Subunternehmer-/Konsortiumserklärungen
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Subunternehmer-/Konsortiumserklärungen
Dieses Dokument dient der verbindlichen Offenlegung aller vorgesehenen Subunternehmer, Konsortialpartner und sonstigen Drittunternehmen, auf deren Kapazitäten sich der Bieter im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für Planungs- und Baubegleitungsleistungen stützt; es regelt die namentliche Benennung der Beteiligten, die Zuordnung der Leistungsanteile, die Verantwortungs- und Vertretungsstruktur, die rechtsverbindliche Verfügbarkeit der zugesagten Ressourcen sowie die maßgeblichen Erklärungen für die spätere Leistungserbringung, und die nachstehende Gliederung ist so aufgebaut, dass sie unmittelbar als Bieterformular „Subunternehmer-/Konsortiumserklärungen“ mit dem Erstangebot eingereicht werden kann, ohne separat vorgesehene Unterlagen wie Eigenerklärungen, Eignungsnachweise, Referenzformulare, Lebensläufe, Versicherungsnachweise, Methodikbeschreibungen oder sonstige Nachweise inhaltlich zu wiederholen.
Subunternehmer- und Konsortiumserklärungen im Vergabeprozess
- Zweck und Anwendungsbereich des Dokuments
- Begriffsbestimmungen und Anwendungsfälle
- Angaben zum federführenden Bieter bzw. Konsortialführer
- Verantwortliche Steuerung
- Verzeichnis aller eingebundenen Unternehmen
- Empfohlene Struktur der Übersichtstabelle
- Rollen-, Leistungs- und Schnittstellenbeschreibung
- Schnittstellen und Zusammenarbeit
- Verpflichtungserklärungen der Subunternehmer und Partner
- Anerkennung der auf den Leistungsanteil bezogenen Anforderungen
- Spezifische Regelungen für Konsortien / Bietergemeinschaften
- Gemeinsame Verantwortung
- Vertrauenserklärungen bei Inanspruchnahme fremder Kapazitäten
- Bezug zu den separat eingereichten Nachweisen
- Änderungs-, Austausch- und Nachunternehmerwechsel
- Rechtsverbindliche Bestätigung und Unterschriften
- Anlagen und Formblätter – Deutscher Formteil
- Anlage 2 – Einzel-Verpflichtungserklärung je Subunternehmer
- Anlage 3 – Konsortiumserklärung mit Federführungs- und Vertretungsregelung
- Anlage 4 – Vertrauenserklärung je Kapazitätsgeber
- Anlage 5 – Nachweis der Vertretungsberechtigung / Vollmacht, soweit erforderlich
Zielsetzung
Dieses Dokument ist zwingend einzureichen, wenn der Bieter Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer erbringen lassen will, wenn mehrere Unternehmen gemeinschaftlich als Konsortium oder Bietergemeinschaft anbieten oder wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung oder zur Auftragsausführung auf personelle, fachliche, technische, organisatorische oder wirtschaftliche Kapazitäten Dritter stützt.
Der Bieter kennzeichnet nachfolgend, welche Konstellationen im konkreten Angebot vorliegen:
| Anwendbare Konstellation | Kennzeichnung durch den Bieter |
|---|---|
| Einsatz von Subunternehmern | [zutreffend ankreuzen: Ja / Nein] |
| Angebotsabgabe als Konsortium / Bietergemeinschaft | [zutreffend ankreuzen: Ja / Nein] |
| Inanspruchnahme fremder Kapazitäten (Eignungsleihe / Kapazitätsgestellung) | [zutreffend ankreuzen: Ja / Nein] |
| Keine der vorgenannten Konstellationen | [zutreffend ankreuzen: Ja / Nein] |
Wird „Keine der vorgenannten Konstellationen“ bestätigt, sind die nicht einschlägigen Formblätter mit dem Vermerk „nicht zutreffend“ zu kennzeichnen; die Abschlussbestätigung gemäß Abschnitt 11 bleibt in jedem Fall einzureichen.
Gegenständlicher Umfang
Erfasst werden alle für die Planungs- und Baubegleitung vorgesehenen Leistungs- und Ressourcenbeiträge, die für die vertragsgemäße Erfüllung relevant sind. Hierzu gehören insbesondere fachliche Teilbeiträge, spezialisierte Beratungs- und Prüfleistungen, projektbezogene Schlüsselressourcen sowie organisatorische Beiträge zur Vertragserfüllung, etwa in den Bereichen Betreiber- und Bewirtschaftungskonzepte, Lebenszyklus- und Nachhaltigkeitsanforderungen, Dokumentation und Datenmanagement, digitale FM-Systeme, BIM- und CAFM-bezogene Leistungen, Nutzer- und Raumanforderungsmanagement, Flächen- und Belegungsmanagement, Sicherheits-, Reinigungs-, Logistik- und Entsorgungskonzepte, Beschaffungs- und Servicevorbereitung, Inbetriebnahme-, Abnahme- und Übergangsbegleitung sowie Gewährleistungs- und Mängelmanagement.
Soweit der Bieter einen Leistungsbeitrag nicht selbst erbringt, ist eindeutig anzugeben, welches eingebundene Unternehmen welche konkrete Leistung, welche Ressource oder welches Fachwissen in welcher Projektphase und mit welcher Relevanz zur Verfügung stellt.
Abgrenzung zu anderen Unterlagen
Dieses Dokument ersetzt keine allgemeinen Eigenerklärungen, keine Eignungsnachweise, keine Referenzformulare, keine Lebensläufe und keine sonstigen geforderten Nachweise. Es dokumentiert ausschließlich die Einbindung, Verfügbarkeit, Zuständigkeit und Verbindlichkeit der beteiligten Unternehmen. Verweise auf separat eingereichte Unterlagen sind zulässig und, soweit einschlägig, in den dafür vorgesehenen Feldern anzugeben.
Subunternehmer
Subunternehmer ist jedes rechtlich selbständige Unternehmen, das einen abgrenzbaren Teil der ausgeschriebenen Leistungen im Auftrag des Bieters oder des federführenden Konsortialpartners erbringt, ohne selbst alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers zu werden.
Konsortium / Bietergemeinschaft
Konsortium oder Bietergemeinschaft bezeichnet die gemeinschaftliche Angebotsabgabe mehrerer Unternehmen, die gegenüber dem Auftraggeber gemeinsam auftreten und nach Maßgabe der Vergabeunterlagen gemeinsam verantwortlich sind. Soweit gefordert, umfasst dies auch die Benennung eines bevollmächtigten Konsortialführers und die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung.
Kapazitätsgeber / Vertrauenserklärung
Kapazitätsgeber ist jedes Drittunternehmen, auf dessen personelle, fachliche, technische, methodische, systemische oder wirtschaftliche Kapazitäten sich der Bieter oder ein Konsortiumsmitglied zum Nachweis der Eignung oder zur Auftragsausführung stützt. In diesem Fall ist eine gesonderte Vertrauenserklärung beziehungsweise Verfügbarkeits- und Unterstützungszusage des Drittunternehmens einzureichen.
Anwendungsfälle
Typische Anwendungsfälle sind unter anderem die Einbindung spezialisierter FM- oder Betreiberberater, Fachbeiträge zu Energie, Nachhaltigkeit, Sicherheit, Logistik, Reinigung, Entsorgung oder Dokumentation, Leistungen zur Daten- und Systemintegration, Beiträge zu Nutzer- und Flächenanforderungen, Prüf- und Qualitätssicherungsleistungen, Inbetriebnahme- und Übergabebegleitung, Unterstützungsleistungen bei der Beschaffung von Services und Betriebsmitteln oder die Bereitstellung benannter Schlüsselpersonen, Referenzen, Methoden, Systeme oder sonstiger Ressourcen durch Drittunternehmen.
Unternehmensidentifikation
Die nachstehenden Angaben sind durch den federführenden Bieter beziehungsweise den bevollmächtigten Konsortialführer vollständig einzutragen.
| Angabe | Eintrag |
|---|---|
| Firma / vollständige Unternehmensbezeichnung | [Firma] |
| Rechtsform | [Rechtsform] |
| Sitz | [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land] |
| Registergericht und Registernummer | [Registergericht / Registernummer] |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit vorhanden | [USt-IdNr.] |
| Zentrale Kontaktadresse | [E-Mail / Telefon / Internetseite] |
| Vergabeverfahrensbezogene Ansprechperson | [Name / Funktion / E-Mail / Telefon] |
Verantwortliche Steuerung
Es ist darzustellen, welches Unternehmen die Gesamtkoordination der eingebundenen Partner übernimmt und als zentraler Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber fungiert.
| Thema | Beschreibung |
|---|---|
| Gesamtkoordination | [Beschreibung der Steuerungsverantwortung des federführenden Bieters / Konsortialführers] |
| Zentraler Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber | [Name / Funktion / Erreichbarkeit] |
| Interne Steuerung der eingebundenen Unternehmen | [Besprechungsstruktur / Berichtswesen / Freigabewege] |
| Eskalationsweg | [Kurzbeschreibung des Eskalations- und Entscheidungswegs] |
Unternehmensübersicht
Sämtliche Subunternehmer, Konsortialpartner und sonstigen Drittunternehmen sind nachstehend vollständig aufzulisten. Jedes Unternehmen ist eindeutig einer Rolle im Angebot zuzuordnen. Fehlt ein beteiligtes Unternehmen in dieser Übersicht, gilt es als nicht offengelegt.
| Nr. | Unternehmen | Rechtsform / Sitz | Rolle | Leistungsbeitrag | Kapazitäten | Anteil | Unterzeichner |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [1] | [Unternehmen] | [Rechtsform / Sitz] | [Rolle] | [Leistungsbeitrag] | [Kapazitäten] | [Anteil] | [Unterzeichner] |
| [2] | [Unternehmen] | [Rechtsform / Sitz] | [Rolle] | [Leistungsbeitrag] | [Kapazitäten] | [Anteil] | [Unterzeichner] |
| [3] | [Unternehmen] | [Rechtsform / Sitz] | [Rolle] | [Leistungsbeitrag] | [Kapazitäten] | [Anteil] | [Unterzeichner] |
Mindestangaben je Unternehmen
Für jedes eingebundene Unternehmen sind mindestens Unternehmensname, Anschrift, Rechtsstellung im Angebot, Leistungsbeitrag, bereitgestellte Kapazitäten und zeichnungsberechtigte Person anzugeben. Soweit einschlägig, sind zusätzlich Federführung, Bevollmächtigung, auftragskritische Relevanz, prozentualer Leistungsanteil, benannte Schlüsselressourcen sowie die Zuordnung zu separat eingereichten Nachweisen anzugeben.
Empfohlene Struktur der Übersichtstabelle
| Erforderliche Angabe | Subunternehmer | Konsortialpartner | Kapazitätsgeber |
|---|---|---|---|
| Firmenname, Rechtsform, Sitz | ja | ja | ja |
| Rolle im Angebot | ja | ja | ja |
| Konkreter Leistungsanteil | ja | ja | soweit einschlägig |
| Bereitgestellte personelle / fachliche Kapazitäten | ja | ja | ja |
| Anteil an der Leistungserbringung | ja | ja | soweit einschlägig |
| Vertretungsberechtigte Unterzeichner | ja | ja | ja |
| Federführung / Bevollmächtigung | nein | ja | nein |
| Haftungs- bzw. Gesamtverantwortungsregelung | soweit einschlägig | ja | nein |
Zuordnung der Leistungsanteile
Für jedes eingebundene Unternehmen ist im Folgenden detailliert zu beschreiben, welche konkreten Leistungen der Planungs- und Baubegleitung von welchem Unternehmen erbracht werden. Hierzu zählen insbesondere fachlich abgrenzbare Beiträge, Prüf- und Qualitätssicherungsleistungen, Begleit- und Koordinationsleistungen, nutzer- und flächenbezogene Beiträge, dokumentations- und datenbezogene Leistungen, digitalisierungsbezogene Beiträge, Inbetriebnahme- und Übergabeleistungen sowie sonstige projektrelevante Sonderaufgaben.
| Nr. | Unternehmen | Rolle | Phase / Stufe | Leistungsanteil | Relevanz | Schlüsselressourcen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| [1] | [Unternehmen] | [Rolle] | [Phase / Stufe] | [Leistungsanteil] | [Relevanz] | [Schlüsselressourcen] |
| [2] | [Unternehmen] | [Rolle] | [Phase / Stufe] | [Leistungsanteil] | [Relevanz] | [Schlüsselressourcen] |
Beschreibung der Verantwortungsgrenzen
Es ist nachvollziehbar darzustellen, wo die Verantwortung des federführenden Bieters endet und wo die operative Zuständigkeit des jeweiligen Subunternehmers oder Partners beginnt. Dies umfasst insbesondere fachliche Freigaben, Berichtspflichten, Zuarbeitspflichten, Prüf- und Eskalationswege, Qualitätssicherung, Dokumentationspflichten und die Verantwortung für die Einhaltung terminsensitiver Leistungsbeiträge.
| Thema | Beschreibung |
|---|---|
| Verantwortung des federführenden Bieters | [Beschreibung] |
| Operative Verantwortung des eingebundenen Unternehmens | [Beschreibung] |
| Fachliche Freigaben | [wer prüft / freigibt] |
| Berichtswesen und Dokumentation | [Frequenz / Form / Verantwortlicher] |
| Eskalation bei Abweichungen | [Fristen / Ansprechpartner / Entscheidungsweg |
Schnittstellen und Zusammenarbeit
Die Schnittstellen zwischen den beteiligten Unternehmen sind so zu beschreiben, dass Übergaben, Berichtswesen, Terminabstimmungen, Daten- und Dokumentenaustausch sowie die Zusammenarbeit mit Auftraggeber, Planungsbeteiligten, Bauausführenden, Betreibervertretungen, Nutzervertretungen und sonstigen Stakeholdern eindeutig nachvollziehbar sind.
| Schnittstelle | Beteiligte | Inhalt / Anlass | Form der Abstimmung | Verantwortung |
|---|---|---|---|---|
| [Schnittstelle 1] | [Unternehmen / Rollen] | [z. B. Planprüfung, Datenübergabe, Freigabe] | [Jour fixe / Protokoll / System / Bericht] | [verantwortliches Unternehmen] |
| [Schnittstelle 2] | [Unternehmen / Rollen] | [z. B. Baustellenbegehung, Inbetriebnahme, Nutzerabstimmung] | [Jour fixe / Protokoll / System / Bericht] | [verantwortliches Unternehmen] |
Leistungsrelevanz für die Auftragsdurchführung
Der Bieter hat je eingebundenem Unternehmen einzuordnen, ob es sich um unterstützende, wesentliche oder auftragskritische Leistungsanteile handelt. Auftragskritisch sind insbesondere solche Beiträge, ohne die der Nachweis der Eignung oder eine vertragsgerechte Leistungserbringung nicht oder nicht gleichwertig möglich wäre.
Verbindliche Leistungsbereitstellung
Jedes in das Angebot eingebundene Unternehmen hat rechtsverbindlich zu erklären, dass es im Zuschlagsfall die in diesem Dokument benannten Leistungen, Schlüsselpersonen und sonstigen Ressourcen in dem angegebenen Umfang und für die erforderliche Dauer tatsächlich zur Verfügung stellt. Die Erklärung ist durch die jeweils vertretungsberechtigte Person zu unterzeichnen.
Ressourcen- und Personalverfügbarkeit
Es ist zu bestätigen, dass die benannten fachlichen, personellen, technischen und organisatorischen Mittel zum vorgesehenen Zeitpunkt und in dem angegebenen Umfang verfügbar sind und nicht bereits in einer Weise anderweitig gebunden sind, die eine vertragsgerechte Leistungserbringung gefährden würde.
| Unternehmen | Bestätigte Ressourcen | Verfügbarkeit ab | Verfügbarkeit bis / für Dauer | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| [Unternehmen 1] | [Personen / Kapazitäten / Systeme] | [Datum / Projektstart] | [Zeitraum / Vertragsende] | [Bemerkung] |
| [Unternehmen 2] | [Personen / Kapazitäten / Systeme] | [Datum / Projektstart] | [Zeitraum / Vertragsende] | [Bemerkung] |
Anerkennung der auf den Leistungsanteil bezogenen Anforderungen
Jedes eingebundene Unternehmen bestätigt, dass es die für seinen Leistungsanteil maßgeblichen Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen einhält. Dies umfasst insbesondere Zusammenarbeit, Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit, Dokumentations- und Berichtspflichten, Terminbindung, qualitätsrelevante Mitwirkung, informations- und systembezogene Vorgaben, objekt- oder standortbezogene Regeln sowie sonstige auf den Leistungsanteil anwendbare Anforderungen.
| Unternehmen | Anforderungen bekannt und anerkannt | Ggf. Einschränkungen / Erläuterungen |
|---|---|---|
| [Unternehmen 1] | [Ja / Nein] | [Erläuterung oder 'keine'] |
| [Unternehmen 2] | [Ja / Nein] | [Erläuterung oder 'keine'] |
Jedes eingebundene Unternehmen verpflichtet sich, jede beabsichtigte oder eingetretene Änderung der Beteiligungsstruktur, des Leistungsanteils, der benannten Schlüsselpersonen oder der bereitgestellten Kapazitäten unverzüglich dem federführenden Bieter mitzuteilen. Der federführende Bieter verpflichtet sich seinerseits, solche Änderungen dem Auftraggeber unverzüglich offenzulegen.
Zusammensetzung des Konsortiums
Bei einer gemeinschaftlichen Angebotsabgabe sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft mit klarer Aufgabenverteilung und Abgrenzung ihrer Beiträge zu benennen.
| Mitglied | Rolle im Konsortium | Leistungsbeitrag | Anteil / Relevanz |
|---|---|---|---|
| [Mitglied 1] | [z. B. Konsortialführer / Mitglied] | [Leistungsbeitrag] | [Anteil / wesentlich / kritisch] |
| [Mitglied 2] | [z. B. Konsortialführer / Mitglied] | [Leistungsbeitrag] | [Anteil / wesentlich / kritisch] |
Gemeinsame Verantwortung
Das Konsortium erklärt, gegenüber dem Auftraggeber entsprechend den Vergabeunterlagen gemeinsam verantwortlich zu sein. Soweit vergaberechtlich oder vertraglich gefordert, bestätigen die Konsortialpartner eine gesamtschuldnerische Haftung.
| Erklärung | Bestätigung |
|---|---|
| Gemeinsame Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber | [Ja / Nein] |
| Gesamtschuldnerische Haftung, soweit gefordert | [Ja / Nein / nicht gefordert] |
| Verbindlichkeit der Erklärungen des Konsortialführers für alle Mitglieder | [Ja / Nein] |
Umfang der in Anspruch genommenen Kapazitäten
Es ist präzise anzugeben, auf welche Erfahrung, Fachkunde, Personalressourcen, Methoden, Systeme, Nachweise, Referenzen oder sonstigen Mittel des Drittunternehmens sich der Bieter stützt. Eine pauschale Bezugnahme ohne eindeutige Zuordnung genügt nicht.
| Kapazitätsgeber | Art der Kapazität | Zweck der Inanspruchnahme | Bezug zu Nachweisen / Referenzen |
|---|---|---|---|
| [Unternehmen 1] | [Personal / Fachkunde / System / Referenz / wirtschaftliche Kapazität] | [Eignungsnachweis / Leistungsausführung / beides] | [Dokument / Referenz / Anlage] |
| [Unternehmen 2] | [Personal / Fachkunde / System / Referenz / wirtschaftliche Kapazität] | [Eignungsnachweis / Leistungsausführung / beides] | [Dokument / Referenz / Anlage] |
Verbindliche Zugriffs- und Nutzungszusage
Der jeweilige Kapazitätsgeber erklärt, dass dem Bieter diese Kapazitäten im Zuschlagsfall tatsächlich, uneingeschränkt und rechtzeitig für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen. Soweit sich die Kapazität auf benannte Schlüsselpersonen, Systeme oder Nachweise bezieht, ist dies konkret zu bezeichnen.
Bezug zu den separat eingereichten Nachweisen
Soweit sich die Vertrauenserklärung auf an anderer Stelle eingereichte Referenzen, Qualifikationen, Zertifikate, Systeme, Methoden oder sonstige Nachweise bezieht, sind diese mit eindeutiger Dokumentenbezeichnung, Datierung und Zuordnung zum jeweiligen Kapazitätsgeber zu benennen, ohne die Unterlagen inhaltlich vollständig zu wiederholen.
| Kapazitätsgeber | Bezeichnung des Nachweises | Datum / Stand | Zuordnung zum Anwendungsfall |
|---|---|---|---|
| [Unternehmen 1] | [Nachweis] | [Datum / Stand] | [Zuordnung] |
| [Unternehmen 2] | [Nachweis] | [Datum / Stand] | [Zuordnung] |
Konsequenzen bei Wegfall der Kapazität
Für den Fall der Nichtverfügbarkeit oder des Austauschs eines Kapazitätsgebers ist darzustellen, wie die Leistungsfähigkeit oder Eignung aufrechterhalten wird. Ein Ersatzunternehmen muss mindestens gleichwertige fachliche, personelle, technische, organisatorische und, soweit einschlägig, wirtschaftliche Voraussetzungen nachweisen. Soweit die Vergabeunterlagen dies vorsehen, bedarf ein solcher Austausch der Zustimmung des Auftraggebers.
Änderungsanzeige
Änderungen in der Zusammensetzung des Konsortiums, der Nachunternehmerkette oder der in Anspruch genommenen Kapazitäten sind dem Auftraggeber vor ihrer Umsetzung offenzulegen, soweit dies nach den Vergabe- oder Vertragsunterlagen erforderlich ist. Gleiches gilt für Änderungen benannter Schlüsselpersonen, soweit diese für Eignung, Wertung oder Leistungserbringung wesentlich sind.
Voraussetzungen für einen Austausch
Ein Ersatzunternehmen oder eine Ersatzressource muss mindestens gleichwertige fachliche, personelle, organisatorische und sonstige auftragsrelevante Voraussetzungen aufweisen. Der ursprüngliche Leistungsumfang, die termingerechte Verfügbarkeit, die fachliche Qualität sowie die Eignungsabdeckung müssen vollständig erhalten bleiben.
| Prüfpunkt | Beschreibung des Ersatzes / Nachweises |
|---|---|
| Gleichwertige Fachkunde | [Beschreibung / Nachweis] |
| Gleichwertige personelle Kapazität | [Beschreibung / Nachweis] |
| Gleichwertige organisatorische Leistungsfähigkeit | [Beschreibung / Nachweis] |
| Fortbestand des Leistungsumfangs und der Termine | [Beschreibung / Nachweis] |
Zustimmungserfordernis des Auftraggebers
Wesentliche Änderungen der eingebundenen Unternehmen, wesentliche Verschiebungen der Leistungsanteile oder der Austausch von auftragskritischen Kapazitätsgebern, Subunternehmern oder Konsortialpartnern unterliegen, soweit in den Vergabe- oder Vertragsunterlagen vorgesehen, der Zustimmung des Auftraggebers. Bis zur Freigabe bleibt der federführende Bieter für die unveränderte und vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
Unterschrift des federführenden Bieters
Der federführende Bieter beziehungsweise Konsortialführer bestätigt rechtsverbindlich die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben in diesem Dokument sowie die ordnungsgemäße Beifügung der erforderlichen Einzel- und Vertrauenserklärungen.
Unterschrift jedes eingebundenen Unternehmens
Jedes betroffene Unternehmen unterzeichnet die jeweils einschlägige Verpflichtungs- oder Vertrauenserklärung eigenständig. Unterschriften eines federführenden Bieters für andere Unternehmen sind nur zulässig, wenn hierfür eine ausdrückliche und beigefügte Bevollmächtigung vorliegt.
Vollmachten und Vertretungsnachweise
Erforderliche Vollmachten, Registerauszüge oder sonstige Vertretungsnachweise sind beizufügen, soweit die Vertretungsberechtigung nicht anderweitig eindeutig nachgewiesen ist.
Ort, Datum und Gültigkeit
Mit der Unterzeichnung bestätigen die Unterzeichner, dass die Erklärungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zutreffen und bis zum Ablauf der Bindefrist sowie im Zuschlagsfall bis zum vertraglich relevanten Ende der jeweiligen Leistungserbringung fortgelten, soweit sie nicht wirksam geändert oder ersetzt werden.
Anlage 1 – Übersicht aller eingebundenen Unternehmen und ihrer Rollen
Dieses Formblatt ist vom federführenden Bieter beziehungsweise Konsortialführer auszufüllen. Es dient als zusammenfassende Gesamtübersicht sämtlicher eingebundener Unternehmen. Die Tabelle ist bei Bedarf zu erweitern.
| Nr. | Unternehmensname | Rechtsform / Sitz | Rolle | Leistungsanteil | Kapazitäten | Phase / Stufe | Relevanz | Unterzeichner |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [1] | [Unternehmensname] | [Rechtsform / Sitz] | [Rolle] | [Leistungsanteil] | [Kapazitäten] | [Phase / Stufe] | [Relevanz] | [Unterzeichner] |
| [2] | [Unternehmensname] | [Rechtsform / Sitz] | [Rolle] | [Leistungsanteil] | [Kapazitäten] | [Phase / Stufe] | [Relevanz] | [Unterzeichner] |
| [3] | [Unternehmensname] | [Rechtsform / Sitz] | [Rolle] | [Leistungsanteil] | [Kapazitäten] | [Phase / Stufe] | [Relevanz] | [Unterzeichner] |
Anlage 2 – Einzel-Verpflichtungserklärung je Subunternehmer
Dieses Formblatt ist für jeden vorgesehenen Subunternehmer separat zu vervielfältigen und durch den jeweiligen Subunternehmer zu unterzeichnen.
| Feld | Eintrag |
|---|---|
| Subunternehmer | [Name des Subunternehmers] |
| Rechtsform / Sitz | [Rechtsform / Anschrift] |
| Vertretungsberechtigte Person | [Name / Funktion] |
| Beauftragender Bieter / Konsortialführer | [Name des federführenden Bieters / Konsortialführers] |
| Konkreter Leistungsanteil | [detaillierte Leistungsbeschreibung] |
| Projektphase / Leistungsstufe | [Phase / Stufe] |
| Benannte Schlüsselpersonen / Ressourcen | [Personen / Ressourcen] |
Der unterzeichnende Subunternehmer erklärt hiermit rechtsverbindlich:
Der vorstehend beschriebene Leistungsanteil ist dem unterzeichnenden Unternehmen bekannt und wird im Zuschlagsfall in dem beschriebenen Umfang, in der beschriebenen Qualität und für die erforderliche Dauer zur Verfügung gestellt.
Die benannten personellen, fachlichen, technischen und organisatorischen Ressourcen stehen für die vorgesehene Leistungserbringung zur Verfügung.
Die für den Leistungsanteil maßgeblichen Anforderungen aus Vergabe- und Vertragsunterlagen sind bekannt; insbesondere werden Vorgaben zu Zusammenarbeit, Vertraulichkeit, Datenschutz, Dokumentation, Informationsweitergabe, Terminbindung, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit und sonstigen einschlägigen Anforderungen eingehalten.
Änderungen des Leistungsanteils, der benannten Schlüsselpersonen oder der verfügbaren Ressourcen werden dem federführenden Bieter unverzüglich mitgeteilt.
Soweit für die Leistungserbringung weitere Nachunternehmer vorgesehen sind, werden diese nur nach vorheriger Offenlegung und nur im Rahmen der zulässigen vergabe- und vertragsrechtlichen Vorgaben eingesetzt.
Anlage 3 – Konsortiumserklärung mit Federführungs- und Vertretungsregelung
Dieses Formblatt ist bei gemeinschaftlicher Angebotsabgabe einmal einzureichen und von allen Konsortialpartnern zu unterzeichnen.
| Feld | Eintrag |
|---|---|
| Bezeichnung des Konsortiums / der Bietergemeinschaft | [Bezeichnung] |
| Konsortialführer | [Unternehmen] |
| Vertretungsberechtigte Person des Konsortialführers | [Name / Funktion] |
| Mitglieder des Konsortiums | [Unternehmen 1 / Unternehmen 2 / Unternehmen 3] |
| Gegenstand der gemeinschaftlichen Angebotsabgabe | [Kurzbeschreibung] |
Die unterzeichnenden Konsortialpartner erklären rechtsverbindlich:
Die Angebotsabgabe erfolgt gemeinschaftlich; alle nachstehend benannten Mitglieder gehören dem Konsortium für dieses Vergabeverfahren verbindlich an.
Der benannte Konsortialführer ist zur Abgabe und Entgegennahme sämtlicher Erklärungen, Mitteilungen und rechtsgeschäftlichen Handlungen gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigt, soweit die Vergabeunterlagen nichts Abweichendes vorsehen.
Die Aufgabenverteilung und Leistungsanteile der Mitglieder sind in diesem Dokument vollständig und zutreffend beschrieben.
Das Konsortium übernimmt gegenüber dem Auftraggeber die gemeinsame Verantwortung; soweit gefordert, wird die gesamtschuldnerische Haftung bestätigt.
Änderungen in der Zusammensetzung des Konsortiums oder in den wesentlichen Leistungsanteilen werden dem Auftraggeber unverzüglich offengelegt und nur unter Beachtung der vergabe- und vertragsrechtlichen Vorgaben vorgenommen.
| Mitglied | Rolle | Leistungsanteil | Unterzeichner | Ort, Datum | Unterschrift |
|---|---|---|---|---|---|
| [Unternehmen 1] | [Konsortialführer / Mitglied] | [Leistungsanteil] | [Name / Funktion] | [Ort, Datum] | [Unterschrift] |
| [Unternehmen 2] | [Mitglied] | [Leistungsanteil] | [Name / Funktion] | [Ort, Datum] | [Unterschrift] |
| [Unternehmen 3] | [Mitglied] | [Leistungsanteil] | [Name / Funktion] | [Ort, Datum] | [Unterschrift] |
Anlage 4 – Vertrauenserklärung je Kapazitätsgeber
Dieses Formblatt ist für jedes Drittunternehmen separat einzureichen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter oder ein Konsortiumsmitglied stützt.
| Feld | Eintrag |
|---|---|
| Kapazitätsgeber | [Name des Drittunternehmens] |
| Rechtsform / Sitz | [Rechtsform / Anschrift] |
| Vertretungsberechtigte Person | [Name / Funktion] |
| Bieter / Konsortiumsmitglied, das sich auf die Kapazität stützt | [Name] |
| Art der bereitgestellten Kapazität | [Personal / Fachkunde / Referenz / System / Methode / wirtschaftliche Kapazität] |
| Zweck der Inanspruchnahme | [Eignungsnachweis / Leistungserbringung / beides] |
| Bezug zu separat eingereichten Nachweisen | [Anlage / Dokument / Referenz] |
Der unterzeichnende Kapazitätsgeber erklärt rechtsverbindlich:
Die vorstehend bezeichneten Kapazitäten stehen dem benannten Bieter oder Konsortiumsmitglied im Zuschlagsfall tatsächlich, rechtzeitig und uneingeschränkt für den angegebenen Zweck zur Verfügung.
Soweit sich die Erklärung auf personelle oder fachliche Ressourcen bezieht, werden diese Ressourcen in dem angegebenen Umfang bereitgestellt und nicht in einer Weise anderweitig gebunden, die ihre Verfügbarkeit ausschließt.
Soweit sich die Erklärung auf Referenzen, Methoden, Systeme oder sonstige Nachweise bezieht, dürfen diese für den benannten Zweck verwendet und gegenüber dem Auftraggeber offengelegt werden.
Fällt die bereitgestellte Kapazität weg oder ist sie nicht mehr gleichwertig verfügbar, wird dies dem Bieter unverzüglich mitgeteilt.
Mir ist bekannt, dass ein Austausch oder Wegfall der Kapazität vergabe- oder vertragsrechtliche Folgen auslösen kann.
Anlage 5 – Nachweis der Vertretungsberechtigung / Vollmacht, soweit erforderlich
In dieser Übersicht sind sämtliche beigefügten Vertretungsnachweise, Vollmachten oder sonstigen Berechtigungsnachweise zu benennen. Für jedes Unternehmen ist anzugeben, auf welchen Unterzeichner sich der Nachweis bezieht.
| Unternehmen | Unterzeichner | Art des Nachweises | Datum / Stand | Anlagebezeichnung |
|---|---|---|---|---|
| [Unternehmen 1] | [Name / Funktion] | [Registerauszug / Vollmacht / sonstiger Nachweis] | [Datum / Stand] | [Anlage] |
| [Unternehmen 2] | [Name / Funktion] | [Registerauszug / Vollmacht / sonstiger Nachweis] | [Datum / Stand] | [Anlage] |
| [Unternehmen 3] | [Name / Funktion] | [Registerauszug / Vollmacht / sonstiger Nachweis] | [Datum / Stand] | [Anlage] |
