Auswahlkriterien
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Auswahlkriterien + erforderliche Beweisliste (Eignung)
Dieses Dokument legt im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb für Leistungen der Planungs- und Baubegleitung die veröffentlichten Eignungs- und – soweit vorgesehen – Auswahlkriterien sowie die hierzu zwingend einzureichenden Belege, Eigenerklärungen, Bescheinigungen und Nachweise fest. Es dient als verbindliche Grundlage für eine transparente, einheitliche und prüfbare Beurteilung der Bewerber/Bieter und ist bewusst auf das bidder-facing Dokument „Auswahlkriterien + erforderliche Beweisliste (Eignung)“ begrenzt; Zuschlagskriterien, Verhandlungsregeln, Preisblätter, Vertragsbedingungen und sonstige Angebotsunterlagen bleiben hiervon getrennt.
Auswahlkriterien und Eignungsnachweise im Vergabeverfahren
- Dokumentzweck, Geltungsbereich und Abgrenzung
- Begriffsbestimmungen und Adressatenkreis
- Grundsätze der Eignungs- und Auswahlprüfung
- Formale Anforderungen an die Einreichung der Nachweise
- Eignungsmindestanforderungen im Einzelnen
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Schlüsselpersonen und Projekterfahrung
- Auswahlkriterien für die Begrenzung der Bewerberzahl (soweit vorgesehen)
- Regelung bei Punktgleichheit
- Erforderliche Beweisliste / Nachweismatrix
- Besondere Nachweisregeln für Konstellationen mit mehreren Beteiligten
- Aufklärung, Nachforderung und Verifikation
- Folgen unvollständiger, fehlerhafter oder unzutreffender Nachweise
Zweck des Dokuments
Dieses Dokument regelt verbindlich die Eignungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren sowie – soweit die Zahl der geeigneten Bewerber begrenzt wird – die Auswahlkriterien zur Bildung einer Rangfolge unter den geeigneten Bewerbern.
Maßgeblich für die Eignungsprüfung sind ausschließlich die in diesem Dokument veröffentlichten Anforderungen, Mindestniveaus, Bewertungsmaßstäbe und zulässigen Nachweise. Nicht veröffentlichte Anforderungen oder Nachweise werden nicht zugrunde gelegt.
Verfahrensbezug
Die hier beschriebenen Unterlagen sind grundsätzlich bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Die Vergabestelle kann verlangen, dass einzelne Bescheinigungen, Registerauszüge, Versicherungsnachweise, Originale oder aktualisierte Fassungen auf gesonderte Anforderung nachgereicht werden.
Soweit ein zweistufiges Verfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, dient dieses Dokument der ersten Verfahrensstufe. Die zweite Verfahrensstufe – insbesondere Verhandlung, Angebotsinhalte, Zuschlagskriterien, Konzeptanforderungen und Preiswertung – wird in gesonderten Vergabeunterlagen geregelt.
Gegenstand der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung bezieht sich ausschließlich auf die persönliche Lage und Zuverlässigkeit, die Befähigung zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Bei Leistungen der Planungs- und Baubegleitung umfasst die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insbesondere Erfahrungen mit betriebs- und nutzungsorientierter Planungsbegleitung, Betreiber- und Betriebskonzepten, Nutzer- und Anforderungsmanagement, Lebenszyklus- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Qualitäts- und Schnittstellenmanagement, Dokumentations- und Datenmanagement, Inbetriebnahme- und Übergabebegleitung sowie – soweit im Leistungsumfang enthalten – Flächen-, Belegungs-, Service-, Digitalisierungs-, Nachhaltigkeits- und Barrierefreiheitsanforderungen.
Abgrenzung zu anderen Ausschreibungsunterlagen
Dieses Dokument enthält keine Zuschlagskriterien, keine Bewertungsmaßstäbe für Preise, keine Verhandlungsregeln und keine abschließende Leistungsbeschreibung. Es ersetzt weder die Auftragsbekanntmachung noch die Teilnahmebedingungen, Vertragsunterlagen, Preisblätter oder spätere Angebotsunterlagen.
Projekt- oder auftragsbezogene Methodikunterlagen, die in der Angebotsphase bewertet werden sollen, sind nicht Bestandteil der Eignungsprüfung, sofern ihre Berücksichtigung nicht ausdrücklich und transparent als Auswahlkriterium im Teilnahmewettbewerb veröffentlicht wurde.
Bewerber, Bieter und ausgewählte Teilnehmer
Bewerber sind Unternehmen oder Unternehmenszusammenschlüsse, die einen Teilnahmeantrag einreichen. Bieter sind die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen. Ausgewählte Teilnehmer sind diejenigen geeigneten Bewerber, die nach Abschluss der Eignungs- und gegebenenfalls Auswahlprüfung zur Verhandlung bzw. zur Abgabe eines Erstangebots eingeladen werden.
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind Zusammenschlüsse mehrerer Unternehmen, die gemeinsam am Verfahren teilnehmen. Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, müssen Erklärungen zu Ausschlussgründen, Zuverlässigkeit, Registereinträgen, Sanktionen und vergleichbaren persönlichen Umständen von jedem Mitglied gesondert vorgelegt werden.
Wirtschaftliche, finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann – soweit rechtlich zulässig und in diesem Dokument nichts Abweichendes bestimmt ist – gemeinschaftlich nachgewiesen werden. Die Zuordnung von Leistungen, Rollen und Verantwortlichkeiten ist transparent darzustellen.
Nachunternehmer und eignungsverleihende Dritte
Nachunternehmer sind Unternehmen, deren Leistungen der Bewerber im Auftragsfall einsetzen will. Eignungsverleihende Dritte sind Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber zur Erfüllung von Eignungsanforderungen stützt.
Wird ein Dritter lediglich zur Leistungserbringung eingebunden, ohne dass seine Kapazitäten zum Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind nur die hierfür veröffentlichten Angaben und Erklärungen vorzulegen. Wird hingegen Eignungsleihe in Anspruch genommen, sind die entsprechenden Nachweise auch für den eignungsverleihenden Dritten sowie eine rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung einzureichen.
Schlüsselpersonen
Schlüsselpersonen sind diejenigen natürlichen Personen, deren Qualifikation, Berufserfahrung oder projektrelevante Erfahrung bereits in der Teilnahmephase als Eignungs- oder Auswahlmerkmal nachzuweisen ist. Soweit in den Vergabeunterlagen vorgesehen, sind mindestens folgende Rollen zu benennen: [Projektleitung], [stellvertretende Projektleitung], [Leitung Betreiber-/FM-Konzept], [Leitung Nutzer-/Stakeholdermanagement], [Leitung Dokumentation/Daten/Digitalisierung], [Leitung Inbetriebnahme/Übergabe] oder funktional gleichwertige Rollen. Die Vergabestelle legt im Einzelfall fest, welche Rollen zwingend und welche optional nachzuweisen sind.
Prüfungslogik
Die Prüfung erfolgt in folgender Reihenfolge: (1) fristgerechter Eingang und formale Vollständigkeit, (2) Prüfung der Ausschlussgründe und der persönlichen Lage, (3) Prüfung der Mindestanforderungen an Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit, (4) gegebenenfalls Bildung einer Rangfolge unter den geeigneten Bewerbern anhand der veröffentlichten Auswahlkriterien. Nur Bewerber, die sämtliche Mindestanforderungen erfüllen oder deren Erfüllung nach den veröffentlichten Regeln zulässig nachgewiesen ist, werden in eine etwaige Auswahlentscheidung einbezogen.
Mindestanforderungen
Mindestanforderungen sind zwingend einzuhalten. Die Prüfung erfolgt insoweit grundsätzlich nach der Logik „erfüllt / nicht erfüllt“, sofern für einzelne Kriterien kein ausdrücklich veröffentlichter Mindestwert oder keine Mindestpunktzahl festgelegt wurde. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung kann – vorbehaltlich gesetzlich zulässiger Aufklärung oder Nachforderung – zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.
Auswahlkriterien bei Bewerberbegrenzung
Sofern die Zahl der geeigneten Bewerber nach den Vergabeunterlagen begrenzt wird, erstellt die Vergabestelle unter den geeigneten Bewerbern eine Rangfolge auf Grundlage der in Abschnitt 7 veröffentlichten Auswahlkriterien, Gewichtungen und Bewertungsmaßstäbe.
Berücksichtigt werden nur solche Inhalte, die anhand der geforderten Referenzblätter, Rollen- und Kapazitätsnachweise, Lebensläufe, Eigenerklärungen und sonstigen veröffentlichten Belege objektiv nachvollziehbar dargelegt sind.
Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatz
Alle Bewerber werden nach denselben veröffentlichten Maßstäben beurteilt. Nicht veröffentlichte Kriterien, verdeckte Unterkriterien oder nachträglich geänderte Bewertungsmaßstäbe werden nicht angewendet.
Unklare oder widersprüchliche Unterlagen werden nach Maßgabe der vergaberechtlich zulässigen Aufklärung behandelt; eine inhaltliche Nachbesserung oder Erweiterung der Eignung ist nur im gesetzlich zulässigen Rahmen möglich.
Form der Einreichung
Die Einreichung erfolgt elektronisch über [Vergabeplattform/Portal] unter Beachtung der in der Bekanntmachung und den Teilnahmeunterlagen festgelegten Fristen. Zulässige Dateiformate sind [PDF/PDF-A] sowie – soweit ausdrücklich zugelassen – [XLSX/DOCX] für vorgegebene Formblätter.
Sämtliche Unterlagen sind in [deutscher Sprache] einzureichen. Für Nachweise in anderer Sprache ist auf Verlangen eine Übersetzung in [deutscher Sprache] beizufügen. Sofern Formblätter bereitgestellt werden, sind insbesondere [Formblatt E1 – Eigenerklärung Zuverlässigkeit], [Formblatt E2 – Unternehmensangaben/Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit], [Formblatt E3 – Referenzblatt], [Formblatt E4 – Rollenmatrix und Lebensläufe], [Formblatt E5 – Bietergemeinschaftserklärung], [Formblatt E6 – Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe] zu verwenden.
Aktualität und Gültigkeit
Registerauszüge sollen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist grundsätzlich nicht älter als [6 Monate] sein, soweit nicht nach dem Recht des Niederlassungsstaates kürzere oder längere Gültigkeitsdauern maßgeblich sind.
Bescheinigungen zu Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträgen und vergleichbaren öffentlichen Verpflichtungen sollen grundsätzlich nicht älter als [12 Monate] sein. Versicherungsnachweise müssen zum Zeitpunkt der Einreichung gültig sein oder eine verbindliche Zusage des Versicherers enthalten, die verlangten Deckungssummen im Auftragsfall bereitzustellen.
Eigenerklärungen versus amtliche Nachweise
Soweit in diesem Dokument nicht ausdrücklich anders geregelt, darf der Erstnachweis im Teilnahmewettbewerb durch Eigenerklärung erfolgen. Die Vergabestelle ist berechtigt, amtliche Bescheinigungen, Registerauszüge, Originale, beglaubigte Abschriften oder aktualisierte Bescheinigungen vor Einladung zur Angebotsabgabe, vor Zuschlag oder zu jedem anderen vergaberechtlich zulässigen Zeitpunkt anzufordern.
Für Versicherungsdeckung, Berufszulassung, Registereintragung, Ausbildungs- und Befähigungsnachweise sowie Referenzbestätigungen kann die Vergabestelle bereits im Teilnahmewettbewerb unmittelbar belastbare Belege verlangen, soweit dies in der Bekanntmachung oder in diesem Dokument angegeben ist.
Gleichwertigkeit ausländischer Nachweise
Bewerber aus anderen Staaten dürfen gleichwertige Bescheinigungen, Registerauszüge und Nachweise ihres Niederlassungsstaates einreichen. Existieren dort einzelne Bescheinigungen nicht oder werden sie nicht in gleicher Form ausgestellt, können sie durch eine geeignete Eigenerklärung oder eine eidesstattliche bzw. vergleichbar förmliche Erklärung ersetzt werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.
Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber nachvollziehbar zu erläutern. Die Vergabestelle behält sich eine Prüfung der Gleichwertigkeit vor.
Umgang mit Mehrdeutigkeiten oder Widersprüchen
Mehrdeutige, unvollständige, widersprüchliche oder nicht plausibilisierte Angaben gehen grundsätzlich zu Lasten des Bewerbers, sofern sie nicht im Rahmen einer zulässigen Aufklärung beseitigt werden können.
Widersprechen sich Angaben in Formblättern, Referenzblättern, Lebensläufen, Begleitschreiben oder Nachweisen, kann die Vergabestelle die Eignung als nicht nachgewiesen ansehen, sofern die Widersprüche nicht fristgerecht aufgeklärt werden.
Persönliche Lage und Zuverlässigkeit
Der Bewerber darf keiner zwingenden oder fakultativen Ausschlusssituation unterliegen, die nach dem anwendbaren Vergaberecht einem Ausschluss entgegensteht, sofern nicht eine zulässige Selbstreinigung nachgewiesen und von der Vergabestelle anerkannt wird. Dies gilt entsprechend für Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie für eignungsverleihende Dritte.
Nachzuweisen ist ferner, dass der Bewerber die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zu Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt. Soweit für den konkreten Beschaffungsgegenstand einschlägig, sind zusätzlich Eigenerklärungen zu Antikorruption, Integrität, Interessenkonflikten, Sanktionen, Menschenrechts- und Sorgfaltspflichten in Lieferketten, Mindestlohn-, Tariftreue- und ILO-Kernarbeitsnormen sowie zu datenschutz- und geheimhaltungsrelevanten Verpflichtungen einzureichen.
Mindestniveau: Vorlage einer vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Eigenerklärung ohne negative Angaben oder – bei Vorliegen eines aufklärungsfähigen Sachverhalts – nachvollziehbare Darlegung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen einschließlich Zeitablauf, Verantwortlichkeiten und Nachweise.
Befähigung zur Berufsausübung
Der Bewerber muss nach dem Recht seines Niederlassungsstaates zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt sein. Soweit eine Eintragung in ein Handels-, Berufs- oder Partnerschaftsregister vorgesehen ist, ist diese nachzuweisen.
Soweit einzelne Teilleistungen einer reglementierten Berufsausübung unterliegen oder berufsrechtliche Vorbehalte bestehen, sind die hierfür vorgesehenen Personen mit den erforderlichen Ausbildungs-, Befähigungs- oder Kammernachweisen zu benennen. Für Unternehmen ohne Registerpflicht ist eine entsprechende Eigenerklärung mit Darstellung der Rechtsform und Vertretungsbefugnis vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber muss über eine der Auftragsgröße angemessene wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen. Hierzu ist der durchschnittliche Jahresumsatz in dem der Ausschreibung entsprechenden Leistungsbereich für die letzten [3] abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Als einschlägiger Leistungsbereich gelten insbesondere Leistungen der Planungs- und Baubegleitung mit betriebs-, nutzungs-, FM-, Betreiber-, Dokumentations-, Inbetriebnahme- oder vergleichbaren Beratungsanteilen.
Die Vergabestelle legt ein Mindestniveau von durchschnittlich mindestens [EUR … netto/Jahr] im einschlägigen Leistungsbereich fest. Für Unternehmensneugründungen oder kürzere Geschäftstätigkeit sind die verfügbaren Jahreskennzahlen vorzulegen; die Vergabestelle bewertet in diesem Fall die Nachweise anteilig und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
Zudem ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von mindestens [EUR …] für Personenschäden sowie [EUR …] für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall nachzuweisen. Zulässig ist auch eine verbindliche Bestätigung des Versicherers, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe bereitzustellen. Sofern vorgesehen, kann zusätzlich eine Erklärung zur wirtschaftlichen Stabilität, Insolvenzfreiheit und geordneten Vermögenslage verlangt werden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bewerber muss seine fachliche, technische und personelle Leistungsfähigkeit in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen der Planungs- und Baubegleitung nachweisen. Maßgeblich sind hierbei insbesondere Unternehmensreferenzen, Qualifikation und Erfahrung der Schlüsselpersonen, personelle und organisatorische Kapazitäten sowie belastbare Prozesse für Qualitätssicherung, Dokumentation und Schnittstellensteuerung.
Vergleichbare Referenzprojekte
Mindestniveau: Vorlage von mindestens [3] vergleichbaren Referenzprojekten des Unternehmens. Der maßgebliche Referenzzeitraum beträgt [5] Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist; soweit vergaberechtlich zulässig, können auch laufende Projekte berücksichtigt werden, sofern wesentliche einschlägige Leistungen innerhalb dieses Zeitraums erbracht wurden und der Leistungsstand nachvollziehbar dargestellt ist.
Ein Referenzprojekt gilt als vergleichbar, wenn es nachweislich Leistungen der Planungs- und Baubegleitung oder funktional gleichwertige Beratungsleistungen umfasst und mindestens [3] der folgenden Themenfelder abbildet: (1) betriebs- oder betreiberorientierte Planungsbegleitung, (2) Nutzer- oder Anforderungsmanagement, Nutzungs- oder Funktionsprogramme, (3) Lebenszyklus-, Betriebs- oder Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, (4) Qualitäts- und Planungsprüfung aus Betreiber- oder Nutzersicht, (5) Dokumentations-, Daten-, CAFM-, BIM- oder digitales FM-bezogenes Informationsmanagement, (6) Inbetriebnahme-, Abnahme-, Übergabe- oder Gewährleistungsbegleitung, (7) Flächen-, Belegungs-, Umzugs-, Service- oder Logistikkonzepte, (8) Nachhaltigkeits-, Energie-, Resilienz-, Sicherheits- oder Barrierefreiheitsanforderungen, (9) komplexes Schnittstellenmanagement zwischen Auftraggeber, Planern, ausführenden Unternehmen, Betreibern, Nutzern, Mietern oder sonstigen Dritten.
Zusätzlich muss der Referenzsatz insgesamt mindestens je [1] Referenz mit ausgeprägter Betreiber-/Betriebsschnittstelle, je [1] Referenz mit ausgeprägter Nutzer-/Stakeholderbeteiligung und je [1] Referenz mit Schwerpunkt auf Inbetriebnahme/Übergabe/Dokumentation oder vergleichbarer Betriebsüberführung nachweisen. Soweit der Beschaffungsgegenstand öffentlich zugängliche, inklusive oder nutzungsdiverse Bereiche umfasst, kann ergänzend mindestens [1] Referenz mit nachgewiesenen Anforderungen an Barrierefreiheit, inklusive Nutzung oder vergleichbare Nutzerdiversität verlangt werden.
Die Vergabestelle definiert die projektspezifische Vergleichbarkeit zusätzlich durch mindestens [2] objektive Komplexitätsindikatoren, die vor Veröffentlichung einzutragen sind, z. B. [Bauwerkskosten], [BGF], [Anzahl wesentlicher Nutzergruppen], [hohe Publikums- oder Veranstaltungsintensität], [Bauen im Bestand], [Phasen-/Teilinbetriebnahmen], [laufender Betrieb während Bau/Planung], [umfangreiche TGA], [Miet-/Dienstleister-/Konzessionsschnittstellen], [erhöhte Sicherheitsanforderungen].
Schlüsselpersonen und Projekterfahrung
Mindestniveau: Benennung der in den Vergabeunterlagen festgelegten Schlüsselpersonen einschließlich Rollenmatrix, Verfügbarkeit und Vertretungsregelung. Für jede Schlüsselperson sind mindestens Name, Funktion, Arbeitgeber, formale Qualifikation, Berufserfahrung, einschlägige Projekterfahrung, Sprachkenntnisse sowie die konkrete Rolle im Auftragsfall anzugeben.
Die Vergabestelle kann insbesondere folgende Mindestanforderungen vorsehen: [Projektleitung: mindestens … Jahre Berufserfahrung und … vergleichbare Referenzen], [Leitung Betreiber-/FM-Konzept: mindestens … Jahre und … Referenzen], [Leitung Nutzer-/Stakeholdermanagement: mindestens … Jahre und … Referenzen], [Leitung Dokumentation/Daten/Digitalisierung: mindestens … Jahre und … Referenzen], [Leitung Inbetriebnahme/Übergabe: mindestens … Jahre und … Referenzen].
Soweit die Leistung wesentlich in deutscher Sprache zu erbringen ist, ist für die hierfür vorgesehenen Schlüsselpersonen ein Sprachniveau von mindestens [C1/C2] nachzuweisen oder glaubhaft zu erklären. Eine Mehrfachbenennung einer Person für mehrere Schlüsselrollen ist nur zulässig, wenn die fachliche Gleichwertigkeit und die tatsächliche Kapazität für alle übernommenen Rollen nachvollziehbar dargelegt wird.
Personelle und organisatorische Kapazität
Mindestniveau: Nachweis einer tragfähigen personellen und organisatorischen Aufstellung für die vorgesehene Vertragslaufzeit. Hierzu gehören mindestens eine Organisationsdarstellung, eine Rollen- und Vertretungsmatrix, Angaben zur durchschnittlichen personellen Stärke im einschlägigen Leistungsbereich in den letzten [3] Jahren, Aussagen zur Verfügbarkeit der benannten Schlüsselpersonen sowie ein Kurzkonzept zur Sicherstellung von Termintreue, Vertretung, Eskalation und Berichtswesen.
Die Vergabestelle kann ergänzend Mindestwerte für die personelle Basiskapazität, z. B. [Anzahl] festangestellte oder dauerhaft verfügbare Fachkräfte im einschlägigen Leistungsbereich, [Anzahl] standortunabhängig einsetzbare Schlüsselressourcen oder [Anzahl] projekterfahrene Fachkräfte mit bestimmten Spezialkompetenzen, festlegen.
Qualitätssicherung, Dokumentation und Schnittstellenmanagement
Der Nachweis kann durch eine unternehmensbezogene Prozessdarstellung von maximal Seiten, durch Zertifikate oder durch gleichwertige dokumentierte Managementsysteme erfolgen. Anerkannt werden insbesondere – soweit einschlägig – qualitäts-, umwelt-, informationssicherheits- oder facility-managementbezogene Managementsysteme; gleichwertige, nicht zertifizierte Prozesse sind zulässig, wenn sie in Aufbau, Verantwortlichkeiten und Wirksamkeit nachvollziehbar beschrieben sind.
Soweit die ausgeschriebenen Leistungen Dokumentations- und Datenanforderungen, Common-Data-Environment-, BIM-, CAFM- oder digitale FM-Schnittstellen umfassen, ist zusätzlich nachzuweisen, dass der Bewerber über etablierte Prozesse zur Datenstrukturierung, Attributpflege, Übergabereife, Prüfpfade und revisionssicheren Nachweisführung verfügt.
Projektspezifische Fachkompetenz in der Planungs- und Baubegleitung
Mindestniveau: Nachweis einschlägiger fachlicher Kompetenz in denjenigen Themenfeldern, die Bestandteil der Beschaffung sind. Der Bewerber muss durch Referenzen, Schlüsselpersonen und Organisationsunterlagen mindestens der nachstehend einschlägigen Kompetenzfelder belastbar abdecken: komplexe Neu- oder Bestandsprojekte; Betreiber-/Nutzerabgleich; Flächen-, Belegungs- oder Umzugslogik; Service-, Logistik- und Betriebsprozesse; Inbetriebnahme-, Abnahme- und Übergabesteuerung; Gewährleistungs- oder Mängelmanagement; Dokumentations- und Datenmanagement; Nachhaltigkeit, Energie, Resilienz oder Lebenszykluskosten; Barrierefreiheit und inklusive Nutzbarkeit; Sicherheits- und Nutzungsschnittstellen; Mieter-, Konzessions-, Shop-, Gastronomie- oder sonstige Drittbetreiberschnittstellen, soweit einschlägig.
Die Vergabestelle kann die einschlägigen Kompetenzfelder vor Veröffentlichung schärfen und auf den konkreten Beschaffungsgegenstand zuschneiden. Maßgeblich bleibt, dass die Anforderungen objektiv, diskriminierungsfrei und durch veröffentlichte Nachweise prüfbar formuliert sind.
Anwendungsfall und Ziel
Dieser Abschnitt gilt nur, wenn mehr geeignete Bewerber vorliegen als nach den Vergabeunterlagen zur Verhandlung oder zur Abgabe eines Erstangebots zugelassen werden sollen. In diesem Fall werden die geeigneten Bewerber nach den nachstehenden Auswahlkriterien bewertet und in eine Rangfolge gebracht.
Zur Teilnahme aufgefordert werden die bestplatzierten geeigneten Bewerber bis zur Höchstzahl von [Anzahl einzuladender Bewerber, mindestens 3]. Sofern eine Mindestzahl von Bewerbern vorgesehen ist und diese Zahl nach Eignungsprüfung nicht erreicht wird, richtet sich das weitere Vorgehen nach den Vergabeunterlagen und dem anwendbaren Vergaberecht.
Bewertbare Auswahlmerkmale
Die Auswahl erfolgt ausschließlich anhand der nachstehend veröffentlichten, auftragsbezogenen und objektiv nachweisbaren Merkmale. Bewertet werden nur Inhalte, die aus den Referenzblättern, Lebensläufen, Rollenmatrizen und sonstigen veröffentlicht geforderten Unterlagen nachvollziehbar hervorgehen.
Punktelogik und Rangfolge
Für jedes Hauptkriterium werden Punkte nach der veröffentlichten Gewichtung vergeben. Soweit nicht anders angegeben, erfolgt die Bewertung auf einer Rohpunkteskala von 0 bis 5 je Unterkriterium, wobei 0 Punkte „nicht oder nicht belastbar nachgewiesen“, 1 Punkt „geringe zusätzliche Relevanz über das Mindestniveau hinaus“, 2 Punkte „eingeschränkt zusätzliche Relevanz“, 3 Punkte „gute zusätzliche Relevanz“, 4 Punkte „sehr gute zusätzliche Relevanz“ und 5 Punkte „herausragende zusätzliche Relevanz“ bedeuten.
Die Rohpunkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert bzw. auf die ausgewiesene Maximalpunktzahl skaliert. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe aller gewichteten Haupt- und Unterkriterien. Optional festgelegte Mindestpunktzahlen je Hauptkriterium oder Unterkriterium sind vor Veröffentlichung in der Tabelle einzutragen; ohne Eintrag gilt kein zusätzlicher Mindestwert.
Regelung bei Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst die höhere Punktzahl im Hauptkriterium A1 „Referenzportfolio“. Besteht danach weiterhin Gleichstand, entscheidet die höhere Punktzahl im Hauptkriterium A2 „Schlüsselpersonen und Teamqualifikation“. Besteht danach weiterhin Gleichstand, entscheidet die höhere Punktzahl im Hauptkriterium A3 „Besonders einschlägige Projektrelevanz“. Führt auch dies zu keinem Ergebnis, entscheidet – soweit zulässig – das Los.
Tabelle 1: Auswahlkriterien bei Bewerberbegrenzung
| Nr. | Auswahlkriterium | Unterkriterium / Bewertungsinhalt | Max. Punkte | Optionaler Mindestwert [falls vorgesehen] |
|---|---|---|---|---|
| A1 | Referenzportfolio | A1.1 Breite und fachliche Tiefe einschlägiger Unternehmensreferenzen im Hinblick auf Planungs- und Baubegleitung, Betreiber-/Betriebslogik, Nutzeranforderungen und Schnittstellensteuerung | 15 | […] |
| A1.2 Vergleichbarkeit der Referenzen hinsichtlich Komplexität, Nutzungsintensität, Beteiligtenstruktur, technischer und organisatorischer Schnittstellen, Projektphasenabdeckung und operativer Anforderungen | 15 | […] | ||
| A1.3 Nachgewiesene Tiefe der Referenzen in Bezug auf Dokumentation/Datenmanagement, Digitalisierung des FM, Inbetriebnahme/Übergabe/Gewährleistung, Nachhaltigkeit/Energie/Lebenszyklus sowie Barrierefreiheit/inclusive use, soweit einschlägig | 10 | […] | ||
| A2 | Schlüsselpersonen und Teamqualifikation | A2.1 Eignung und vergleichbare Erfahrung der vorgesehenen Projektleitung | 15 | […] |
| A2.2 Eignung und vergleichbare Erfahrung der Leitung Betreiber-/FM-Konzept bzw. einer funktional gleichwertigen Schlüsselrolle | 10 | […] | ||
| A2.3 Eignung und vergleichbare Erfahrung der weiteren benannten Schlüsselpersonen, insbesondere Nutzer-/Stakeholdermanagement, Dokumentation/Daten/Digitalisierung und/oder Inbetriebnahme/Übergabe – je nach ausgeschriebenem Leistungsprofil | 10 | […] | ||
| A3 | Besonders einschlägige Projektrelevanz | A3.1 Nachgewiesene Kompetenz in besonders relevanten Themenfeldern der ausgeschriebenen Leistung, z. B. Betreiber-/Nutzerabgleich, Flächen- und Belegungslogik, Service-, Logistik- oder Drittbetreiberschnittstellen | 10 | […] |
| A3.2 Nachgewiesene Kompetenz in betriebsrelevanter Qualitäts-, Dokumentations-, Daten- und Übergabesteuerung einschließlich digitaler FM-Schnittstellen, Inbetriebnahme und Mängel-/Gewährleistungsmanagement | 10 | […] | ||
| A3.3 Nachgewiesene Zusatzkompetenz in Lebenszyklus- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Nachhaltigkeit, Resilienz, Energieeffizienz, Sicherheit und Barrierefreiheit, soweit für den Beschaffungsgegenstand einschlägig | 5 | […] | ||
| Σ | Gesamt | Summe der gewichteten Auswahlpunkte | 100 |
Erforderliche Beweisliste / Nachweismatrix
Jeder veröffentlichten Anforderung ist nachstehend mindestens ein zulässiger Erstnachweis und – soweit einschlägig – ein möglicher Folgendenachweis zugeordnet. Die Matrix dient der eindeutigen Zuordnung von Kriterium, Nachweisform, vorzulegender Einheit und Rechtsfolge bei Nichterfüllung.
Die Vergabestelle sollte vor Veröffentlichung alle eckigen Platzhalter vervollständigen und prüfen, ob die angegebenen Mindestniveaus, Fristen, Deckungssummen und Formblätter verhältnismäßig und konsistent mit Bekanntmachung und Teilnahmeunterlagen sind.
Tabelle 3: Nachweismatrix
| Nr. | Kriterium | Art der Anforderung | Veröffentlichtes Mindestniveau / Bewertungsmaßstab | Erstnachweis bei Einreichung | Ggf. Folgendenachweis / Aktualisierung | Vorzulegen durch | Folge bei Nichterfüllung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Ausschlussgründe / persönliche Zuverlässigkeit | Mindestanforderung | Kein Vorliegen veröffentlichter zwingender oder relevanter fakultativer Ausschlussgründe; bei Selbstreinigung nachvollziehbare Darlegung der Maßnahmen | [Formblatt E1] Eigenerklärung | Amtliche Bescheinigungen / ergänzende Erläuterungen / Selbstreinigungsnachweise auf Verlangen | Jedes Mitglied; ggf. eignungsverleihende Dritte | Ausschluss, sofern nicht zulässig aufgeklärt oder bereinigt |
| 2 | Sanktionen / Integrität / Compliance | Mindestanforderung | Einhaltung einschlägiger Sanktions-, Antikorruptions-, Mindestlohn-, Tariftreue-, ILO- und vergleichbarer Compliance-Anforderungen, soweit einschlägig | [Formblatt E1] Eigenerklärung | Ergänzende Nachweise oder Erklärungen auf Verlangen | Jedes Mitglied; ggf. relevante Dritte | Ausschluss bzw. Nichtberücksichtigung |
| 3 | Steuern / Abgaben / Sozialversicherung | Mindestanforderung | Ordnungsgemäße Erfüllung öffentlicher Zahlungspflichten | [Formblatt E1/E2] Eigenerklärung | Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf Verlangen | Jedes Mitglied; ggf. eignungsverleihende Dritte | Ausschluss, sofern nicht nachgewiesen |
| 4 | Berufsausübung / Registereintrag | Mindestanforderung | Rechtlich zulässige Berufsausübung; erforderliche Register- oder Kammernachweise | Registerangabe / Eigenerklärung / Nachweis | Aktueller Auszug / Kammerbescheinigung auf Verlangen | Jede leistungserbringende Einheit | Ausschluss, sofern nicht nachgewiesen |
| 5 | Umsatz im einschlägigen Leistungsbereich | Mindestanforderung | Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten [3] Geschäftsjahre mindestens [EUR … netto/Jahr] | [Formblatt E2] Eigenerklärung / Jahreskennzahlen | Jahresabschlüsse / Bestätigung Steuerberater/WP / Bankauskunft auf Verlangen | Bewerber oder BG nach Regelung | Ausschluss, sofern Mindestniveau nicht erreicht |
| 6 | Wirtschaftliche Stabilität | Mindestanforderung | Keine Umstände, die eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung ernsthaft gefährden | [Formblatt E2] Eigenerklärung | Ergänzende Bescheinigungen / Insolvenzregisterauskünfte auf Verlangen | Bewerber oder BG nach Regelung | Ausschluss, sofern nicht nachgewiesen |
| 7 | Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung | Mindestanforderung | Deckung mindestens [EUR …] Personenschäden und [EUR …] Sach-/Vermögensschäden je Schadensfall | Versicherungsbestätigung oder verbindliche Zusage des Versicherers | Aktualisierte Police / Versicherungszertifikat | Bewerber / federführendes Mitglied / nach Regelung alle Mitglieder | Ausschluss, sofern Mindestdeckung nicht gesichert |
| 8 | Unternehmensreferenzen | Mindest- und Auswahlkriterium | Mindestens [3] vergleichbare Referenzen im Referenzzeitraum; Vergleichbarkeit nach Abschnitt 6.4.1 | [Formblatt E3] Referenzblätter | Referenzbestätigungen / ergänzende Projektunterlagen / Ansprechpartnerbestätigung auf Verlangen | Bewerber; ggf. eignungsverleihende Dritte | Ausschluss bei Unterschreitung des Mindestniveaus; sonst Bewertung nach Abschnitt 7 |
| 9 | Besondere Referenzanforderungen | Mindest- und/oder Auswahlkriterium | Mindestens je [1] Referenz mit Betreiber-/Betriebsschnittstelle, Nutzer-/Stakeholderbeteiligung sowie Inbetriebnahme/Übergabe/Dokumentation; ggf. [1] Referenz zu Barrierefreiheit/inclusive use | [Formblatt E3] Referenzblätter | Referenzbestätigungen auf Verlangen | Bewerber; ggf. eignungsverleihende Dritte | Ausschluss oder Punktabzug nach veröffentlichter Logik |
| 10 | Schlüsselpersonen | Mindest- und Auswahlkriterium | Benennung der geforderten Rollen mit veröffentlichten Mindestqualifikationen, Erfahrungswerten und Sprachanforderungen | [Formblatt E4] Rollenmatrix + Lebensläufe | Abschluss-/Befähigungsnachweise, Zertifikate, Arbeitgeberbestätigungen auf Verlangen | Benannte Personen / deren Arbeitgeber | Ausschluss bei fehlender Mindestqualifikation; sonst Bewertung nach Abschnitt 7 |
| 11 | Verfügbarkeit / Vertretung / Organisation | Mindestanforderung | Belastbare Organisations-, Vertretungs- und Ressourcenstruktur für die Vertragslaufzeit | Organigramm / Kapazitätsdarstellung / Kurzkonzept Organisation | Ergänzende Unterlagen auf Verlangen | Bewerber | Ausschluss, sofern nicht plausibel nachgewiesen |
| 12 | Qualitätssicherung / Schnittstellenmanagement | Mindestanforderung | Belastbare interne Prozesse für QS, Risiko-, Änderungs-, Entscheidungs- und Schnittstellenmanagement | Unternehmensbezogene Prozessdarstellung [max. … Seiten] und/oder Zertifikate | Aktualisierte Prozessunterlagen / Zertifikate auf Verlangen | Bewerber | Ausschluss, sofern Mindestprozessreife nicht nachgewiesen |
| 13 | Dokumentations- / Daten- / Digitalisierungsfähigkeit | Mindest- und/oder Auswahlkriterium | Nachweis etablierter Prozesse für Dokumentationsstruktur, Datenqualität, Übergabereife und digitale FM-Schnittstellen, soweit ausgeschrieben | Prozessdarstellung / Referenzdarstellung / ggf. Zertifikate | Ergänzende Belege auf Verlangen | Bewerber | Ausschluss oder Punktabzug nach veröffentlichter Logik |
| 14 | Nachhaltigkeit / Lebenszyklus / Barrierefreiheit | Mindest- und/oder Auswahlkriterium | Einschlägige Erfahrung und Kompetenz nur soweit Bestandteil des Beschaffungsgegenstands | Referenzblätter / Personennachweise / Eigenerklärung | Ergänzende Projektunterlagen oder Zertifikate auf Verlangen | Bewerber; benannte Personen | Ausschluss nur wenn ausdrücklich als Mindestanforderung festgelegt; sonst Bewertung |
| 15 | Bietergemeinschaft | Formale Voraussetzung | Gemeinsame Teilnahmeerklärung, Bevollmächtigung und Aufgabenverteilung | [Formblatt E5] BG-Erklärung | Aktualisierte Erklärungen auf Verlangen | Alle BG-Mitglieder | Ausschluss bei fehlender oder widersprüchlicher Erklärung |
| 16 | Nachunternehmer / Eignungsleihe | Formale Voraussetzung / Mindestanforderung | Bei Einsatz: klare Zuordnung der Leistung; bei Eignungsleihe: rechtsverbindliche Verpflichtung und Nachweis der geliehenen Eignung | [Formblatt E6] Verpflichtungserklärung + erforderliche Nachweise | Aktualisierte Verpflichtung / ergänzende Belege auf Verlangen | Betroffene Dritte | Ausschluss, soweit erforderliche Ressourcen nicht verbindlich nachgewiesen |
Bietergemeinschaften
Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die persönlichen Erklärungen und Nachweise zu Ausschlussgründen, Zuverlässigkeit, Sanktionen, Registereinträgen und vergleichbaren persönlichen Umständen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft hat zusätzlich eine gemeinsame Erklärung zur Rechtsform im Auftragsfall, zur bevollmächtigten Vertretung und zur Aufgabenverteilung einzureichen.
Umsätze, Referenzen, personelle Kapazitäten und fachliche Kompetenzen dürfen – soweit rechtlich zulässig und in diesem Dokument nichts Abweichendes geregelt ist – gemeinschaftlich nachgewiesen werden. Die Zuordnung der benannten Schlüsselpersonen und Referenzen zu den einzelnen Mitgliedern ist transparent darzustellen.
Nachunternehmer
Soweit Nachunternehmer bereits in der Teilnahmephase zu benennen sind, ist für jeden benannten Nachunternehmer mindestens die vorgesehene Leistung bzw. das Leistungspaket anzugeben. Werden Nachunternehmer nicht zum Nachweis der Eignung herangezogen, beschränkt sich die Nachweisführung in der Teilnahmephase auf die veröffentlicht geforderten Mindestangaben.
Werden Nachunternehmerkapazitäten zur Erfüllung von Mindestanforderungen herangezogen, gelten die Regeln zur Eignungsleihe; die hierfür vorgesehenen Erklärungen und Nachweise sind vollständig vorzulegen.
Eignungsleihe
Stützt sich der Bewerber auf Kapazitäten eines Dritten, ist eine rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung vorzulegen, aus der Art, Umfang und Dauer der zur Verfügung gestellten Ressourcen eindeutig hervorgehen. Die Vergabestelle kann verlangen, dass der Dritte die entsprechenden Leistungen im Auftragsfall tatsächlich erbringt, soweit die Eignung an persönliche Erfahrungen, berufliche Befähigungen oder spezifische Schlüsselressourcen anknüpft.
Der eignungsverleihende Dritte hat diejenigen Nachweise vorzulegen, die für die geliehene Eignungskomponente relevant sind. Soweit rechtlich vorgesehen, kann die Vergabestelle für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine gesamtschuldnerische Haftung verlangen.
Wechsel oder Austausch benannter Beteiligter
Ein Austausch benannter Unternehmen, Nachunternehmer, eignungsverleihender Dritter oder Schlüsselpersonen nach Ablauf der Teilnahmefrist ist nur im vergaberechtlich zulässigen Umfang und nur mit vorheriger Zustimmung der Vergabestelle zulässig.
Die Gleichwertigkeit eines Ersatzes ist vom Bewerber vorab nachzuweisen. Eine Verschlechterung der nachgewiesenen Eignung oder der im Teilnahmewettbewerb bewerteten Auswahlmerkmale ist unzulässig.
Aufklärungsbefugnis der Vergabestelle
Die Vergabestelle ist berechtigt, unklare, unvollständige oder widersprüchliche Angaben im vergaberechtlich zulässigen Umfang aufzuklären. Ein Anspruch der Bewerber auf eine inhaltliche Aufklärung besteht nicht.
Aufklärungen dürfen den Wettbewerb nicht verfälschen und dürfen nicht dazu führen, dass ein Bewerber seine Eignung nachträglich wesentlich verbessert, erweitert oder erstmals herstellt, sofern dies vergaberechtlich unzulässig wäre.
Nachforderung fehlender Unterlagen
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen können nur im gesetzlich zulässigen Umfang nachgefordert werden. Nicht nachforderbar sind insbesondere solche Inhalte, deren nachträgliche Vorlage oder Änderung zu einer unzulässigen Verbesserung der Wettbewerbsposition führen würde. Die Vergabestelle setzt für Nachforderungen und Aufklärungen eine angemessene Frist von [Anzahl] Kalendertagen. Werden Unterlagen nicht fristgerecht oder nicht vollständig nachgereicht, kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen werden.
Verifikation vor Zuschlag
Die Vergabestelle kann vor Einladung zur Angebotsabgabe, vor Zuschlag oder vor Vertragsabschluss aktualisierte oder originale Nachweise verlangen. Dies gilt insbesondere für Registerauszüge, Steuer- und Sozialbescheinigungen, Versicherungsbestätigungen, Ausbildungs- und Befähigungsnachweise, Referenzbestätigungen, Verpflichtungserklärungen sowie Nachweise zu benannten Schlüsselpersonen.
Die Vergabestelle kann Referenzangaben stichprobenartig oder vollumfänglich verifizieren, insbesondere durch Rückfragen bei den angegebenen Ansprechpartnern oder durch Anforderung ergänzender Projektunterlagen, soweit dies datenschutz- und vergaberechtlich zulässig ist.
Formale Unvollständigkeit
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder Unterlagen, die auch nach zulässiger Nachforderung nicht vollständig vorliegen, können ausgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn vorgeschriebene Formblätter nicht verwendet oder wesentliche Signatur-, Vollmachts- oder Vertretungsnachweise fehlen.
Nichterfüllung von Mindestanforderungen
Werden Eignungsmindestanforderungen nicht erfüllt oder nicht zulässig nachgewiesen, scheidet der Bewerber von der weiteren Teilnahme aus. Eine Berücksichtigung in einer etwaigen Auswahl- oder Rangbildungsentscheidung findet dann nicht statt.
Unrichtige Angaben
Unzutreffende, unvollständige, irreführende oder bewusst missverständliche Angaben können zum Ausschluss führen. Unbeschadet weitergehender Rechte kann die Vergabestelle bei erheblichen Falschangaben bestehende Einladungen oder Zuschlagsentscheidungen aufheben bzw. den Vertragsschluss verweigern, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Der Bewerber trägt die Verantwortung dafür, dass sämtliche Angaben, Eigenerklärungen, Referenzdarstellungen und personellen Zuordnungen zum Zeitpunkt der Teilnahmefrist richtig, vollständig und belastbar sind.
