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Prozesse

Facility Management: Planungs- und Baubegleitung » Strategie » Dokumente » Prozesse

Prozesse

Prozesse

Im Facility Management beziehen sich Prozesse auf standardisierte Verfahren, Produktzertifizierungen und baubezogene Nachweise, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass alle Baustoffe, Systeme und Anlagen den europäischen und deutschen Vorschriften entsprechen. Diese Dokumente gewährleisten, dass die Prozesse zur Auswahl, Zulassung und Überwachung von Bauprodukten nachvollziehbar, technisch geprüft und rechtskonform sind. Die folgende Übersicht listet obligatorische Dokumentationsarten auf , die gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) 305/2011) und ihrer aktualisierten Rahmenverordnung (EU) 2024/3110 sowie nationalen Vorschriften wie HBauO und DIN VOB/C erforderlich sind. Diese Dokumente legen Konformitäts-, Gebrauchstauglichkeits- und Qualitätskontrollprozesse während des gesamten Lebenszyklus des Anlagenbetriebs und des Baumanagements fest.

Standardisierte Prozesse im Bauablauf

Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (Bauprodukte)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Zertifikat der Leistungsbeständigkeit – Bauprodukte

Zweck und Umfang

Überprüft durch laufende Produktionskontrolle im Werk und externe Überwachung, ob der Konstruktionsprozess und die Produktleistung den EU-Standards entsprechen.

Relevante Vorschriften/Normen

Verordnung (EU) 305/2011 (BauPVO); Verordnung (EU) 2024/3110

Schlüsselelemente

Verweis auf harmonisierte Normen (z. B. EN 1090, EN 15091)
Deklarierte Leistungsstufen (Festigkeit, Druck, Wärmeeffizienz usw.)
Angaben zur Zertifizierungsstelle und Akkreditierungsnummer
Angaben zur werkseigenen Produktionskontrolle (FPC)
Gültigkeitsdauer und Überwachungsintervall
Produktrückverfolgbarkeitscodes

Verantwortlicher

Produktzertifizierungsstelle (Benannte Stelle gemäß CPR)

Praktische Hinweise

Muss für jedes zertifizierte Bauprodukt, das in eine Anlage integriert wird, verfügbar sein. Wird von Auditoren und Facility Managern im Rahmen von Qualitäts- und Konformitätsprüfungen überprüft.

Ausführliche Erklärung

Das Zertifikat der Leistungsbeständigkeit wird von einer akkreditierten benannten Stelle ausgestellt und ist für kritische Gebäudekomponenten, die einer strengen EU-Aufsicht unterliegen (wie Brandschutzsysteme, Strukturelemente oder Sicherheitsglas), von grundlegender Bedeutung. Es liefert den Nachweis, dass der Herstellungsprozess des Produkts kontinuierlich überwacht wird und dass jede produzierte Charge die vom Hersteller angegebenen Leistungsniveaus durchgängig erfüllt. Für einen Facility Manager ist dieses Zertifikat eine Garantie dafür, dass alle installierten zertifizierten Materialien oder Systeme (von HLK-Einheiten bis zu Strukturstützen) gemäß harmonisierten europäischen Normen auf Qualität und Zuverlässigkeit geprüft wurden. In der Praxis archivieren Facility Manager diese Zertifikate als Teil der Konformitätsaufzeichnungen des Gebäudes und können bei Sicherheitsaudits, behördlichen Inspektionen oder Garantiestreitigkeiten darauf zurückgreifen, um die Konformität und Herkunft eines Produkts nachzuverfolgen. Durch die Pflege dieser Zertifikate stellt das Facility-Management-Team sicher, dass alle verwendeten Bauprodukte nicht nur anfänglich zertifiziert sind, sondern einem fortlaufenden Qualitätsprogramm unterliegen, das ihre Leistung im Laufe der Zeit aufrechterhält.

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Zweck und Umfang

Bietet eine EU-anerkannte Bewertung von Bauprodukten, für die keine harmonisierte europäische Norm existiert, und stellt so die Eignung des Produkts für den vorgesehenen Verwendungszweck sicher.

Relevante Vorschriften/Normen

Verordnung (EU) 305/2011 (BauPVO)

Schlüsselelemente

Produktbeschreibung und Verwendungszweck
Erklärte Leistung basierend auf spezifischen Tests
Bewertungsmethode und Verweis auf die technische Dokumentation
Gültigkeit und Anwendungsbereich
Prüflabor und Überprüfungsmethoden

Verantwortlicher

Europäische Technische Bewertungsstelle (EOTA)

Praktische Hinweise

Unverzichtbar für innovative oder nicht standardisierte Bauprozesse und Materialien. Wird verwendet, um die CE-Konformität für einzigartige Designs oder Technologien herzustellen.

Ausführliche Erklärung

Eine Europäische Technische Bewertung (ETA) ist im Wesentlichen eine maßgeschneiderte Zertifizierung für innovative oder nicht standardisierte Bauprodukte, die sicherstellt, dass diese wesentliche europäische Anforderungen erfüllen, auch wenn keine harmonisierte Norm existiert. Dieses Dokument wird durch eine technische Bewertungsstelle (ETA) ausgestellt und bietet die Gewissheit, dass das einzigartige Produkt (z. B. ein neuartiges Fassadenmaterial oder ein spezielles Strukturankersystem) für den vorgesehenen Verwendungszweck sicher und effektiv funktioniert. Für den Facility Manager dient eine ETA als Nachweis, dass solche unkonventionellen Produkte oder Verfahren strengen Tests und gemäß EU-Kriterien geprüft wurden, sodass das Produkt trotz fehlender EN-Norm rechtmäßig das CE-Zeichen tragen darf. In der Praxis prüft der Facility Manager vor der Integration hochmoderner Materialien oder Systeme in eine Anlage, ob eine ETA vorliegt, um sicherzustellen, dass Aufsichtsbehörden und Bauinspektoren deren Verwendung akzeptieren. Die ETA ist auch bei Wartungen oder zukünftigen Modernisierungen hilfreich, da sie die technischen Grundlagen und Leistungsgrenzen des Produkts enthält und so den sicheren Betrieb und einen eventuell notwendigen Austausch durch gleichwertige zugelassene Lösungen gewährleistet.

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Zweck und Umfang

Definiert die Verfahren und Leistungskriterien zur Bewertung nicht standardisierter Bauprodukte oder -systeme in der gesamten EU. Bildet die technische Grundlage für ETAs.

Relevante Vorschriften/Normen

Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110

Schlüsselelemente

Produktkategorie und Testrahmen
Methodik zur Leistungsbewertung
Parameter für Haltbarkeit, Widerstandsfähigkeit und Funktionalität
Referenzlabore und harmonisierte Testverfahren

Verantwortlicher

Europäische Organisation für Technische Bewertung (EOTA)

Praktische Hinweise

Wird der ETA als unterstützender Konformitätsnachweis beigefügt. Wird von Facility Managern und Auditoren verwendet, um die Rückverfolgbarkeit von Genehmigungsverfahren zu bestätigen.

Ausführliche Erklärung

Ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD) dient als technisches Regelwerk zur Beurteilung innovativer Bauprodukte ohne harmonisierten Standard. Es legt die spezifischen Testmethoden, Leistungskriterien und Bewertungsverfahren fest, die Technische Bewertungsstellen (ETA) zur Beurteilung eines bestimmten Produkts oder Systems in der gesamten EU verwenden. Facility Manager erstellen EADs zwar in der Regel nicht selbst, profitieren aber indirekt davon: Wenn für ein Produkt in ihrem Gebäude eine ETA vorliegt, stellt das zugrunde liegende EAD sicher, dass das Produkt nach einem transparenten und standardisierten, europaweit anerkannten Ansatz bewertet wurde. Dies bedeutet, dass alle wichtigen Eigenschaften (wie Feuerbeständigkeit, strukturelles Verhalten oder Umweltverträglichkeit) nach einer veröffentlichten Methodik geprüft wurden. In der Praxis gibt ein EAD dem Facility Management zusätzliches Vertrauen und Klarheit – da es weiß, dass die Produktzulassung (die ETA) nicht willkürlich erfolgt, sondern auf strengen Testrichtlinien basiert. Sollten Fragen zur Leistung oder den Grenzen des Produkts auftauchen, können technische Experten das EAD (auf das in der ETA-Dokumentation häufig verwiesen wird) zu Rate ziehen, um genau zu verstehen, wie die Gebrauchstauglichkeit des Produkts nachgewiesen wurde. Auf diese Weise wird die Integrität der Produktakzeptanz in der Einrichtung sichergestellt.

Technische Dokumentation – Bauprodukte und -verfahren

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Spezifische technische Dokumentation – Bauprodukt oder -verfahren

Zweck und Umfang

Stellt alle Hersteller- und Installateurdaten zusammen, die die Konformität, technische Integrität und Wartungsanforderungen für Bauprozesse belegen.

Relevante Vorschriften/Normen

Verordnung (EU) 305/2011; DIN 18379–18421 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

Produkt- und Materialdatenblätter
Installationszeichnungen und Verfahrensbeschreibungen
Ergebnisse der Qualitätssicherung (Tests, Zertifikate, Kontrollberichte)
Wartungsanweisungen und Lebenszyklusdaten
Sicherheitsdatenblätter und Daten zur Umweltverträglichkeit

Verantwortlicher

Hersteller / Installateur; Facility Manager (für Archivierung und Kontrolle)

Praktische Hinweise

Erforderlich bei Inbetriebnahme, Übergabe und Betrieb. Dient als Referenz für vorbeugende Wartung, Reparaturen und Audits. Muss im technischen Dokumentationssystem des Gebäudes gespeichert werden.

Detaillierte Erklärung

Die technische Dokumentation umfasst alle detaillierten Informationen und Aufzeichnungen zu einem Bauprodukt oder -system und stellt sicher, dass dessen gesamter Lebenszyklus klar dokumentiert ist. Dazu gehören häufig Herstellerdatenblätter, Konstruktionszeichnungen, Installationsanleitungen, Inbetriebnahmeberichte (aus denen hervorgeht, dass die Systeme ordnungsgemäß geprüft und eingestellt wurden) sowie Betriebs- und Wartungshandbücher. Bei deutschen Anlagenprojekten verlangen Vertragsnormen wie DIN VOB/C ausdrücklich, dass Auftragnehmer bei der Übergabe umfassende Dokumentationspakete bereitstellen – von HLK-Systemen und Elektroinstallationen bis hin zu Strukturelementen. Für den Anlagenmanager sind diese Dokumente unverzichtbar: Sie bieten Rückverfolgbarkeit (er weiß genau, was und wie installiert wurde), ermöglichen Qualitätssicherung (durch Bereitstellung von Prüfergebnissen und Zertifizierungen zur Bestätigung der Normenkonformität) und sorgen für sicheren Betrieb und Instandhaltung der Anlage. Im täglichen Betrieb bedeutet dies, dass Wartungspersonal diese Dokumente zur Fehlerbehebung heranziehen, Routinewartungen gemäß den Herstellerrichtlinien planen und sicherstellen kann, dass bei Austausch oder Reparaturen die richtigen Teile und Verfahren verwendet werden. Darüber hinaus zeigt die jederzeit verfügbare, aktuelle technische Dokumentation bei Sicherheitsinspektionen oder -prüfungen (beispielsweise Brandschutzprüfungen oder Versicherungsrisikobewertungen), dass die Anlagen der Einrichtung alle erforderlichen Spezifikationen erfüllen und im Laufe der Zeit ordnungsgemäß gewartet werden.

EG-Konformitätserklärung – Bauprodukte

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

EG-Konformitätserklärung – Bauprodukte

Zweck und Umfang

Bestätigt, dass ein Produkt den EU-Richtlinien und -Normen entspricht und somit das CE-Zeichen tragen darf.

Relevante Vorschriften/Normen

DIN 18384 (VOB/C ATV); Verordnung (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

Herstellerangaben
Angewandte EU-Richtlinien und harmonisierte Normen
Produktidentifikation
Konformitätserklärung und Unterschrift des Verantwortlichen
Angaben zur CE-Kennzeichnung

Verantwortlicher

Hersteller

Praktische Hinweise

Für CE-gekennzeichnete Produkte vor der Verwendung oder Installation zwingend erforderlich. Muss vom Facility Manager als Teil der Konformitätsdokumentation geprüft und archiviert werden.

Ausführliche Erklärung

Eine EG-Konformitätserklärung ist eine formelle Erklärung eines Herstellers, dass ein bestimmtes Produkt alle relevanten Richtlinien und gesetzlichen Anforderungen der Europäischen Union erfüllt und daher das CE-Zeichen tragen darf. Diese Erklärung listet normalerweise die geltenden EU-Gesetze auf (z. B. die Niederspannungsrichtlinie für elektrische Geräte, die Maschinenrichtlinie für bestimmte Anlagen oder die EMV-Richtlinie für elektronische Systeme) und verweist auf die zur Überprüfung der Konformität verwendeten Normen. Im Kontext des Facility Managements ist das Einholen der EG-Konformitätserklärung für jedes Gerät oder Bauprodukt ein entscheidender Schritt vor der Installation. Sie bietet die rechtliche Sicherheit, dass das Produkt sicher und für die Verwendung in der Gebäudeumgebung geeignet ist. Wenn beispielsweise ein neuer Notstromgenerator oder eine Brandmeldezentrale installiert wird, stellt der Facility Manager sicher, dass der Lieferant seine EG-Konformitätserklärung vorlegt, in der bestätigt wird, dass das Produkt alle erforderlichen Sicherheits- und Leistungsnormen einhält. Der Facility Manager archiviert diese Erklärungen dann als Teil der Konformitätsdokumentation des Gebäudes. Bei behördlichen Inspektionen, Versicherungsbewertungen oder der Inbetriebnahme neuer Systeme dienen diese Erklärungen als unmittelbarer Nachweis dafür, dass alle Komponenten der Anlage zertifiziert sind. Dadurch wird das Unternehmen vor möglichen rechtlichen Haftungen geschützt und die Sicherheit der Insassen gewährleistet.

Leistungserklärung (DoP) – Bauprodukt/Maschine

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Leistungserklärung (DoP) – Bauprodukt/Maschine

Zweck und Umfang

Gibt die wesentlichen Leistungsmerkmale eines Bauprodukts im Rahmen harmonisierter EU-Prüfungen an und gewährleistet so Vergleichbarkeit und Transparenz.

Relevante Vorschriften/Normen

Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110; DGUV-I 208-026; DIN 18379–18386 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

Produktidentifikation und -typ
Erklärte wesentliche Eigenschaften (Tragfähigkeit, Wärmeeffizienz, Wasserdichtigkeit usw.)
Verwendete Prüfnormen
Referenz der benannten Stelle
Unterschrift und Datum des Herstellers

Verantwortlicher

Hersteller

Praktische Hinweise

Muss für jedes CE-gekennzeichnete Produkt vor der Installation bereitgestellt werden. Der Facility Manager muss es gemäß den EU-Aufbewahrungsanforderungen mindestens zehn Jahre lang archivieren.

Ausführliche Erklärung

Die Leistungserklärung (DoP) ist ein zentrales Dokument der EU-Bauproduktenverordnung, in dem ein Hersteller die wichtigsten Leistungsmerkmale seines Bauprodukts darlegt, die durch standardisierte Prüfungen ermittelt wurden. In diesem Dokument werden in der Regel wichtige Eigenschaften wie strukturelle Festigkeit, Feuerbeständigkeit, Wärmeleitfähigkeit, Schalldämmung oder andere relevante Leistungskennzahlen zusammen mit den verwendeten spezifischen europäischen Normen oder Prüfmethoden aufgeführt. Bei der Beschaffung und Verwaltung von Anlagen ist die DoP von unschätzbarem Wert, um zu überprüfen, ob ein ausgewähltes Produkt die technischen Anforderungen und gesetzlichen Kriterien des Projekts erfüllt. Wenn beispielsweise eine neue Brandschutztür eingebaut wird, wird in der DoP die Feuerwiderstandsdauer (z. B. 90 Minuten) und die Rauchschutzklasse explizit angegeben, um sicherzustellen, dass sie mit dem Sicherheitskonzept des Gebäudes übereinstimmt. Facility Manager sammeln diese DoPs für alle wichtigen Bauprodukte (von Beton- und Stahlkomponenten bis hin zu Dämmstoffen und Lüftungskanälen) und bewahren sie zur Konformität auf. Dieses Verfahren ermöglicht nicht nur einen direkten Vergleich der Produkte bei der Auswahl (und stellt so die optimale Kombination aus Leistung und Sicherheit sicher), sondern stellt auch sicher, dass bei auftretenden Fragen – beispielsweise bei einem Brandschutzaudit oder einer Energieeffizienzbewertung – der dokumentierte Nachweis der zertifizierten Leistung jedes Produkts sofort verfügbar ist. Darüber hinaus empfehlen EU-Vorschriften, Leistungserklärungen mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren. Diese Verantwortung obliegt in der Regel dem Facility Manager oder Gebäudeeigentümer, um die langfristige Nachvollziehbarkeit und Rückverfolgbarkeit aller installierten Produkte zu gewährleisten.

Verwendbarkeitsnachweis – einzelne Bauprodukte oder Verfahren

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis – Bauprodukte/-verfahren

Zweck und Umfang

Überprüft, ob Produkte und Prozesse dem nationalen Baurecht für ein bestimmtes Projekt oder eine bestimmte Installation entsprechen.

Relevante Vorschriften/Normen

HBauO; DIN 18379–18421 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

Produkttyp und vorgesehene Funktion
Standortspezifisches Gutachten bzw. Prüfbericht
Erklärung zur Einhaltung der HBauO
Zustimmung von Sachverständigen oder Behörden

Verantwortlicher

Hersteller / Installateur; Facility Manager (zur Ablage)

Praktische Hinweise

Erforderlich für spezielle oder kundenspezifische Installationen, bei denen keine harmonisierten Normen gelten. Wird bei der Projektgenehmigung oder technischen Inspektion eingereicht.

Ausführliche Erklärung

Ein Nachweis der Verwendbarkeit ist ein projektspezifisches Dokument, das gemäß den deutschen Bauvorschriften vorgeschrieben ist, wenn für ein Bauprodukt oder -verfahren keine pauschale Zulassung oder harmonisierte Norm vorliegt. Im Wesentlichen weist er nach, dass ein bestimmtes Produkt oder Verfahren sicher und für den Einsatz im spezifischen Kontext des betreffenden Gebäudes geeignet ist, oft durch spezielle Tests oder Expertenbewertungen. In der Praxis kann dies die Einholung einer einmaligen Zustimmung, einer sogenannten „Zustimmung im Einzelfall“ (ZiE), beinhalten, bei der die Baubehörde oder ein anerkannter Experte die technischen Nachweise (wie Belastungstests, Brandtests oder technische Bewertungen) für die neue Komponente prüft und ihre Verwendung ausschließlich für dieses Projekt formell zulässt. Wenn ein Gebäude beispielsweise ein speziell entwickeltes Glasdach oder ein einzigartiges Verbundmaterial enthält, das nicht umfassend zertifiziert ist, muss das Bauteam eine offizielle Verwendbarkeitszulassung einholen, in der detailliert beschrieben wird, wie die Sicherheitsanforderungen der Landesbauordnungen (wie der HBauO in Hamburg oder entsprechenden Vorschriften in anderen deutschen Bundesländern) erfüllt werden. Aus Sicht eines Facility Managers ist es wichtig, dass diese Dokumentation bereits während der Bauphase erstellt und in den Gebäudeunterlagen aufbewahrt wird. Sie dient nicht nur als rechtlicher Nachweis dafür, dass alle nicht standardmäßigen Elemente der Anlage den Vorschriften entsprechen, sondern dient auch als Grundlage für zukünftige Wartungs- oder Renovierungsarbeiten – indem sie besondere Bedingungen oder Überwachungspflichten im Zusammenhang mit der genehmigten Nutzung hervorhebt. Bei Inspektionen oder Umbauten an der Anlage wird der Nutzbarkeitsnachweis herangezogen, um die Einschränkungen und Bedingungen zu berücksichtigen, unter denen die einzigartige Lösung ursprünglich genehmigt wurde.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) – DIBt

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Zweck und Umfang

Bescheinigt, dass Bauprodukte oder -systeme den nationalen Bauvorschriften entsprechen und für die allgemeine Verwendung in Deutschland zugelassen sind.

Relevante Vorschriften/Normen

HBauO; DIN 18384 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

Zulassungsnummer und Gültigkeit
Geprüfte Eigenschaften und geltende Normen
DIBt-Ausstellungsbehörde
Bedingungen für Einbau und Wartung

Verantwortlicher

DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik)

Praktische Hinweise

Muss verfügbar sein, bevor ein nicht harmonisiertes Produkt in einem Projekt verwendet wird. Wird für behördliche Prüfungen oder Inspektionen in den Archiven der Einrichtung aufbewahrt.

Ausführliche Erklärung

Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist eine nationale Zertifizierung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für Bauprodukte, die nicht von EU-weiten Normen abgedeckt sind oder eine CE-Kennzeichnung tragen. Die abZ bescheinigt, dass das Produkt den deutschen Bauvorschriften entspricht und im gesamten Bundesgebiet ohne projektspezifische Genehmigung in Bauwerken verwendet werden kann. Sie enthält Einzelheiten zum Verwendungszweck des Produkts, wichtige technische Eigenschaften und etwaige Bedingungen für Einbau oder Wartung (beispielsweise kann eine abZ für ein bestimmtes Brandschutzmaterial die maximale Öffnungsgröße und das erforderliche Einbauverfahren für die Wirksamkeit dieses Materials festlegen). Für Facility Manager ist die Beschaffung und Aufbewahrung der abZ-Dokumentation ein entscheidender Teil der Sorgfaltspflicht, wenn ein nicht harmonisiertes Produkt in ein Gebäude eingebaut wird. Vor dem Einbau oder Austausch eines solchen Produkts bestätigt der Facility Manager, dass eine gültige abZ existiert und das Produkt gemäß ihren Bestimmungen verwendet wird. Durch die Ablage der abZ im Dokumentenarchiv der Anlage stellt der Anlagenbetreiber sicher, dass zukünftige Inspektionen durch Brandschutzbeauftragte oder Baubehörden problemlos bestanden werden können, da der Nachweis für die offizielle Zulassung jedes einzelnen Materials oder Systems jederzeit verfügbar ist. Darüber hinaus verhindert diese Vorgehensweise den versehentlichen Einsatz nicht zugelassener Produkte, die die Sicherheit gefährden oder zu Gesetzesverstößen führen könnten. Kurz gesagt: Die abZ fungiert als nationales Gütesiegel, schließt Lücken, wo europäische Normen möglicherweise noch nicht existieren, und ist ein grundlegender Baustein zur Einhaltung der Vorschriften bei deutschen Anlagenprojekten.