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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Vorläufige Information und Standstill Mitteilung gemäß §134 GWB im Vergabeverfahren

Vorläufige Information / Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB)

Mit dieser Vorläufigen Information / Sachstands-Mitteilung unterrichtet [Name der Vergabestelle] den betroffenen Bieter in Textform darüber, dass im Vergabeverfahren [Vergabenummer / Aktenzeichen / Portalreferenz] für [Bezeichnung des Vergabegegenstands] beabsichtigt ist, den Zuschlag an ein anderes Unternehmen zu erteilen; die Mitteilung benennt den vorgesehenen Zuschlagsempfänger, erläutert die wesentlichen Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung des Angebots des Adressaten und gibt den frühesten Zeitpunkt an, zu dem der Vertrag unter Beachtung der gesetzlichen Wartefrist geschlossen werden darf.

Informations- und Wartepflicht im Vergabeverfahren

Vergabestelle

[Name der Vergabestelle] [Anschrift]
[Postleitzahl Ort] [Zentrale E-Mail / Funktionspostfach] [Telefon – falls vorgesehen] [Vergabeportal / Kommunikationsplattform]

Vergabeverfahren

Vergabenummer / Aktenzeichen: [Vergabenummer / Aktenzeichen] Portalreferenz: [Portalreferenz] Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Auftragsart: [Dienstleistungsauftrag / freiberufliche Leistungen / sonstige Einordnung] Losbezug: [Losbezeichnung / „kein Los“ / „Los Nr. …“]

Vergabegegenstand

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind [Fachberatungsleistungen für planungs- und baubegleitendes Facility Management (pbFM), Nutzerberatung sowie betriebs-, lebenszyklus-, qualitäts-, nachhaltigkeits- und inbetriebnahmeorientierte Planungs- und Baubegleitung] einschließlich [Beschreibung des funktionalen Leistungszuschnitts, z. B. Betreiber- und Betriebskonzepte, Nutzeranforderungsmanagement, Planungsprüfung aus Betriebs- und Nutzersicht, Dokumentations- und Datenmanagement, Nachhaltigkeits- und Energiekonzeption, Inbetriebnahme- und Übergabebegleitung, Mängel- und Gewährleistungsmanagement].

Verfahrensstand

Die Verhandlungen wurden mit Abschluss der finalen Angebotsphase / BAFO-Phase am [Datum] beendet. Die Zuschlagsentscheidung beruht auf der Auswertung der wertungsfähigen finalen Angebote anhand der bekannt gemachten Eignungs- und Zuschlagsmaßstäbe sowie der Verfahrensunterlagen in ihrer finalen Fassung.

Adressat dieser Mitteilung

Bieter / Bietergemeinschaft: [Name des Bieters / der Bietergemeinschaft] Vertretungsberechtigte Ansprechperson: [Name] Korrespondenzadresse: [Adresse] E-Mail / Kommunikationskanal: [E-Mail / Portalpostfach]

Angebotsbezug

Teilnahmeantrag vom: [Datum] Erstangebot vom: [Datum] Finales Angebot / BAFO vom: [Datum] Betroffener Leistungsumfang / Los: [Bezeichnung]

Beabsichtigte Zuschlagserteilung

Nach Abschluss der finalen Angebotswertung beabsichtigt [Name der Vergabestelle], den Zuschlag für [Leistungsumfang / Los] nicht auf Ihr Angebot, sondern auf das Angebot eines anderen Unternehmens zu erteilen.

Vorgesehener Zuschlagsempfänger ist:

  • [Name des vorgesehenen Zuschlagsempfängers]

  • [Rechtsform]

  • [Anschrift]

Grundlage der vorgesehenen Zuschlagsentscheidung

Die vorgesehene Zuschlagsentscheidung beruht auf der finalen Wertung der Angebote nach Abschluss der Verhandlungen. Maßgeblich war das wirtschaftlichste Angebot unter Anwendung der in den Vergabeunterlagen bekannt gemachten Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung.

Ergebnis in komprimierter Form

Gesamtwertung Ihres Angebots: [Punktzahl / Rang / Kurzvermerk] Gesamtwertung des vorgesehenen Zuschlagsempfängers: [Punktzahl / Rang / Kurzvermerk] Kurzbegründung: [Ein Satz zur zusammenfassenden Differenz, z. B. „Das Angebot des vorgesehenen Zuschlagsempfängers erzielte im Ergebnis die höhere Gesamtpunktzahl, insbesondere aufgrund der qualitativ überzeugenderen und im Projektkontext belastbareren Darstellung des Leistungsansatzes bei zugleich wirtschaftlicherem Gesamtangebot.“]

Allgemeiner Bewertungsbefund

Ihr Angebot wurde in die Wertung einbezogen und anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien geprüft. Im Ergebnis konnte Ihr Angebot den Zuschlag nicht erhalten, weil es nach der finalen Gesamtbewertung nicht das wirtschaftlichste Angebot darstellt. Die nachstehenden Angaben benennen die wesentlichen bieterspezifischen Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung.

Qualitative Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung

  • Im Zuschlagskriterium [ZK 1 – Bezeichnung] erreichte Ihr Angebot [Punktzahl] von [Maximalpunktzahl] Punkten. Ausschlaggebend war, dass [konkrete bieterspezifische Begründung].

  • Im Zuschlagskriterium [ZK 2 – Bezeichnung] erreichte Ihr Angebot [Punktzahl] von [Maximalpunktzahl] Punkten. Ausschlaggebend war, dass [konkrete bieterspezifische Begründung].

  • Im Zuschlagskriterium [ZK 3 – Bezeichnung] erreichte Ihr Angebot [Punktzahl] von [Maximalpunktzahl] Punkten. Ausschlaggebend war, dass [konkrete bieterspezifische Begründung].

Soweit für die Wertung einschlägig, betrafen die qualitativen Unterschiede insbesondere folgende Aspekte:

  • [Grad der Nachvollziehbarkeit und Umsetzbarkeit des Betreiber- und Betriebskonzepts]

  • [Tiefe und Konsistenz des Nutzeranforderungsmanagements bzw. der Nutzerberatung]

  • [Schlüssigkeit der lebenszyklusorientierten, wirtschaftlichen, nachhaltigkeits- und energiebezogenen Herangehensweise]

  • [Qualität der Planungsprüfung aus Betriebs- und Nutzersicht sowie der Schnittstellenkoordination]

  • [Belastbarkeit des Dokumentations-, Daten-, BIM-/CAFM- bzw. Informationsmanagementansatzes]

  • [Qualität der Konzepte zu Inbetriebnahme, Abnahme, Übergabe, Hypercare, Gewährleistungs- und Mängelmanagement]

  • [Eignung der Projektorganisation, Verfügbarkeit und Erfahrung der Schlüsselpersonen sowie Termin- und Eskalationslogik]

Soweit preisliche oder sonstige wirtschaftliche Kriterien Bestandteil der Zuschlagswertung waren, wurde Ihr Angebot wie folgt bewertet:

Angebotspreis / wertungsrelevanter Preis: [Betrag] Preisbewertung / Punktzahl: [Punktzahl] Wesentlicher Befund: [z. B. „Trotz angemessener qualitativer Ansätze lag Ihr wertungsrelevanter Preis oberhalb des Angebots des vorgesehenen Zuschlagsempfängers, ohne dass die qualitativen Mehrwerte den Preisabstand ausgleichen konnten.“]

Soweit einschlägig, wurden im Rahmen der Wertung ferner folgende Gesichtspunkte berücksichtigt:

[Hier nur eintragen, wenn tatsächlich zutreffend, z. B. Abweichungen von Muss-Anforderungen, unvollständige Angaben, nicht hinreichend belastbare Personaleinsatz- oder Terminansätze, unklare Schnittstellenbeschreibungen, nicht ausreichende Herleitung wesentlicher Konzepte, fehlende oder nur eingeschränkt prüffähige Nachweise.]

Zusammenfassende Würdigung

Zusammenfassend war Ihr Angebot [positive Kurzbeschreibung, z. B. „fachlich tragfähig und im Grundansatz wertungsfähig“], blieb jedoch im Vergleich zum Angebot des vorgesehenen Zuschlagsempfängers insbesondere in den Bereichen [Kernunterschied 1], [Kernunterschied 2] und [Kernunterschied 3] zurück. Aus diesem Grund ist beabsichtigt, Ihr Angebot nicht zu berücksichtigen.

Vertraulichkeitshinweis

Die vorstehenden Angaben beschränken sich auf die zur Nachvollziehbarkeit der vorgesehenen Entscheidung erforderlichen Gründe. Schutzwürdige Geschäfts-, Betriebs- und Kalkulationsgeheimnisse anderer Bieter sowie sonstige vertrauliche Verfahrensinhalte werden nicht offengelegt.

Absendung dieser Mitteilung

Datum der Absendung: [TT.MM.JJJJ] Uhrzeit der Absendung: [hh:mm Uhr] Art der Übermittlung: [elektronisch über Vergabeportal / E-Mail / Fax / sonstige Übermittlung]

Anwendbare Wartefrist

Für diese Mitteilung gilt eine Wartefrist von [10 / 15] Kalendertagen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung dieser Mitteilung.

Frühester Zeitpunkt des Vertragsschlusses

Der Vertrag darf frühestens geschlossen werden am: [TT.MM.JJJJ, hh:mm Uhr]

Klarstellung

Vor Ablauf des vorstehend genannten Zeitpunkts wird kein Vertrag geschlossen. Maßgeblich für die Fristberechnung sind die gesetzlichen Vorgaben und die dokumentierte Absendung dieser Mitteilung.

Zuständige Kontaktstelle der Vergabestelle:

[Organisationseinheit / Funktion] [Name – falls benannt] [E-Mail / Portalpostfach] [Telefon – falls vorgesehen]

Verbindlicher Kommunikationsweg

Rückfragen zu dieser Mitteilung sind ausschließlich in Textform über [Vergabeportal / E-Mail-Adresse] unter Angabe der Vergabenummer [Vergabenummer] einzureichen.

Dokumentation und Gleichbehandlung

Mündliche Auskünfte außerhalb des dokumentierten Kommunikationswegs sind unverbindlich. Maßgeblich sind ausschließlich die in Textform übermittelten und vergabeaktenkundig dokumentierten Erklärungen.

Charakter der Mitteilung

Diese Mitteilung ist die Vorabinformation vor beabsichtigter Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB.

Regelungsgehalt

Die Mitteilung enthält den Namen des vorgesehenen Zuschlagsempfängers, die wesentlichen Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots sowie den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Umfang

Diese Mitteilung dient der formellen Unterrichtung im Vergabeverfahren. Weitergehende Rechte und Pflichten bestimmen sich nach den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften und den Verfahrensunterlagen.