihres eigenen Leistungsbereichs hinaus verstehen, wie ihre Entscheidungen das Gesamtprojekt und den späteren Betrieb beeinflussen.
Das planungs- und baubegleitende Facility Management nimmt in dieser Gemeinschaft eine besondere Rolle ein. Es vertritt die Perspektive des späteren Betriebs, verbindet Projekt- und Nutzungsziele und sorgt dafür, dass das Gebäude nicht nur fertiggestellt, sondern dauerhaft nutzbar und betreibbar wird.
Gemeinschaftsaufgabe im planungsbegleitenden Facility Management
- Das Gebäude als gemeinsames System
- Gemeinsames Ziel vor individueller Lösung
- Beteiligte und ihre Beiträge
- Gemeinsame Aufgabe, klare Verantwortung
- Integrale Planung als Arbeitsweise
- Das pbFM-Handbuch als gemeinsamer Ordnungsrahmen
- Kooperation über Vertragsgrenzen hinweg
- Anreizsysteme und Projekterfolg
- Transparente Information als Arbeitsgrundlage
- Besprechungs- und Entscheidungsstruktur
- Gemeinsame Bearbeitung von Zielkonflikten
- Fehlerkultur und frühzeitige Problemerkennung
- Zusammenarbeit in der Bauausführung
- Inbetriebnahme als gemeinsamer Systemnachweis
- Nutzen des gemeinschaftlichen Ansatzes
- Credo
Das Gebäude als gemeinsames System
Ein Bauwerk ist kein bloßes Nebeneinander einzelner Gewerke. Architektur, Tragwerk, Fassade, technische Anlagen, Innenausbau, Außenanlagen, Sicherheitstechnik, Gebäudeautomation, IT-Systeme und Facility Services bilden ein zusammenhängendes sozio-technisches System.
Die Qualität dieses Systems entsteht insbesondere an den Übergängen:
zwischen Gebäude und Nutzung,
zwischen Bauwerk und technischer Ausrüstung,
zwischen einzelnen technischen Gewerken,
zwischen Technik und Gebäudeautomation,
zwischen physischen Anlagen und digitalen Daten,
zwischen Bauorganisation und Betreiberorganisation,
zwischen formaler Abnahme und tatsächlicher Betriebsfähigkeit,
zwischen Nutzererwartung und betrieblich leistbarer Qualität.
Viele Projektschwierigkeiten entstehen nicht deshalb, weil ein einzelnes Gewerk grundsätzlich falsch geplant wurde. Sie entstehen, weil mehrere für sich genommen nachvollziehbare Lösungen nicht ausreichend aufeinander abgestimmt sind.
Beispielsweise kann eine architektonisch hochwertige Fassade aus Sicht der Reinigung ungünstig sein. Eine energetisch optimierte Anlage kann durch komplexe Regelung schwer beherrschbar werden. Ein brandschutztechnisch zulässiges Zutrittssystem kann im Räumungsfall organisatorische Probleme verursachen. Eine digital hoch entwickelte Gebäudeautomation kann für den Betreiber wertlos bleiben, wenn Datenpunkte, Alarmprioritäten und Bedienkonzepte nicht mit den Betriebsprozessen abgestimmt sind.
Integrale Qualität kann deshalb nur gemeinschaftlich hergestellt werden.
Gemeinsames Ziel vor individueller Lösung
Eine Gemeinschaftsaufgabe benötigt ein gemeinsames Zielsystem. Ohne dieses Zielsystem optimieren die Beteiligten ihren jeweiligen Leistungsbereich nach eigenen fachlichen, wirtschaftlichen oder vertraglichen Maßstäben.
Zu Projektbeginn muss der Bauherr deshalb deutlich machen, was mit dem Bauvorhaben erreicht werden soll. Zu klären sind insbesondere:
Welchen Beitrag soll das Gebäude zum Kerngeschäft leisten?
Welche Nutzungen und Betriebsformen sind vorgesehen?
Welche Qualitäten sind unverzichtbar?
Welche Nutzergruppen und besonderen Bedürfnisse sind zu berücksichtigen?
Welche Verfügbarkeiten werden benötigt?
Welche Sicherheits- und Schutzziele gelten?
Welche Nachhaltigkeits- und Energieziele bestehen?
Wie flexibel soll das Gebäude auf Veränderungen reagieren können?
Welche Betreiberorganisation ist vorgesehen?
Welche Lebenszykluskosten sind tragfähig?
Wann gilt das Gebäude nicht nur als fertiggestellt, sondern als betriebsbereit?
Bauherr und Auftraggeber
Der Bauherr trägt die Verantwortung für die grundlegende Zielsetzung und Organisation des Projektes. Er muss den Bedarf klären, Entscheidungswege schaffen, Verantwortlichkeiten festlegen und Zielkonflikte auflösen.
Seine wesentlichen Beiträge sind:
klare Projekt- und Nutzungsziele,
realistische Kosten- und Terminvorgaben,
eine handlungsfähige Projektorganisation,
rechtzeitige Entscheidungen,
ausreichende Planungs- und Prüfzeiten,
transparente Prioritäten,
konsequentes Änderungsmanagement,
verbindliche Einbindung von Nutzern und Betreiber.
Der Bauherr darf strategische Zielentscheidungen nicht vollständig an Planer oder ausführende Unternehmen delegieren. Diese können geeignete Lösungen entwickeln, aber nicht bestimmen, welchen Nutzen, welches Risiko und welche langfristigen Kosten der Bauherr akzeptieren will.
Nutzer
Nutzer kennen die Anforderungen des Kerngeschäfts, die tatsächlichen Arbeitsabläufe und die erwarteten Berührungspunkte mit dem Gebäude. Ihre Kenntnisse sind für Bedarfsplanung, Raum- und Funktionsprogramme, Ausstattung und Betriebsorganisation unverzichtbar.
Ihre Beteiligung muss jedoch strukturiert erfolgen. Einzelwünsche sind von belastbaren Nutzungsanforderungen zu unterscheiden. Nutzer sollten nicht erst in einer späten Bemusterung mit bereits weitgehend festgelegten Lösungen konfrontiert werden. Ebenso wenig dürfen fortlaufend neue Anforderungen ohne Prüfung ihrer Auswirkungen in das Projekt eingebracht werden.
Die Betreiberorganisation bringt die Lebenszyklus- und Betriebsperspektive ein. Sie bewertet unter anderem:
Betriebs- und Instandhaltungsfreundlichkeit,
Betreiberpflichten,
Personal- und Ressourcenbedarf,
Energie- und Medienverbräuche,
technische Verfügbarkeit,
Reinigungs- und Logistikbedingungen,
digitale Betriebsfähigkeit,
Dokumentationsqualität,
Dienstleister- und Beschaffungsanforderungen,
Inbetriebnahme und Betriebsaufnahme.
Ist der spätere Betreiber zu Projektbeginn noch nicht bestellt, muss seine Perspektive durch das pbFM qualifiziert vertreten werden. Anderenfalls fehlt eine wesentliche Stimme in den frühen, besonders einflussreichen Projektphasen.
Architekten und Fachplaner
Die Planungsbeteiligten übersetzen Ziele und Anforderungen in räumliche, gestalterische und technische Lösungen. Dabei müssen sie nicht nur die eigene Fachplanung beherrschen, sondern deren Wechselwirkungen mit anderen Disziplinen erkennen und koordinieren.
Von einer integralen Planung ist zu erwarten, dass Planer:
gemeinsame Planungsgrundlagen verwenden,
Schnittstellen aktiv bearbeiten,
Abhängigkeiten frühzeitig anzeigen,
Varianten und deren Folgen transparent darstellen,
betriebliche Anforderungen berücksichtigen,
Planungsannahmen offenlegen,
Zielabweichungen und Risiken rechtzeitig benennen.
Ausführende Unternehmen und Lieferanten
Ausführende Unternehmen verfügen über detailliertes Herstellungs-, Montage- und Produktwissen. Ihre frühe oder zumindest rechtzeitige Einbindung kann helfen, Planungen auf Herstellbarkeit, Bauablauf, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
Sie tragen zur Gemeinschaftsaufgabe bei durch:
Ausführungs- und Montagekompetenz,
Hinweise auf technische Risiken,
Koordination ihrer Leistungen mit anderen Gewerken,
vollständige Werk- und Montageplanung,
aktive Mitwirkung an Funktionsprüfungen,
strukturierte Dokumentation,
Einweisung und Wissenstransfer an den Betreiber.
Diese Mitwirkung entbindet sie nicht von ihrer jeweiligen Leistungspflicht. Ebenso darf das Prinzip der Zusammenarbeit nicht dazu verwendet werden, ungeklärte Planungsrisiken informell auf ausführende Unternehmen zu verlagern.
Projektsteuerung und Projektleitung
Projektleitung und Projektsteuerung schaffen die organisatorischen Bedingungen der Zusammenarbeit. Sie koordinieren Ziele, Termine, Kosten, Entscheidungen, Informationen und Risiken.
Eine rein administrative Termin- und Kostenverfolgung reicht nicht aus. Die Projektsteuerung muss auch sicherstellen, dass fachübergreifende Entscheidungen vorbereitet, Schnittstellen bearbeitet und offene Punkte bis zu ihrer Erledigung verfolgt werden.
Gemeinsame Aufgabe, klare Verantwortung
Gemeinschaftliche Zusammenarbeit darf nicht mit kollektiver Unverbindlichkeit verwechselt werden. Der Satz „Dafür sind wir alle verantwortlich“ kann in der Praxis dazu führen, dass sich niemand konkret zuständig fühlt.
Deshalb sind für jede wesentliche Aufgabe mindestens festzulegen:
wer die Anforderung formuliert,
wer eine Lösung entwickelt,
wer andere Beteiligte einbindet,
wer die Entscheidung trifft,
wer die Umsetzung schuldet,
wer die Umsetzung prüft,
wer den Nachweis freigibt,
wer die Verantwortung im späteren Betrieb übernimmt.
Ein geeignetes Rollenmodell unterscheidet zwischen ausführender, entscheidender, mitwirkender und zu informierender Stelle. Bei fachübergreifenden Aufgaben kann es mehrere Mitwirkende geben, aber nur eine eindeutig verantwortliche Führung.
Das Gemeinschaftsprinzip ergänzt damit die Einzelverantwortung. Es ersetzt sie nicht.
Integrale Planung als Arbeitsweise
Integrale Planung bedeutet, dass relevante Fachrichtungen, Nutzer- und Betreiberperspektiven nicht nacheinander und isoliert, sondern frühzeitig und abgestimmt an der Lösungsentwicklung beteiligt werden.
Der integrale Prozess umfasst:
gemeinsame Klärung der Ziele,
abgestimmte Beschreibung des Bedarfs,
Entwicklung zusammenhängender Betriebs- und Nutzungskonzepte,
interdisziplinäre Variantenbildung,
Bewertung der Varianten anhand gemeinsamer Kriterien,
koordinierte Ausarbeitung der Vorzugslösung,
laufende Schnittstellen- und Kollisionsprüfung,
gemeinschaftliche Vorbereitung von Inbetriebnahme und Betrieb.
Das pbFM-Handbuch als gemeinsamer Ordnungsrahmen
Das pbFM-Handbuch macht die Gemeinschaftsaufgabe handhabbar. Es beschreibt, wie die betriebliche Perspektive in das Projekt eingebracht und mit Planung, Bauausführung und Nutzeranforderungen verbunden wird.
Dazu gehören insbesondere:
Zielsystem und Betriebsgrundsätze,
Projekt- und Betreiberorganisation,
Rollen und Verantwortlichkeiten,
Betriebskonzepte und Teilkonzepte,
Bauqualitätsanforderungen,
Nutzerbeteiligung,
Planprüfungs- und Freigabeprozesse,
Schnittstellenmanagement,
Änderungs- und Abweichungsmanagement,
Dokumentations- und Datenanforderungen,
Inbetriebnahme- und Übergabeprozesse,
Prüf- und Nachweissysteme.
Kooperation über Vertragsgrenzen hinweg
Konventionelle Vertragsstrukturen teilen ein Bauvorhaben in einzelne Planungs- und Leistungspakete. Diese Aufteilung ist organisatorisch und wirtschaftlich oft notwendig. Sie erzeugt jedoch Grenzen, an denen Informationen, Zuständigkeiten und Optimierungsmöglichkeiten verloren gehen können.
Kooperation bedeutet deshalb, dass jeder Beteiligte neben seinem eigenen Vertragsgegenstand auch die erkennbaren Auswirkungen auf das Gesamtsystem berücksichtigt. Dazu gehören:
rechtzeitiges Anzeigen von Schnittstellenproblemen,
Offenlegung relevanter Annahmen,
Mitwirkung an fachübergreifenden Lösungen,
Abstimmung von Planungs- und Ausführungsfolgen,
Weitergabe notwendiger Informationen,
Unterstützung gemeinsamer Funktionsprüfungen.
Ein Gesamtvertrag für alle Planungs- und Baubeteiligten kann die Zusammenarbeit fördern, ist aber nicht zwingend Voraussetzung. Auch getrennte Verträge können kooperativ organisiert werden, wenn Zielsystem, Schnittstellen, Informationspflichten, Entscheidungsprozesse und Anreizstrukturen aufeinander abgestimmt sind.
Umgekehrt garantiert ein gemeinsames Vertragsmodell noch keine gute Zusammenarbeit. Entscheidend bleiben klare Ziele, fachliche Kompetenz, Vertrauen, Transparenz und ein funktionierendes Konfliktmanagement.
Anreizsysteme und Projekterfolg
Wenn Beteiligte ausschließlich an ihrem isolierten Vertragserfolg gemessen werden, entstehen Fehlanreize. Die günstigste Lösung eines Gewerks kann an anderer Stelle Mehrkosten oder langfristige Betriebsnachteile verursachen.
Gemeinschaftliche Projektziele können durch geeignete Anreize unterstützt werden. Mögliche Kriterien sind:
Einhaltung gemeinsam definierter Projektziele,
nachgewiesene Bau- und Betriebsqualität,
Termin- und Kostensicherheit,
erfolgreiche Inbetriebnahme,
geringe Zahl vermeidbarer Schnittstellenmängel,
vollständige und geprüfte Dokumentation,
Energie- und Ressourcenkennwerte,
Nutzer- und Betreiberzufriedenheit,
schnelle Mängelbeseitigung,
erreichter Mehrwert aus Optimierungsvorschlägen.
Transparente Information als Arbeitsgrundlage
Zusammenarbeit setzt voraus, dass die Beteiligten mit aktuellen, verlässlichen und eindeutig freigegebenen Informationen arbeiten. Typische Probleme entstehen durch:
unterschiedliche Planstände,
nicht dokumentierte Entscheidungen,
unklare Änderungsstände,
fehlende Verknüpfung von Anforderungen und Planung,
verspätete Weitergabe von Informationen,
unvollständige Schnittstellenangaben,
mangelnde Übereinstimmung von Modell, Plan und Ausführung.
Ein gemeinsames Informations- und Dokumentationssystem sollte daher regeln:
Ablage- und Freigabestrukturen,
Benennung und Versionierung,
Zugriffs- und Bearbeitungsrechte,
Status von Dokumenten und Modellen,
Verantwortlichkeiten für Datenpflege,
Entscheidung- und Änderungsprotokolle,
Übergabe der Informationen in die Betriebssysteme.
Besprechungs- und Entscheidungsstruktur
Die Gemeinschaftsaufgabe benötigt geeignete Gremien. Zu viele Besprechungen verursachen Aufwand; zu wenige oder falsch besetzte Besprechungen lassen Konflikte ungelöst.
Gemeinsame Bearbeitung von Zielkonflikten
Zielkonflikte sind in Bauvorhaben unvermeidbar. Gestaltung, Funktion, Kosten, Termine, Nachhaltigkeit und Betrieb lassen sich nicht immer gleichzeitig maximieren. Eine gemeinschaftliche Projektkultur verdrängt diese Konflikte nicht, sondern bearbeitet sie transparent.
Ein geeigneter Prozess umfasst:
Konflikt und betroffene Ziele benennen,
fachliche Ursachen feststellen,
alternative Lösungen entwickeln,
Investitions-, Termin- und Lebenszyklusfolgen bewerten,
Nutzer- und Betriebswirkungen darstellen,
Risiken und Restrisiken dokumentieren,
Entscheidung durch die zuständige Stelle,
Umsetzung und Wirksamkeit nachverfolgen.
Fehlerkultur und frühzeitige Problemerkennung
Komplexe Projekte lassen sich nicht vollständig fehlerfrei planen. Entscheidend ist daher, wie früh Abweichungen erkannt und wie konstruktiv sie bearbeitet werden.
Eine funktionierende Projektkultur zeichnet sich dadurch aus, dass:
Probleme ohne taktische Verzögerung angesprochen werden,
Hinweise nicht als persönlicher Angriff verstanden werden,
Ursachen statt Schuldige untersucht werden,
Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert werden,
Erfahrungen in weitere Projektphasen einfließen,
Wiederholungsfehler systematisch verhindert werden.
Zusammenarbeit in der Bauausführung
Mit Beginn der Bauausführung endet die Gemeinschaftsaufgabe nicht. Vielmehr nehmen Zahl und Bedeutung der Schnittstellen zu. Änderungen, Lieferengpässe, Montagebedingungen und tatsächliche Bestandsverhältnisse erfordern laufende Koordination.
Besondere Bedeutung haben:
gewerkeübergreifende Montageplanung,
Koordination von Platz- und Trassenbedarfen,
Schutz bereits hergestellter Leistungen,
Terminierung von Prüfungen und Vorleistungen,
Freigabe von Bemusterungen,
Qualitätssicherung vor dem Verschließen,
Koordination von Abschaltungen und Provisorien,
Dokumentation von Änderungen,
frühzeitige Vorbereitung der Inbetriebnahme.
Inbetriebnahme als gemeinsamer Systemnachweis
Die Inbetriebnahme ist der Moment, in dem sich zeigt, ob aus den Einzelleistungen ein funktionierendes Gesamtsystem entstanden ist. Sie ist daher eine besonders ausgeprägte Gemeinschaftsaufgabe.
Beteiligt sind unter anderem:
Planer,
ausführende Unternehmen,
Hersteller,
Gebäudeautomation,
Inbetriebnahmemanagement,
pbFM,
Betreiberorganisation,
Nutzervertretung,
Sachverständige und Prüfinstanzen.
Die Beteiligten müssen gemeinsam nachweisen, dass:
Einzelanlagen funktionieren,
Gewerke und Systeme zusammenwirken,
Betriebszustände beherrscht werden,
Störungen und Notfälle korrekt behandelt werden,
Daten und Meldungen richtig übertragen werden,
das Betriebspersonal handlungsfähig ist,
Dokumentation und Betriebsmittel verfügbar sind,
die Nutzung ohne unvertretbare Risiken aufgenommen werden kann.
Planen und Bauen als Gemeinschaftsaufgabe schafft einen erheblichen Mehrwert:
frühere Erkennung von Ziel- und Schnittstellenkonflikten,
bessere Planungs- und Entscheidungsqualität,
geringere Zahl vermeidbarer Änderungen und Nachträge,
höhere Kosten- und Terminsicherheit,
bessere Nutzungs- und Betriebsqualität,
leichtere Inbetriebnahme und Betriebsaufnahme,
geringere Lebenszykluskosten,
höhere Nutzer- und Betreiberakzeptanz,
bessere Anpassungsfähigkeit des Gebäudes,
strukturierter Wissenstransfer in den Betrieb,
geringeres Risiko opportunistischer Einzeloptimierungen.
Credo
Ein Bauvorhaben ist erfolgreich, wenn nicht nur einzelne Vertragsleistungen erbracht, sondern die gemeinsamen Projekt-, Nutzungs- und Betriebsziele erreicht werden. Das erfordert eine Zusammenarbeit, die fachliche Grenzen überwindet, ohne Verantwortlichkeiten zu verwischen.
Planen und Bauen als Gemeinschaftsaufgabe bedeutet deshalb:
ein gemeinsam verstandenes Ziel,
klar zugeordnete Verantwortlichkeiten,
rechtzeitige Beteiligung aller relevanten Perspektiven,
offene und verlässliche Informationen,
integrale Bearbeitung von Schnittstellen,
transparente Entscheidungen bei Zielkonflikten,
gemeinsame Prüfung der Gesamtfunktion.
Das pbFM verankert den späteren Betrieb in dieser Gemeinschaft. Es sorgt dafür, dass das Gebäude nicht nur aus Sicht der Planung und Errichtung, sondern auch aus Sicht von Kerngeschäft, Nutzern und Lebenszyklus entwickelt wird. Auf diese Weise entsteht aus vielen einzelnen Leistungen ein dauerhaft funktionsfähiges Ganzes.
