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Versionskontrollregister für Ausschreibungsdokumente zur Nachverfolgung von Änderungen und Sicherstellung der Dokumentenintegrität

Ausschreibungsdokument-Versionskontrollregister

Dieses Dokument dient als kontrolliertes Masterregister für sämtliche Vergabeunterlagen, die im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb für Planungs- und Baubegleitungsleistungen erstellt, geprüft, freigegeben, veröffentlicht, ergänzt, berichtigt, ersetzt, zurückgezogen oder archiviert werden. Es bildet die einzige auditfähige Referenz dafür, welche Dokumentenversion zu welchem Zeitpunkt und in welcher Verfahrensphase gültig war, wie Ergänzungen und Korrekturen bereitgestellt wurden und über welche Prüf- und Evidenzpfade die Gleichbehandlung aller betroffenen Marktteilnehmer nachgewiesen werden kann. Das Register ist als interne Kontrollunterlage für die Veröffentlichungs- und Fortschreibungsphase des Vergabeverfahrens bestimmt; Vergabeakte, Publikationsbeweispaket, Änderungsregister, Bieterfragen- und Antwortprotokolle sowie sonstige Verfahrensnachweise bleiben eigenständige Dokumente und werden hier ausschließlich über Referenzen verknüpft.

Dokumentenänderungen im Vergabeverfahren nachvollziehen

Zweck des Registers

Das Register ist das autoritative Steuerungsdokument für den Ausschreibungsdokumentensatz. Es regelt die eindeutige Identifikation jedes kontrollierten Dokuments, dessen Versionsstatus, Freigabehistorie, Ergänzungsbezug, Gültigkeitszeitraum und Audit-Nachvollziehbarkeit. Für alle im Verfahren relevanten Unterlagen ist dieses Register die maßgebliche Referenz, wenn zu prüfen ist, welcher Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt verbindlich war.
Das Register unterstützt zugleich die verfahrenssichere Zusammenarbeit zwischen Beschaffung, Fachseite, Rechtsprüfung, Dokumentenmanagement und Freigabestellen. Es reduziert das Risiko widersprüchlicher Dokumentstände, unvollständiger Veröffentlichungen, unkontrollierter Nachreichungen und nicht belegbarer Gleichbehandlung.

Geltungsbereich der kontrollierten Dokumente

Das Register umfasst sämtliche kontrollierten Vergabeunterlagen und zugehörigen Anhänge, die im Verlauf des Verfahrens ausgegeben oder verwaltet werden.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Bekanntmachungs- und Teilnahmeunterlagen, Veröffentlichungsdokumente und formale Einladungsunterlagen.

  • Leistungsbeschreibungen, Vertragsentwürfe, Vertragsanhänge, Formblätter, Preis- oder Honorarblätter, Erklärungen und Antwortvorlagen.

  • Fachliche Anforderungsunterlagen zu Betreiber-, Betriebs-, Nutzer-, Dokumentations-, Daten-, Digitalisierungs-, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsanforderungen, soweit sie Teil des Ausschreibungsdokumentensatzes sind.

  • Revidierte Versionen, formale Ergänzungen, berichtigte Anlagen, Austauschdateien, Fristverlängerungen, Widerrufs- oder Rückzugsmitteilungen.

  • Interne Kontroll- und Freigabeunterlagen, soweit sie erforderlich sind, um die Herausgabe, Änderung oder Rücknahme eines Dokuments revisionssicher nachzuweisen.

Erfasst werden sowohl bieterbezogene Unterlagen als auch interne Dokumente mit unmittelbarem Bezug zur Dokumentensteuerung, sofern deren Nachweis für Audit-Kontinuität, Freigabekette oder Evidenzsicherung erforderlich ist.

Abgrenzung dieses Dokuments

Dieses Register ersetzt weder den Inhalt der Vergabeakte noch Verhandlungsprotokolle, Publikationsnachweise, Bieterfragen- und Antwortprotokolle, Änderungsregister oder Bewertungsunterlagen. Es dokumentiert ausschließlich Existenz, Version, Gültigkeit, Freigabestatus, Verteilung und Verknüpfung dieser Unterlagen. Wo für die Nachvollziehbarkeit weitere Nachweise erforderlich sind, verweist das Register auf das jeweilige Führungsdokument, zum Beispiel [Vergabeakten-Referenz], [Publikationsbeleg-Referenz], [Änderungsregister-Referenz], [Bieterfragenprotokoll-Referenz] oder [Archiv-Referenz].

Dokumenteneigentümer

Eigentümer des Registers ist die auftraggeberseitig benannte verantwortliche Funktion, in der Regel [Vergabeleitung] oder [Tender Manager]. Der Dokumenteneigentümer trägt die Gesamtverantwortung dafür, dass das Register vollständig, aktuell, plausibel und für Auditzwecke verwendbar ist. Der Dokumenteneigentümer entscheidet über die verbindliche Registerlogik, über Pflichtfelder, Codierregeln und darüber, welche Rollen Einträge anlegen, ändern, freigeben oder schließen dürfen.

Verantwortlichkeit für Bearbeitung und Freigabe

Die operative Pflege kann an [Dokumentensteuerung], [Vergabekoordination] oder [Projektassistenz] delegiert werden. Neue Einträge und Änderungen dürfen nur von ausdrücklich benannten Rollen vorgenommen werden. Jede bieterrelevante Freigabe ist vor Veröffentlichung oder Versand von einer freigabeberechtigten Stelle zu bestätigen. Zwischen administrativer Pflege und materieller Freigabe ist strikt zu unterscheiden. Die pflegende Stelle darf Metadaten erfassen und formale Aktualisierungen eintragen; die Freigabestelle bestätigt die inhaltliche Release-Zulässigkeit, die Verfahrensphase, den Empfängerkreis und gegebenenfalls die Fristenfolge.

Zugriff, Vertraulichkeit und Kontrolle

Das Register wird als interne Kontrollunterlage mit beschränkten Zugriffsrechten geführt. Schreibrechte, Leserechte und Archivzugriffe sind rollenbasiert zu vergeben und in [DMS/CDE/System] nachvollziehbar zu protokollieren. Freigegebene Registerstände sind manipulationssicher zu halten, zum Beispiel durch versionierte Ablage, schreibgeschützte Schnappschüsse, systemseitige Audit-Logs, Export in nicht editierbares Format oder gleichwertige technische Kontrollen. Zur Nachweisstabilität können zusätzlich [Prüfsumme/Hash], [Archivexport-ID] oder [Zeitstempel-Referenz] dokumentiert werden.

Registerstruktur und Pflichtfelder

Jeder Registereintrag ist mit einem eindeutigen Datensatz anzulegen. Die nachfolgenden Pflichtfelder sind für jede freizugebende, zu ersetzende, zu ergänzende, zu widerrufende oder zu archivierende Unterlage zu führen.

Pflichtfeld

Erforderlicher Inhalt

Ausfüllhinweis

Register-ID / lfd. Nr.

Eindeutige, fortlaufende Kennung des Registereintrags.

Format z. B. [REG-0001] oder [2026-REG-0001].

Dokumenttitel

Vollständige kontrollierte Bezeichnung des Dokuments.

Titel muss mit dem freigegebenen Dateinamen bzw. Deckblatt übereinstimmen.

Kurzbezeichnung / Code

Interne Referenz des Dokuments im Dossier.

Z. B. [LB-pbFM], [VB-Anlage-03], [SUP-02].

Dokumentkategorie

Art des Dokuments.

Z. B. Veröffentlichungsdokument, Bieterformular, Vertragsanlage, interne Kontrollunterlage.

Verfahrensphase

Phase, in der die Version gültig oder ausgegeben wurde.

Z. B. Veröffentlichung, Einladung, Erstangebote, Verhandlungsrunde, BAFO, Zuschlag.

Versionsnummer

Kontrollierte Versionskennzeichnung.

Gemäß Kapitel 5; keine Freitextversionen.

Versionsdatum und Uhrzeit

Exakter Freigabe- oder Ausgabestempel.

Datum und Zeit in [Zeitzone] angeben.

Status

Aktueller Dokumentstatus.

Zulässige Werte gemäß Kapitel 5.2.

Änderungsbeschreibung

Kurze Beschreibung, was sich geändert hat.

Materielle und formale Änderungen knapp, aber verständlich benennen.

Grund / Auslöser

Anlass der Änderung oder Herausgabe.

Z. B. Klarstellung, Korrektur, Verhandlungsergebnis, Fristverlängerung, Rechtsupdate.

Ersetzt / überholt

Referenz auf Vorgängerversion oder zurückgezogene Fassung.

Immer anzugeben, wenn ein früherer Stand betroffen ist.

Verteilungsmethode

Wie die Version bereitgestellt wurde.

Z. B. Portal-Upload, formale Mitteilung, Ergänzungsschreiben, interne Ablage.

Empfängergruppe

Kreis der Empfänger oder Zugriffsberechtigten.

Z. B. alle Bieter, Shortlist, interne Verwendung.

Gleichbehandlungsprüfung

Nachweis, dass alle relevanten Marktteilnehmer dieselbe Information erhalten haben.

Wert [Ja/Nein/N. z.] plus Referenz oder Kommentar.

Freigabereferenz

Freigabefunktion und Freigabedatum.

Z. B. [Funktion], [Name optional], [Datum].

Evidenzlink

Fundstelle des Nachweises.

Z. B. Portalquittung, Systempfad, Protokollnummer, Archivreferenz.

Auswirkung auf Angebot / Wertung

Verfahrensfolge der Änderung.

Z. B. keine Auswirkung, Ersatzanlage, Fristanpassung, Bewertungsrelevanz.

Zusätzlich empfohlen werden die Felder [Aktuell gültig: Ja/Nein], [Dateiname], [Dateiformat], [Portal-/System-ID], [Bearbeiter], [Prüfer] und [Archiv-Sperrvermerk], sofern diese Informationen nicht anderweitig systemisch geführt werden.

Konvention für Versionsnummern

Die Versionslogik ist einfach, stabil und durchgängig anzuwenden. Arbeitsstände vor formaler Freigabe erhalten Entwurfskennungen im Format [0.x] oder [0.x-Draft]. Die erste kontrollierte Ausgabefassung erhält die Versionsnummer [1.0]. Nicht wesentliche, nicht materielle oder rein formale Anpassungen werden durch Nebenversionen ausgewiesen, zum Beispiel [1.1], [1.2] oder [2.1]. Materielle Änderungen, Ersatzfassungen mit inhaltlicher Tragweite oder vollständig neu freigegebene Fassungen erhöhen die Hauptversion, zum Beispiel [2.0] oder [3.0]. Formale Ergänzungen können entweder als neue Version des betroffenen Dokuments oder als eigenständiges Ergänzungsdokument mit eigenem Dokumentcode geführt werden, zum Beispiel [Dokumentcode-SUP-01 v1.0]. Wird eine Ergänzung selbst geändert, ist auch hierfür eine Folgeversion zu vergeben. Technische Austauschdateien ohne inhaltliche Änderung sind nicht formlos auszutauschen, sondern mit eigener nachvollziehbarer Version oder Austauschkennzeichnung zu registrieren, damit Dateiersatz, Zeitstempel und Empfängerkreis auditfähig bleiben.

Statusdefinitionen

Status

Bedeutung

Anwendung

Entwurf

Noch nicht freigegeben; nur zur internen Bearbeitung und Prüfung.

[Bei Bedarf verfahrensspezifisch konkretisieren]

In Prüfung

Formal oder inhaltlich in Review; nicht zur Ausgabe zugelassen.

[Bei Bedarf verfahrensspezifisch konkretisieren]

Freigegeben

Formell zur Verwendung oder Ausgabe freigegeben.

[Bei Bedarf verfahrensspezifisch konkretisieren]

Aktuell gültig

Derzeit maßgeblicher Stand für den jeweiligen Verfahrenszeitpunkt.

[Bei Bedarf verfahrensspezifisch konkretisieren]

Überholt

Nicht mehr gültig, aber zur Nachvollziehbarkeit aufzubewahren.

[Bei Bedarf verfahrensspezifisch konkretisieren]

Zurückgezogen

Formell widerrufen oder aufgehoben; nicht weiter zu verwenden.

[Bei Bedarf verfahrensspezifisch konkretisieren]

Archiviert

Verfahrensbezogen abgeschlossen und in der Archivstruktur abgelegt.

[Bei Bedarf verfahrensspezifisch konkretisieren]

Gültigkeit und Vorrang

Für den operativen Gebrauch ist ausschließlich die jeweils letzte freigegebene und als aktuell gültig gekennzeichnete Version maßgeblich. Bewertende Stellen, Verhandlungsbeteiligte und interne Prüfer dürfen nur die für den betreffenden Verfahrensschritt gültige Version verwenden.
Wenn eine Ergänzung einen früheren Dokumentstand modifiziert, muss das Register die Beziehung eindeutig ausweisen. Sofern eine konsolidierte Ersatzfassung ausgegeben wird, geht diese der bisherigen Basisfassung und allen darin aufgegangenen Ergänzungen ab dem registrierten Freigabezeitpunkt vor. Wo nur Teilaspekte geändert wurden, gilt der Vorrang nur für den ausdrücklich geänderten Inhalt.
Überholte und zurückgezogene Versionen bleiben im Register sichtbar und dürfen nicht gelöscht werden. Sie sind klar als nicht mehr gültig zu kennzeichnen und ausschließlich für Nachweis-, Prüf- und Rekonstruktionszwecke vorzuhalten.

Eine Aktualisierung des Registers ist mindestens dann zwingend, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:

  • formale Klarstellung oder Erläuterung, die die Interpretation von Vergabeunterlagen beeinflusst;

  • Antwort auf Bieterfragen, soweit sie den Dokumentensatz konkretisiert, korrigiert oder ergänzt;

  • Austausch oder Berichtigung einer Anlage, eines Formblatts, einer Leistungsbeschreibung oder eines Vertragsbestandteils;

  • Änderung von Fristen, Einreichungsmodalitäten, Verfahrensschritten oder Kommunikationskanälen;

  • Verhandlungsergebnis, das zu angepassten Unterlagen für eine nächste Angebotsstufe führt;

  • technischer Ersatz einer Datei wegen beschädigter, unlesbarer oder falsch benannter Bereitstellung;

  • förmlicher Widerruf, Rückzug oder Sperrung eines Dokuments;

  • interne Erkenntnisse aus Qualitätsprüfung, Rechtsprüfung, Dokumentenprüfung oder Auditvorbereitung.

Mindest-Workflow für Aktualisierungen

Schritt

Kontrollhandlung

Mindestoutput

1

Auslöser erfassen

Ereignis, Quelle, Zeitpunkt und betroffene Dokumente festhalten.

2

Auswirkungsanalyse durchführen

Prüfen, ob Inhalt, Fristen, Angebotserstellung, Wertung oder Gleichbehandlung betroffen sind.

3

Dokumentrevision vorbereiten

Neue Version erstellen, Version vergeben, Dateiname und Dokumentcode festlegen.

4

Fachlich und formal prüfen

Technische, vergabe-, vertrags- und dokumentationsbezogene Prüfung durchführen.

5

Freigabe einholen

Freigabeberechtigte Stelle bestätigt Release-Zulässigkeit und Empfängerkreis.

6

Register aktualisieren

Registereintrag vor oder zeitgleich zur Ausgabe vervollständigen.

7

Kontrolliert bereitstellen

Nur über den festgelegten Kanal mit nachweisbarer Ausgabe.

8

Evidenz sichern

Portalquittung, Versandnachweis, Systemprotokoll und Gleichbehandlungscheck verlinken.

Steuerung bieterrelevanter Bereitstellungen

Für jede bieterrelevante Ergänzung oder revidierte Unterlage muss das Register dokumentieren, wann sie ausgegeben wurde, über welchen Kanal sie bereitgestellt wurde und welcher Empfängerkreis betroffen war. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Bereitstellung an alle interessierten Marktteilnehmer, an alle ausgewählten Bieter oder ausschließlich intern erfolgte.
Eine wirksame Ausgabe darf nicht allein über informelle Einzelkommunikation erfolgen. Erfolgt ausnahmsweise eine Vorabinformation, ist dieselbe Information unverzüglich über den kontrollierten Hauptkanal zu reproduzieren und im Register mit identischem Bezug zu erfassen.
Für jede bieterrelevante Bereitstellung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass Informationsparität gewahrt wurde. Falls nicht alle Marktteilnehmer betroffen sind, ist zu dokumentieren, auf welcher verfahrensrechtlich zulässigen Grundlage der eingeschränkte Empfängerkreis gebildet wurde, zum Beispiel [Shortlist-Referenz] oder [Verfahrensschritt-Referenz].

Auswirkungen auf Angebotserstellung und Wertung

Jede Änderung ist im Register nach ihrer Verfahrenswirkung zu klassifizieren.

Mindestens folgende Kategorien sollen verwendet werden:

  • Kategorie A: keine Auswirkung auf Angebotserstellung, Fristen oder Wertung;

  • Kategorie B: Klarstellung ohne materielle Änderung, aber mit Dokumentationspflicht;

  • Kategorie C: materielle Änderung eines Dokuments oder einer Anlage mit möglicher Auswirkung auf Angebote;

  • Kategorie D: Änderung mit unmittelbarer Auswirkung auf Fristen, Einreichungsanforderungen, Bewertungsmaßstäbe oder Wettbewerbsbedingungen.

Bei Kategorie C und D ist zusätzlich zu dokumentieren, ob eine Fristanpassung geprüft wurde, ob frühere Fassungen ausdrücklich ersetzt wurden, ob bestehende Angebote berichtigt oder neu eingereicht werden müssen und welche Stellen über die Änderung informiert wurden.

Änderungsbegründung

Jeder Registereintrag muss so beschrieben sein, dass ein unabhängiger Prüfer erkennen kann, warum die Version existiert, was sie ausgelöst hat und ob sie materiellen oder nur formalen Charakter hatte. Unklare Sammelbegriffe wie [aktualisiert] oder [angepasst] reichen nicht aus.
Die Begründung soll den Anlass knapp, aber belastbar benennen, zum Beispiel [Klarstellung aufgrund Bieterfrage Nr. ...], [Berichtigung fehlerhafter Anlage], [Anpassung nach Verhandlungsrunde ...], [Fristverlängerung aufgrund Ergänzung] oder [technischer Austausch ohne Inhaltsänderung].

Evidenzverknüpfung

Zu jeder freigegebenen Version ist mindestens ein unmittelbarer Evidenznachweis zu hinterlegen.

Zulässige Evidenzen sind insbesondere:

  • Portalquittungen, Upload-Belege oder Systemprotokolle mit Zeitstempel;

  • Freigabevermerke, interne Genehmigungs-E-Mails oder protokollierte Release-Entscheidungen;

  • Dateipfade im DMS/CDE, Archiv-IDs oder Verweise auf revisionssichere Ablagen;

  • Versand- oder Mitteilungsnachweise bei formalen Ergänzungsschreiben;

  • Referenzen auf Q&A-Protokolle, Änderungsregister, Vergabeakte oder Beschlussunterlagen.

Ein Registereintrag gilt erst dann als vollständig, wenn der Evidenzpfad reproduzierbar ist und eine spätere Rekonstruktion des ausgegebenen Dokumentensatzes ohne Mehrdeutigkeit ermöglicht.

Phasenbezogene Nachverfolgung

Verfahrensphase

Typische kontrollierte Dokumente

Mindestfokus der Nachverfolgung

Veröffentlichung

Bekanntmachungs- und Startdokumente

Erstfreigabe, Veröffentlichungszeitpunkt, Vollständigkeit des Initialsatzes

Einladung

Einladungsunterlagen und aktualisierte Anlagen

Empfängerkreis, Auswahlbezug, Zugangsgleichheit

Erstangebote

Angebotsrelevante Formulare und fachliche Anlagen

Gültigkeitsstand zum Einreichungsstichtag

Verhandlungsrunden

Revidierte Unterlagen, Ergänzungen, Protokollbezüge

Änderungshistorie und Parität je Runde

BAFO

Finale Angebotsunterlagen

Freeze-Punkt, abschließende gültige Dokumentenbasis

Zuschlag / Abschluss

Letzter gültiger Satz und Archivnachweise

Schlussstand, Archivierung, Auditvollständigkeit

Kontroll-Checkpoints

Vor kritischen Verfahrensmeilensteinen ist ein formaler Kontrollpunkt durchzuführen. An jedem Kontrollpunkt ist zu bestätigen, dass der aktuelle gültige Dokumentensatz vollständig identifiziert, freigegeben, im Register aktualisiert und mit Evidenzen verknüpft ist.

Checkpoint

Mindestprüfung

Dokumentation

Vor Erstveröffentlichung

Vollständigkeit des Initialdokumentsatzes, Freigaben, Dateinamen, Publikationsbereitstellung

[Checkvermerk / Datum / Funktion]

Vor Einladung / Angebotsaufforderung

Konsistenz des versendeten Satzes, Empfängerkreis, Versionen, ersetzte Anlagen

[Checkvermerk / Datum / Funktion]

Vor jeder Verhandlungsrunde mit Dokumentänderung

Klare Zuordnung neuer Fassungen, Supersession, Paritätskontrolle

[Checkvermerk / Datum / Funktion]

Vor BAFO-Aufforderung

Freeze der finalen Angebotsbasis, Entfernung widersprüchlicher Altstände

[Checkvermerk / Datum / Funktion]

Vor Zuschlagsvorlage / Verfahrensabschluss

Schlusskonsistenz, Verknüpfung zu Vergabeakte und Archivstruktur

[Checkvermerk / Datum / Funktion]

Finaler Freeze und Archivierung

Nach Abschluss des Verfahrens ist das Register formal zu schließen. Hierzu sind mindestens folgende Maßnahmen durchzuführen: Schlussstand als [geschlossen] kennzeichnen, endgültig gültigen Dokumentensatz bestätigen, überholte und zurückgezogene Versionen archivfest referenzieren, Evidenzen auf Vollständigkeit prüfen und Archivverweise ergänzen.
Der geschlossene Registerstand ist in [Archivformat], [Archivpfad] und gegebenenfalls [PDF/A/geschützte Arbeitsmappe] abzulegen. Die Ablage muss erkennen lassen, wo sich der finale gültige Satz, die überholten Stände, die Rückzugsnachweise und die zugehörigen Publikations- und Freigabebelege befinden.
Der Abschluss ist durch [Dokumenteneigentümer] und [Archivverantwortliche Stelle] freizuzeichnen. Falls Aufbewahrungsfristen, Löschfristen oder Zugriffsrestriktionen gelten, sind diese im Archivreferenzblatt zu vermerken.

Anhang A – Masterregister-Vorlage

Die folgende Vorlage dient als Blankoregister für die laufende Versionierung. Sie ist im Live-Betrieb um zusätzliche Zeilen zu erweitern; jede neue Zeile repräsentiert genau einen dokumentierten Ereignisstand.

Anhang A – Masterregister-Vorlage (Blanko)

Reg.-Nr.

Dok.-titel

Code

Kat.

Phase

Ver.

Freig.-TS

Status

Änd.-hinweis

Auslöser

Ersetzt

Kanal

Empfänger

Gleichb.

Freig.

Evidenz

Auswirk.

[001]

[Titel]

[Code]

[Kat.]

[Phase]

[1.0]

[TT.MM.JJJJ hh:mm]

[Status]

[Änderung]

[Auslöser]

[Vorg.]

[Portal]

[Bieter/ intern]

[Ja/Nein]

[Ref.]

[Pfad/Ref.]

[Keine/Frist]

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Anhang B – Versions- und Statuslegende

Diese Legende ist gemeinsam mit dem Register zu verwenden. Abweichungen sind nur zulässig, wenn sie vor Verfahrensbeginn schriftlich festgelegt wurden.

Kennzeichnung

Bedeutung

Anwendung

0.x / 0.x-Draft

Arbeits- oder Prüffassung

Nicht extern verwenden; keine bieterwirksame Ausgabe

1

Erste freigegebene Fassung

Erstmalige kontrollierte Ausgabe

1.1 / 1.2 / x.1

Nebenversion

Formale oder begrenzte inhaltliche Korrektur

2.0 / 3.0 / x.0

Hauptversion

Materielle Änderung oder Neuherausgabe

SUP-01 v1.0

Eigenständige Ergänzung

Ergänzt oder erläutert dokumentierten Basisstand

Überholt

Früherer Stand

Nur noch für Nachweiszwecke zulässig

Zurückgezogen

Formal widerrufen

Nicht verwenden; Referenz aus Gründen der Nachvollziehbarkeit behalten

Archiviert

Abgeschlossen abgelegt

Nach Verfahrensende in Archivstruktur überführt

Anhang C – Freigabeblatt für Ergänzungen

Dieses Formblatt ist für jede bieterrelevante Ergänzung, Berichtigung oder Austauschbereitstellung einmal auszufüllen.

Ergänzungsnummer

[SUP-__]

Verfahrensreferenz

[Verfahrens-ID / Titel]

Betroffene Dokumente

[Dokumenttitel / Code / bisherige Version]

Neue Version / Ergänzungsstand

[Neue Version / Ergänzungskennung]

Grund / Auslöser

[Klarstellung / Korrektur / Verhandlung / Frist / Sonstiges]

Kurzbeschreibung der Änderung

[Beschreibung]

Bieterrelevant

[Ja / Nein]

Empfängergruppe

[Alle Bieter / Shortlist / intern]

Ausgabekanal

[Portal / formale Mitteilung / sonstiger kontrollierter Kanal]

Ausgabedatum und Uhrzeit

[TT.MM.JJJJ hh:mm]

Gleichbehandlungsbestätigung

[Ja / Nein / N. z.] + [Kommentar / Referenz]

Auswirkung auf Fristen / Wertung

[Keine / Fristverlängerung / Ersatzanlage / Bewertungsrelevanz]

Freigabe

[Funktion / Datum / Referenz]

Evidenz

[Portalquittung / E-Mail / DMS-Pfad / Archiv-Ref.]

Anhang D – Archivreferenzblatt

Das Archivreferenzblatt ist bei Verfahrensabschluss auszufüllen und mit dem geschlossenen Register abzulegen.

Geschlossene Register-ID

[Dok.-ID / Schlussversion]

Final gültiger Dokumentensatz

[Referenz / Pfad / Export-ID]

Überholte Versionen

[Archivpfad / Serienreferenz]

Zurückgezogene Dokumente

[Archivpfad / Nachweisreferenz]

Publikationsbelege

[Belegpaket-Referenz]

Änderungsregister

[Referenz]

Bieterfragen- und Antwortprotokoll

[Referenz]

Vergabeakte / Beschaffungsakte

[Referenz]

Archivformat / Export

[PDF/A / ZIP / DMS-Snapshot / Sonstiges]

Aufbewahrungsfrist bis

[TT.MM.JJJJ]

Abschlussbestätigung

[Funktion / Datum / Unterschrift oder digitale Freigabe]

Bemerkungen

[Optionale Hinweise]