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Unterzeichneter Vertrag zur rechtssicheren Dokumentation der Vereinbarungen im Vergabeprozess

Unterzeichneter Vertrag (endgültig)

Dieser „Unterzeichnete Vertrag (endgültig)“ ist die verbindliche Vertragsurkunde für die Zuschlagserteilung im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für Planungs- und Baubegleitungsleistungen und dokumentiert den nach Abschluss der Verhandlungen sowie nach Eingang und Annahme des endgültigen Angebots verbindlich festgelegten Vertragsstand; er dient zugleich als für alle Bieter transparent gemachte Endfassung des beabsichtigten Vertrags, als Ausfertigung für den erfolgreichen Bieter und als identische Fassung für die interne Vertrags- und Vergabeakte, wobei Leistungsumfang, Vergütung, Verantwortlichkeiten, Dokumentenhierarchie, Ausführungsformalitäten und Grundlagen der späteren Vertragsadministration abschließend und ohne Auslegungsspielraum festgehalten werden.

Finaler Vertragsabschluss im Vergabeprozess

Offizielle Vertragsbezeichnung

Die offizielle Bezeichnung dieses Vertrages lautet: „Unterzeichneter Vertrag (endgültig) – [Leistungsbezeichnung Planungs- und Baubegleitung] für [Projektbezeichnung], Vergabereferenz [Vergabereferenz]“.
Soweit die Vergabeunterlagen Teil- oder Zusatzleistungen vorsehen, sind diese in der Leistungsbezeichnung nur aufzunehmen, soweit sie nach Abschluss der Verhandlungen und auf Grundlage des endgültigen Angebots tatsächlich mit vergeben wurden.

Status des Dokuments

Dieses Dokument ist ausdrücklich als endgültige unterzeichnete Vertragsfassung gekennzeichnet.
Es ersetzt und überholt sämtliche vorangegangenen Vertragsentwürfe, Kommentierungsfassungen, Verhandlungsstände, Arbeitspapiere und sonstigen nicht ausdrücklich nach Ziffer 6 einbezogenen Unterlagen.
Es bildet die maßgebliche Vertragsurkunde, auf deren Grundlage die Leistungserbringung, die kaufmännische Abwicklung und die spätere Vertragsadministration erfolgen.

Vertragskontrolldaten

Datenfeld

Eintrag

Offizielle Vertragsbezeichnung

„Unterzeichneter Vertrag (endgültig) – [Leistungsbezeichnung] für [Projektbezeichnung], Vergabereferenz [Vergabereferenz]“

Vertragsnummer

[Vertragsnummer]

Versionskennzeichen

[Versionsstand / Endfassung / Dokumentencode]

Vergabereferenz

[Vergabereferenz / Aktenzeichen / Fallnummer]

Interne Aktenreferenz

[Interne Referenz]

Datum der Ausführung

[Datum]

Wirksamkeitsdatum

[Datum / Trigger gemäß Ziffer 9.3]

Portalreferenz / Transaktions-ID

[Portalreferenz / Transaktions-ID / Abschluss-ID]

Ausführungssprache

[Deutsch / Englisch / Zweisprachig]

Vorrangige Sprachfassung

[Deutsch / Englisch / Nicht anwendbar]

Seitenzahl

[Anzahl Seiten]

Anzahl bindender Anlagen

[Anzahl Anlagen]

Dokumentenstatus

Endgültige unterzeichnete Vertragsfassung

Auftraggeber

Auftraggeber ist [Vollständige rechtliche Bezeichnung des Auftraggebers], [Straße, Hausnummer], [Postleitzahl, Ort], [Land], handelnd durch [Organisationseinheit/Fachbereich], vertreten durch [Name, Funktion].
Sofern der Auftraggeber nicht identisch mit Eigentümer, Bauherr, Bauverwaltung, Betreiber oder sonstigen Projektrollen ist, ist seine vertragliche Rolle in Anhang B oder in den Vertragskontrolldaten eindeutig zu beschreiben.

Erfolgreicher Bieter / Auftragnehmer

Auftragnehmer ist [Vollständige rechtliche Bezeichnung des Auftragnehmers], [Rechtsform], [eingetragener Sitz], [Registergericht und Registernummer], [Umsatzsteuer-/Steuer-ID, soweit anzugeben], vertreten durch [Name, Funktion].
Bei einer Bietergemeinschaft oder sonstigen mehrgliedrigen Struktur sind die Zusammensetzung, die federführende Einheit sowie die rechtsverbindliche Vertretungsregelung vollständig anzugeben.

Vertretungs- und Zeichnungsbefugnis

Die unterzeichnenden Personen erklären, dass sie zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung dieses Vertrages befugt sind.
Die Grundlage der Zeichnungsbefugnis ist je Partei anzugeben, insbesondere [Gesetzliche Vertretung], [Handelsregistereintragung], [Vollmacht], [Organbeschluss] oder [interne Zeichnungsregelung].
Auf Verlangen sind Nachweise über die Vertretungsbefugnis in die Vergabe- oder Vertragsakte aufzunehmen.

Konsortiums- oder Nachunternehmerstatus

Es ist anzugeben, ob der Vertrag mit einem Einzelunternehmen, mit dem bevollmächtigten Mitglied einer Bietergemeinschaft, mit einer Projektgesellschaft oder mit einer sonst zulässigen Struktur geschlossen wird.
Soweit Nachunternehmer oder verbundene Unternehmen für wesentliche Leistungsteile vorgesehen sind, ist deren Status gemäß der endgültig bezuschlagten Vertragslage in den einschlägigen Anlagen oder im Organisationsplan auszuweisen.
Die Verantwortung des Auftragnehmers für die ordnungsgemäße und vollständige Vertragserfüllung bleibt hiervon unberührt.

Verfahrensbezug

Dieser Vertrag steht im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren „Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb“ unter der Referenz [Vergabereferenz/Fallnummer/Aktenzeichen].
Der Vertrag wird ausschließlich auf Grundlage der in diesem Verfahren final festgelegten und vergaberechtskonform dokumentierten Ergebnisse geschlossen.

Zuschlagsgrundlage

Der Vertrag kommt auf Grundlage des erfolgreichen endgültigen Angebots des Auftragnehmers vom [Datum] in der durch Verhandlungen, Klarstellungen und ausdrücklich einbezogene Endfassungen konkretisierten Form zustande.
Mit Zuschlag und Annahme werden die in diesem Vertrag sowie seinen bindenden Anlagen niedergelegten kaufmännischen, technischen, terminlichen und organisatorischen Inhalte verbindlich.

Verfahrensprotokoll

Zur Stützung der Vertragsakte sind zumindest folgende Verfahrensschritte referenziert: [Veröffentlichung/Einladung], [Teilnahmewettbewerb], [Einladung zur Angebotsabgabe], [Verhandlungsrunden], [Aufforderung zur Abgabe des endgültigen Angebots], [Zuschlagsentscheidung], [Ablauf etwaiger Vorabinformations- und Wartepflichten], [Vertragsschluss über das Beschaffungsportal].
Die Einzelheiten dieser Verfahrensschritte müssen nicht in der Vertragsurkunde wiedergegeben werden, sind jedoch in der Vergabeakte nachvollziehbar dokumentiert zu halten.

Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages sind die dem Auftragnehmer zugewiesenen Planungs- und Baubegleitungsleistungen für [Projektbezeichnung] gemäß dem endgültig bezuschlagten Leistungsbild.
Die Leistungen dienen dazu, die vereinbarten Anforderungen an Betriebsfähigkeit, Nutzbarkeit, Koordination, Qualität, Dokumentation, Kosten- und Lebenszyklusorientierung sowie den strukturierten Übergang in Inbetriebnahme, Übergabe und gegebenenfalls Anlaufbetrieb vertraglich abgesichert zu unterstützen.

Projekt- und Assetbezug

Der Leistungsbezug erstreckt sich auf [Projekt/Programm/Objekt/Standort/Portfolio/Teilabschnitt] gemäß Anhang B.
Soweit das Projekt mehrere Gebäude, Teilprojekte, Ausbaustufen, Außenanlagen, technische Infrastrukturen oder Betriebsbereiche umfasst, sind deren Zuordnung und Abgrenzung in Anhang B eindeutig festgelegt.
Soweit der Auftraggeber spätere Nutzer- oder Betreiberinteressen vertritt, ohne selbst Bauherr aller Maßnahmen zu sein, ist diese Rollenkonstellation bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen.

Leistungsgrenzen, Ausschlüsse und Schnittstellen

Vertragsgegenständlich ist ausschließlich der endgültig bezuschlagte Leistungsumfang. Nicht beauftragte Leistungen, Optionen, Vorbehalte, Annahmen oder Begleitwünsche werden nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in den Vertragsdokumenten enthalten sind.
Der Auftragnehmer ersetzt weder Objekt- noch Fachplaner, Bauüberwachung, Rechtsberatung, Vergabestelle, Prüfsachverständige oder ausführende Unternehmen, soweit diese Rollen nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand sind.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen an den definierten Schnittstellen zu Planern, Beratern, ausführenden Unternehmen, Prüfstellen, Nutzervertretungen, Betreiberfunktionen, Dienstleistern und Auftraggeberstrukturen koordiniert und widerspruchsfrei einzubringen.
Leistungsgrenzen, Mitwirkungsbeiträge Dritter, Freigabepunkte und Informationsschnittstellen sind in Anhang B oder Anhang D verbindlich beschrieben.

Der Auftragnehmer schuldet die in Anhang B definierte Werk- und Mitwirkungsleistung mindestens in dem dort beschriebenen Umfang, insbesondere soweit vereinbart:

  • die fachliche Begleitung von Planung und Ausführung aus Sicht der späteren Nutzbarkeit, Betriebsfähigkeit, Instandhaltbarkeit, Zugänglichkeit, Sicherheit, Qualität, Nachhaltigkeit und Lebenszykluswirtschaftlichkeit;

  • die strukturierte Ableitung, Konsolidierung und Fortschreibung betriebs-, nutzer-, service- und funktionsbezogener Anforderungen, soweit dies zum bezuschlagten Leistungsumfang gehört;

  • die Prüfung und Kommentierung von Planständen, Ausschreibungsunterlagen, Schnittstellen, Konzepten und Ausführungsständen unter dem Blickwinkel des späteren Betriebs und der vereinbarten Projektziele;

  • die Mitwirkung an Betriebs-, Nutzungs-, Service-, Sicherheits-, Logistik-, Reinigungs-, Entsorgungs-, Flächen-, Arbeitsplatz-, Umzugs-, Energie-, Nachhaltigkeits-, Dokumentations- und Datenkonzepten, soweit diese Leistungen Vertragsbestandteil sind;

  • die Unterstützung bei Dokumentations- und Datenstrukturen für Übergabe, Inbetriebnahme, Anlageninformationen, Betriebsunterlagen, Kennzeichnung, Prüfnachweise und digitale Datenübergabe;

  • die Mitwirkung bei Inbetriebnahme-, Abnahme-, Übernahme- und Übergangsprozessen einschließlich der betriebsbezogenen Schnittstelle zu Mängel- und Gewährleistungsthemen, soweit beauftragt;

  • die Teilnahme an Besprechungen, Reviews, Begehungen, Berichten, Entscheidungs- und Eskalationsprozessen nach Maßgabe des vereinbarten Governance-Rahmens;

  • die Berücksichtigung vereinbarter Zielsetzungen zu Energieeffizienz, Ressourcenschonung, niedrigen Folgekosten, Resilienz, Barrierefreiheit, Flexibilität, Datenqualität und späterem Servicebetrieb;

  • die Wahrung der Interessen des Auftraggebers innerhalb der vereinbarten Rolle und ohne unzulässige Abweichung von den freigegebenen Vertragsdokumenten.

Bindende Vertragsdokumente

Die endgültige Vertragsurkunde besteht aus dieser unterzeichneten Haupturkunde sowie den ausdrücklich einbezogenen Anlagen.
Zum verbindlichen Vertragspaket gehören insbesondere: die Haupturkunde, die finalen Preis- und Honorarunterlagen, der finale Leistungs- bzw. Serviceanhang, ausdrücklich einbezogene Verhandlungs- oder Klarstellungsprotokolle, der finale Organisations- bzw. Schlüsselpersonenanhang sowie der Nachweis des portalbasierten Vertragsschlusses.
Weitere Dokumente werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich als bindend bezeichnet und in die Rangfolge aufgenommen sind.

Bei Widersprüchen gilt vorbehaltlich zwingenden Rechts folgende Rangfolge, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes ausdrücklich geregelt ist:

  • diese unterzeichnete Vertragsurkunde einschließlich ihrer individualvertraglichen Eintragungen;

  • ausdrücklich als bindend einbezogene Nachtrags- oder Abweichungsdokumente aus dem Verhandlungsergebnis;

  • finale Preis- und Honorarunterlagen;

  • finaler Leistungs- bzw. Serviceanhang;

  • ausdrücklich einbezogene endgültige Angebotsbestandteile des erfolgreichen Bieters;

  • sonstige ausdrücklich einbezogene Vergabeunterlagen in der finalen Fassung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihre Geltung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

Behandlung verhandelter Änderungen

Alle im Verhandlungsverfahren vereinbarten Abweichungen von früheren Entwurfs- oder Ausschreibungsständen gelten nur insoweit, als sie in dieser Vertragsurkunde oder in einer ausdrücklich einbezogenen Anlage eindeutig abgebildet sind.
Mündliche Verhandlungsergebnisse, Besprechungsnotizen oder informelle Kommentierungen entfalten keine Vertragswirkung, sofern sie nicht nachweisbar in die Endfassung übernommen wurden.

Überholte Unterlagen

Nicht finale Entwürfe, frühere Angebotsversionen, unverbindliche Präsentationen, informelle E-Mails, nicht freigegebene Bearbeitungsstände und sonstige vorvertragliche Kommunikation sind nicht bindend, soweit sie nicht ausdrücklich in die Vertragsurkunde einbezogen wurden.
Die Vertragsparteien bestätigen, dass allein die hier fixierte Endfassung die Vertragsbeziehung vollständig und abschließend wiedergibt.

Vergütungsmodell

Die Vergütung erfolgt nach dem in Anhang A festgelegten Modell als [Pauschalhonorar] / [stufenbezogenes Honorar] / [Zeithonorar auf Basis verbindlicher Einheitssätze] / [Mischmodell].
Die gewählte Vergütungsstruktur gilt ausschließlich für den endgültig bezuschlagten Leistungsumfang und die ausdrücklich vereinbarten Optionen.

Vertragspreis und Preisblatt

Der verbindliche Vertragspreis beträgt [Betrag] [Währung] zuzüglich [anwendbarer Steuern, soweit auszuweisen] oder ergibt sich aus dem in Anhang A enthaltenen verbindlichen Preisblatt.
Anhang A enthält die abschließende Preisgliederung einschließlich etwaiger Stufen, Meilensteine, Einzelpreise, Einheitssätze, Optionspreise, Pauschalen, Tagessätze oder sonstiger kaufmännischer Parameter.
Soweit Preisannahmen, Obergrenzen, Budgetdeckel oder Abrufvolumina vereinbart sind, sind diese in Anhang A eindeutig bezeichnet.

Zahlungsgrundlage

Die Abrechnung erfolgt nach den in Anhang A und dieser Vertragsurkunde festgelegten Zahlungsgrundsätzen.
Rechnungen dürfen nur für vertragsgemäß erbrachte, prüfbare und gegebenenfalls freigegebene Leistungen gestellt werden.
Soweit Meilensteine, Leistungsstufen, Teilabnahmen, Berichtsstände oder sonstige Fälligkeitsvoraussetzungen vereinbart sind, sind diese eindeutig zu benennen.
Rechnungen müssen die Vertrags- bzw. Referenznummer, den Leistungszeitraum, die zugehörige Leistungsstufe oder den Meilenstein sowie die prüfbaren Nachweise enthalten.

Vertragsdauer und Leistungsbeginn

Der Vertrag beginnt mit [Datum] oder mit Eintritt des in den Vertragskontrolldaten definierten Auslösers für den Vertragsbeginn.
Der Leistungsbeginn erfolgt am [Datum] oder mit [Abruf / Zuschlag / Auftragsschreiben / Portalfreigabe / sonstiger Trigger].
Die Vertragsdauer endet mit [Datum], mit dem Abschluss der letzten vertraglich geschuldeten Leistung oder mit dem Eintritt des in Anhang A oder Anhang B definierten Endereignisses.
Soweit Leistungsstufen, Planungsphasen, Bauabschnitte, Inbetriebnahmephasen, Übergabe- oder Nachlaufphasen vereinbart sind, werden diese in Anhang A oder B terminlich zugeordnet.

Vereinbarte kaufmännische Anpassungsmechanismen

Nur die ausdrücklich vereinbarten Regelungen zu Nebenkosten, Auslagen, Preisfortschreibung, Indexierung, Optionen, Verlängerungen, Mengenänderungen, Nachträgen oder Variationen sind anwendbar.
Fehlt eine ausdrückliche Regelung, gelten Nebenkosten und gewöhnliche projektbedingte Nebenleistungen als mit der vereinbarten Vergütung abgegolten, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
Zusätzliche Vergütung für geänderte oder zusätzliche Leistungen setzt die Einhaltung des vereinbarten Änderungsmechanismus voraus.

Schlüsselrollen und Verantwortlichkeiten

Auftragnehmerseitig sind mindestens [Projektleiter], [stellvertretender Projektleiter], [weitere Schlüsselperson/Fachfunktion] als Schlüsselpersonen benannt, soweit Anhang D nichts Abweichendes bestimmt.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Schlüsselpersonen mit der vereinbarten Qualifikation und Verfügbarkeit eingesetzt werden.
Ein Austausch benannter Schlüsselpersonen bedarf, sofern vertraglich vorgesehen, der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers oder mindestens einer gleichwertigen Ersatzbenennung nach dem in Anhang D festgelegten Verfahren.
Auftraggeberseitig sind mindestens [Vertragsverantwortlicher], [Projektverantwortlicher], [fachlicher Ansprechpartner] und [Freigabestelle] zu benennen.

Koordinations- und Berichtsrahmen

Die Zusammenarbeit erfolgt nach dem vereinbarten Governance-Modell mit [Jour fixe], [Lenkungsterminen], [Planungs- und Koordinationssitzungen], [Baubesprechungen], [Prüfberichten], [Monatsberichten], [Risikoberichten] und [Entscheidungsvorlagen], soweit vereinbart.
Berichtswege, Freigabestufen, Protokollverantwortung, Fristen zur Stellungnahme und Eskalationswege werden in Anhang D oder im Kommunikationsplan eindeutig festgelegt.
Entscheidungen des Auftraggebers, die Auswirkungen auf Leistung, Termine, Vergütung, Schnittstellen oder Qualität haben, sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

Schnittstellenmanagement

Der Auftragnehmer koordiniert seine Leistungen mit allen für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung relevanten Schnittstellenpartnern, insbesondere mit Planern, Fachberatern, ausführenden Unternehmen, Betreiber- oder Nutzervertretern, Dienstleistern, Prüfinstanzen und internen Stellen des Auftraggebers, soweit diese Rollen projektseitig vorhanden sind.
Schnittstellenkonflikte, Informationslücken, Verantwortungsüberschneidungen und abweichende Planungsannahmen sind unverzüglich zu identifizieren, schriftlich anzuzeigen und mit Lösungsvorschlag zu adressieren.
Der Auftragnehmer bleibt für die Vollständigkeit und Konsistenz seiner vertraglich geschuldeten Beiträge verantwortlich.

Änderungs- und Weisungsmechanismus

Nach Vertragsausführung dürfen Änderungen, Ergänzungen, Zusatzleistungen, Terminverschiebungen oder Leistungsumstellungen nur über den vertraglich vorgesehenen Änderungs- und Weisungsprozess ausgelöst werden.
Jede vertragsrelevante Änderung ist mindestens unter Angabe von Anlass, Leistungsinhalt, Terminwirkung, Vergütungswirkung, Schnittstellenwirkung und Freigabestatus zu dokumentieren.
Mündliche Weisungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen, wenn sie Vertragsrelevanz entfalten sollen.
Ohne ordnungsgemäße Anordnung oder Freigabe besteht kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung, es sei denn, zwingendes Recht sieht etwas anderes vor.

Art des Vertragsschlusses

Der Vertrag wird über das eingesetzte Beschaffungs- oder Vergabeportal [Bezeichnung/Funktion des Portals] oder über das in den Vertragskontrolldaten bezeichnete elektronische Verfahren abgeschlossen.
Der im Portal dokumentierte Abschlussvorgang ist Bestandteil des Nachweises über das Zustandekommen des Vertrages.

Unterschrift und Annahmeformalitäten

Die Annahme kann durch qualifizierte elektronische Signatur, fortgeschrittene elektronische Signatur, textförmige Portalannahme, dokumentierten Zuschlagsmechanismus oder eine sonst rechtlich wirksame Ausführungsform erfolgen, soweit dies im Verfahren zugelassen und in den Vertragskontrolldaten festgelegt ist.
Soweit zusätzlich eine körperliche Unterzeichnung oder eine gesonderte Signaturseite vorgesehen ist, hat diese dieselbe Vertragsfassung wiederzugeben wie die portalbasierte Endversion.
Die Vertragsparteien erkennen die in den Vertragskontrolldaten bezeichnete Ausführungsform als verbindlich an.

Wirksamkeitszeitpunkt

Der Vertrag wird wirksam mit [Zeitpunkt der letzten Signatur] / [Zeitstempel der Portalannahme] / [Zuschlagszeitpunkt] / [anderer ausdrücklich definierter Trigger].
Sofern einzelne Leistungspflichten erst nach gesondertem Abruf, nach Eintritt bestimmter Projektmeilensteine oder nach Vorlage bestimmter Nachweise beginnen, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages hiervon unberührt.

Nachweis des Vertragsschlusses

Zum Vertragsnachweis werden mindestens die portalgenerierte Abschlussbestätigung, der Zeitstempel, die finale Vertragsdatei, gegebenenfalls das Signaturprotokoll und etwaige Abschlusszertifikate oder Audit-Trails aufbewahrt.
Diese Nachweise sind der Vertragsakte vollständig beizufügen und im Bedarfsfall dem Auftragnehmer als Vertragskopie zur Verfügung zu stellen.

Vollständigkeitsklausel

Diese Vertragsurkunde einschließlich der ausdrücklich einbezogenen Anlagen stellt die vollständige Vereinbarung der Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand dar.
Nebenabreden, Vorbehalte und Zusicherungen außerhalb der bindenden Vertragsdokumente bestehen nicht.

Übereinstimmung mit dem Zuschlagsergebnis

Die Vertragsparteien bestätigen, dass diese Endfassung die bezuschlagte technische, organisatorische und kaufmännische Endposition des Verfahrens richtig und vollständig wiedergibt.
Abweichungen gegenüber dem angenommenen endgültigen Angebot bestehen nur insoweit, als sie in den bindenden Vertragsdokumenten ausdrücklich vermerkt sind.

Keine unautorisierten Zusatzbedingungen

Zusätzliche Bedingungen, Vorbehalte oder Einschränkungen außerhalb des vereinbarten Vertragspakets finden keine Anwendung.
Insbesondere werden einseitige Vertragsbedingungen auf Briefpapier, Rechnungen, E-Mail-Signaturen, Portaleinträgen oder sonstigen Begleitdokumenten nicht Vertragsbestandteil.

Seiten- und Anlagenbestätigung

Diese Vertragsurkunde umfasst [Anzahl Seiten] Seiten zuzüglich der in Ziffer 11 aufgeführten Anlagen.
Die Vertragsparteien bestätigen, dass die Endfassung vollständig, lesbar, widerspruchsfrei und in der in Ziffer 2.3 benannten Sprache der Vertragsausführung vorliegt.

Verzeichnis der Anlagen

Anlage

Inhalt

Bearbeitungshinweis

Anlage A

Finales Preis- oder Honorarblatt

Ausschließlich die endgültig ausgeführte Fassung beifügen

Anlage B

Finaler Leistungs- bzw. Serviceanhang für die vergebenen Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Als bindende Leistungsgrundlage referenzieren, ohne sie in der Haupturkunde zu wiederholen

Anlage C

Vereinbarte Verhandlungsabweichungen oder Klarstellungsprotokolle, soweit vertraglich einbezogen

Nur aufnehmen, wenn ausdrücklich bindend erklärt

Anlage D

Schlüsselpersonen- und Organisationsplan, soweit vertraglich bindend

Auf die freigegebene Endfassung beschränken

Anlage E

Nachweis des portalbasierten Vertragsschlusses oder Abschlusszertifikat

Für Vertragsadministration, Nachweisführung und Audit-Trail aufbewahren

Ausfertigung für den erfolgreichen Bieter

Die vollzogene Endfassung ist dem erfolgreichen Bieter als maßgebliche Vertragsausfertigung bereitzustellen, einschließlich aller bindenden Anlagen und der für den Vertragsschluss relevanten Portal- oder Signaturnachweise, soweit deren Herausgabe zulässig ist.

Interne Archivfassung

Für die interne Vergabe- und Vertragsakte ist eine inhaltsgleiche Archivfassung zu speichern, die mindestens die Haupturkunde, alle bindenden Anlagen, die Abschlussnachweise und die vollständigen Vertragskontrolldaten enthält.

Vollständigkeits- und Konsistenzprüfung

Vor Abschluss der Aktenablage ist zu prüfen, ob die Endfassung vollständig, widerspruchsfrei und identisch mit der tatsächlich ausgeführten Vertragsversion ist.
Fehlende Anlagen, fehlerhafte Dateistände, abweichende Bezeichnungen oder unvollständige Signaturnachweise sind vor der Archivierung zu bereinigen.

Aufbewahrung und Nachvollziehbarkeit

Die Aufbewahrung erfolgt gemäß den für den Auftraggeber geltenden internen und gesetzlichen Vorgaben zu Aktenführung, Aufbewahrung, Zugriffsschutz, Revisionssicherheit und Prüfpfad.
Der Vertragsdatensatz ist so zu verwalten, dass jederzeit nachvollzogen werden kann, welche Fassung mit welchem Inhalt, zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Grundlage wirksam abgeschlossen wurde.