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Antworten der Bieter zur Klärung von Anforderungen und Rückfragen im Ausschreibungsprozess

Antworten der Bieter

Dieses Dokument legt die erforderliche Struktur und den Mindestinhalt für „Antworten der Bieter“ fest, mit denen Bieter im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb auf Klarstellungen, Erläuterungsersuchen, Bestätigungsanforderungen oder begrenzte Nachforderungen der Vergabestelle zu Leistungen der Planungs- und Baubegleitung antworten; es dient dazu, sämtliche Antworten in einer einheitlichen, nachvollziehbaren und wertungsfähigen Form vorzulegen, damit Rückfragen aus Verhandlungsrunden transparent, vollständig und in Übereinstimmung mit der jeweils aktuellen technischen, organisatorischen, terminlichen und kommerziellen Angebotsposition des Bieters beantwortet werden können, und ist nur dann zu verwenden, wenn die Vergabestelle im Rahmen der Verhandlungen eine formalisierte Klarstellungsantwort verlangt.

Strukturierte Bieterantworten in Ausschreibungen

Ziel des Antwortdokuments

Dieses Dokument ist die formalisierte Antwort des Bieters auf von der Vergabestelle übermittelte Klarstellungspunkte, Erläuterungsersuchen, Bestätigungsanforderungen oder begrenzte Anforderungen zur Ergänzung. Es dient ausschließlich der strukturierten Beantwortung dieser Punkte und ersetzt weder das vollständige überarbeitete Angebot noch sonstige Angebotsbestandteile, es sei denn, die Vergabestelle verlangt dies ausdrücklich.

Verfahrenskontext

Das Dokument ist ausschließlich innerhalb der Verhandlungsphase des Verfahrens zu verwenden und nur im Zusammenhang mit von der Vergabestelle ausgegebenen Klarstellungspunkten. Sämtliche Antworten haben sich innerhalb der verfahrensrechtlichen und inhaltlichen Grenzen zu bewegen, die durch die Vergabeunterlagen, Verhandlungsanweisungen, Protokolle, Nachsendungen und sonstigen Verfahrensvorgaben vorgegeben sind.

Verbindlichkeit der Antworten

Soweit die Vergabeunterlagen oder eine ausdrückliche Anweisung der Vergabestelle nichts Abweichendes vorsehen, werden die in diesem Dokument enthaltenen Klarstellungen, Bestätigungen und ausdrücklich gekennzeichneten Änderungen Bestandteil des Angebots. Dies gilt insbesondere dann, wenn Antworten die Methodik, das Leistungsverständnis, die Schnittstellenorganisation, den Personaleinsatz, Annahmen, Ausschlüsse, Terminlogik, Dokumentationspflichten, digitale Daten- und Informationsanforderungen oder preisrelevante Aussagen konkretisieren.

Allgemeine Grundsätze der Bearbeitung

Jeder Klarstellungspunkt ist vollständig, eindeutig und in derselben Reihenfolge zu beantworten, in der er von der Vergabestelle übermittelt wurde. Die Antworten sollen präzise sein, zugleich aber so detailliert, dass die Vergabestelle die endgültige Position des Bieters ohne zusätzliche Auslegung nachvollziehen kann. Leere Felder sind unzulässig; sofern ein Punkt nicht anwendbar ist, ist dies ausdrücklich mit [nicht zutreffend] zu kennzeichnen. Bestehende Aussagen des Angebots, die unverändert fortgelten, sind als [unverändert] zu bestätigen und mit einer Fundstelle zu versehen.

Sprache und Terminologie

Die Antworten sind in [Deutsch / der in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Sprache] einzureichen. Begriffe, Rollenbezeichnungen, Leistungsbestandteile, Phasenbezüge, Dokumenttitel und sonstige Terminologie sind konsistent mit den Vergabeunterlagen und dem eingereichten Angebot zu verwenden. Abweichende oder neu eingeführte Begriffe sind zu vermeiden oder eindeutig zu definieren.

Referenzdisziplin

Jede Antwort ist auf die betreffende Klarstellungsnummer zu beziehen und, soweit einschlägig, mit den betroffenen Teilen des ursprünglichen Angebots zu verknüpfen. Verweise sollen mindestens den betroffenen Dokumenttitel, Abschnitt, Kapitel, Tabellenblatt, Anlagennummer, Versionsstand und – soweit vorhanden – die betreffende Seiten- oder Positionsangabe enthalten.

Vollständigkeitsbestätigung

Der Bieter hat ausdrücklich zu bestätigen, dass alle von der Vergabestelle aufgeworfenen Klarstellungspunkte beantwortet wurden und dass kein wesentlicher Antwortbestandteil ausgelassen wurde. Diese Vollständigkeitserklärung soll vor der eigentlichen Antworttabelle aufgenommen werden und von einer vertretungsberechtigten Person bestätigt werden.

Vergabe- und Bieteridentifikation

Die nachstehenden Angaben sind vollständig einzutragen und müssen mit dem Angebot sowie gegebenenfalls mit den Registrierungsdaten auf dem Vergabeportal übereinstimmen.

Vergabe- und Bieteridentifikation

 

Vergabetitel

[Vergabetitel]

Verfahrensreferenz

[Verfahrensreferenz]

Leistungsgegenstand

[Bezeichnung der Planungs- und Baubegleitungsleistungen]

Name des Bieters / der Bietergemeinschaft

[Rechtlicher Name]

Rechtsform

[Rechtsform]

Mitglieder der Bietergemeinschaft / Nachunternehmer [falls zutreffend]

[Angaben]

Bevollmächtigte Ansprechperson

[Name, Funktion]

E-Mail / Telefon

[E-Mail] / [Telefon]

Geschäftsanschrift

[Anschrift]

Bezug zur Verhandlungsrunde

Die Antwort ist eindeutig einer Verhandlungsrunde, einem Klarstellungsschreiben oder einem Besprechungstermin zuzuordnen.

Bezug zur Verhandlungsrunde

 

Verhandlungsrunde

[Nr. / Bezeichnung]

Bezugsschreiben, Protokoll oder Besprechung

[Dokumenttitel / Terminbezeichnung]

Datum des Bezugsdokuments oder Termins

[TT.MM.JJJJ]

Referenz der Vergabestelle

[Referenz / Aktenzeichen]

Dokumentversion, auf die geantwortet wird

[Version / Stand]

Einreichungsmetadaten

Alle Einreichungsangaben müssen mit den formalen Vorgaben der Vergabestelle übereinstimmen, insbesondere hinsichtlich Versionierung, Dateibenennung und Signaturerfordernissen.

Einreichungsmetadaten

 

Einreichungsdatum

[TT.MM.JJJJ]

Dokumentversion des Bieters

[Version]

Dateiname gemäß Vorgabe [falls vorgegeben]

[Dateiname]

Einreichungsweg

[Vergabeportal / E-Mail / sonstiger Weg gemäß Vorgabe]

Name der zeichnungs- oder einreichungsberechtigten Person

[Name]

Funktion

[Funktion]

Unterschrift / qualifizierte elektronische Signatur [falls erforderlich]

[einzufügen]

Bietererklärung zur Vollständigkeit

 

Erklärung

Hiermit bestätigen wir, dass sämtliche in [Dokumentreferenz der Vergabestelle] enthaltenen Klarstellungspunkte vollständig beantwortet wurden und dass kein wesentlicher Antwortbestandteil ausgelassen wurde.

Bieter

[Name des Bieters / der Bietergemeinschaft]

Vertretungsberechtigte Person

[Name, Funktion]

Datum

[TT.MM.JJJJ]

Struktur der Antworten auf Klarstellungen der Vergabestelle

Die nachstehende Tabelle bildet den Kern des Dokuments. Sie ist für jeden Klarstellungspunkt gesondert auszufüllen, darf in ihrer Spaltenlogik nicht verändert werden und kann bei Bedarf um zusätzliche Zeilen oder Folgeseiten in identischer Struktur erweitert werden.

Klarstellungsreferenz

Jeder Eintrag muss die von der Vergabestelle vergebene Referenz unverändert übernehmen, damit eine revisionssichere Zuordnung und Nachverfolgung möglich bleibt.

Wiedergabe der Klarstellung der Vergabestelle

Die Frage oder der Klarstellungspunkt der Vergabestelle ist vollständig oder – sofern ausdrücklich zulässig – in sinngemäß verkürzter Form wiederzugeben, ohne den Inhalt zu verändern.

Materielle Antwort des Bieters

Die Antwort des Bieters hat die aufgeworfene Fragestellung unmittelbar zu adressieren, die Position des Bieters nachvollziehbar darzustellen und alle relevanten Zusagen, Annahmen, Korrekturen oder Einschränkungen offenzulegen.

Querverweis auf betroffene Angebotsinhalte

Es ist präzise anzugeben, welcher Teil des Angebots betroffen ist, zum Beispiel Methodik, Leistungsbeschreibung, Schnittstellenkonzept, personeller Einsatz, Termin- und Ablaufkonzept, Dokumentation, digitale Datenanforderungen, Nachhaltigkeitsannahmen, Inbetriebnahmeunterstützung oder kommerzielle Angebotsbestandteile.

Erklärung der Auswirkung

Zur Auswirkung auf den Angebotsinhalt ist eindeutig anzugeben, ob die Antwort keine Auswirkung auf das Angebot hat, lediglich eine bestehende Angebotsaussage erläutert oder eine gezielte Änderung eines konkret bezeichneten Angebotsinhalts auslöst.

Unterstützende Anlagen

Erfordert die Antwort eine ergänzende Unterlage, einen korrigierten Text, eine aktualisierte Tabelle, eine angepasste Ressourcenübersicht, einen revidierten Termin- oder Prozessauszug oder eine sonstige Belegunterlage, ist die zugehörige Anlage eindeutig mit Titel, Referenz, Version und Datum anzugeben.

Antworttabelle für Klarstellungen der Vergabestelle

Zusätzliche Zeilen oder Folgeseiten sind bei Bedarf in identischer Struktur einzufügen. Die Reihenfolge der Klarstellungsreferenzen darf nicht verändert werden.

Klarstellungs- Ref.

Frage / Klarstellungs- bitte der Vergabestelle

Antwort des Bieters

Verweis auf ursprünglichen Angebotsabschnitt

Auswirkung auf Angebotsinhalt

Folgedokument / Anlage

[Klarstellungs-Nr.]

[Wortlaut der Frage oder zulässige Kurzfassung]

[Antwort des Bieters]

[Betroffener Angebotsabschnitt / Dokument / Kapitel / Tabellenblatt / Anlage]

[Keine Auswirkung / Klarstellung / Gezielte Änderung]

[Anlage-Nr. / Dokumenttitel / Versionsstand oder [nicht zutreffend]]

[Klarstellungs-Nr.]

[Wortlaut der Frage oder zulässige Kurzfassung]

[Antwort des Bieters]

[Betroffener Angebotsabschnitt / Dokument / Kapitel / Tabellenblatt / Anlage]

[Keine Auswirkung / Klarstellung / Gezielte Änderung]

[Anlage-Nr. / Dokumenttitel / Versionsstand oder [nicht zutreffend]]

[Klarstellungs-Nr.]

[Wortlaut der Frage oder zulässige Kurzfassung]

[Antwort des Bieters]

[Betroffener Angebotsabschnitt / Dokument / Kapitel / Tabellenblatt / Anlage]

[Keine Auswirkung / Klarstellung / Gezielte Änderung]

[Anlage-Nr. / Dokumenttitel / Versionsstand oder [nicht zutreffend]]

[Klarstellungs-Nr.]

[Wortlaut der Frage oder zulässige Kurzfassung]

[Antwort des Bieters]

[Betroffener Angebotsabschnitt / Dokument / Kapitel / Tabellenblatt / Anlage]

[Keine Auswirkung / Klarstellung / Gezielte Änderung]

[Anlage-Nr. / Dokumenttitel / Versionsstand oder [nicht zutreffend]]

[Klarstellungs-Nr.]

[Wortlaut der Frage oder zulässige Kurzfassung]

[Antwort des Bieters]

[Betroffener Angebotsabschnitt / Dokument / Kapitel / Tabellenblatt / Anlage]

[Keine Auswirkung / Klarstellung / Gezielte Änderung]

[Anlage-Nr. / Dokumenttitel / Versionsstand oder [nicht zutreffend]]

[Klarstellungs-Nr.]

[Wortlaut der Frage oder zulässige Kurzfassung]

[Antwort des Bieters]

[Betroffener Angebotsabschnitt / Dokument / Kapitel / Tabellenblatt / Anlage]

[Keine Auswirkung / Klarstellung / Gezielte Änderung]

[Anlage-Nr. / Dokumenttitel / Versionsstand oder [nicht zutreffend]]

Legende zur Spalte „Auswirkung auf Angebotsinhalt“: „Keine Auswirkung“ = keine Änderung des eingereichten Angebots; „Klarstellung“ = Erläuterung ohne materielle Änderung; „Gezielte Änderung“ = ausdrückliche Anpassung eines konkret bezeichneten Angebotsbestandteils.

Technische Klarstellungen

Technische Klarstellungen betreffen insbesondere das Leistungsverständnis und die Leistungserbringungsmethodik für Planungs- und Baubegleitungsleistungen. Dazu zählen, soweit einschlägig, Aussagen zur betrieblichen und nutzungsbezogenen Perspektive in der Planung, zur Projekt- und Gremienorganisation, zu Schnittstellen mit Planern, ausführenden Unternehmen, späteren Betriebs- oder Nutzervertretern, zu Qualitätssicherung, Berichtswesen, Dokumentations- und Datenstrukturen, Inbetriebnahme- und Übergabeunterstützung, Mängelverfolgung sowie zu nachhaltigkeits-, energie- oder nutzungsbezogenen Anforderungen.

Ressourcen- und Personalklarstellungen

Ressourcen- und Personalbezogene Klarstellungen betreffen insbesondere Schlüsselpersonen, Rollenverteilungen, Verfügbarkeiten, Vertretungs- und Austauschregelungen, Verantwortungsgrenzen, Konsortial- oder Nachunternehmerschnittstellen sowie die Zusammenarbeit zwischen fachlichen Teilbereichen. Soweit die Vergabestelle dazu auffordert, sind Abweichungen zwischen ursprünglich angebotenem und nunmehr bestätigtem Personaleinsatz transparent offenzulegen.

Programm- und Lieferklarstellungen

Programm- und lieferbezogene Klarstellungen betreffen insbesondere Meilensteine, Leistungsabfolge, Bearbeitungslogik, Teilnahmeerwartungen an Besprechungen, Workshops, Begehungen oder Verhandlungsterminen, Eskalationswege, Prüf- und Freigabeschleifen, Fristen für Zwischenstände und Endliefergegenstände sowie Abhängigkeiten zwischen Leistungsstufen, optionalen Abrufen oder projektbedingten Annahmen.

Kommerzielle Klarstellungen

Kommerzielle Klarstellungen dürfen nur insoweit aufgenommen werden, wie dies nach den Vorgaben der Vergabestelle zulässig ist. Hierzu gehören insbesondere Erläuterungen zu Honorarannahmen, Preisaufschlüsselungen, Nebenkostenlogik, Auslagen, Preisinterpretationen, optionalen Leistungsbestandteilen, stufenbezogenen Ansätzen oder sonstigen kommerziellen Prämissen. Jede kommerzielle Antwort hat ausdrücklich anzugeben, ob sie eine Preisänderung bewirkt oder lediglich die bestehende Preisstellung erläutert.

Rechtliche oder vertragliche Klarstellungen

Rechtliche oder vertragliche Klarstellungen sind nur auf Anforderung der Vergabestelle aufzunehmen und strukturiert darzustellen. Hierzu gehören insbesondere Kommentare zu Vertragsentwürfen, Annahmen oder Alternativformulierungen, Vorbehalte, Compliance-Bestätigungen sowie Erklärungen zu Vertraulichkeit, Datenschutz, Nutzungsrechten, Haftung, Versicherung, Abnahme, Gewährleistung, Änderungsmechanismen oder sonstigen vertraglichen Regelungen.

Klarstellung versus Änderung

Der Bieter hat klar zwischen einer erläuternden Klarstellung und einer tatsächlichen Änderung seines Angebots zu unterscheiden. Erläuternde Aussagen dürfen nicht dazu verwendet werden, verdeckte Anpassungen oder nachträgliche Erweiterungen des Angebotsinhalts vorzunehmen.

Transparenz von Änderungen

Führt eine Antwort zu einer Änderung, ist die betroffene Stelle des Angebots genau zu benennen. Zusätzlich sind die Änderung inhaltlich zu beschreiben, Ersatzformulierungen oder aktualisierte Inhalte in nachvollziehbarer Form bereitzustellen und die zugehörigen Anlagen mit Versionsstand und Datum kenntlich zu machen.

Keine unverlangte Erweiterung

Die Antworten sind auf die von der Vergabestelle aufgeworfenen Punkte zu begrenzen. Unverlangte Erweiterungen, zusätzliche Vorbehalte, neue Ausschlüsse, eigenständige Leistungsangebote oder thematisch nicht veranlasste Ergänzungen dürfen nicht aufgenommen werden.

Richtigkeitserklärung

Der Bieter erklärt, dass die in diesem Dokument gemachten Angaben richtig, vollständig und mit der zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Angebotsposition konsistent sind.

Vertretungsbefugnis

Der Bieter bestätigt, dass die Person, die dieses Dokument unterzeichnet oder elektronisch einreicht, berechtigt ist, den Bieter, das Konsortium oder die federführende Einheit rechtsverbindlich zu vertreten.

Fortgeltung des Angebots

Soweit in diesem Dokument keine ausdrücklich gekennzeichneten Änderungen enthalten sind, bleibt das Angebot des Bieters im Übrigen unverändert und in der bisherigen Fassung fortbestehend.

Erklärungsblock des Bieters

 

Erklärung 1

Die in dieser Klarstellungsantwort enthaltenen Angaben sind nach bestem Wissen richtig, vollständig und mit dem eingereichten Angebot abgestimmt.

Erklärung 2

Die unterzeichnende oder elektronisch einreichende Person ist berechtigt, den Bieter rechtsverbindlich zu vertreten.

Erklärung 3

Soweit in dieser Klarstellungsantwort keine ausdrücklich gekennzeichneten Änderungen enthalten sind, bleibt das übrige Angebot unverändert bestehen.

Anlagenregister

Mit den Klarstellungsantworten eingereichte Anlagen sind in einem gesonderten Anlagenverzeichnis zu erfassen. Das Verzeichnis dient der eindeutigen Zuordnung aller Begleitunterlagen zu den jeweiligen Klarstellungspunkten.

Anlage-Nr.

Titel der Anlage

Zugehörige Klarstellungs-Ref.

Zweck

[Anlage-Nr.]

[Titel der Anlage]

[Zugehörige Klarstellungsreferenz]

[Zweck der Anlage]

[Anlage-Nr.]

[Titel der Anlage]

[Zugehörige Klarstellungsreferenz]

[Zweck der Anlage]

[Anlage-Nr.]

[Titel der Anlage]

[Zugehörige Klarstellungsreferenz]

[Zweck der Anlage]

[Anlage-Nr.]

[Titel der Anlage]

[Zugehörige Klarstellungsreferenz]

[Zweck der Anlage]

[Anlage-Nr.]

[Titel der Anlage]

[Zugehörige Klarstellungsreferenz]

[Zweck der Anlage]

Versionskontrolle der Anhänge

Alle revidierten Anlagen müssen einen eindeutigen Versionskennzeichner und ein Datum tragen. Ersetzen Anlagen frühere Angebotsbestandteile ganz oder teilweise, ist dies im Anlagenverzeichnis und in der jeweiligen Antwortzeile ausdrücklich zu kennzeichnen.

Bestätigung des Bieters

Sofern nach den Einreichungsregeln erforderlich, ist der nachstehende Unterschriftsblock von einer vertretungsberechtigten Person auszufüllen. Bei Konsortien ist zusätzlich anzugeben, in wessen Namen unterzeichnet wird.

Unterschriftsblock

 

Name

[Name]

Funktion

[Funktion]

Rechtsträger

[Name des Bieters / federführende Einheit]

Ort / Datum

[Ort], [TT.MM.JJJJ]

Unterschrift / qualifizierte elektronische Signatur

[einzufügen]

Empfohlene Dokumentenreihenfolge

Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und einer effizienten Prüfung sollte das endgültige Dokument in folgender Reihenfolge aufgebaut sein: Deck- und Verfahrensinformationen, Identifikationsangaben, Vollständigkeitserklärung, strukturierte Antworttabelle, Anlagenverzeichnis sowie Unterschrifts- oder Einreichungsblock. Diese Reihenfolge unterstützt Transparenz, Gleichbehandlung und eine belastbare Vergleichbarkeit der Bieterantworten in den Verhandlungsrunden.