Weitere Informationen zu KG 470
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Nutzungsspezifische Anlagen / sonstige technische Einrichtungen (KG 470)
Diese Dokumentationsübersicht beschreibt die ergänzenden und querschnittlichen Unterlagen zur Kostengruppe KG 470 (Nutzungsspezifische Anlagen / sonstige technische Einrichtungen), wie sie im professionellen Facility Management in Deutschland gefordert werden. Im Fokus stehen Vergabe, Planung, Genehmigung, Betriebssicherheit, Prüfung, Wirtschaftlichkeit und Gewährleistung. Die Dokumentation stellt die Schnittstelle zwischen der HOAI-konformen Planung, dem Vergaberecht (VOB/A und Vergabeverordnung (VgV)), dem Arbeitsschutz (Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)) und dem laufenden Betrieb her. Ziel ist eine rechts-, norm- und revisionssichere Abwicklung des Bauvorhabens und die strukturierte Überführung in den Betrieb über den gesamten Lebenszyklus.
Technische Spezialanlagen im Gebäudebetrieb (KG 470)
- Angebot für Bauleistungen (KG 470)
- Anlagenbeschreibung (KG 470)
- Ausschreibungszeichnungen
- Ausführungs- und Werkpläne
- Antrag auf behördliche Genehmigung (Technische Anlagen KG 470)
- Antrag auf Ausnahme von der BetrSichV
- Anlagen- und Assetbuch (KG 470)
- Messungen an der technischen Ausrüstung
- Prüfprotokolle für Arbeitsmittel
- Verzeichnis der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
- Bestellung befähigter Personen zur Durchführung von Prüfungen
- Bestellung von Koordinatoren (z. B. Fremdfirmen-/Arbeitsschutzkoordination)
- Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten (falls zutreffend)
- Betriebsanleitung für Arbeitsmittel (Hersteller)
- Interdisziplinäre Betriebsanleitung (anlagenübergreifend)
- Berechnung und Auslegung – LPH 3 (Entwurfsplanung)
- Berechnung und Auslegung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Berechnung und Auslegung – LPH 7 (Vergabeergebnis)
- Lebenszykluskostenberechnung (LCC)
- Bestandsaufnahme, grafische Darstellung und Neuberechnung
- Betriebsanweisung für Arbeitsmittel (KG 470)
- Betriebsbuch / Betriebsprotokoll
- Betriebskostenberechnung (KG 470)
- Brandschutz-/Brandfallsteuermatrix (KG 470)
- Grafische Lösungsdarstellung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Lösungsbeschreibung – LPH 7 (Vergabeergebnis)
- Datenerhebung, Analyse und Optimierung (Ergebnisse)
- Wartungsunterlagen für nutzungsspezifische Anlagen
- Dokumentation der Anforderungen an das vereinfachte Verfahren
- Dokumentation Dämm- und Brandschutzarbeiten (TGA)
- Bautagebuch / Dokumentation des Bauablaufs
- Dokumentation des Vergabeverfahrens
- Eignungsnachweis des Auftragnehmers
- Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel
- Festlegung der Anforderungen an befähigte Prüfpersonen
- Festlegung von Art, Umfang und Fristen der Prüfungen
- Qualifikationsnachweise zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Mengenermittlung (Ergebnisse)
- Funktions- und Strangschema – LPH 3 (Entwurfsplanung)
- Funktions- und Strangschema – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Funktions- und Strangschema – LPH 7 (Vergabeergebnis)
- Prinzipschaltbild – LPH 2 (Vorplanung)
- Schnittstellenmatrix
- Herstellerinformationen zur Instandhaltung (Arbeitsmittel)
- Informationssammlung für die Gefährdungsbeurteilung
- Informationen zu Notfall- und Sofortmaßnahmen
- Instandhaltungsbericht
- Instandhaltungsplan
- Wartungs-/Instandhaltungsterminplan
- Inventarliste (Assetliste)
- Aufgabenklärung – Ergebnisdokument (KG 470)
- Kostenschätzung – Vorplanung (Ergebnis)
- Kostenberechnung – Entwurfsplanung (Ergebnis)
- Kostenfeststellung – nach Ausführung (Ergebnis)
- Leistungs- und Funktionsmessungen (Ergebnisse)
- Objektbegehungs-/Bestandsprotokoll (Technische Anlagen KG 470)
- Anschlusspläne für gelieferte Geräte und Maschinen
- Planungskonzept – sonstige technische Ausstattung (KG 470)
- Preisliste / Kostenansätze (KG 470)
- Bauphysikalische und statische Nachweise (Dämm- und Brandschutzarbeiten)
- Protokoll zur Mängelbeseitigung aus der Abnahme (KG 470)
- Protokoll über besondere Unterweisungen für Arbeitsmittel
- Prüfbericht für Röntgen- bzw. strahlenschutzrelevante Anlagen
- Raumbuch (gesamt)
- Raumbuch – technischer Teil (LPH 2 Vorplanung)
- Raumbuch – technischer Teil (LPH 3 Entwurfsplanung)
- Auditunterlagen (z. B. Hygiene-, Betriebs- oder Systemaudits)
- Berechnung von Schadstoff- und Emissionseinträgen
- Schlitz- und Durchbruchspläne (LPH 5 Ausführungsplanung)
- Schlitz- und Durchbruchspläne (LPH 7 Vergabeergebnis)
- Schnittstellenkatalog
- Schutzkonzept für Arbeitsmittel
- Herstellerunterlagen zur Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung
- Unfall- und Schadensbericht
- Vermerk zur regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung
- Stromlauf- und Funktionspläne (LPH 5 – Ausführungsplanung)
- Ausschreibungsunterlagen mit leistungsbereichsspezifischen LV
- Vergabevorschlag
- Verpflichtung der Lieferanten zur Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen
- Instandhaltungsdokumentation gemäß VDMA 24186
- Instandhaltungsplanung und -organisation
- Wirtschaftlichkeitsnachweis
- Grafische Darstellung – LPH 3 (Entwurfsplanung)
- Grafische Darstellung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Grafische Darstellung – LPH 7 (Vergabeergebnis)
Angebot für Bauleistungen (KG 470)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Angebot (Bauleistungen) |
| Zweck & Scope | Wirtschaftliche und technische Beschreibung der Leistungen für KG 470 |
| Relevante Regelwerke | VOB/A 2019 (§§ 4, 9); Vergabeverordnung (VgV § 35) |
| Wichtige Elemente | • Leistungsverzeichnis mit positionsbezogenen Preisen (Einheitspreis- oder Pauschalvertrag) |
| Verantwortlich | Bieter / Auftragnehmer |
| Praktische Nutzung | Grundlage für Vergabeentscheidung, Vertragsinhalt, Nachvollziehbarkeit von Nachträgen und Kostensteuerung |
Erläuterung
Das Angebot ist das zentrale Dokument des Vergabeverfahrens. Nach der VOB/A ist die Vergütung als Leistungsvertrag in der Regel zu Einheitspreisen zu vereinbaren, wobei der Auftraggeber Menge und Art der Teilleistungen vorgibt. Die Ausführungsfristen müssen ausreichend bemessen werden; außergewöhnlich kurze Fristen sind nur bei besonderer Dringlichkeit zulässig und es sind gegebenenfalls Einzelfristen zu bestimmen. Werden Nebenangebote zugelassen, müssen diese gesondert gekennzeichnet sein und die vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Die VgV verlangt, dass Nebenangebote mit dem Auftragsgegenstand verbunden sind und nach den gleichen Zuschlagskriterien wie Hauptangebote bewertet werden. Für das Facility Management liefert das Angebot die notwendige Transparenz über Leistungsumfang und Preise und dient als Referenz zur Bewertung von Nachträgen und zur Kostensteuerung.
Anlagenbeschreibung (KG 470)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Anlagenbeschreibung |
| Zweck & Scope | Gesamtübersicht zu Aufbau, Funktion und Betriebsweise der nutzungsspezifischen Anlage |
| Relevante Regelwerke | HOAI; VDI 6070-1 (Raumbuch – Allgemeine Anforderungen) |
| Wichtige Elemente | • Anlagenkonzept und Funktionsprinzip |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Übergabe an Facility Management, Betriebseinweisung, Grundlage für Wartung und Störungsanalyse |
Erläuterung
Die Anlagenbeschreibung verbindet die Planung mit dem späteren Betrieb. Sie stellt die Struktur und Funktionsweise der Anlage dar und liefert die für den Betreiber notwendigen Informationen. Die Richtlinie VDI 6070 Blatt 1 betont die Bedeutung einer umfassenden, maschinenlesbaren Dokumentation ab der Bedarfsplanung über den gesamten Lebenszyklus. Informationen werden in geometrische, alphanumerische und dokumentarische Daten unterschieden. Die Anlagenbeschreibung gehört zu den alphanumerischen Informationen und bildet damit eine wichtige Grundlage für das Facility Management. Sie ermöglicht eine effiziente Einweisung der Betreiber, unterstützt die Fehleranalyse und sichert den Wissenstransfer über den Lebenszyklus der Anlage.
Ausschreibungszeichnungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausschreibungszeichnungen |
| Zweck & Scope | Technische Grundlage für die Angebotsabgabe; Darstellung der geplanten Anlage |
| Relevante Regelwerke | HOAI; VOB/A |
| Wichtige Elemente | • Systemübersichten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Vergleichbarkeit der Angebote, klare Leistungsabgrenzung |
Erläuterung
Die Ausschreibungszeichnungen zeigen Aufbau und Schnittstellen der geplanten Anlage und bilden damit die technische Grundlage für die Angebotsbearbeitung. Sie sorgen für Vergleichbarkeit der Angebote und klare Leistungsabgrenzungen. Ergänzend zum Leistungsverzeichnis ermöglichen sie den Bietern, ihre Preise ordnungsgemäß in die Leistungsbeschreibung einzusetzen. Für das Facility Management dienen diese Zeichnungen später als Referenz, wenn Änderungen oder Erweiterungen anstehen.
Ausführungs- und Werkpläne
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausführungs-/Werkpläne |
| Zweck & Scope | Detaillierte Darstellung der realisierten Anlage; verbindliche Unterlage für die Ausführung |
| Relevante Regelwerke | HOAI; VDI 6070-1 |
| Wichtige Elemente | • Leitungsführung |
| Verantwortlich | Zeichner / Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Revisionsunterlagen, Grundlage für Betrieb, Umbauten und Prüfungen |
Erläuterung
Werkpläne geben die verbindliche Ausführungsgrundlage für den Bau und stellen zugleich die Revisionsunterlagen dar. Die VDI 6070-1 betont, dass ein Raumbuch bzw. die technische Dokumentation über den Lebenszyklus fortgeschrieben werden muss und sowohl geometrische als auch alphanumerische Informationen enthält. Werkpläne liefern die geometrischen Informationen (z. B. Leitungsführungen, Gerätestandorte) und sind unerlässlich für Wartung, Prüfungen und spätere Umbauten. Eine sorgfältige Pflege dieser Unterlagen unterstützt die Betreiberverantwortung und erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Pflichten.
Antrag auf behördliche Genehmigung (Technische Anlagen KG 470)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Genehmigungsantrag |
| Zweck & Scope | Erlangung behördlicher Zustimmung für Planung und Ausführung |
| Relevante Regelwerke | HOAI; Landes- und Fachgesetze |
| Wichtige Elemente | • Anlagenbeschreibung |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, Bauherr |
| Praktische Nutzung | Voraussetzung für Ausführung und Betrieb; Grundlage für Behördenprüfungen |
Erläuterung
Vor der Errichtung von nutzungsspezifischen Anlagen müssen je nach Bundesland und Anlagentyp behördliche Genehmigungen eingeholt werden. Der Genehmigungsantrag fasst alle relevanten Pläne und Nachweise zusammen, die für die Beurteilung durch die Behörde erforderlich sind. Er bildet die Schnittstelle zwischen Planung und öffentlich-rechtlicher Genehmigung. Für das Facility Management dient er als Nachweis, dass die Anlage rechtssicher errichtet wurde und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Antrag auf Ausnahme von der BetrSichV
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausnahme-/Abweichungsantrag |
| Zweck & Scope | Rechtssichere Abweichung von den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung |
| Relevante Regelwerke | Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
| Wichtige Elemente | • Begründung der Abweichung |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Unternehmer |
| Praktische Nutzung | Rechtssicherheit bei betrieblichen Besonderheiten, Kommunikation mit Aufsichtsbehörden |
Erläuterung
Die BetrSichV erlaubt der zuständigen Behörde, auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers Ausnahmen von bestimmten Vorschriften (§§ 8–11 und Anhang 1) zuzulassen, wenn deren Anwendung im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Ausnahme sicherheitstechnisch vertretbar ist. Auch Prüffristen für überwachungsbedürftige Anlagen können verkürzt oder verlängert werden, wenn dies zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlich ist. Im Antrag sind die Abweichungen zu begründen und geeignete Kompensationsmaßnahmen sowie eine Risikobewertung darzustellen. Das Dokument schafft Rechtssicherheit im Umgang mit betrieblichen Besonderheiten und dokumentiert die Abstimmung mit den Behörden.
Anlagen- und Assetbuch (KG 470)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Assetbuch |
| Zweck & Scope | Strukturierte Erfassung aller technischen Anlagen und Komponenten einschließlich Lebenszyklusinformationen |
| Relevante Regelwerke | DIN 32835-1 (Dokumentation für das Facility Management – Begriffe und Methodik); VDI-MT 3810-1; VDI 6070-1 |
| Wichtige Elemente | • Anlagenkennzeichnung und Identifikationsnummer |
| Verantwortlich | Betreiber / Facility Manager |
| Praktische Nutzung | Instandhaltungs- und Ersatzteilmanagement, Budgetierung, Nachweis gegenüber Behörden und Auditoren |
Erläuterung
Das Assetbuch ist ein zentrales Instrument des Facility Managements. Die Richtlinienreihe VDI 3810 legt die Grundlagen des Betreibens und der Instandhaltung fest und betont, dass der Betreiber die Verantwortung für die sichere Nutzung und den ordnungsgemäßen Zustand von gebäudetechnischen Anlagen trägt. Hierzu gehört die Führung einer Beauftragungs- und Kontrolldokumentation sowie der Nachweis über Unterweisungen. Im Assetbuch werden alle relevanten Informationen zu den Anlagen systematisch erfasst und fortgeschrieben. Die VDI 6070-1 hebt hervor, dass alphanumerische Informationen (z. B. Datenblätter, Anlagenbücher) in maschinenlesbarer Form über den gesamten Lebenszyklus strukturiert ausgetauscht werden müssen. Diese Dokumentation ermöglicht eine transparente Planung der Instandhaltung, unterstützt die Budgetierung und sichert die Audit- und Behördenfähigkeit.
Messungen an der technischen Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Messprotokolle |
| Zweck & Scope | Nachweis der Soll-/Ist-Leistung und Funktionsprüfung der technischen Anlage |
| Relevante Regelwerke | HOAI; VDI 6070-1 (Dokumentationspflicht) |
| Wichtige Elemente | • Messwerte und Betriebsparameter |
| Verantwortlich | Fachplaner / TGA-Ingenieure |
| Praktische Nutzung | Abnahme der Anlage, Optimierung der Betriebsparameter, kontinuierliche Betriebskontrolle |
Erläuterung
Messprotokolle dokumentieren die Abnahme der Anlage und belegen die Einhaltung der geforderten Leistungen. Sie dienen als Grundlage für die Optimierung der Betriebsparameter und ermöglichen eine frühzeitige Erkennung von Abweichungen. Im Sinne der VDI 6070 soll die Dokumentation über den Lebenszyklus hinweg gepflegt und maschinenlesbar bereitgestellt werden. Für das Facility Management liefern die Messungen eine objektive Basis zur Leistungsbewertung und zur laufenden Betriebsführung.
Prüfprotokolle für Arbeitsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüfprotokolle |
| Zweck & Scope | Nachweis der sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen |
| Relevante Regelwerke | BetrSichV; TRBS 1201; TRBS 1203 |
| Wichtige Elemente | • Prüfumfang und Kontrollpunkte |
| Verantwortlich | Zur Prüfung befähigte Person (nach TRBS 1203) |
| Praktische Nutzung | Arbeitssicherheit, Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften, Grundlage für wiederkehrende Prüfungen |
Erläuterung
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 konkretisieren die Anforderungen der BetrSichV. Sie unterscheiden zwischen Kontrolle und Prüfung: Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel vor jeder Verwendung auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren und regelmäßig zu prüfen; dabei müssen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sein. Wiederkehrende Prüfungen sind insbesondere bei Arbeitsmitteln unter starker Beanspruchung vorgeschrieben, und das Ergebnis der Prüfung ist am Arbeitsmittel zu dokumentieren. Die Prüffristen sind nicht frei wählbar; Empfehlungen enthält Anhang 4 der TRBS 1201 und können je nach tatsächlicher Nutzung angepasst werden. Nach BetrSichV müssen Prüfbescheinigungen unter anderem Informationen über die Anlagenidentifikation, das Datum und den Umfang der Prüfung, die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen sowie die Frist bis zur nächsten Prüfung enthalten und während der gesamten Verwendungsdauer am Betriebsort aufbewahrt werden. Prüfprotokolle sind somit ein verpflichtender Bestandteil der Betreiberpflichten und sichern den Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern.
Verzeichnis der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Gewährleistungsübersicht |
| Zweck & Scope | Überblick über die Fristen zur Geltendmachung von Mängelansprüchen und die Zuordnung zu Anlagen bzw. Losen |
| Relevante Regelwerke | HOAI; VOB/B (Verjährung von Mängelansprüchen § 13 VOB/B); VOB/A § 9b |
| Wichtige Elemente | • Anlagenzuordnung |
| Fachplaner TGA | |
| Praktische Nutzung | Mängelmanagement, Wahrung der Ansprüche, Haftungssicherung |
Erläuterung
Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind für jede Anlage zu dokumentieren. Nach VOB/A § 9b sollen andere Verjährungsfristen als die in § 13 VOB/B vorgesehenen nur vereinbart werden, wenn dies aufgrund der Eigenart der Leistung erforderlich ist, wobei alle Umstände wie Erkennbarkeit der Mängel und Auswirkungen auf die Preise sorgfältig abzuwägen sind. Eine transparente Übersicht hilft dem Facility Management, Mängel innerhalb der Fristen zu melden und rechtzeitig Abhilfe zu verlangen. Sie dient auch zur Absicherung der Haftung gegenüber Auftragnehmern und zur Planung von Gewährleistungsrückstellungen.
Bestellung befähigter Personen zur Durchführung von Prüfungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bestellurkunde „Befähigte Person“ |
| Zweck & Scope | Sicherstellung fachkundiger Prüfungen von Arbeitsmitteln |
| Rechts-/Normbezug | VDI 4068-1; TRBS 1203; BetrSichV §§ 2, 14 |
| Wichtige Elemente | • Qualifikation |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Unternehmer |
| Praktische Nutzung | Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, Prüf- und Auditprozesse |
Erläuterung
TRBS 1203 konkretisiert die Anforderungen an befähigte Personen. Die Arbeitsschutzverordnung verlangt, dass Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme sowie regelmäßig von Personen geprüft werden, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, Erfahrung und zeitnahen Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen und mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften vertraut sind. VDI 4068-1 beschreibt die Qualifikationsmerkmale zur Bestellung und vermittelt ein Klassifizierungsmodell für die Auswahl geeigneter Prüfpersonen. Die schriftliche Bestellurkunde dokumentiert Verantwortlichkeiten und stellt gegenüber Behörden die Einhaltung der BetrSichV sicher.
Bestellung von Koordinatoren (z. B. Fremdfirmen-/Arbeitsschutzkoordination)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bestellurkunde Koordinator |
| Zweck & Scope | Koordination von Tätigkeiten mehrerer Arbeitgeber/Fremdfirmen |
| Rechts-/Normbezug | BetrSichV § 13; DGUV-Information 215-830; GefStoffV |
| Wichtige Elemente | • Koordinationsaufgaben |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Unternehmer |
| Praktische Nutzung | Unfallprävention, Haftungsminimierung |
Erläuterung
Die BetrSichV verpflichtet Unternehmen, bei gleichzeitiger Beschäftigung mehrerer Arbeitgeber die Arbeit zu koordinieren und einen Koordinator zu bestellen, der mit allen erforderlichen Sicherheitsinformationen ausgestattet ist. Die DGUV-Information 215-830 beschreibt die Aufgaben einer koordinierenden Person: sie ermittelt und koordiniert Arbeitsprozesse, identifiziert gegenseitige Gefährdungen, legt Schutzmaßnahmen fest, informiert alle Betroffenen und hat die Befugnis, bei Gefahr den Arbeitsvorgang zu stoppen. Die schriftliche Bestellung definiert Zuständigkeiten und minimiert Haftungsrisiken.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bestellurkunde Strahlenschutzbeauftragter |
| Zweck & Scope | Wahrnehmung der Strahlenschutzverantwortung |
| Rechts-/Normbezug | Strahlenschutzgesetz § 70 |
| Wichtige Elemente | • Aufgaben |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Strahlenschutzverantwortlicher |
| Praktische Nutzung | Voraussetzung für Betriebsgenehmigung, Behördennachweis |
Erläuterung
Das Strahlenschutzgesetz verlangt, dass der Strahlenschutzverantwortliche die erforderliche Anzahl an Strahlenschutzbeauftragten schriftlich bestellt. Nur zuverlässige und sachkundige Personen dürfen diese Aufgabe übernehmen; die Bestellung muss der Behörde mit Angabe der Aufgaben und Befugnisse angezeigt werden. Bei ionisierender Strahlung ist eine solche Bestellung unverzichtbar, um einen rechtssicheren Betrieb zu ermöglichen.
Betriebsanleitung für Arbeitsmittel (Hersteller)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebsanleitung |
| Zweck & Scope | Sicherer, bestimmungsgemäßer Betrieb der Arbeitsmittel |
| Rechts-/Normbezug | BetrSichV § 12 |
| Wichtige Elemente | • Bedienung |
| Verantwortlich | Hersteller; im Betrieb: Arbeitgeber |
| Praktische Nutzung | Grundlage für Unterweisung, täglichen Betrieb, Gefährdungsbeurteilung |
Erläuterung
Die BetrSichV fordert, dass Arbeitgeber vor dem ersten Gebrauch von Arbeitsmitteln eine schriftliche Betriebsanweisung bereitstellen; diese kann durch die Herstellanleitung ersetzt werden und muss bei sicherheitsrelevanten Änderungen aktualisiert werden. Die Herstelleranleitung enthält zwingende Informationen über Betrieb, Wartung und verbleibende Gefährdungen und ist deshalb integraler Bestandteil der Betreiberpflichten.
Interdisziplinäre Betriebsanleitung (anlagenübergreifend)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Interdisziplinäre Betriebsanleitung |
| Zweck & Scope | Koordinierte Beschreibung des Zusammenspiels mehrerer Gewerke bzw. Anlagen |
| Rechts-/Normbezug | HOAI (LPH 8/9); VDI 6026; VDI 3810 |
| Wichtige Elemente | • Schnittstellen zwischen Gewerken |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / Betreiber |
| Praktische Nutzung | Störungsmanagement, sicherer Gesamtbetrieb, Schulungs- und Auditunterlage |
Erläuterung
Die interdisziplinäre Betriebsanleitung führt gewerkeübergreifende Betriebshinweise zusammen und beschreibt das Zusammenspiel der Systeme. VDI 6026 legt Anforderungen an Umfang und Inhalt der Dokumentation von technischen Anlagen fest und fordert eine strukturierte Zusammenstellung der Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen, um Schnittstellen zwischen Gewerken zu erkennen und einen kontinuierlichen Informationsfluss zu gewährleisten. Eine interdisziplinäre Betriebsanleitung verhindert Konflikte zwischen Gewerken, definiert Zuständigkeiten, standardisiert Abläufe und dient als Nachweis für eine ordnungsgemäße Betriebsführung.
Berechnung und Auslegung – LPH 3 (Entwurfsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Berechnungs- und Auslegungsnachweis |
| Zweck & Scope | Technische Dimensionierung als Entscheidungsgrundlage |
| Rechts-/Normbezug | HOAI Leistungsphase 3 |
| Wichtige Elemente | • Lastannahmen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Genehmigungs- und Entwurfsfreigabe |
Erläuterung
In der Entwurfsplanung werden die zuvor skizzierten Konzepte konkretisiert; Materialien, Dimensionen und technische Lösungen werden festgelegt, um Genehmigungen vorzubereiten. Zu den Grundleistungen gehören die Erstellung der Entwurfspläne und die Koordination der Fachplanungen sowie die Kostenberechnung. Variantenuntersuchungen mit Kosten- und Wirtschaftlichkeitsanalysen zählen zu den besonderen Leistungen.
Berechnung und Auslegung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausführungsreife Berechnung und Auslegungsnachweis |
| Zweck & Scope | Detaillierung für Montage und Ausführung |
| Rechts-/Normbezug | HOAI Leistungsphase 5 |
| Wichtige Elemente | • Dimensionen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Grundlage für Bauausführung und Qualitätssicherung |
Erläuterung
In der Ausführungsplanung werden die Planungsergebnisse so detailliert, dass ein fachgerechter Einbau und eine mängelfreie Ausführung möglich sind. Das schließt abgestimmte Werk- und Detailpläne ein; der Planer überprüft auch die Werkstatt- und Montagepläne der Unternehmer. Die Auslegungsnachweise sichern, dass die detaillierten Abmessungen und Sicherheitsreserven den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Berechnung und Auslegung – LPH 7 (Vergabeergebnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabeabgleich / Fortschreibung der Auslegung |
| Zweck & Scope | Abgleich der Planung mit den beauftragten Komponenten |
| Rechts-/Normbezug | HOAI Leistungsphase 7; DIN 18379 (VOB/C) |
| Wichtige Elemente | • Herstellerdaten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Vertrags- und Gewährleistungsmanagement |
Erläuterung
Während der Vergabephase werden Angebote eingeholt, geprüft und ausgewertet. Der Planer vergleicht die Angebote mit der Planung und dokumentiert das Ergebnis im Vergabevorschlag. Abweichungen von der geplanten Auslegung und Nachweise der Gleichwertigkeit sind festzuhalten, damit die bestellten Komponenten den genehmigten Anforderungen entsprechen.
Lebenszykluskostenberechnung (LCC)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | LCC-Berechnung |
| Zweck & Scope | Bewertung der Kosten über Planung, Errichtung, Betrieb und Ersatz |
| Rechts-/Normbezug | HOAI; VDI 2067; Vergaberecht (u. a. VgV) |
| Wichtige Elemente | • Investitionskosten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / Facility Manager |
| Praktische Nutzung | Investitionsentscheidungen, Budgetplanung, Variantenvergleich |
Erläuterung
Die Lebenszykluskostenberechnung umfasst alle Kosten eines Bauwerks von der Vorbereitung über den Betrieb bis zur Außerbetriebnahme. Sie berücksichtigt Investitions- und Planungskosten, Energie- und Betriebskosten, Reinigungs- und Wartungskosten sowie Entsorgung. Zur wirtschaftlichen Bewertung können statische Methoden (reine Addition der Kosten) oder dynamische Methoden mit Diskontierung eingesetzt werden; die VDI 2067 beschreibt die Annuitätenmethode zur Umrechnung des Kapitalwerts in gleichbleibende jährliche Zahlungen. Laut Umweltbundesamt erlaubt und erfordert das Vergaberecht zunehmend die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten, damit energieeffiziente und nachhaltige Lösungen nicht durch niedrigere Anschaffungspreise verdrängt werden.
Bestandsaufnahme, grafische Darstellung und Neuberechnung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bestands- und Revisionsunterlagen |
| Zweck & Scope | Dokumentation des Ist-Zustands und erforderlicher Anpassungen |
| Rechts-/Normbezug | HOAI; VOB/C; VDI 6026 |
| Wichtige Elemente | • Revisionspläne |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / ausführende Unternehmen |
| Praktische Nutzung | Betrieb, Umbauten, Prüfungen, Gewährleistungsnachweis |
Erläuterung
Revisionunterlagen umfassen alle Dokumente, die für den Betrieb und die Instandhaltung technischer Anlagen notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Installations- und Verteilerpläne, Wartungsanleitungen und Materiallisten. Die VOB/C und die HOAI verpflichten zur Bereitstellung dieser Unterlagen; fehlende Revisionsdokumente können als Mangel gelten und zur Zahlungsverweigerung führen. Eine kontinuierliche Fortschreibung bei Änderungen ist erforderlich, um eine revisionssichere Übergabe an den Betrieb zu gewährleisten.
Betriebsanweisung für Arbeitsmittel (KG 470)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebsanweisung |
| Zweck & Scope | Festlegung sicherer Betriebs- und Verhaltensregeln für nutzungsspezifische Arbeitsmittel |
| Relevante Regelwerke | BetrSichV; DGUV-Information 205-001 |
| Wichtige Elemente | • Gefährdungen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Unternehmer |
| Praktische Nutzung | Unterweisung, Arbeitsschutz, Behörden- und BG-Nachweis |
Erläuterung
Die Betriebsanweisung setzt die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung in konkrete Betriebsregeln um. Sie muss alle relevanten Gefährdungen bei der Nutzung des Arbeitsmittels, die erforderlichen Schutzmaßnahmen (inklusive persönlicher Schutzausrüstung) und das korrekte Verhalten bei Störungen oder Unfällen beschreiben. Nach §12 BetrSichV ist sie so aufzubereiten, dass sie für die Beschäftigten verständlich ist und bei der Arbeitsstelle ausgehängt oder anderweitig bereitgestellt wird. Die Mitarbeiterunterweisung erfolgt auf Grundlage dieser Anweisung. Sie dient zugleich als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften, dass der Arbeitgeber seine Arbeitsschutzpflichten erfüllt hat.
Betriebsbuch / Betriebsprotokoll
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebsbuch |
| Zweck & Scope | Laufende Dokumentation des Anlagenbetriebs |
| Relevante Regelwerke | VDI-MT 3810-1 |
| Wichtige Elemente | • Betriebszeiten |
| Verantwortlich | Betreiber / Facility Manager |
| Praktische Nutzung | Auditfähigkeit, Nachweis der Betreiberpflichten |
Erläuterung
Das Betriebsbuch ist ein zentrales Instrument des Facility Managements für die lückenlose Dokumentation des Anlagenbetriebs. Es enthält Aufzeichnungen über Betriebszeiten, Störfälle, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Prüfergebnisse. Alle durchgeführten Arbeiten, Messergebnisse und Fehlfunktionen werden darin mit Zeitstempel und Verantwortlichen vermerkt. Ein kontinuierlich geführtes Betriebsbuch ermöglicht, dass der Betreiber seine Instandhaltungspflichten erfüllt und dient bei behördlichen Prüfungen als Beleg für einen ordnungsgemäßen Betrieb. Insbesondere bei Revisionen oder Schadensfällen kann lückenlos nachvollzogen werden, welche Maßnahmen wann durchgeführt wurden. Moderne Anlagenbücher sind häufig digital geführt, um Auswertungen zu erleichtern und Zuständigkeiten transparent zu halten.
Betriebskostenberechnung (KG 470)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebskostenkalkulation |
| Zweck & Scope | Prognose der laufenden Kosten nutzungsspezifischer Anlagen |
| Relevante Regelwerke | HOAI |
| Wichtige Elemente | • Energieverbrauch |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Budgetierung, Kostencontrolling im Betrieb |
Erläuterung
Die Betriebskostenberechnung ermöglicht eine vorausschauende Bestimmung aller wiederkehrenden Aufwendungen der technischen Anlagen. Sie umfasst insbesondere prognostizierte Energie- und Wasserverbräuche, Wartungs- und Prüfkosten sowie Personalaufwand. Nach HOAI ist der Fachplaner in der Ausführungsplanung verpflichtet, eine detaillierte Betriebskostenberechnung und einen Wirtschaftlichkeitsnachweis zu erstellen. Dadurch können Budgets frühzeitig festgelegt und spätere Abweichungen kontrolliert werden. Die Kalkulation dient zudem als Referenz, um Einsparpotenziale und Effizienzmaßnahmen zu identifizieren und später die Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu optimieren.
Brandschutz-/Brandfallsteuermatrix (KG 470)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Brandfallsteuer-/Brandschutzmatrix |
| Zweck & Scope | Darstellung aller Steuer- und Wirkzusammenhänge im Brandfall |
| Relevante Regelwerke | HOAI; VDI 3819-3 |
| Wichtige Elemente | • Auslösebedingungen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / Brandschutz |
| Praktische Nutzung | Abnahme, Funktionsprüfungen, Feuerwehr- und Sachverständigenabstimmung |
Erläuterung
Die Brandfallsteuermatrix ist ein übergreifendes Dokument, das im Ereignisfall alle sicherheitsrelevanten Steuerbefehle festhält. Sie legt fest, welche Anlagen bei Auslösen eines Brandmelders oder Gasalarms wie reagieren müssen (z. B. Abschaltung von Lüftungsklappen, Aktivierung von Rauchabzugsanlagen, Steuerung von Aufzügen) und über welche Schnittstellen diese Signale weitergegeben werden. Die Matrix dokumentiert exakt diese Abhängigkeiten. Sie ist nach HOAI Teil der Ausführungsplanung (besondere Leistung) und wird insbesondere in komplexen oder Sonderbauten benötigt, um nachzuweisen, dass alle Systemfunktionen im Brandfall deterministisch und fehlerfrei zusammenwirken. Die Matrix bildet die Grundlage für Abnahme- und Funktionsprüfungen sowie für die Abstimmung mit Feuerwehr und Sachverständigen: Sie zeigt zu jeder Auslösebedingung die erwartete Systemreaktion.
Grafische Lösungsdarstellung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Grafische Ausführungsdarstellung |
| Zweck & Scope | Visualisierung der umsetzungsreifen technischen Lösung |
| Relevante Regelwerke | HOAI |
| Wichtige Elemente | • Systemaufbau |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Montagekoordination, Qualitätssicherung |
Erläuterung
In der Ausführungsplanung (HOAI LPH 5) werden die entworfenen Anlagen zeichnerisch komplettiert. Die grafische Darstellung umfasst u. a. Installations- und Strangschemazeichnungen, Verlegepläne (Rohr- und Kabeltrassen) sowie Anordnungspläne für Geräte und Komponenten. Sie zeigt den gesamten Systemaufbau inklusive Leitungsführung und den Positionen aller relevanten Betriebsmittel. Die Pläne enthalten alle erforderlichen Detailangaben, damit die Montageunternehmen ohne weitere Planungen installieren können. Eine sorgfältig erstellte Ausführungsplanung erleichtert die Koordination zwischen den Gewerken und dient der Qualitätssicherung: Sämtliche Kabelwege, Lüftungskanäle, Sensor- und Gerätestandorte werden eindeutig dokumentiert und können vom Facility Management später nachvollzogen werden.
Lösungsbeschreibung – LPH 7 (Vergabeergebnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technische Lösungsbeschreibung |
| Zweck & Scope | Textliche Beschreibung der beauftragten Systemlösung |
| Relevante Regelwerke | HOAI; DIN 18379; DIN 18381 |
| Wichtige Elemente | • Systemkonfiguration |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Vertrags-, Gewährleistungs- und Betriebsmanagement |
Erläuterung
Die Lösungsbeschreibung ist Teil der Vergabeunterlagen nach VOB (DIN 18379/18381) und dokumentiert die tatsächlich ausgeschriebene und beauftragte Anlagenlösung. Sie enthält eine vollständige Auflistung aller Komponenten mit Hersteller, Typ und Leistungsdaten sowie alle Schnittstellen und Abweichungen vom ursprünglichen Plan. Technische Klärungen und Sonderlösungen (z. B. von Bietern angebotene Varianten) werden hier festgehalten. Damit wird rechtlich sichergestellt, was genau Vertragsteile sind. Die Lösungsbeschreibung bildet bei Projektabschluss die Grundlage für Nachtragsforderungen und Gewährleistungsprüfungen. Für das Facility Management dient sie als Referenzdokumentation für den späteren Betrieb und die Instandhaltung, da so jederzeit nachvollzogen werden kann, welche Systemkonfiguration ursprünglich vereinbart wurde.
Datenerhebung, Analyse und Optimierung (Ergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Analyse- und Optimierungsbericht |
| Zweck & Scope | Bewertung und Verbesserung der Anlagenleistung |
| Relevante Regelwerke | HOAI |
| Wichtige Elemente | • Messdaten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Betriebsoptimierung, Effizienzsteigerung |
Erläuterung
Der Optimierungsbericht fasst die Auswertung der Betriebs- und Messdaten zusammen. Typische Inhalte sind Sensordaten, Alarmlogbücher, Energieverbrauch oder Regelabweichungen. Anhand dieser Datenerfassung werden Leistungsdefizite und Abweichungen vom Soll erkannt. Schwachstellen (z. B. zu lange Ansprechzeiten) werden dokumentiert und gezielt Optimierungsvorschläge unterbreitet – etwa Anpassungen von Steuerungsparametern oder geänderte Wartungsintervalle. Nach HOAI können solche Datenerfassungs- und Optimierungsprozesse als zusätzliche Leistungen vorgesehen sein. Ziel ist stets die kontinuierliche Verbesserung: Durch regelmäßige Analyse kann das FM proaktiv handeln und beispielsweise den Energieverbrauch senken oder die Anlagenverfügbarkeit erhöhen. Die Ergebnisse dienen damit als Grundlage für effizienzsteigernde Maßnahmen und Anpassungen an veränderte Nutzungsbedingungen.
Wartungsunterlagen für nutzungsspezifische Anlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Wartungsdokumentation |
| Zweck & Scope | Sicherstellung der dauerhaften Funktionsfähigkeit |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 13460 |
| Wichtige Elemente | • Wartungsintervalle |
| Verantwortlich | Betreiber / Wartungsfachbetrieb |
| Praktische Nutzung | Wiederkehrende Prüfungen, Betreiberpflichten |
Erläuterung
Wartungsunterlagen umfassen alle Dokumente, die für die planmäßige Instandhaltung erforderlich sind. Nach DIN EN 13460 muss der Hersteller oder Errichter dem Betreiber bei Übergabe eine vollständige Instandhaltungsdokumentation bereitstellen. Diese enthält Wartungs- und Prüfanweisungen, Intervalle sowie Prüflisten und oft auch Ersatzteillisten für die betreffenden Anlagen. Betreiber und beauftragte Wartungsfirmen leiten daraus ab, welche Inspektionen und Wartungen in welchen Abständen durchzuführen sind. Damit wird sichergestellt, dass die Anlagen dauerhaft funktionsfähig bleiben. Die lückenlose Wartungsdokumentation dient zudem als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern, dass die Betreiberpflichten (z. B. aus BetrSichV oder VDI-Richtlinien) erfüllt wurden.
Dokumentation der Anforderungen an das vereinfachte Verfahren
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Nachweis vereinfachtes Verfahren |
| Zweck & Scope | Begründung reduzierter Prüf-/Dokupflichten für Arbeitsmittel |
| Relevante Regelwerke | BetrSichV |
| Wichtige Elemente | • Einsatzbedingungen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Unternehmer |
| Praktische Nutzung | Rechtssichere Reduzierung des Prüfaufwands |
Erläuterung
Bei Arbeitsmitteln kann nach § 7 BetrSichV ein „vereinfachtes Verfahren“ angewandt werden, wenn bestimmte Sicherheitsvoraussetzungen erfüllt sind (z. B. bestimmungsgemäßer Gebrauch ohne zusätzliche Gefährdungen). Macht der Arbeitgeber von dieser Regelung Gebrauch, schreibt § 7 Abs. 9 BetrSichV vor, dass die Erfüllung der Voraussetzungen dokumentiert wird. Der Nachweis führt daher Einsatz- und Betriebsbedingungen sowie die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung auf und dokumentiert, dass keine besonderen Risiken vorliegen (z. B. ausschließliche Verwendung nach Herstellervorgaben). So wird rechtssicher belegt, warum der Prüf- und Dokumentationsaufwand reduziert werden darf. Diese Dokumentation schützt vor Interpretationsspielräumen bei Audits und Prüfungen, da alle Voraussetzungen transparent und nachvollziehbar festgehalten sind.
Dokumentation Dämm- und Brandschutzarbeiten (TGA)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausführungs- und Nachweisdokumentation |
| Zweck & Scope | Nachweis der fachgerechten Ausführung von Dämm- und Brandschutzmaßnahmen |
| Relevante Regelwerke | DIN 18421 (VOB/C ATV) |
| Wichtige Elemente | • Materialangaben |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen |
| Praktische Nutzung | Abnahme, Betriebssicherheit, Haftungsnachweis |
Erläuterung
Diese Dokumentation hält die Ausführungs- und Abnahmedaten aller Dämm- und Brandschutzarbeiten an haustechnischen Anlagen fest. Sie umfasst Angaben zu den verwendeten Dämmstoffen und Brandschutzmaterialien (inkl. Hersteller und Materialnummern), deren Feuerwiderstandsklassen sowie zugehörige Prüfzeugnisse. Jede Brandabschottung wird mit einem dauerhaft angebrachten Schild dokumentiert, das Monat/Jahr der Montage, den Errichter, die Typbezeichnung des Abschottungssystems, das Prüfzeugnis sowie die Feuerwiderstandsklasse enthält. Diese Ausführungsschilder und begleitenden Unterlagen sind Bestandteil der Abnahme und dienen dem Betreiber (oder Sachverständigen) als Beleg, dass alle Brandschutzvorschriften eingehalten wurden. Im Schadensfall oder bei Versicherungsprüfungen liefern sie den erforderlichen Haftungsnachweis.
Bautagebuch / Dokumentation des Bauablaufs
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bautagebuch |
| Zweck & Scope | Chronologische Dokumentation des Bau- und Montageprozesses technischer Anlagen |
| Relevante Regelwerke | HOAI, insbesondere Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) |
| Wichtige Elemente | • Baufortschritt und Zeitplan |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Bauleitung |
| Praktische Nutzung | Nachweisführung bei Nachträgen, Gewährleistungsansprüchen, Haftungsfragen und Umbauten |
Erläuterung
Das Bautagebuch ist ein zentrales Beweismittel zur lückenlosen Nachvollziehbarkeit der Ausführung. Die HOAI ordnet das Führen eines Bautagebuchs der Objektüberwachung zu, wodurch es zur Grundleistung des Architekten bzw. Fachplaners gehört. Das Bautagebuch dokumentiert den täglichen Bauablauf, erfasst beteiligte Firmen, ausgeführte Arbeiten, Änderungen, Unterbrechungen und besondere Vorkommnisse. Gerichte haben entschieden, dass ein korrekt geführtes Bautagebuch für Ansprüche aus Mängeln, Nachträgen oder Haftungsfällen unverzichtbar ist; bei mangelnder Dokumentation kann der Auftraggeber das Honorar kürzen. Für das Facility Management bildet das Bautagebuch die Grundlage, um spätere Umbauten, Erweiterungen oder Mängelbeseitigungen nachvollziehen zu können.
Dokumentation des Vergabeverfahrens
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabedokumentation |
| Zweck & Scope | Nachweis eines ordnungsgemäßen, rechtskonformen Vergabeverfahrens für Planungs- und Bauleistungen |
| Relevante Regelwerke | Vergabeverordnung (VgV), Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A 2019), Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), HOAI |
| Wichtige Elemente | • Wahl der Verfahrensart und Dokumentation der Ausschreibungsschritte |
| Verantwortlich | Öffentlicher Auftraggeber oder bevollmächtigter Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Sicherung der Rechtssicherheit, Vorbereitung auf Nachprüfungsverfahren, Erhöhung der Auditfähigkeit |
Erläuterung
Das Vergabeverfahren unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Anforderungen. Die VgV verlangt, dass der öffentliche Auftraggeber den gesamten Prozess – von der Vorbereitung über den Versand der Unterlagen und die Kommunikation mit Bietern bis zur Zuschlagsentscheidung – in Textform dokumentiert. Eine bloße Zusammenfassung (Vergabevermerk) reicht nicht aus; vielmehr sind alle Entscheidungen, Begründungen, Bewertungskriterien und die Auswahl und Ablehnung von Bietern festzuhalten. Die Dokumentation muss mindestens drei Jahre nach Vertragsschluss aufbewahrt werden und dient als Beleg bei Prüfungen durch Rechnungs- oder Vergabekontrollbehörden. Das Facility Management benötigt diese Unterlagen, um später nachvollziehen zu können, ob die Nutzungsspezifischen Anlagen ordnungsgemäß ausgeschrieben und vergeben wurden.
Eignungsnachweis des Auftragnehmers
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Eignungsnachweis der Bieter |
| Zweck & Scope | Nachweis der fachlichen, personellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit |
| Relevante Regelwerke | VOB/A 2019, insbesondere § 6a und § 6b |
| Wichtige Elemente | • Referenzen über vergleichbare Projekte |
| Verantwortlich | Bieter/Auftragnehmer, überprüft vom Auftraggeber |
| Praktische Nutzung | Auswahl geeigneter Unternehmen, Minimierung von Leistungs- und Haftungsrisiken |
Erläuterung
Die Vergabeordnung für Bauleistungen verlangt, dass Bieter ihre Eignung nachweisen. Dazu gehören Angaben zum Gesamtumsatz und zu vergleichbaren Leistungen der letzten Jahre, Referenzen über erfolgreich abgeschlossene Projekte, die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten, Nachweise über die berufliche Qualifikation der Führungskräfte und Fachkräfte sowie Erklärungen zur Einhaltung von Steuervorschriften und zur Unbedenklichkeit bei Sozialabgaben. Der Auftraggeber darf Eignungsnachweise durch Präqualifikationsverzeichnisse oder Eigenerklärungen anerkennen, muss diese jedoch auf Plausibilität prüfen. Für das Facility Management ist die lückenlose Dokumentation dieser Eignungsnachweise notwendig, um sicherzustellen, dass nur qualifizierte Unternehmen mit der Umsetzung von KG-470-Anlagen betraut werden.
Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Gefährdungsbeurteilung |
| Zweck & Scope | Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen beim Einsatz von Arbeitsmitteln und daraus abgeleitete Schutzmaßnahmen |
| Relevante Regelwerke | Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere § 3 |
| Wichtige Elemente | • Identifikation von Gefährdungsarten (mechanische, elektrische, chemische, ergonomische) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber/Unternehmer |
| Praktische Nutzung | Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten, Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften |
Erläuterung
Die BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber, vor der Verwendung von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sie muss alle Gefährdungen erfassen, die sich aus dem Arbeitsmittel selbst, der Arbeitsumgebung und dem Arbeitsablauf ergeben, einschließlich möglicher Fehlbedienungen. Die Beurteilung ist vor der Auswahl und Beschaffung der Arbeitsmittel zu erstellen und muss durch fachkundige Personen erfolgen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren; es muss Art und Umfang der Gefährdungen, die abgeleiteten Schutzmaßnahmen, den Grad der sicheren Nutzung sowie die erforderlichen Prüfungen und deren Fristen enthalten. Bei Änderungen der Nutzung oder bei neuen Erkenntnissen ist die Gefährdungsbeurteilung anzupassen. Für das Facility Management stellt sie die Grundlage für den sicheren Betrieb nutzungsspezifischer Anlagen dar.
Festlegung der Anforderungen an befähigte Prüfpersonen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Anforderungsdefinition für Prüfpersonal |
| Zweck & Scope | Festlegung der fachlichen Qualifikation, Berufserfahrung und Prüfkompetenz der zur Prüfung befähigten Personen |
| Relevante Regelwerke | BetrSichV, insbesondere § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 6 |
| Wichtige Elemente | • Abgeschlossene technische Berufsausbildung und spezielle Fachkenntnisse |
| Verantwortlich | Arbeitgeber/Unternehmer |
| Praktische Nutzung | Sicherstellung fachkundiger und rechtskonformer Prüfungen |
Erläuterung
Nach der BetrSichV darf die Prüfung von Arbeitsmitteln nur durch zur Prüfung befähigte Personen erfolgen. Als befähigt gilt, wer eine einschlägige Berufsausbildung, ausreichend Erfahrung und eine aktuelle berufliche Tätigkeit auf dem jeweiligen Fachgebiet nachweisen kann. Die Person muss ihre Fachkunde durch regelmäßige Fortbildung aufrechterhalten und ihre Prüfungen unabhängig, d. h. frei von Weisungen, durchführen. Durch eine klare Anforderungsdefinition stellt der Arbeitgeber sicher, dass Prüfungen sachgerecht und rechtssicher durchgeführt werden.
Festlegung von Art, Umfang und Fristen der Prüfungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüfkonzept (Art, Umfang und Fristen) |
| Zweck & Scope | Strukturierte Planung gesetzlich vorgeschriebener und herstellerseitig empfohlener Prüfungen für Arbeitsmittel und Anlagen |
| Relevante Regelwerke | BetrSichV, insbesondere § 3 Abs. 6 und die jeweiligen Anhänge (Prüffristen), ggf. weitere spezifische Regeln (TRBS, DIN-Normen) |
| Wichtige Elemente | • Definition der Prüfarten (z. B. Erstprüfung, wiederkehrende Prüfungen, anlassbezogene Prüfungen) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber/Unternehmer |
| Praktische Nutzung | Erstellung eines jährlichen Prüfplans, Auditfähigkeit, Gewährleistung der Anlagenverfügbarkeit |
Erläuterung
Die BetrSichV verlangt, dass Arbeitgeber die Art, den Umfang und die Fristen der notwendigen Prüfungen selbst ermitteln. Dies geschieht auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Höchstfristen. Der Prüfplan muss sicherstellen, dass Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung gefahrlos genutzt werden können. Für nutzungsspezifische Anlagen der KG 470 sind oft zusätzliche technische Regeln (z. B. Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS) zu berücksichtigen. Ein sauber dokumentiertes Prüfkonzept erleichtert die Auditierung durch Behörden und ist für das Facility Management ein Werkzeug zur Planung von Instandhaltungsmaßnahmen und zur Vermeidung von Ausfällen.
Qualifikationsnachweise zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Qualifikationsnachweis zur Gefährdungsbeurteilung |
| Zweck & Scope | Nachweis der fachlichen Eignung von Personen, die Gefährdungsbeurteilungen erstellen oder anpassen |
| Relevante Regelwerke | BetrSichV, insbesondere § 10 und § 3 Abs. 2 |
| Wichtige Elemente | • Nachweise über absolvierte Ausbildungen, Fachstudien oder gleichwertige Qualifikationen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber/Bildungsträger |
| Praktische Nutzung | Behörden- und Auditnachweise, Sicherstellung qualifizierter Gefährdungsbeurteilungen |
Erläuterung
Die BetrSichV schreibt vor, dass Gefährdungsbeurteilungen von fachkundigen Personen durchgeführt oder maßgeblich begleitet werden müssen. Für die fachliche Eignung sind Qualifikationsnachweise erforderlich, beispielsweise abgeschlossene technische Studiengänge, Meister- oder Technikerabschlüsse oder entsprechende Schulungen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die beauftragten Personen ihre Fachkunde durch regelmäßige Weiterbildung aktualisieren. Im Facility Management dienen diese Nachweise als Dokumentationsgrundlage gegenüber Aufsichtsbehörden und als Beleg für die Kompetenz des internen oder externen Personals.
Mengenermittlung (Ergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Mengenermittlung |
| Zweck & Scope | Quantitative Erfassung aller Komponenten, Leitungen und Geräte der technischen Anlagen |
| Relevante Regelwerke | HOAI (Leistungsphasen 3 und 6) |
| Wichtige Elemente | • Auflistung der technischen Komponenten mit Längen, Flächen, Stückzahlen und Dimensionen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Kostenkontrolle, Erstellen von Leistungsverzeichnissen, Abrechnung mit ausführenden Unternehmen |
Erläuterung
Die Mengenermittlung ist eine wesentliche Grundlage für die Kostenermittlung und die Abrechnung. In der HOAI ist in Leistungsphase 3 neben der Entwurfsplanung auch die Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung vorgesehen; in Leistungsphase 6 werden die Mengen nach Einzelpositionen für die Vergabeunterlagen detailliert erfasst. Für nutzungsspezifische Anlagen der KG 470 sind genaue Massenermittlungen erforderlich, um Angebote vergleichen und Vergaben rechtskonform durchführen zu können. Das Facility Management nutzt diese Unterlagen später zur Kostenkontrolle und bei Umbauten.
Funktions- und Strangschema – LPH 3 (Entwurfsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Funktions- und Strangschema (Entwurfsplanung) |
| Zweck & Scope | Darstellung des grundlegenden Funktionsprinzips der Anlage, Überblick über Hauptkomponenten und Funktionsabläufe |
| Relevante Regelwerke | HOAI Leistungsphase 3; VDI 6026-1 (Dokumentationslisten); ggf. VOB/C und fachspezifische Normen |
| Wichtige Elemente | • Übersicht der Hauptkomponenten, Verbraucher und Steuergeräte |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA; Freigabe durch Bauherr und Facility Manager |
| Praktische Nutzung | Abstimmung mit beteiligten Gewerken und Behörden, Grundlage für Kostenschätzung und Genehmigungsplanung |
Erläuterung
In der Entwurfsplanung werden Funktions- und Strangschemata erstellt, um den geplanten Anlagenaufbau und die Funktionsabläufe anschaulich darzustellen. Sie zeigen die Hauptkomponenten, Verbraucher, Pumpen, Steuer- und Sicherheitseinrichtungen sowie die wesentlichen Strangverläufe. Schnittstellen zu anderen Gewerken – etwa zu Lüftungs-, Brandmelde- und Gebäudeleittechnik – werden gekennzeichnet. Das Strangschema dient der Abstimmung mit Genehmigungsbehörden und liefert die Grundlage für Kosten- und Terminplanung. Es entwickelt sich aus dem Grobschema der Vorplanung und wird im Laufe des Projekts weiter detailliert.
Funktions- und Strangschema – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Funktions- und Strangschema (Detailplanung) |
| Zweck & Scope | Vollständige, detaillierte Darstellung der Anlage zur Umsetzung, Montage, Inbetriebnahme und späteren Wartung |
| Relevante Regelwerke | HOAI Leistungsphase 5; VDI 6026-1; ergänzend DIN- und VDE-Normen (z. B. VDE 0100-600 für Prüfungen), VDI 6026-1 für Revisionsunterlagen |
| Wichtige Elemente | • Eindeutige Kennzeichnung aller Komponenten, Sensoren und Aktoren |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA erstellt; Installateur setzt um; Bauleitung und Facility Manager kontrollieren die Unterlagen |
| Praktische Nutzung | Verbindliche Grundlage für Installation, Abnahme, Prüfungen und Wartungen; Bestandteil der Bestands- und Revisionsunterlagen |
Erläuterung
Während der Ausführungsplanung werden die Funktions- und Strangschemata zu detaillierten Ausführungsschemata weiterentwickelt. Sie enthalten sämtliche technischen Details, einschließlich Leitungslängen, Kabelquerschnitten, Schutzarten und Betriebsdaten. Darüber hinaus sind die Steuerungs- und Signalflüsse vollständig dargestellt, damit die Installation korrekt erfolgen kann. Diese Dokumente dienen als verbindliche Grundlage für die Montage, die Inbetriebnahme, die Erst- und Wiederholungsprüfungen sowie die spätere Wartung. Sie werden in die Revisionsunterlagen aufgenommen und müssen für spätere Umbauten und Nachrüstungen jederzeit verfügbar sein.
Funktions- und Strangschema – LPH 7 (Vergabeergebnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Funktions- und Strangschema (As-Built, Auftragsdokumentation) |
| Zweck & Scope | Abgleich der geplanten Funktionen mit der beauftragten Leistung |
| Relevante Regelwerke | HOAI; DIN 18379 (VOB/C ATV); DIN 18381 (VOB/C ATV) |
| Wichtige Elemente | • Strangaufbau |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Vertragsklarheit, Betriebseinweisung, Fehlersuche |
Erläuterung
Das Funktions- und Strangschema ist eine schematische Darstellung des gesamten Versorgungs- oder Installationssystems. Es visualisiert Leitungsführungen, Medienflüsse, Hauptkomponenten (z. B. Pumpen, Ventile) und deren Verknüpfungen. Im Zuge von LPH 7 (Vergabe und Auftragserteilung) wird das Strangschema anhand der finalen Vertragsunterlagen erstellt, um sicherzustellen, dass die in der Planung vorgesehenen Funktionen im Leistungsverzeichnis korrekt umgesetzt werden. Damit dient dieses Dokument als verbindliche Arbeitsgrundlage für Betreiber und ausführende Firmen. Es gewährleistet, dass die technische Integrität der Planung gewahrt bleibt und bietet Technikern einen schnellen Überblick über das gesamte System. Im laufenden Betrieb unterstützt es Wartung und Fehlersuche, da man auf einen Blick erkennen kann, welche Leitungsstränge und Komponenten betroffen sind.
Prinzipschaltbild – LPH 2 (Vorplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Funktionsdiagramm / Prinzipschaltbild |
| Zweck & Scope | Darstellung des grundlegenden technischen Wirkprinzips |
| Relevante Regelwerke | HOAI; VDI 6026-1 |
| Wichtige Elemente | • Hauptkomponenten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Konzeptfreigabe, frühe Abstimmung mit Betreiber/Brandschutz |
Erläuterung
Das Prinzipschaltbild zeigt auf einer sehr frühen Planungsstufe (HOAI-LPH 2) die grundlegende Funktionsweise der Anlage. Im Gegensatz zum detaillierten Strangschema beschränkt es sich auf Hauptkomponenten (z. B. Behälter, Hauptleitungen oder Regelorgane), Systemgrenzen sowie auf das Steuer- und Regelprinzip. Es verdeutlicht, wie die wesentlichen Systemteile zusammenwirken und welches technische Prinzip angewendet wird, noch bevor alle Auslegungsdetails feststehen. Diese Übersicht schafft frühzeitig Verständnis für das Konzept: Auftraggeber und Betreiber können das geplante System beurteilen und notwendige Abstimmungen (z. B. mit dem Brandschutz) vornehmen. Dadurch werden spätere Planungsänderungen minimiert.
Schnittstellenmatrix
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schnittstellenmatrix |
| Zweck & Scope | Klare Abgrenzung von Verantwortlichkeiten zwischen Gewerken |
| Relevante Regelwerke | VDI 6039 |
| Wichtige Elemente | • Übergabepunkte |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Konfliktvermeidung, Haftungsklarheit, Betriebssicherheit |
Erläuterung
Die Schnittstellenmatrix listet sämtliche Übergabepunkte und Schnittstellen zwischen den beteiligten Gewerken auf. Sie dokumentiert, welches Gewerk für welche Leistung und welchen Anlagenteil verantwortlich ist. Nach der VDI 6039 ist diese klare Dokumentation entscheidend, um Missverständnisse, Überschneidungen oder Lücken in der Zuständigkeit zu vermeiden. In der Praxis hilft die Schnittstellenmatrix, Konflikte zwischen Gewerken zu vermeiden und die Betriebssicherheit zu erhöhen: Da jedes Übergabefeld und seine Anforderungen klar definiert sind, wissen alle Beteiligten genau, wer für welche Funktion zuständig ist. Dies schafft Haftungsklarheit und verbessert die Koordination im laufenden Betrieb.
Herstellerinformationen zur Instandhaltung (Arbeitsmittel)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Hersteller-Instandhaltungsinformationen |
| Zweck & Scope | Bereitstellung produktspezifischer Wartungs- und Sicherheitshinweise |
| Relevante Regelwerke | BetrSichV |
| Wichtige Elemente | • Wartungsintervalle |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praktische Nutzung | Grundlage der Instandhaltungsplanung und Gefährdungsbeurteilung |
Erläuterung
Für jedes eingesetzte Arbeitsmittel (Maschinen, Anlagen, Geräte) sind vom Hersteller spezifische Wartungs- und Sicherheitshinweise bereitzustellen. Nach § 2 der Betriebssicherheitsverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Angaben bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Die Herstellerinformationen enthalten produktbezogene Angaben wie empfohlene Wartungsintervalle, notwendige Ersatzteile und Hinweise auf mögliche Restgefahren (z. B. elektrische Spannung, bewegliche Teile oder Hochdruckbereiche). Diese Unterlagen sind verbindlich in die Betreiberorganisation zu integrieren: Ohne sie kann der Betreiber weder eine vollständige Gefährdungsbeurteilung durchführen noch Wartungsmaßnahmen fachgerecht planen. Sie bilden daher die Grundlage für ein sicheres und regelkonformes Instandhaltungsmanagement.
Informationssammlung für die Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Informationssammlung Gefährdungsbeurteilung |
| Zweck & Scope | Vollständige Erfassung aller risikorelevanten Informationen |
| Relevante Regelwerke | BetrSichV |
| Wichtige Elemente | • Herstellerangaben |
| Verantwortlich | Betreiber / Arbeitgeber |
| Praktische Nutzung | Qualitätssicherung der Gefährdungsbeurteilung |
Erläuterung
Die Informationssammlung für die Gefährdungsbeurteilung fasst alle relevanten Daten zusammen, die für die Risikoeinschätzung benötigt werden. Dazu zählen neben den Herstellerangaben insbesondere die konkreten Betriebsbedingungen (z. B. Umgebungseinflüsse, Belastungshäufigkeit, Betriebszeiten) sowie Erkenntnisse aus früheren Störungen oder Unfällen. Nur mit dieser vollständigen Dokumentation können Gefährdungen sachgerecht beurteilt werden. So wird gewährleistet, dass die Gefährdungsbeurteilung umfassend und prüffähig ist. Eine aktuelle Informationssammlung dient dem Arbeitgeber zudem als Nachweis gegenüber Behörden, dass alle Gefahrenquellen systematisch erfasst wurden.
Informationen zu Notfall- und Sofortmaßnahmen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Notfall- und Alarmplan |
| Zweck & Scope | Festlegung des Vorgehens bei Störungen oder Gefährdungen |
| Relevante Regelwerke | BetrSichV |
| Wichtige Elemente | • Abschaltmaßnahmen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Unternehmer |
| Praktische Nutzung | Handlungssicherheit im Ereignisfall |
Erläuterung
Im Notfall- und Alarmplan werden konkrete Abläufe für Störungs- oder Gefahrenfälle festgelegt. Dies umfasst etwa Sofortabschaltungen von Anlagen, interne und externe Alarmwege, Meldeketten sowie Erste-Hilfe- und Evakuierungsmaßnahmen. Nach der BetrSichV müssen solche Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und den Beschäftigten bekannt gemacht werden. In der Praxis wird der Notfallplan mit allen Beteiligten (z. B. Haustechnik, Sicherheitsbeauftragte, Feuerwehr) abgestimmt und regelmäßig geübt. Er wird bei Audits und behördlichen Kontrollen eingefordert. So stellt der Notfallplan im Ereignisfall sicher, dass schnell und koordiniert gehandelt wird, um Personenschäden zu vermeiden und Schäden an Anlagen gering zu halten.
Instandhaltungsbericht
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Wartungs-/Instandhaltungsbericht |
| Zweck & Scope | Nachweis durchgeführter Maßnahmen |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 13306 |
| Wichtige Elemente | • Befunde |
| Verantwortlich | Instandhaltungsfachkraft |
| Praktische Nutzung | Audit-, Versicherungs- und Haftungsnachweis |
Erläuterung
Der Instandhaltungsbericht dokumentiert alle durchgeführten Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten detailliert. Für jede Inspektion oder Wartung werden Datum, ausführende Personen und alle Prüfschritte sowie die dabei festgestellten Befunde protokolliert. Gefundene Mängel und durchgeführte Reparaturen werden ebenso dokumentiert wie verbleibende Restmängel, um Folgearbeiten planen zu können. Nach DIN EN 13306 gehören solche Berichte zu den obligatorischen Revisionsunterlagen. Sie erfüllen damit wichtige Nachweispflichten: Versicherungen, Auditoren oder Gerichte können so prüfen, dass alle vorgeschriebenen Kontrollen und Reparaturen durchgeführt wurden. Dadurch reduziert der Instandhaltungsbericht Haftungsrisiken und dient als wichtiger Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden.
Instandhaltungsplan
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Instandhaltungsplan |
| Zweck & Scope | Strukturierte Planung aller Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 13306; DIN EN 15331 |
| Wichtige Elemente | • Intervalle |
| Verantwortlich | Instandhaltungsfachkraft |
| Praktische Nutzung | Sicherstellung der Anlagenverfügbarkeit |
Erläuterung
Im Instandhaltungsplan sind alle planbaren Wartungs- und Prüfarbeiten mit ihren Intervallen, Tätigkeitsbeschreibungen und Zuständigkeiten festgehalten. Er entsteht aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung, den Herstellerangaben und den betrieblichen Vorgaben. Der Plan dient dem Instandhaltungsteam als Leitfaden: Er legt beispielsweise fest, dass bestimmte Komponenten monatlich kontrolliert, andere jährlich gewartet werden. Dabei werden auch personelle und materielle Ressourcen (z. B. erforderliche Fachkräfte oder Ersatzteile) in die Planung einbezogen. Der Instandhaltungsplan dient somit als zentrales Dokument, um die Anlagenverfügbarkeit sicherzustellen und langfristige Investitionen (z. B. Austausch größerer Baugruppen) in die Budgetplanung einzubeziehen. Er ist das Kerndokument eines systematischen Instandhaltungsmanagements und trägt dazu bei, ungeplante Ausfallzeiten zu minimieren.
Wartungs-/Instandhaltungsterminplan
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Wartungsplan / Kalender |
| Zweck & Scope | Zeitliche Organisation der Instandhaltung |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 13306 |
| Wichtige Elemente | • Termine |
| Verantwortlich | Instandhaltungsfachkraft |
| Praktische Nutzung | Fristenkontrolle, Betreiberpflichten |
Erläuterung
Der Wartungs- bzw. Instandhaltungsterminplan überträgt die Aufgaben des Instandhaltungsplans in die Zeitachse. Hier werden feste Termine und Prüffristen für jede Wartungsaktivität festgelegt und gegebenenfalls Eskalationsregeln für überfällige Aufgaben definiert. Häufig wird der Terminplan in einem CAFM-System oder anderen elektronischen Tools geführt, die automatische Erinnerungen verschicken. Durch diese Terminierung behält der Betreiber jederzeit die Kontrolle über anstehende Fristen und kann sicherstellen, dass Betreiberpflichten fristgerecht erfüllt werden. Plan, Terminierung und Berichte bilden zusammen ein geschlossenes Instandhaltungsmanagement, das Ausfälle und Haftungsrisiken minimiert.
Inventarliste (Assetliste)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Inventarliste |
| Zweck & Scope | Vollständige Erfassung aller Anlagenkomponenten |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 13306 |
| Wichtige Elemente | • Komponenten |
| Verantwortlich | Betreiber / Facility Manager |
| Praktische Nutzung | Ersatzteilmanagement, Lebenszyklusplanung |
Erläuterung
Die Inventarliste erfasst alle Anlagenkomponenten systematisch und detailliert. Jeder Eintrag enthält Angaben wie Komponententyp, Standort, Seriennummer, Baujahr und weitere technische Eigenschaften. Diese vollständige Bestandsaufnahme schafft Transparenz über die installierten Assets und erleichtert die technische Rückverfolgbarkeit. Nach DIN EN 13306 ist sie die Grundlage für ein effektives Asset-Management: Anhand der Inventarliste lassen sich Ersatzteilbedarf und Lebenszyklen planen. In der Praxis wird sie üblicherweise in einem CAFM- oder ERP-System geführt und bei Änderungen (z. B. Umbauten oder Gerätetausch) aktuell gehalten. Dadurch bleibt die Dokumentation stets aktuell und ermöglicht dem Facility Management, Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionen vorausschauend zu steuern.
Aufgabenklärung – Ergebnisdokument (KG 470)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Aufgabenklärungsprotokoll |
| Zweck & Scope | Präzisierung der funktionalen, technischen und rechtlichen Anforderungen |
| Relevante Regelwerke | HOAI |
| Wichtige Elemente | • Schutzziele |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Grundlage für Entwurf, Kosten und Genehmigung |
Kostenschätzung – Vorplanung (Ergebnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Kostenschätzung |
| Zweck & Scope | Frühe Abschätzung der Investitionskosten |
| Relevante Regelwerke | HOAI; DIN 276 |
| Wichtige Elemente | • Vergleichswerte |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Projektentscheidung; Festlegung des Budgetrahmens |
Erläuterung
Die Kostenschätzung ist die überschlägige Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Vorplanung. Sie dient als vorläufige Grundlage für Finanzierungsüberlegungen und liefert grobe Vergleichswerte, Mengenschätzungen und Erläuterungen zu Planungszusammenhängen. Werden Kostenschätzungen nach DIN 276 erstellt, müssen die Gesamtkosten mindestens bis zur ersten Ebene der Kostengliederung ermittelt werden.
Kostenberechnung – Entwurfsplanung (Ergebnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Kostenberechnung |
| Zweck & Scope | Präzisierte Ermittlung der Investitionskosten auf Grundlage der Entwurfsplanung |
| Relevante Regelwerke | HOAI; DIN 276 |
| Wichtige Elemente | • Mengenansätze |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Budgetfreigabe; Kostencontrolling |
Erläuterung
Die Kostenberechnung ermittelt die Kosten auf Grundlage der Entwurfsplanung. Sie beinhaltet durchgearbeitete Entwurfszeichnungen, Mengenberechnungen sowie Erläuterungen zu den für die Berechnung relevanten Faktoren. Nach DIN 276 müssen die Kosten bis zur zweiten Ebene der Kostengliederung ermittelt werden. Die Kostenberechnung ist die maßgebliche Grundlage für Budgetfreigaben und dient als Referenz für Nachtragsmanagement und Kostenkontrolle.
Kostenfeststellung – nach Ausführung (Ergebnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Kostenfeststellung |
| Zweck & Scope | Dokumentation der tatsächlich angefallenen Kosten |
| Relevante Regelwerke | DIN 276 |
| Wichtige Elemente | • Abrechnungsergebnisse |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Benchmarking; Lessons Learned im Facility Management |
Leistungs- und Funktionsmessungen (Ergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Mess- und Funktionsprotokoll |
| Zweck & Scope | Nachweis der Soll-/Ist-Leistung der technischen Ausstattung |
| Relevante Regelwerke | HOAI; technische Richtlinien (z. B. Betriebssicherheitsverordnung, VDE-Vorschriften) |
| Wichtige Elemente | • Messwerte |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Abnahme; Optimierung; Betriebssicherheit |
Erläuterung
Mess- und Funktionsprotokolle dokumentieren die Einhaltung der vereinbarten Leistungswerte und die Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen. Sie enthalten detaillierte Messwerte, den Prüfumfang, festgestellte Abweichungen und deren Bewertung. Diese Protokolle sind Voraussetzung für die Abnahme, dienen der Optimierung des Betriebs und sichern die technische Wirksamkeit über den Lebenszyklus.
Objektbegehungs-/Bestandsprotokoll (Technische Anlagen KG 470)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bestandsprotokoll |
| Zweck & Scope | Erfassung des Ist-Zustands als Planungs- und Betriebsgrundlage |
| Relevante Regelwerke | HOAI; DIN 276 |
| Wichtige Elemente | • Gebäudestruktur |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Planung; Genehmigung; Betrieb |
Erläuterung
Das Bestandsprotokoll hält den aktuellen Zustand der bestehenden Anlagen fest, einschließlich Gebäudestruktur, Nutzungsanforderungen und vorhandener technischer Systeme. Diese Dokumentation minimiert Planungsunsicherheiten, ermöglicht fundierte Genehmigungsverfahren und bildet die Basis für den sicheren Betrieb.
Anschlusspläne für gelieferte Geräte und Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Anschluss-/Schnittstellenplan |
| Zweck & Scope | Darstellung aller Medien- und Energieanschlüsse |
| Relevante Regelwerke | HOAI; technische Anschlussbedingungen (TAB); VDE-Normen |
| Wichtige Elemente | • Energie-/Medienanschlüsse |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Montage; Inbetriebnahme; Fehlersuche |
Erläuterung
Die Anschluss- und Schnittstellenpläne geben detailliert an, wie Geräte und Maschinen mit den Gebäudeinstallationen verbunden werden. Sie zeigen alle Energie-, Medien- und Datenanschlüsse sowie erforderliche Steuer- und Meldeschnittstellen. Diese Pläne sichern die korrekte Integration der Anlagen in den Gebäudebetrieb, erleichtern die Montage und Inbetriebnahme und unterstützen bei der Fehlersuche im laufenden Betrieb.
Planungskonzept – sonstige technische Ausstattung (KG 470)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Planungskonzept |
| Zweck & Scope | Festlegung des technischen Lösungsansatzes |
| Relevante Regelwerke | HOAI |
| Wichtige Elemente | • Systemkonzept |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Entwurfsfreigabe; Genehmigung |
Erläuterung
Das Planungskonzept legt den technischen Lösungsansatz für die sonstigen technischen Anlagen fest. Es beschreibt das Systemkonzept, analysiert Varianten, bewertet Risiken und bildet die Grundlage für die Entwurfsfreigabe und die Genehmigung. Ein konsistentes Planungskonzept gewährleistet eine kohärente technische Lösung und dient als Leitplanke für die Ausführung und den späteren Betrieb.
Preisliste / Kostenansätze (KG 470)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Preisliste |
| Zweck & Scope | Transparente Darstellung marktüblicher Preise |
| Relevante Regelwerke | HOAI; Vergaberecht |
| Wichtige Elemente | • Einheitspreise |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Kostensteuerung; Nachtragsbewertung |
Erläuterung
Preislisten enthalten marktübliche Einheitspreise, Optionen und Wartungskosten und unterstützen das Facility Management bei der Kostenkontrolle sowie bei Lebenszyklusbetrachtungen. Sie dienen als Grundlage für die Bewertung von Angeboten und Nachträgen und tragen zur transparenten Kostensteuerung bei.
Bauphysikalische und statische Nachweise (Dämm- und Brandschutzarbeiten)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bauphysikalischer / statischer Nachweis |
| Zweck & Scope | Sicherstellung von Tragfähigkeit, Wärme- und Brandschutz |
| Relevante Regelwerke | DIN 18421 (VOB/C ATV); bauaufsichtliche Vorschriften |
| Wichtige Elemente | • Materialkennwerte |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen |
| Praktische Nutzung | Abnahme; Betriebssicherheit; Nachweisführung |
Erläuterung
Nachweise für Dämm- und Brandschutzarbeiten werden gemäß DIN 18421 erbracht. Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für die Ausführung von Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen hinsichtlich Baustoffe, Ausführung und Abrechnung gelten. Die Nachweise dokumentieren Materialkennwerte, Feuerwiderstand, Befestigungen und zeigen, dass die Tragfähigkeit sowie der Wärme- und Brandschutz des Bauwerks gewährleistet sind. Sie sind erforderlich für die Abnahme, dienen der Betriebssicherheit und bieten rechtssichere Dokumentation für spätere Prüfungen.
Protokoll zur Mängelbeseitigung aus der Abnahme (KG 470)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Mängelbeseitigungsprotokoll |
| Zweck & Scope | Nachweis der vollständigen und fristgerechten Beseitigung von Abnahmemängeln |
| Relevante Regelwerke | HOAI; DIN 276 |
| Wichtige Elemente | • Mangelbeschreibung |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, Objektüberwacher |
| Praktische Nutzung | Gewährleistungsmanagement, Haftungsabsicherung |
Erläuterung
Nach Abschluss der Bauausführung muss der Objektüberwacher (LPH 8) ein Abnahmeprotokoll erstellen, in dem Mängel dokumentiert und die Termine für deren Beseitigung festgelegt werden. Die HOAI verpflichtet den Fachplaner zur systematischen Zusammenstellung der Dokumentation, zur Feststellung von Mängeln und zur Überwachung der Mängelbeseitigung. Das Mängelbeseitigungsprotokoll dokumentiert den Übergang vom mangelbehafteten in den vertragskonformen Zustand und ist für das Facility Management unerlässlich, um Gewährleistungsansprüche zu verfolgen und die Betriebsübernahme revisionssicher zu gestalten.
Protokoll über besondere Unterweisungen für Arbeitsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Unterweisungsprotokoll |
| Zweck & Scope | Nachweis der arbeitsmittelspezifischen Unterweisung |
| Relevante Regelwerke | Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
| Wichtige Elemente | • Unterweisungsthemen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Unternehmer |
| Praktische Nutzung | Arbeitsschutz- und Betreiberpflichtennachweis |
Erläuterung
Die BetrSichV schreibt vor, dass Arbeitnehmer vor erstmaliger Benutzung von Arbeitsmitteln über deren Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen sind und dass diese Unterweisung mindestens einmal jährlich zu wiederholen ist; der Arbeitgeber hat dabei Datum und Namen der Teilnehmenden zu dokumentieren. Bei nutzungsspezifischen Anlagen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (z. B. Strahlenschutz, Labore) sind besondere Unterweisungen unabdingbar; das Unterweisungsprotokoll dient als rechtssicherer Nachweis gegenüber Behörden und Unfallversicherern.
Prüfbericht für Röntgen- bzw. strahlenschutzrelevante Anlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüfbericht / Abnahmebericht |
| Zweck & Scope | Nachweis der Einhaltung strahlenschutzrechtlicher Anforderungen |
| Relevante Regelwerke | Strahlenschutzverordnung (StrlSchV); DIN 6812 |
| Wichtige Elemente | • Messwerte |
| Verantwortlich | Sachverständiger für Strahlenschutz; Strahlenschutzverantwortlicher |
| Praktische Nutzung | Genehmigung, Betrieb, Behördennachweis |
Erläuterung
Nach § 88 StrlSchV muss der Strahlenschutzverantwortliche sicherstellen, dass jede Röntgenanlage mindestens alle fünf Jahre von einem qualifizierten Sachverständigen geprüft wird; der Prüfbericht ist auf Verlangen der Behörde vorzulegen. Musterprüfberichte für medizinische Röntgeneinrichtungen enthalten detaillierte Messwerte und Informationen zur Abschirmung, zur Abgrenzung von Kontrollbereichen sowie zum Zustand von Schutzvorrichtungen wie Bleiglasfenstern, Filtern, Warnleuchten und Not-Aus-Schaltern. Außerdem dokumentieren sie Messbedingungen und Dosisleistungswerte. Der Prüfbericht ist betriebsentscheidend, da ohne ihn kein rechtmäßiger Betrieb zulässig ist. Das Dokument wird für Genehmigungsbehörden, interne Audits und Versicherungsträger benötigt und muss revisionssicher archiviert werden.
Raumbuch (gesamt)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Raumbuch |
| Zweck & Scope | Raumbezogene Erfassung von Nutzung, Ausstattung und Technik |
| Relevante Regelwerke | VDI 6070-1; VDI 3810-2; VDI 6023; DIN 276 |
| Wichtige Elemente | • Raumdaten |
| Verantwortlich | Objekt- und Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Betrieb, Umbauten, Auditierung |
Erläuterung
Das Raumbuch ist ein zentrales Instrument des Facility Management. Nach VDI 6070 Blatt 1 legt eine standardisierte Gliederungsstruktur fest, welche alphanumerischen Daten – Raumbezeichnungen, Nutzungsarten und technische Details – dokumentiert werden müssen; diese Daten lassen sich als Datenbank oder als Bestandteil eines BIM-Modells führen und dienen als Vorlage für gedruckte oder digitale Raumbuchblätter. Bei Trinkwasserinstallationen fordert VDI 6023 eine Raumbuchdokumentation, in der für jedes Zimmer Art und Anzahl der Zapfstellen, Volumenströme, Nutzungsfrequenzen, Verbindungsleitungen und betriebliche Randbedingungen erfasst werden. Neben den raumbezogenen Angaben zur technischen Ausrüstung sollten im Raumbuch auch Sicherheits- und Hygieneanforderungen, Wartungsintervalle sowie Schnittstellen zu anderen Gewerken vermerkt werden. Dies ermöglicht eine fundierte Planung, erleichtert Umbauten und dient als Nachweis für Audits und Zertifizierungen.
Raumbuch – technischer Teil (LPH 2 Vorplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technisches Raumbuch (Vorplanung) |
| Zweck & Scope | Frühe Definition technischer Anforderungen je Raum |
| Relevante Regelwerke | HOAI; DIN 1988-200; DIN 276 |
| Wichtige Elemente | • Medienbedarfe |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Grundlage für Entwurf und Genehmigung |
Erläuterung
In der Vorplanung (LPH 2) ermittelt der Fachplaner die Planungsrandbedingungen und erstellt einen technischen Teil des Raumbuchs. Er untersucht verschiedene Lösungsmöglichkeiten, führt Vordimensionierungen und Kostenschätzungen durch und klärt Randbedingungen und Schnittstellen. Die raumspezifischen Medienbedarfe, Anforderungen an Brand-, Strahlen- oder Schallschutz sowie besondere Hygieneanforderungen werden bereits in dieser Phase festgehalten. Diese Daten bilden die Grundlage für die weitere Entwurfs- und Genehmigungsplanung und sind entscheidend für Budgetierung und Terminplanung.
Raumbuch – technischer Teil (LPH 3 Entwurfsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technisches Raumbuch (Entwurf) |
| Zweck & Scope | Konkretisierung der technischen Raumlösungen |
| Relevante Regelwerke | HOAI |
| Wichtige Elemente | • Anlagenzuordnung |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Entwurfsfreigabe, Kosten- und Ausführungsplanung |
Erläuterung
Die Entwurfsplanung (LPH 3) überführt das Planungskonzept in einen vollständigen Entwurf und legt alle Systeme und Anlagenteile fest. Dabei werden Berechnungen und Bemessungen durchgeführt, Energie- und Betriebskosten abgeschätzt und sämtliche Schnittstellen und Lastangaben für die Tragwerksplanung abgestimmt. Obwohl in dieser Phase noch keine Schlitz- und Durchbruchspläne erstellt werden, werden die technischen Anforderungen je Raum verfeinert, Anlagen zugeordnet und deren Dimensionierung sowie Schnittstellen exakt beschrieben. Das technische Raumbuch wird fortgeschrieben und dient als Grundlage für Genehmigungs- und Ausführungsplanung. Diese iterative Fortschreibung stellt die Konsistenz zwischen Nutzung, Technik und Kosten sicher.
Auditunterlagen (z. B. Hygiene-, Betriebs- oder Systemaudits)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Auditbericht / Auditnachweise |
| Zweck & Scope | Bewertung der Regel- und Normkonformität |
| Relevante Regelwerke | VDI 6026-1; VDI 3810; ISO 9001 u. a. |
| Wichtige Elemente | • Prüfkriterien |
| Verantwortlich | Auditor / Betreiber |
| Praktische Nutzung | Qualitäts- und Compliance-Management |
Erläuterung
VDI 6026 hebt hervor, dass eine vollständige Dokumentation den Betreiber in die Lage versetzt, den ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gegenüber Behörden und Auditoren nachzuweisen. Die Richtlinie unterscheidet Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen und empfiehlt, diese von Beginn an so aufzubereiten, dass sie zu einer auditierbaren Betreiberdokumentation zusammengeführt werden. Für das Facility Management bedeutet dies, dass die Qualität und Aktualität der Dokumentation regelmäßig durch Audits oder Reviews überprüft werden sollten; Kennzahlen wie Vollständigkeitsgrad, Aktualisierungszeit und Abweichungen zwischen dokumentiertem und tatsächlichem Zustand helfen, die Dokumentationsperformance zu messen. Auditunterlagen dienen somit der Transparenz, der kontinuierlichen Verbesserung und der Einhaltung von Normen und gesetzlichen Auflagen.
Berechnung von Schadstoff- und Emissionseinträgen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Emissions-/Schadstoffberechnung |
| Zweck & Scope | Nachweis der Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit |
| Relevante Regelwerke | HOAI; Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG); TA Luft |
| Wichtige Elemente | • Emissionsquellen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Genehmigung, Umwelt- und Arbeitsschutz |
Erläuterung
HOAI sieht vor, dass in der Entwurfsplanung (LPH 3) detaillierte Schadstoff- und Emissionsberechnungen durchgeführt und der Nachweis von Schadstoffemissionen erbracht werden. Diese Berechnungen umfassen die Identifikation von Emissionsquellen, die Wahl geeigneter Berechnungsansätze und den Vergleich der Ergebnisse mit geltenden Grenzwerten aus dem BImSchG oder den Technischen Anleitungen (z. B. TA Luft). Bei nutzungsspezifischen Anlagen mit potenziellen Emissionen (Labore, Kühlanlagen, Abgasbehandlungsanlagen) sind solche Nachweise unverzichtbar, da sie sowohl die Grundlage für Genehmigungen als auch für den Arbeits- und Gesundheitsschutz bilden. Sie dienen ferner als Referenz für Umwelt- und Energieaudits sowie für Zertifizierungssysteme (z. B. DGNB, BNB).
Schlitz- und Durchbruchspläne (LPH 5 Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schlitz- und Durchbruchspläne |
| Zweck & Scope | Koordination baulicher Öffnungen für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) |
| Relevante Regelwerke | HOAI; DIN 18379 (Raumlufttechnische Anlagen); DIN 18381 (Gas-, Wasser-, Entwässerungsanlagen) |
| Wichtige Elemente | • Lage |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Baukoordination, Kollisionsvermeidung |
Erläuterung
Gemäß HOAI LPH 5 hat der Fachplaner auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung die Ausführungsplanung zu erstellen und die Anlagen zeichnerisch darzustellen. Dazu zählt insbesondere das Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen sowie das Abstimmen dieser Pläne mit dem Objektplaner und anderen Fachplanern. Die Pläne enthalten Lage, Abmessungen und Details der Öffnungen für Leitungen, Kabeltrassen, Lüftungskanäle oder Sicherheitsanlagen und berücksichtigen bautechnische Randbedingungen. Eine korrekte Schlitz- und Durchbruchsplanung verhindert Kollisionen der Gewerke, erleichtert die Montage und ist für Brandschutz und Statik essenziell. DIN 18379 und DIN 18381 regeln zusätzlich die Anforderungen an die Ausführung von raumlufttechnischen und sanitärtechnischen Anlagen und betonen, dass Öffnungen brandschutz- und schallschutzkonform geschlossen werden müssen. Die Ver- und Bearbeitung dieser Pläne ist als besondere Leistung in den Planerverträgen zu vereinbaren und ist revisionssicher zu dokumentieren.
Schlitz- und Durchbruchspläne (LPH 7 Vergabeergebnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabeabgestimmte Durchbruchspläne |
| Zweck & Scope | Abgleich zwischen Planung und beauftragter Leistung |
| Relevante Regelwerke | HOAI; DIN 18379; DIN 18381 |
| Wichtige Elemente | • abgestimmte Ausführung |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Ausführung, Abnahme, Betrieb |
Erläuterung
Nach Fertigstellung der Vergabe (LPH 7) müssen die Schlitz- und Durchbruchspläne an das Vergabeergebnis angepasst werden. Die HOAI sieht vor, dass der Fachplaner die Ausführungsplanung auf Basis der Ausschreibungsergebnisse fortschreibt und Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Planung prüft. Ein Fachbeitrag der GHV-Gütestelle weist darauf hin, dass der Fachplaner in LPH 5 Durchbruchspläne erstellt und diese mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern abstimmt; der Objektplaner muss seine Ausführungspläne mit allen für die Ausführung erforderlichen Angaben versehen und alle Öffnungen, einschließlich Tür- und Fensteröffnungen, koordinieren. Die vergabeabgestimmten Durchbruchspläne dokumentieren die vereinbarte Ausführung, berücksichtigen Brandschutzanforderungen und dienen als Grundlage für die bauausführenden Unternehmen. Sie sind später Teil der Revisionsunterlagen und für Gewährleistung und Betrieb relevant.
Schnittstellenkatalog
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schnittstellenkatalog |
| Zweck & Scope | Systematische Erfassung und Abgrenzung aller gewerkeübergreifenden Schnittstellen |
| Relevante Regelwerke | VDI 6039 |
| Wichtige Elemente | • Übergabepunkte |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Konfliktvermeidung, Haftungsklarheit, Betriebssicherheit |
Erläuterung
Der Schnittstellenkatalog definiert detailliert alle Übergabepunkte und Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Fachgewerken. Nach VDI 6039 ist er eine weitergehende Fortschreibung der einfachen Gewerke-Beziehungsmatrix und legt präzise fest, welche Leistungen von welchem Planer erbracht werden. Damit werden die Schnittstellen nicht nur genannt, sondern konkret beschrieben und abgegrenzt. Dies schafft Klarheit über Zuständigkeiten und verhindert Leistungslücken oder Doppelarbeiten.
Ein gut gepflegter Schnittstellenkatalog ist Teil eines effektiven Schnittstellenmanagements. Denn ohne ausreichendes Schnittstellenmanagement kann die Abstimmung der Vielzahl an Themen und Fachgewerken nicht gelingen. Mit dem Katalog lässt sich die Koordination steuern und Risiken minimieren: Konflikte bei Bau und Inbetriebnahme werden vermieden, und im laufenden Betrieb sind Verantwortlichkeiten eindeutig geklärt. So leistet der Schnittstellenkatalog einen wesentlichen Beitrag zur Betriebssicherheit und reduziert Haftungsrisiken.
Schutzkonzept für Arbeitsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schutzkonzept |
| Zweck & Scope | Festlegung technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen |
| Relevante Regelwerke | TRBS 1111; TRBS 1115 |
| Wichtige Elemente | • Gefährdungsarten |
| Verantwortlich | Arbeitgeber |
| Praktische Nutzung | Prävention, Unterweisung, Auditnachweis |
Erläuterung
Das Schutzkonzept konkretisiert die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Schutzmaßnahmen auf technischer, organisatorischer und persönlicher Ebene. Es ist im Rahmen der BetrSichV verbindlich für alle eingesetzten Arbeitsmittel vorgeschrieben. Ein Schutzkonzept beschreibt zum Beispiel, welche technischen Sicherungseinrichtungen (Maschinenschutz, Schutztrenntransformatoren etc.), organisatorische Vorgaben (Arbeitsabläufe, Zutrittsbeschränkungen) und persönliche Schutzausrüstung eingesetzt werden müssen. Ziel ist es, die Beschäftigten vor allen identifizierten Gefährdungen zu schützen, wobei die Rangfolge technischer vor organisatorischen vor personenbezogenen Maßnahmen (T-O-P-Prinzip) zu beachten ist.
Das Schutzkonzept bildet die operative Grundlage für einen sicheren Betrieb der Anlagen. Es legt Verantwortliche fest und enthält Kontrollen zur Wirksamkeit der Maßnahmen. Im Rahmen von Unterweisungen dient es als Referenz für Inhalte und Prüfungen. Bei Audits und Begehungen wird das Schutzkonzept als Nachweis dafür genutzt, dass der Arbeitgeber alle relevanten Schutzmaßnahmen systematisch geplant und dokumentiert hat. Damit wird der Präventionsgedanke gestärkt und die Verpflichtung des Betreibers zur umfassenden Gefahrenabwehr sichtbar.
Herstellerunterlagen zur Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Herstellerinformationen |
| Zweck & Scope | Bereitstellung produktspezifischer Gefährdungs- und Nutzungshinweise |
| Relevante Regelwerke | BetrSichV |
| Wichtige Elemente | • bestimmungsgemäße Verwendung |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praktische Nutzung | Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen |
Erläuterung
Herstellerunterlagen (z. B. Betriebsanleitungen, Sicherheitsdatenblätter) müssen bei der Gefährdungsbeurteilung zwingend einbezogen werden. Die BetrSichV fordert, dass alle beim Betrieb auftretenden Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben beurteilt werden. Die Herstellerdokumente liefern dabei wichtige Informationen über die bestimmungsgemäße Verwendung des Arbeitsmittels, mögliche Restgefahren und Hinweise zu Wartung sowie Prüfungen.
Nach TRBS 1111 können die vom Hersteller bereitgestellten Informationen grundsätzlich übernommen werden, sofern sie auf die konkreten Arbeitsbedingungen passen. In der Praxis wird daher die Bedienungs- oder Betriebsanleitung eines Geräts genutzt, um gezielt Risiken zu identifizieren und erforderliche Schutzmaßnahmen abzuleiten. Fehlen Herstellerhinweise für ein Risiko, muss der Arbeitgeber eigene Fachkenntnisse oder Expertisen hinzuziehen. Durch die sorgfältige Integration der Herstellerangaben in die Gefährdungsbeurteilung wird sichergestellt, dass produktspezifische Gefahren korrekt bewertet und bei Unterweisungen berücksichtigt werden.
Unfall- und Schadensbericht
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Unfall-/Schadensbericht |
| Zweck & Scope | Dokumentation von Ereignissen mit Personen- oder Sachschäden |
| Relevante Regelwerke | BetrSichV; TRBS 3151 (TRGS 751) |
| Wichtige Elemente | • Ereignisbeschreibung |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Unternehmer |
| Praktische Nutzung | Prävention, Versicherungs- und Behördennachweis |
Erläuterung
Jeder Arbeitsunfall oder Schadenfall, bei dem Personen verletzt werden oder Anlagen erheblich beschädigt sind, wird in einem Unfall- und Schadensbericht dokumentiert. Dieses Protokoll enthält eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls, eine Analyse der direkten und grundlegenden Ursachen sowie getroffene Sofort- und Korrekturmaßnahmen. Die BetrSichV schreibt vor, dass schwere Arbeitsunfälle und Störfälle angemessen aufgezeichnet und gemeldet werden (z. B. § 19 BetrSichV). Der Bericht dient zum einen als Nachweis gegenüber Unfallversicherung und Behörden, zum anderen liefert er wertvolle Erkenntnisse für künftige Präventionsmaßnahmen.
Durch die systematische Aufarbeitung des Ereignisses können Verantwortliche aus Fehlern lernen: Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Verbesserung von Arbeitsprozessen und Sicherheitsmaßnahmen ein. So trägt der Unfallbericht wesentlich zur kontinuierlichen Verbesserung des Sicherheitsmanagements bei. Er ist ein zentrales Instrument, um ähnliche Unfälle zu vermeiden und die Arbeitssicherheit langfristig zu erhöhen.
Vermerk zur regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Überprüfungsvermerk |
| Zweck & Scope | Nachweis der turnusmäßigen bzw. anlassbezogenen Aktualisierung |
| Relevante Regelwerke | BetrSichV |
| Wichtige Elemente | • Anlass/Turnus |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Unternehmer |
| Praktische Nutzung | Revisionssicherheit, Behörden- und BG-Nachweis |
Erläuterung
Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig – d. h. turnusmäßig oder bei konkretem Anlass – überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Ein Vermerk dokumentiert, dass diese Überprüfung erfolgt ist: Er enthält Datum, Anlass oder Frist sowie eine Bewertung, ob die Schutzmaßnahmen wirksam sind. Nach BetrSichV liegt die Festlegung konkreter Fristen in der Verantwortung des Arbeitgebers, wobei dringende Anlässe wie neue Unfallmeldungen, Störungen oder Änderungen der Technik eine sofortige Neubewertung erforderlich machen.
Mit dem Überprüfungsvermerk wird revisionssicher nachgewiesen, dass die Gefährdungsbeurteilung fortgeschrieben wurde. Für Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften oder Auditoren ist dies ein wichtiger Beleg dafür, dass der Betreiber seine Sorgfaltspflicht erfüllt. Der Nachweis der regelmäßigen Aktualisierung minimiert Haftungsrisiken und belegt, dass Gefährdungsänderungen frühzeitig erkannt und Maßnahmen entsprechend angepasst wurden.
Stromlauf- und Funktionspläne (LPH 5 – Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Stromlauf-/Funktionspläne |
| Zweck & Scope | Darstellung elektrischer und funktionaler Zusammenhänge |
| Relevante Regelwerke | HOAI |
| Wichtige Elemente | • Energieversorgung |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Montage, Inbetriebnahme, Fehlersuche |
Erläuterung
Stromlauf- und Funktionspläne sind wesentliche Bestandteile der Ausführungsplanung nach HOAI (Leistungsphase 5) für technische Anlagen. Sie zeigen zeichnerisch alle relevanten Energieflüsse, Steuer- und Regelkreise sowie Schutzfunktionen der elektrischen Anlagen. Dem VOB/B § 3 folgend müssen Ausführungspläne „brauchbar, zuverlässig, deutlich und eindeutig“ sein. Das heißt, die Pläne müssen alle notwendigen Detailangaben enthalten – von der Hauptstromversorgung über Unterverteilungen bis hin zu Steuerungen und Schutzschaltungen.
Im Bauprozess dienen diese Pläne der Montage der Anlagenteile sowie der fachgerechten Inbetriebnahme. Später im Betrieb sind sie unverzichtbare Referenzen für Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen und zur schnellen Fehlersuche. Ohne Stromlaufpläne wäre die Fehlersuche an komplexen Anlagen äußerst zeitaufwendig: Die Dokumente ermöglichen es Technikern, Störquellen anhand der Dokumentation systematisch nachzuvollziehen.
Ausschreibungsunterlagen mit leistungsbereichsspezifischen LV
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausschreibungsunterlagen |
| Zweck & Scope | Vergaberechtskonforme Beschreibung der zu erbringenden Leistungen |
| Relevante Regelwerke | VOB/A 2019; HOAI |
| Wichtige Elemente | • Leistungsverzeichnisse |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Angebotsvergleich, Vertragsgrundlage |
Erläuterung
Die Ausschreibungsunterlagen (Verdingungsunterlagen) umfassen alle Dokumente, die als verbindliche Grundlage für die Vergabe dienen. Dazu gehören das LV mit detaillierten Mengen und Leistungen, ergänzende technische Beschreibungen, Vertragsbedingungen sowie relevante Pläne. Durch formgerechte Zusammenstellung nach VOB/A 2019 müssen sie Transparenz und Rechtssicherheit gewährleisten. Nur so können Bieter einheitliche Angebotsgrundlagen erhalten und vergleichbare Angebote abgeben.
Unklare oder unvollständige Ausschreibungsunterlagen führen erfahrungsgemäß zu Nachträgen, Verzögerungen oder Rechtsstreitigkeiten. Daher sind präzise Leistungsbeschreibungen sowie eindeutige Hinweise auf Schnittstellen und erforderliche Ausführungsstandards besonders wichtig. Der Fachplaner TGA stellt sicher, dass für die nutzungsspezifischen Anlagenteile alle erforderlichen Positionen im Leistungsverzeichnis auftauchen und dass die Ausführungsstandards (z. B. Normen, Herstellerdetails) klar beschrieben sind. Auf diese Weise ermöglichen die Unterlagen einen fairen Angebotsvergleich und dienen später als feste Vertragsgrundlage.
Vergabevorschlag
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabevorschlag |
| Zweck & Scope | Fachliche und wirtschaftliche Begründung der Zuschlagsentscheidung |
| Relevante Regelwerke | HOAI |
| Wichtige Elemente | • Angebotsbewertung |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Nachweis ordnungsgemäßer Vergabe, Entscheidungsdokumentation |
Erläuterung
Der Vergabevorschlag fasst die wesentlichen Ergebnisse der Vergabeentscheidung zusammen und dient als Dokumentation für die Zuschlagsentscheidung. Er enthält in der Regel Angaben zum Vergabeverfahren, die Anzahl und Bewertung der eingegangenen Angebote sowie die Empfehlung des Fachplaners. Insbesondere wird festgehalten, warum ein bestimmter Bieter den Zuschlag erhält (z. B. bestes Preis-Leistungs-Verhältnis oder besondere technische Eignung).
Bei öffentlich-rechtlichen Vergaben ist ein schriftlicher Vergabevorschlag oft Voraussetzung, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Er belegt, dass die Entscheidung fachlich fundiert und nachvollziehbar getroffen wurde. So lässt sich im Falle einer Prüfung durch Vergabekammern oder andere Stellen nachweisen, dass die Entscheidung ordnungsgemäß ablief und alle Kriterien (technische, wirtschaftliche, formale) angewendet wurden. Ein sorgfältig begründeter Vergabevorschlag minimiert das Risiko von Nachprüfungen und Nachträgen.
Verpflichtung der Lieferanten zur Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Lieferantenverpflichtung Arbeitsschutz |
| Zweck & Scope | Sicherstellung der Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutzvorgaben bei Lieferung, Montage und Bereitstellung von Arbeitsmitteln |
| Relevante Regelwerke | DGUV Vorschrift 1 |
| Wichtige Elemente | • Einhaltung der DGUV-Regeln |
| Verantwortlich | Auftraggeber (Besteller) |
| Praktische Nutzung | Haftungsminimierung, sichere Fremdfirmenkoordination, Auditnachweis |
Erläuterung
Die Lieferantenverpflichtung verankert den Arbeitsschutz bereits in der Beschaffungsphase. Gemäß DGUV Vorschrift 1 § 5 muss der Auftraggeber Fremdfirmen bei der Vergabe schriftlich dazu verpflichten, alle maßgeblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorgaben einzuhalten. Damit wird sichergestellt, dass Lieferanten und Dienstleister die Arbeitsschutzregeln beachten und aktiv bei der Gefährdungsbeurteilung mitwirken. Sie müssen sich den Unterweisungspflichten des Betreibers unterwerfen und benennen, wer bei gefährlichen Arbeiten die Aufsicht führt. Insbesondere bei komplexen, nutzungsspezifischen Anlagen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und mehreren beteiligten Firmen ist diese frühzeitige Festlegung essenziell. Die schriftliche Lieferantenverpflichtung ist Teil der Fremdfirmenkoordination und liefert einen zentralen Nachweis für Sicherheits- und Haftungsfragen. Durch die Einbindung von Arbeitsschutzanforderungen in die Vertragsunterlagen werden Haftungsrisiken minimiert und eine sichere Zusammenarbeit gewährleistet.
Instandhaltungsdokumentation gemäß VDMA 24186
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Instandhaltungsdokumentation |
| Zweck & Scope | Lückenlose Dokumentation aller Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsmaßnahmen |
| Relevante Regelwerke | VDMA 24186-0 |
| Wichtige Elemente | • Anlagenbeschreibung |
| Verantwortlich | Instandhaltungsingenieur / Wartungsfachkraft |
| Praktische Nutzung | Audit- und Versicherungsnachweise, Betriebssicherheit |
Erläuterung
Die VDMA 24186 definiert ein standardisiertes Leistungsprogramm für die Wartung technischer Anlagen in Gebäuden. Ein zentrales Prinzip ist dabei die umfassende Nachweisführung über alle Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen. Nach jeder Wartung ist ein lückenloses Protokoll anzulegen, das die ausgeführten Tätigkeiten, festgestellten Mängel und ergriffenen Maßnahmen dokumentiert. Diese systematische Dokumentation schafft Transparenz über den Zustand der Anlage und stellt sicher, dass alle historischen Daten für künftige Prüfungen und strategische Planungen verfügbar sind. Durch die Umsetzung der VDMA-Vorgaben können Betreiber die Zuverlässigkeit und Sicherheit ihrer Anlagen belegen und gegenüber Versicherungen und Auditoren nachweisen. Somit bildet die Instandhaltungsdokumentation gemäß VDMA die Grundlage für eine vorausschauende Instandhaltungsstrategie und unterstützt die kontinuierliche Qualitätssicherung.
Instandhaltungsplanung und -organisation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Instandhaltungs- und Organisationskonzept |
| Zweck & Scope | Strukturierte Planung aller Instandhaltungsprozesse |
| Relevante Regelwerke | HOAI |
| Wichtige Elemente | • Wartungsintervalle |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Sicherstellung der Verfügbarkeit, Prävention von Ausfällen |
Erläuterung
Eine klar definierte Organisation der Instandhaltung ist für KG-470-Anlagen essentiell. Der Fachplaner erstellt ein Instandhaltungskonzept, in dem alle Prozesse strukturiert werden – von den regelmäßigen Wartungsintervallen und Ersatzteilstrategien bis hin zu Eskalationsstufen bei Störungen. Ein einheitliches Leistungsprogramm nach VDMA schafft Transparenz: Auftraggeber und -nehmer arbeiten auf einer gemeinsamen Grundlage und definieren Service Level, Abnahmekriterien und Verantwortlichkeiten. Dadurch können Maßnahmen und Kontrollen deutlich abgestimmt werden. Eine solche Planung unterstützt die Betreiber dabei, ihre gesetzlichen Pflichten (z. B. nach der Betriebssicherheitsverordnung) zu erfüllen und ungeplante Stillstände zu minimieren. Insgesamt sichert eine durchdachte Instandhaltungsorganisation die Verfügbarkeit und Betriebssicherheit der Anlagen.
Wirtschaftlichkeitsnachweis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Wirtschaftlichkeitsnachweis |
| Zweck & Scope | Bewertung von Investitions-, Betriebs- und Instandhaltungskosten über den Lebenszyklus |
| Relevante Regelwerke | HOAI |
| Wichtige Elemente | • Investitionskosten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Budgetplanung, Investitions- und Ersatzentscheidungen |
Erläuterung
Der Wirtschaftlichkeitsnachweis erfasst alle relevanten Kosten (Investitionen, Energie- und Betriebskosten, Instandhaltung) über einen definierten Nutzungszeitraum. In der Fachplanung können nach HOAI beispielsweise detaillierte Wirtschaftlichkeitsvergleiche und Lebenszykluskostenberechnungen als Besondere Leistung erstellt werden. Durch Gegenüberstellung verschiedener Varianten (z. B. unterschiedliche Anlagentechniken oder Komponententypen) wird transparent, welche Lösung unter Berücksichtigung von Anschaffung und Betrieb langfristig am wirtschaftlichsten ist. Die ermittelten Kennzahlen dienen dann als belastbare Entscheidungsgrundlage: Betreiber können etwa beurteilen, ob höhere Investitionskosten durch Einsparungen im Betrieb gerechtfertigt sind. Dadurch unterstützt der Wirtschaftlichkeitsnachweis eine fundierte Budgetplanung und bildet die Referenz für eine langfristige Kostensteuerung im Facility Management.
Grafische Darstellung – LPH 3 (Entwurfsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | System- und Prinzipschemata |
| Zweck & Scope | Darstellung des grundsätzlichen technischen Lösungsansatzes |
| Relevante Regelwerke | HOAI |
| Wichtige Elemente | • Hauptkomponenten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Entwurfsfreigabe, Abstimmung mit Auftraggeber |
Erläuterung
In der Entwurfsplanung wird das Grundkonzept der Anlage grafisch erarbeitet. Dabei entstehen schematische Systempläne, die die Hauptkomponenten, Funktionsprinzipien und Systemgrenzen veranschaulichen. Gemäß HOAI-Leistungsbeschreibung sollen die Funktions- und Strangschemata der Anlagen erstellt bzw. weiterentwickelt werden. Diese Prinzipschemata ermöglichen dem Auftraggeber und den beteiligten Planern, den Lösungsansatz zu verstehen und freizugeben, bevor Detailplanungen erfolgen. Sie bilden somit die Basis für die weitere Projektabstimmung und sichern, dass alle wesentlichen Funktionen des technischen Systems berücksichtigt sind.
Grafische Darstellung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausführungs- und Detailpläne |
| Zweck & Scope | Detaillierte Darstellung zur Umsetzung und Montage |
| Relevante Regelwerke | HOAI |
| Wichtige Elemente | • Leitungsführung |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Grundlage für Bauausführung und Qualitätssicherung |
Erläuterung
In der Ausführungsplanung werden die Entwurfspläne in ausführungsreife Konstruktionspläne überführt. Die Anlagen werden zeichnerisch in hohem Detaillierungsgrad dargestellt – etwa Leitungsführungen, Befestigungspunkte oder genaue Anschlusssituationen. Zusätzlich werden spezielle Detailpläne erstellt, z. B. Schlitz- und Durchbruchspläne für Installationen oder Maschinenanschlusspläne bei Sonderkomponenten. Diese Ausführungs- und Detailpläne dienen den ausführenden Firmen als Basis für den Einbau und sichern die Qualität: Sie geben präzise Vorgaben für sämtliche Montage- und Installationsarbeiten und ermöglichen so eine fachgerechte Umsetzung der Planung.
Grafische Darstellung – LPH 7 (Vergabeergebnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabeabgleichs- und Bestandsdarstellung |
| Zweck & Scope | Abgleich zwischen Planung und beauftragter Leistung |
| Relevante Regelwerke | HOAI; DIN 18379 (VOB/C ATV); DIN 18381 (VOB/C ATV) |
| Wichtige Elemente | • Herstellerdaten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praktische Nutzung | Vertrags-, Gewährleistungs- und Betriebsmanagement |
Erläuterung
Nach Vertragsabschluss und Ausführung werden die Pläne in der Objektüberwachung fortgeschrieben. Dabei werden alle Planänderungen und tatsächlich eingebauten Komponenten dokumentiert. Die Fortschreibung umfasst in der Regel Grundrisse, Schnitte und Ansichten als Bestandspläne (As-Built-Dokumentation). In den Bestandsunterlagen werden auch Hersteller- und Typendaten der verbauten Anlagenteile festgehalten sowie auftretende Abweichungen vom Ursprungsentwurf und entsprechende Nachweise für Gleichwertigkeit dokumentiert. Dieser Vergabeabgleich und die Bestandsdokumentation schaffen technische Kontinuität von Planung über Ausführung bis zum Betrieb. Sie sind unerlässlich für die Gewährleistungsabwicklung, spätere Umbauten und behördliche Prüfungen, da sie den tatsächlichen Anlagenzustand revisionssicher belegen.
