Inbetriebnahmemanager
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Inbetriebnahmemanager plant und koordiniert aus Sicht des Betreibers den überprüfbaren Übergang von errichteten Anlagen zu einem funktionsfähigen Gebäude. Er verbindet die gewerkeweise Inbetriebnahme mit den Anforderungen an das Zusammenwirken der Systeme und die spätere Betriebsführung. Seine Arbeit beginnt mit der Festlegung von Anforderungen und Nachweisen in der Planung, nicht erst unmittelbar vor der Übergabe. Organisatorisch ist die Funktion der betreiberseitigen Projektleitung zugeordnet und mit der Bauprojektleitung verbindlich abgestimmt. Der Auftrag definiert Anlagenumfang, Schnittstellen, Prüfphasen, Berichtswege und die vorgesehenen Entscheidungsstellen. Der Inbetriebnahmemanager des Betreibers ist nicht automatisch der verantwortliche Inbetriebnehmer einzelner Anlagen. Errichter, Fachplaner und gesetzlich vorgesehene Prüfstellen erbringen ihre jeweiligen Leistungen in eigener Zuständigkeit. Bei externem Inbetriebnahmemanagement behält der Betreiber eine fachkundige interne Auftrags- und Entscheidungsfunktion. Das Profil umfasst weder die dauerhafte Anlagenwartung noch die allgemeine Einführung eines neuen Betriebsdienstleisters. Eine Zusammenfassung mit anderen Projektrollen setzt ausreichende Fachkunde und eine nachvollziehbare Kontrolle der eigenen Ergebnisse voraus.
