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Bauwesen, Dienstleistungen und Lieferungen

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Bauwesen, Dienstleistungen und Lieferungen

Bauwesen, Dienstleistungen und Lieferungen

Dieses Dokumentenverzeichnis beschreibt die im Facility Management erforderlichen rechtlichen, vertraglichen und sicherheitsrelevanten Unterlagen für die Beschaffung, Vergabe und Durchführung von Bau‑, Liefer‑ und Dienstleistungen. Es gewährleistet eine vollständige, nachvollziehbare und rechtssichere Dokumentation im Sinne der deutschen Vergabe‑, Bau‑ und Arbeitsschutzvorschriften. Ziel ist die Schaffung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Compliance in allen Phasen des Beschaffungs‑ und Bauprozesses – von der Ausschreibung über die Angebotsphase bis zur Abnahme und dem Betrieb.

Bau- und Lieferdokumentation im Baubegleit-FM

Vertrags‑ und Vergabeunterlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauvertrag

Zweck & Geltungsbereich

Vertragliche Vereinbarung über die Ausführung von Bauleistungen einschließlich Fristen, Vergütung, Gewährleistung und Sicherheitsleistungen.

Relevante Regelwerke/Normen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 631–650a, insbesondere § 650a zur Definition des Bauvertrags, und die VOB/B 2016. Der BGB regelt die Verpflichtungen des Unternehmers, das Werk herzustellen, und des Bestellers zur Vergütung. VOB/B konkretisiert Fristen, Abnahme‐ und Gewährleistungsregeln sowie Hindernisanzeigen.

Schlüsselelemente

Vertragsparteien und Leistungsumfang;
Vergütungsart (Einheitspreis oder Pauschalvertrag) entsprechend § 4 VOB/A;
Fristen, Gewährleistung (4 Jahre für Bauwerke, 2 Jahre für andere Leistungen) und Abnahmebedingungen (§ 12 OB/B);
Sicherheitsleistungen und Haftungsklauseln;
Nachtrags und Streitregelungsverfahren.

Verantwortlich

Auftraggeber und Auftragnehmer.

Praxis Hinweise

Zentraldokument für Vertragsabwicklung, Nachtragsmanagement und Leistungsbewertung; im Facility Management Bestandteil der Vertragsakte für Steuerung, Kostenkontrolle und Gewährleistungsmanagement.

Erläuterung

Der Bauvertrag regelt die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Nach BGB § 631 ist der Unternehmer verpflichtet, das versprochene Werk herzustellen, während der Besteller den vereinbarten Werklohn zahlen muss. Ein Bauvertrag ist gemäß § 650a BGB ein Vertrag über Herstellung, Umbau oder Beseitigung eines Bauwerks. VOB/B ergänzt diese Grundregel durch detaillierte Bestimmungen zur Abnahme (§ 12), zur Mängelhaftung und zu Fristen. Im Facility Management dient der Bauvertrag als zentrales Steuerungsinstrument für Leistungserbringung, Kostenkontrolle und Gewährleistungsmanagement.

Angebot – Bauleistungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Angebot Bauleistungen.

Zweck & Geltungsbereich

Preis und Leistungsangebot eines Bieters für die Erbringung von Bauleistungen.

Relevante Regelwerke/Normen

VOB/A 2019 und Vergabeverordnung (VgV). VOB/A fordert ein transparentes, diskriminierungsfreies Wettbewerbsverfahren und die Vergabe an wirtschaftlich zuverlässige Unternehmen.

Schlüsselelemente

Preisaufstellung (Einheitspreise oder Pauschalen gemäß § 4 VOB/A);
technische und wirtschaftliche Spezifikationen;
Kalkulationsgrundlagen;
Gültigkeitsdauer des Angebots.

Verantwortlich

Bieter (Auftragnehmer).

Praxis Hinweise

Grundlage für Zuschlag und Vertragsgestaltung; im FM für Angebotsvergleich und Kostenprüfung relevant. Angebote müssen sämtliche geforderten Leistungen preislich ausweisen, z. B. im Leistungsverzeichnis.

Erläuterung

Das Angebot nach VOB/A ist ein zentrales Dokument der Vergabephase. Gemäß den Vergabebestimmungen sind Bauleistungen in einem fairen Wettbewerb zu vergeben, und die Vergütungsart (Einheitspreis oder Pauschale) muss eindeutig definiert werden. Im Facility Management dient das Angebot der Vergleichbarkeit von Kosten, Qualität und Leistungsumfang zur späteren Vertragsumsetzung.

Angebot – Liefer‑ und Dienstleistungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Angebot Liefer und Dienstleistungen.

Zweck & Geltungsbereich

Festlegung von Preisen, Lieferbedingungen und Leistungsumfängen für Dienst oder Lieferverträge.

Relevante Regelwerke/Normen

Vergabeverordnung (VgV) und Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Die VgV schreibt vor, dass der Vergabevorgang vollständig dokumentiert werden muss, einschließlich Kommunikation, Bewertung und Zuschlagsentscheidung.

Schlüsselelemente

Preisangaben (netto/brutto), Lieferbedingungen und Servicezeiten;
Nachweise zur Eignung;
Liefer oder Leistungsgarantie;
Service-Level-Vereinbarungen (SLA)

Verantwortlich

Lieferant / Dienstleister.

Praxis Hinweise

Grundlage für Preisvergleich, Service-Level-Vereinbarungen und Lieferantenmanagement im FM; die VgV verlangt, dass der Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot erfolgt, wobei neben dem Preis qualitative Kriterien berücksichtigt werden dürfen.

Erläuterung

Angebote für Liefer‑ und Dienstleistungen dienen als Vergabedokumente gemäß VgV/UVgO. Die VgV verpflichtet den Auftraggeber, den gesamten Beschaffungsprozess zu dokumentieren und den Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben, wobei neben dem Preis auch qualitative, ökologische oder soziale Aspekte berücksichtigt werden können. Im Facility Management bilden diese Angebote die Basis für Dienstleistungssteuerung, Beschaffungsoptimierung und Vertragsprüfung.

Dokumentation des Vergabeverfahrens

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Vergabeverfahrensdokumentation.

Zweck & Geltungsbereich

Vollständige und nachvollziehbare Darstellung des Beschaffungsprozesses für Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen.

Relevante Regelwerke/Normen

VgV und Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die VgV verpflichtet zur Dokumentation aller Schritte des Vergabeverfahrens, von der Kommunikation über die Öffnung der Angebote bis zur Bewertungsentscheidung.

Schlüsselelemente

Bekanntmachung, eingegangene Angebote und Kommunikation;
Prüf und Wertungsprotokolle;
Zuschlagsentscheidung und deren Begründung;
Protokolle von Verhandlungen oder Bietergesprächen

Verantwortlich

Auftraggeber / Vergabestelle.

Praxis Hinweise

Pflichtdokumentation insbesondere für öffentliche Auftraggeber; im FM dient sie der Nachweisführung und Auditfähigkeit. Die Dokumentation ist mindestens drei Jahre aufzubewahren.

Erläuterung

Diese Dokumentation stellt die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des gesamten Vergabeprozesses sicher. Laut VgV ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche wesentlichen Vorgänge wie Angebotsöffnung, Verhandlungen und Zuschlagsentscheidung in Textform festzuhalten. Im Facility‑Management dient die Dokumentation der Compliance, Revisionssicherheit und Governance‑Anforderungen.

Ausführungs‑ und Projektunterlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Behinderungsanzeige.

Zweck & Geltungsbereich

Mitteilung über eine Behinderung oder Unterbrechung der Leistungsausführung gemäß § 6 VOB/B.

Relevante Regelwerke/Normen

VOB/B § 6. Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über jede Behinderung informieren; diese Mitteilung ist Voraussetzung für eine Fristverlängerung, und der Auftraggeber muss angemessene Maßnahmen ergreifen.

Schlüsselelemente

Beschreibung der Behinderung (fehlende Vorleistung, Wetter, Streik);
Zeitpunkt und Dauer;
Auswirkungen auf Termine und Kosten;
Vorschlag zur Abhilfe.

Verantwortlich

Auftragnehmer.

Praxis Hinweise

Dient der rechtzeitigen Sicherung von Ansprüchen auf Fristverlängerung oder Nachtrag; das Versäumnis der Mitteilung führt zum Verlust entsprechender Rechte. Im FM wird sie zur Projektanalyse und Risikoerfassung archiviert.

Erläuterung

Die Behinderungsanzeige ist ein zentrales Dokument für die Nachtragsverwaltung und Bauzeitsteuerung. § 6 VOB/B verlangt, dass der Auftragnehmer Hindernisse unverzüglich schriftlich meldet. Nur bei einer rechtzeitigen Anzeige kann eine Verlängerung der Ausführungsfrist oder Entschädigung geltend gemacht werden. Im FM wird sie zur Projektanalyse und Risikoerfassung archiviert.

Arbeitsablaufplan

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Arbeitsablaufplan.

Zweck & Geltungsbereich

Koordination und Planung der sicherheits und zeitkritischen Arbeitsschritte auf der Baustelle.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV Information 215 830 über Zusammenarbeit von Unternehmen, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die DGUV fordert die Erstellung eines Arbeitsablaufplans durch einen Koordinator, um Arbeitsbereiche, Zeitfenster und Gefahren abzustimmen.

Schlüsselelemente

Tätigkeitsbeschreibung und Reihenfolge;
Verantwortlichkeiten und Schnittstellen;
Sicherheits und Kommunikationsvorgaben;
Notfallmaßnahmen.

Verantwortlich

Auftragnehmer / Fremdfirma in Abstimmung mit dem koordinierenden Verantwortlichen des Auftraggebers.

Praxis Hinweise

Pflichtdokument bei Einsätzen mehrerer externer Firmen; Grundlage für Arbeitsschutz- und Sicherheitskoordination. Alle beteiligten Unternehmer müssen ihre Planungen abstimmen und Gefahrenbereiche gemeinsam identifizieren.

Erläuterung

Der Arbeitsablaufplan dient der Gefährdungsvermeidung und Prozesssteuerung bei Bau‑ und Montagearbeiten. Die DGUV‑Information 215‑830 schreibt vor, dass ein Koordinator einen Arbeitsablaufplan erstellt, der festlegt, welche Unternehmen wo und wann tätig sind, damit gegenseitige Gefährdungen erkannt und Sicherheitsmaßnahmen abgestimmt werden. Im Facility‑Management ist der Plan Bestandteil der Sicherheitskoordination und Fremdfirmenorganisation.

Arbeitsschutzvorschriften für Fremdfirmen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Arbeitsschutzvorschriften für Fremdfirmen.

Zweck & Geltungsbereich

Definition der Sicherheitsanforderungen, Pflichten und Zugangsregeln für externe Dienstleister und Bauunternehmen. Die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber erfordert nach § 8 ArbSchG eine gegenseitige Information über Gefahren und eine Koordination der Maßnahmen.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV Information 215 830, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die DGUV fordert, dass Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen Bestandteil des Vertrages sind und umfasst Notfallverfahren, Verhaltensregeln, Unterweisungspflichten und Personalausweis und Genehmigungsverfahren.

Schlüsselelemente

Sicherheitsrichtlinien und Gefahrenzonen;
Notfallmanagement und Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung (PSA);
Melde und Freigabeverfahren;
Unterweisungsnachweise und Prüfpflichten.

Verantwortlich

Auftraggeber / Betreiber.

Praxis Hinweise

Bestandteil des Fremdfirmenmanagements im FM; wird vor Arbeitsbeginn unterzeichnet. Der Auftraggeber muss dafür sorgen, dass nur geeignete und unterwiesene Personen Zugang erhalten. Die BetrSichV schreibt vor, dass nur sichere Arbeitsmittel verwendet werden dürfen und dass vor Nutzung eine Unterweisung und regelmäßige Wiederholungsunterweisungen zu erfolgen haben.

Erläuterung

Diese Arbeitsschutzvorschriften gewährleisten die rechtssichere Einbindung externer Dienstleister in bestehende Betriebsabläufe. Die DGUV‑Information 215‑830 verlangt, dass der Auftraggeber in der Fremdfirmenordnung Sicherheitsvorschriften, Verhaltensregeln und Notfallmaßnahmen festlegt und die externen Firmen in diese Regeln einweist. Das Arbeitsschutzgesetz fordert die Kooperation mehrerer Arbeitgeber, und die BetrSichV verlangt sichere Arbeitsmittel und regelmäßige Unterweisungen. Im Facility Management dienen diese Regelungen der Reduzierung von Haftungsrisiken und der Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten.

Abnahmeprotokoll – Bauleistungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Abnahmeprotokoll Bauleistungen.

Zweck & Geltungsbereich

Schriftlicher Nachweis über die vertragsgemäße Fertigstellung und Abnahme der Bauleistung.

Relevante Regelwerke/Normen

VOB/B § 12. Der Auftraggeber muss die Abnahme binnen zwölf Werktagen nach Aufforderung vornehmen; bei wesentlichen Mängeln kann sie verweigert werden. Erfolgt keine Abnahme, gilt das Werk nach zwölf Werktagen als abgenommen.

Schlüsselelemente

Datum, Projekt und Beteiligte;
Festgestellte Mängel und Fristen zur Beseitigung;
Abnahmeerklärung und Gewährleistungsbeginn;
Hinweise zur Dokumentationsübergabe.

Verantwortlich

Auftraggeber und Auftragnehmer.

Praxis Hinweise

Grundlage für Gewährleistungsfrist, Schlussrechnung und Betreiberverantwortung im FM. Das Protokoll markiert die Abnahme als rechtsverbindlichen Zeitpunkt des Gefahrübergangs und den Beginn der Gewährleistungsfrist.

Erläuterung

Das Abnahmeprotokoll ist ein rechtsverbindlicher Nachweis über die Leistungserfüllung und markiert den Beginn der Gewährleistungsphase. § 12 VOB/B regelt, dass der Auftraggeber die Abnahme nach Aufforderung innerhalb von zwölf Werktagen vorzunehmen hat. Ohne wesentliche Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden, andernfalls gilt das Werk nach Fristablauf als abgenommen. Im FM dient das Abnahmeprotokoll der Dokumentation, Gewährleistungsverfolgung und Übergabe an den Betreiber.

Abnahmeprotokoll – Werkleistungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Abnahmeprotokoll Bauleistungen.

Zweck & Geltungsbereich

Schriftlicher Nachweis über die vertragsgemäße Fertigstellung und Abnahme der Bauleistung.

Relevante Regelwerke/Normen

VOB/B § 12. Der Auftraggeber muss die Abnahme binnen zwölf Werktagen nach Aufforderung vornehmen; bei wesentlichen Mängeln kann sie verweigert werden. Erfolgt keine Abnahme, gilt das Werk nach zwölf Werktagen als abgenommen.

Schlüsselelemente

Datum, Projekt und Beteiligte;
Festgestellte Mängel und Fristen zur Beseitigung;
Abnahmeerklärung und Gewährleistungsbeginn;
Hinweise zur Dokumentationsübergabe.

Verantwortlich

Auftraggeber und Auftragnehmer.

Praxis Hinweise

Grundlage für Gewährleistungsfrist, Schlussrechnung und Betreiberverantwortung im FM. Das Protokoll markiert die Abnahme als rechtsverbindlichen Zeitpunkt des Gefahrübergangs und den Beginn der Gewährleistungsfrist.

Erläuterung

Diese Abnahme unter BGB‑Recht findet Anwendung bei Dienstleistungs‑ oder Lieferverträgen außerhalb der VOB. § 640 BGB bestimmt, dass der Besteller das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen hat; unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme und es ist eine Frist zur Abnahme zu setzen, nach deren Ablauf das Werk als abgenommen gilt. Im FM ist dieses Protokoll Teil des Qualitätsnachweises und Abrechnungsprozesses.

Vertragsunterlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Arbeitsvertrag

Zweck & Geltungsbereich

Regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Bau , Dienstleistungs oder Betriebsteams des FM. Der Vertrag verpflichtet den Arbeitnehmer zur ergebnisorientierten Arbeitsleistung und den Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung (vgl. §§ 611a ff. BGB).

Relevante Regelwerke/Normen

BGB §§ 611a–630: Definition des Arbeitsvertrags und Einzelbestimmungen zu Vergütung, Haftung, Urlaub, Kündigung und Zeugnis.

Schlüsselelemente

Vertragsparteien und Aufgabenbeschreibung
Vergütung, Arbeits und Pausenzeiten, Probezeit
Pflichten zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
Haftung und Nebentätigkeiten
Kündigungsfristen, Sozial und Zusatzleistungen

Verantwortlich

Arbeitgeber / Personalabteilung

Praxis Hinweise

Bestandteil der Personalakte. Im FM dient der Arbeitsvertrag als Nachweis über Qualifikation und Verantwortlichkeiten des Personals bei Projekten; er bildet die Grundlage für die Einhaltung von Compliance und Haftungspflichten.

Erläuterung

Der Arbeitsvertrag gemäss §§ 611a ff. BGB legt das weisungsgebundene Dienstverhältnis fest: der Arbeitnehmer erbringt seine Leistung persönlich, der Arbeitgeber zahlt die Vergütung. Im Facility Management werden sowohl interne Mitarbeiter (Hausmeister, TGA‑Fachkräfte) als auch extern überlassene Kräfte beschäftigt. Eine präzise Aufgabenbeschreibung, Vereinbarungen zur Arbeitszeit und zu Haftungs‑ sowie Verschwiegenheitspflichten sind im Hinblick auf Compliance, Arbeitsschutz und Dokumentationspflichten unerlässlich. Kündigungsfristen und Probezeiten müssen gemäss den BGB‑Vorgaben geregelt werden.

Architektenvertrag

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Architektenvertrag

Zweck & Geltungsbereich

Regelt die Planungs und Überwachungsleistungen des Architekten nach den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Der Architekt schuldet die Erarbeitung der für die Bauaufgabe erforderlichen Planung und die Bauüberwachung, um die vereinbarten Ziele zu erreichen.

Relevante Regelwerke/Normen

BGB §§ 650p–650t, HOAI: § 650p BGB definiert die typischen Pflichten des Architekten, darunter die Erstellung der benötigten Planungs und Überwachungsleistungen; § 650q BGB regelt die Zielfindungsphase, in der der Architekt dem Bauherrn Planungsgrundlagen und Kostenschätzungen zur Festlegung der Ziele vorlegt. Die HOAI legt die Leistungsphasen (LPH 1–9) und Honorarsätze fest.

Schlüsselelemente

Leistungsbild: LPH 1–9 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs , Genehmigungs , Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung)
Vergütungsmodell: Honorarzonen und anrechenbare Kosten nach HOAI
Mitwirkungs und Aufklärungspflichten (z. B. Beratung des Bauherrn über Risiken und Kosten)
Regelungen zur Gewährleistung, Urheberrecht und Haftung

Verantwortlich

Auftraggeber / Architekt

Praxis Hinweise

Der Architektenvertrag ist Teil der Projektakte. Für das FM ist er wichtig zur Nachvollziehbarkeit von Planungs und Baukosten sowie für die Lebenszyklusplanung und Nachtragsprüfung.

Erläuterung

Der Architektenvertrag kombiniert privatrechtliche Vorgaben des BGB mit der öffentlich‑rechtlichen Honorarordnung HOAI. § 650p BGB verpflichtet den Architekten zur Erbringung der erforderlichen Planungs‑ und Überwachungsleistungen zur Erreichung der vereinbarten Ziele. In der Zielfindungsphase (§ 650q BGB) sind dem Bauherrn Planungsgrundlagen und Kostenschätzungen bereitzustellen, damit dieser über Projektziele entscheiden kann. Die Leistungsphasen 1–9 der HOAI strukturieren die Tätigkeiten und dienen zugleich als Basis für die Honorarbemessung. Für das Facility Management ist der Architektenvertrag ein zentrales Dokument zur transparenten Kontrolle von Planungs‑ und Baukosten sowie zur Sicherung der Rechte an den Planungsunterlagen.

Bauträgervertrag

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauträgervertrag

Zweck & Geltungsbereich

Kombiniert einen Kaufvertrag über Grundstücke mit einem Werkvertrag über die Errichtung oder Sanierung eines Bauwerks. Der Bauträger verpflichtet sich zur schlüsselfertigen Herstellung und zum lastenfreien Eigentumsübergang, während der Erwerber zur Zahlung nach Baufortschritt verpflichtet ist.

Relevante Regelwerke/Normen

BGB §§ 650u–650v (Bauträgervertrag) sowie die Makler und Bauträgerverordnung (MaBV).

Schlüsselelemente

Beschreibung des Bauvorhabens und Bau /Leistungsumfangs
Zahlungsplan nach Baufortschritt, Sicherheiten (z. B. Bürgschaften) und Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch
Abnahmeregelungen und fünfjährige Gewährleistungsfristen
Zeitplan und vertragliche Fertigstellungstermine; Schadensersatz bei Verzögerung
Eigentumsübertragung nach Zahlung aller Raten und Übergabe der Lastenfreiheit

Verantwortlich

Bauträger / Erwerber

Praxis Hinweise

Im FM relevant für Due Diligence Prüfungen und Eigentumsnachweise. Der Vertrag sollte eine detaillierte Baubeschreibung, einen Zahlungsplan gemäß MaBV sowie Sicherheitsleistungen (Bürgschaften, Vormerkungen) enthalten.

Erläuterung

Der Bauträgervertrag ist ein gemischter Vertrag, der Kauf‑ und Werkvertragsrecht vereint. § 650u BGB definiert ihn als Vertrag über die Errichtung eines Bauwerks und die Übertragung des Eigentums. Die MaBV schreibt vor, dass Zahlungen erst nach jeweils erbrachtem Baufortschritt erfolgen dürfen; hierzu existieren typische Ratenpläne (z. B. nach Fertigstellung des Rohbaus, der Fassade, der technischen Anlagen). Eine Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Erwerbers im Grundbuch, während eine Freistellungserklärung der finanzierenden Bank die lastenfreie Eigentumsübertragung gewährleistet. Die Abnahme löst die Gewährleistungsfrist aus und muss vertraglich definiert werden. Für FM‑Verantwortliche ist der Bauträgervertrag wichtig für die Prüfung der Eigentumsverhältnisse und zur Dokumentation von Bauqualität und Restmängeln.

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauvertrag

Zweck & Geltungsbereich

Regelt die Erbringung von Bauleistungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Der Unternehmer verpflichtet sich zur mangelfreien Erstellung des Bauwerks nach den vereinbarten Plänen und Spezifikationen, der Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung.

Relevante Regelwerke/Normen

BGB §§ 650a–650h, VOB/B: § 650a BGB führt spezifische Regeln für Bauverträge ein, z. B. zum Anordnungsrecht und zu Nachtragsvergütungen; die VOB/B enthält Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen.

Schlüsselelemente

Leistungsbeschreibung und Planung (Leistungsverzeichnis, Pläne) Vergütung: Festpreis, Einheitspreis oder Kostenvoranschlag; Abschlagszahlungen während der Bauphase sind zulässig Fristen und Termine: Ausführungs und Fertigstellungsfristen, Vertragsstrafen bei Verzug Sicherheiten: z. B. Bauhandwerkersicherungshypothek (§ 650e BGB), Bürgschaften Pflichten der Parteien: mangelfreie Leistungserbringung, Kooperation mit anderen Gewerken, Einhaltung der Arbeitssicherheit, Bereitstellung der Unterlagen, fristgerechte Zahlung und Abnahme Abnahme und Gewährleistung: Abnahme als Meilenstein; fünfjährige Gewährleistungsfrist und Mängelrechte wie Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz Regelungen zu Nachtragsmanagement und Leistungsänderungen (§ 650b BGB) sowie ordentliche und außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten

Verantwortlich

Auftraggeber / Auftragnehmer

Praxis Hinweise

Der Bauvertrag bildet die Grundlage für die Bauausführung und die spätere Abrechnung. Im FM ist er für das Nachtrags und Mängelmanagement wichtig; detaillierte Leistungsbeschreibungen, Terminpläne und Sicherheiten erleichtern die Kontrolle über Kosten, Qualität und Gewährleistung.

Erläuterung

Das Bauvertragsrecht wurde 2018 reformiert, um besondere Regelungen für Bauverträge zu schaffen. Im Mittelpunkt steht die Verpflichtung des Unternehmers, das Bauwerk mangelfrei und termingerecht zu errichten, während der Auftraggeber die Vergütung zahlt. Wichtige Elemente sind die präzise Leistungsbeschreibung, die Wahl des Vergütungsmodells (Fest‑ oder Einheitspreis) und die Vereinbarung von Fristen, Vertragsstrafen und Sicherheiten. Die Abnahme löst die Schlusszahlung und den Beginn der Gewährleistungsfrist aus; bei Mängeln stehen dem Auftraggeber Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz zu. Änderungen des Leistungsumfangs sind nach § 650b BGB über das Anordnungsrecht und das Nachtragsverfahren zu regeln. Damit dient der Bauvertrag als rechtliche Grundlage für die Steuerung von Bauprojekten und ist für das FM‑Controlling unverzichtbar.

Ausschreibungs‑ und Vergabeunterlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Einladung zur Angebotsabgabe

Zweck & Geltungsbereich

Formelle Aufforderung an Bieter zur Abgabe eines Angebots für Bau , Liefer oder Dienstleistungen. Sie wird nach dem öffentlichen Vergaberecht versendet, wenn alle Ausschreibungsunterlagen vorliegen und der Auftrag kurzfristig starten kann. Ziel ist ein transparenter, diskriminierungsfreier Wettbewerb.

Relevante Regelwerke/Normen

VOB/A 2019: regelt die Verfahrensarten (offen, beschränkt, freihändig) und bestimmt, dass Vergaben im Wettbewerb, wirtschaftlich und ohne Diskriminierung durchzuführen sind. Mindestfristen für die Angebotsabgabe und Bindefristen sind festzulegen (mindestens zehn Kalendertage; Bindefrist in der Regel höchstens 30 Tage).

Schlüsselelemente

Ausschreibungsart (offen, beschränkt, freihändig) und Begründung bei nichtoffenen Verfahren Angebots und Bindefristen Eignungs und Nachweisanforderungen für Bieter (fachliche, wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) Zuschlagskriterien und Transparenzanforderungen (keine Marktsondierung)

Verantwortlich

Auftraggeber / Vergabestelle

Praxis Hinweise

Die Einladung zur Angebotsabgabe dokumentiert das Vergabeverfahren. Im FM dient sie der Beschaffungsdokumentation und dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit; elektronische Kommunikation und Schutz vertraulicher Daten sind sicherzustellen.

Erläuterung

Die Vergabeordnung verlangt, dass öffentliche Auftraggeber den Wettbewerb offen und fair gestalten. Die VOB/A unterscheidet offene, beschränkte und freihändige Vergabe; beschränkte oder freihändige Verfahren dürfen nur in begründeten Fällen eingesetzt werden und müssen dokumentiert werden. Angebote sind elektronisch einzureichen, Fristen für Einreichung und Bindung sind verbindlich und sollen Bietern genügend Zeit zur Vorbereitung lassen. Für FM‑Leistungen bildet die Ausschreibung die Grundlage zur Bewertung von Bietern und zur späteren Vertragsgestaltung.

Betreiber‑ und Servicedokumente

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebskonzept

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibt die organisatorischen, personellen und technischen Abläufe für den Gebäudebetrieb. Es bildet die strategische Grundlage des FM und definiert, wie der zukünftige Betrieb je Leistungsart (Technisches, Infrastrukturelles und Kaufmännisches FM) geplant und durchgeführt wird.

Relevante Regelwerke/Normen

GEFMA 198 1 (Dokumentation im FM), GEFMA 520, Leitfaden Nachhaltiges Bauen (BMWSB). GEFMA 198 1 verlangt eine strukturierte FM Dokumentation; die Leitfäden für nachhaltiges Bauen fordern für Bundesbauten ein Betriebskonzept als Nachweis der Prozessqualität.

Schlüsselelemente

Beschreibung der Betriebsorganisation, Aufbau und Ablauforganisation, Personalbedarf und Stellenbeschreibungen
Service Level Definitionen und Leistungszyklen für technische (TGM), infrastrukturelle (IGM) und kaufmännische (KGM) FM Leistungen
Energie und Umweltmanagementstrategien, Nachhaltigkeitsziele
Schnittstellenmanagement zum Auftraggeber sowie Kommunikations und Berichtswesen
Dokumentationspflichten und Integration in CAFM/IT Systeme; Betriebshandbuch als Masterdokument mit kontinuierlicher Aktualisierung

Verantwortlich

Betreiber / Facility Manager / Dienstleister

Praxis Hinweise

Bestandteil der Betreiberverantwortung. Das Betriebskonzept dient als Grundlage für FM Ausschreibungen, Service Audits und ESG Berichte. Es muss fortlaufend gepflegt werden; ein Verantwortlicher für das Betriebshandbuch ist zu benennen.

Erläuterung

Gemäß GEFMA 198‑1 ist das Betriebskonzept das zentrale Instrument für die Standardisierung und Auditfähigkeit der FM‑Prozesse. Es beinhaltet die strategische Ausrichtung des FM und beschreibt detailliert alle Prozesse und Verantwortlichkeiten für TGM, IGM und KGM. Dazu zählen Leistungszyklen, Energie‑ und Umweltmanagementstrategien sowie Schnittstellen zu Auftraggebern und Nutzern. Das Betriebskonzept wird in einem Betriebshandbuch dokumentiert, das kontinuierlich ergänzt wird und neue Mitarbeiter einweist. Für nachhaltiges Bauen fordert der Leitfaden des Bundes (RBBau/Bauwesen) den Nachweis eines qualifizierten Betriebskonzepts als Voraussetzung für die Erteilung von Genehmigungen.

Betreiberkonzept

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betreiberkonzept

Zweck & Geltungsbereich

Definiert die strategischen und operativen Aufgaben sowie die Schnittstellen zwischen Auftraggeber und Betreiber. Ziel ist die Sicherstellung der Betreiberpflichten und der rechtssichere, effiziente Betrieb der technischen und baulichen Anlagen.

Relevante Regelwerke/Normen

GEFMA 520, GEFMA 198 1, Richtlinien für die Bundesbauverwaltung (RBBau) sowie Vorschriften des Arbeits und Gesundheitsschutzes. Im Leitfaden Nachhaltiges Bauen wird für die Prozessqualität ein Betreiberkonzept verlangt, das u. a. die Wahrnehmung der Betreiberpflichten, die Betriebssicherheit und die Wirtschaftlichkeit beschreibt.

Schlüsselelemente

Auflistung der Betreiberpflichten nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); Darstellung von Verkehrssicherungspflichten und der Haftung des Betreibers
Prozesse für Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Entsorgung, Reinigung, Winterdienst und Notfallmanagement; Berücksichtigung von Arbeitsschutz, Umweltschutz und Hygieneanforderungen
Rollen und Verantwortlichkeitsmatrix (z. B. Eigentümer, Betreiber, Nutzer, Dienstleister) mit Entscheidungskompetenzen
Kommunikationsstruktur, Berichtswesen und Schnittstellenmanagement
Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit

Verantwortlich

Betreiber / Auftraggeber

Praxis Hinweise

Obligatorisches Dokument bei der Übertragung von Betreiberpflichten. Es dient der rechtskonformen Organisationsstruktur und ist Teil der Revisionsunterlagen. Der Betreiber hat nach §§ 836 838 BGB für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen zu haften; die Konzepte sollten daher die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sicherstellen.

Erläuterung

Das Betreiberkonzept baut auf dem Betriebskonzept auf und konkretisiert, wie der Betreiber seine Pflichten wahrnimmt. Eigentümer und Betreiber haften nach §§ 836–838 BGB für Schäden, die durch mangelhaft gewartete bauliche Anlagen entstehen. Daher muss im Betreiberkonzept beschrieben werden, wie die technischen Anlagen hinsichtlich Leistung, Sicherheit, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Hygiene und Verkehrssicherungspflicht in einwandfreiem Zustand gehalten werden. Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen fordert zudem Angaben zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und zur Umweltverträglichkeit. Für das FM ist das Betreiberkonzept ein wesentliches Dokument zur Dokumentation der Betreiberverantwortung und für Audit‑ oder Zertifizierungszwecke.

Bewertungs‑ und Nachweisdokumente

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Eignungsnachweis für Bieter

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der fachlichen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit eines Bieters als Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren. Die Vergabestelle darf den Zuschlag nur an Unternehmen erteilen, die diese Eignung erfüllen.

Relevante Regelwerke/Normen

VOB/A 2019, UVgO, GWB: Eignungsanforderungen müssen mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen; Bieter dürfen nicht diskriminiert werden. Nach der VOB/A sind Selbst oder Fremderklärungen zu Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zulässig; Präqualifikationen oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) können als vorläufiger Nachweis verwendet werden.

Schlüsselelemente

Referenzen über vergleichbare Projekte (Art, Größe, Komplexität)
Nachweis qualifizierter Fachkräfte (Ausbildungs /Berufsabschlüsse, Zertifikate)
Zertifikate über Qualitäts und Umweltmanagement (z. B. DIN EN ISO 9001, 14001)
Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit, Erklärung zu Ausschlussgründen und zum Nichtvorliegen von Korruptionsstraftaten
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsatznachweise, Versicherungsbestätigungen)

Verantwortlich

Bieter / Auftragnehmer

Praxis Hinweise

Die Vergabestelle prüft die Eignung vor der Wertung der Angebote. Im FM dient der Eignungsnachweis der Lieferantenbewertung und der langfristigen Qualitätssicherung. Eine frühzeitige Präqualifikation erleichtert die Zulassung zu öffentlichen Ausschreibungen.

Erläuterung

Nach § 6 VOB/A dürfen nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen Aufträge erhalten. Die Eignungsprüfung umfasst daher die Berufsbefähigung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die VOB/A gestattet Selbst‑ oder Fremderklärungen und verlangt, dass erst bei der Angebotsprüfung weitere Nachweise gefordert werden, um die Bürokratie zu reduzieren. Für Facility‑Manager ist der Eignungsnachweis ein wesentliches Instrument der Lieferantenqualifikation und dient der Absicherung von Qualitätsstandards.

Bewertung der Auftragsabwicklung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bewertung der Auftragsabwicklung

Zweck & Geltungsbereich

Systematische Beurteilung der Leistungserbringung eines Auftragnehmers unter den Gesichtspunkten Arbeitssicherheit und Qualität. Die Bewertung dient der Verbesserung des Arbeits und Gesundheitsschutzes sowie der Qualitätskontrolle im Rahmen der Auftragsausführung.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV Information 215 830: enthält in Anhang 4 einen Fragebogen zur Bewertung der Auftragsabwicklung. Dort fragt der Auftraggeber u. a., ob Schutzmaßnahmen geplant und eingehalten wurden, ob die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Unternehmen funktionierte, ob verantwortliche Personen benannt wurden, ob Beschäftigte unterwiesen wurden und ob die Ergebnisse dokumentiert wurden.

Schlüsselelemente

Bewertung des Sicherheitsverhaltens der Auftragnehmer (Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen, Arbeits und Gesundheitsschutz)
Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Arbeitsschutzanforderungen
Qualität der Leistungserbringung und Einhaltung der technischen Regeln
Dokumentation der Zwischen und Abschlussprüfungen; Mängelverfolgung und Nachbesserungen
Feedback und Verbesserungsvorschläge für zukünftige Aufträge

Verantwortlich

Auftraggeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheits und Gesundheitskoordinator

Praxis Hinweise

Die Bewertung ist Bestandteil des Sicherheits und Qualitätsmanagements im FM. Sie fließt in die Lieferantenbewertung ein und entscheidet über Wiederbeauftragungen. Eine objektive und dokumentierte Bewertung hilft, Unfallrisiken zu minimieren und Qualitätsstandards zu erhöhen.

Erläuterung

Die DGUV‑Information 215‑830 betont, dass der Auftraggeber auch während der Ausführung Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt. Im Anhang 4 enthält sie einen Bewertungsbogen, der u. a. prüft, ob bereits bei der Planung der Arbeiten Gefährdungen ermittelt und Schutzmaßnahmen festgelegt wurden, ob Koordination und Kommunikation mit anderen Unternehmen funktionierten, ob verantwortliche Personen benannt waren, ob Beschäftigte unterwiesen und Schutzmaßnahmen eingehalten wurden und ob die Ergebnisse dokumentiert wurden. Diese Bewertung ermöglicht es dem Facility‑Management, Sicherheits‑ und Qualitätsmängel zu erkennen, Maßnahmen abzuleiten und die Auswahl zukünftiger Dienstleister zu optimieren.

Bewertung der Auftragsabwicklung durch den Auftragnehmer

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bewertung der Auftragsabwicklung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis und Beurteilung der sicherheits- und auftragsgerechten Durchführung von Arbeiten durch Fremdfirmen. Erfasst wird die Qualität der Auftragsausführung unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und termingerechter Leistungserbringung.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV Information 215 830 (Kap. 20.3/21.3) sowie § 8 ArbSchG. Die DGUV Information betont, dass beim Einsatz von Fremdfirmen erhöhter Unfall und Gesundheitsrisiko besteht und Verantwortlichkeiten klar geregelt werden müssen. Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, sich bei Beschäftigung mehrerer Arbeitgeber gegenseitig über Gefahren zu informieren und Arbeitsschutzmaßnahmen abzustimmen.

Schlüsselelemente

Bewertung der Auftragsdurchführung hinsichtlich Sicherheit, Qualität und Termineinhaltung
Dokumentation von Abweichungen oder sicherheitsrelevanten Mängeln
Rückmeldung an den Auftraggeber zur Beurteilung der Fremdfirma
Empfehlungen zu Schulungen oder Nachbesserungen

Verantwortlich

Auftragnehmer (z. B. Fremdfirma), Sicherheitsbeauftragter und Auftraggeber.

Praxis Hinweise

Bestandteil der Fremdfirmenkoordination. Die Bewertung dient der Sicherheitsüberwachung und der kontinuierlichen Verbesserung der Dienstleisterleistung. Sie bildet die Grundlage für künftige Vergabeentscheidungen und wird in das Arbeitsschutzmanagement integriert.

Erläuterung

Nach der DGUV‑Information 215‑830 müssen Unternehmen, die Fremdfirmen einsetzen, erhöhte Unfall‑ und Gesundheitsrisiken berücksichtigen und klare Zuständigkeiten festlegen. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt, dass Arbeitgeber bei Tätigkeiten mehrerer Arbeitgeber zusammenarbeiten und sich gegenseitig über Gefahren unterrichten. Im Facility Management wird die Bewertung der Auftragsabwicklung verwendet, um die Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheitsleistung externer Dienstleister objektiv zu beurteilen. Die Ergebnisse fließen in die Auswahl künftiger Dienstleister ein und unterstützen die Einhaltung der DGUV‑Vorschriften.

Eignungs‑ und Bieterdokumente

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bietererklärung

Zweck & Geltungsbereich

Verpflichtungserklärung des Bieters, seine fachliche, organisatorische und rechtliche Eignung zur Ausführung von Facility Management oder Baudienstleistungen zu bestätigen. Sie dient der formalen Angebotsprüfung und stellt sicher, dass alle Bieter die Mindestanforderungen erfüllen.

Relevante Regelwerke/Normen

GEFMA 520 (Standardleistungsverzeichnis Facility Services). Die Richtlinie enthält Musterformulare, darunter die „Bietererklärung“, und regelt die Anforderungen an die Angebotsunterlagen.

Schlüsselelemente

Angaben zum Unternehmen (Rechtsform, Sitz, Ansprechpartner)
Nachweis der Einhaltung arbeitsrechtlicher, sicherheitstechnischer und sozialer Vorschriften
Erklärung über wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Referenzen
Datenschutz und Geheimhaltungserklärung

Verantwortlich

Bieter bzw. zukünftiger Auftragnehmer.

Praxis Hinweise

Bestandteil jeder FM Ausschreibung. Die Bietererklärung ermöglicht die schnelle Vorauswahl geeigneter Unternehmen und ist Grundlage für die Eignungsbewertung im Vergabeverfahren.

Erläuterung

Die Bietererklärung gemäß GEFMA 520 ist ein Standarddokument zur Sicherstellung, dass Anbieter die rechtlichen, organisatorischen und qualitativen Mindestanforderungen erfüllen. Sie dient dem Auftraggeber als Nachweis der Anbieterintegrität und unterstützt die transparente und diskriminierungsfreie Auswahl geeigneter Dienstleister. Die VOB/A schreibt vor, dass Bauleistungen nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben werden dürfen; die Bietererklärung hilft, diese Anforderungen nachzuweisen.

Eigenerklärung zur Eignung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Eigenerklärung zur Eignung

Zweck & Geltungsbereich

Selbstverpflichtung und Nachweis der betrieblichen, fachlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit von Facility Service Anbietern. Das Dokument schafft Transparenz über Qualifikation und Ressourcen des Bieters.

Relevante Regelwerke/Normen

GEFMA 520 (Standardleistungsverzeichnis Facility Services).

Schlüsselelemente

Angaben zur Personalqualifikation, zu Fachzertifikaten und Referenzen
Nachweis von Versicherungen und Betriebshaftpflicht
Verpflichtung zur Einhaltung gesetzlicher, tariflicher und ökologischer Standards
Bestätigung des Qualitätsmanagementsystems (z. B. DIN EN ISO 9001)
Angaben zu Umweltmanagement und Nachhaltigkeit

Verantwortlich

Bieter bzw. Facility Service Anbieter.

Praxis Hinweise

Die Eigenerklärung wird mit dem Angebot eingereicht und regelmäßig aktualisiert. Sie ist Grundlage für die Lieferantenbewertung und kann durch Bescheinigungen öffentlicher Stellen bestätigt werden.

Erläuterung

Die Eigenerklärung ermöglicht es dem Auftraggeber, die Leistungsfähigkeit des Dienstleisters ohne umfangreiche Nachweise vorläufig zu prüfen. Die VOB/A erlaubt, dass der Auftraggeber Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis zulässt; diese sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch Bescheinigungen zu bestätigen. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand reduziert, gleichzeitig bleibt die Möglichkeit erhalten, im Bedarfsfall verbindliche Nachweise anzufordern. Im Facility‑Services‑Vergabeprozess dient die Eigenerklärung der Risikominimierung und trägt zur objektiven Eignungsprüfung bei.

Eignungsnachweis – Anbieter von Bauleistungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachweis der Eignung (Bauleistungen)

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der technischen, wirtschaftlichen und personellen Eignung von Bauunternehmen zur Ausführung der ausgeschriebenen Bauleistungen. Grundlage für die Präqualifikation (PQ VOB).

Relevante Regelwerke/Normen

VOB/A 2019 § 6 a und § 6 b. Der Auftraggeber hat die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber zu prüfen; Bauleistungen dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben werden.

Schlüsselelemente

Fachliche Qualifikation (Meisterbriefe, Zertifikate, Befähigungsnachweise)
Referenzprojekte aus den letzten Jahren
Umsatz und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der letzten drei Geschäftsjahre
Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte nach Lohngruppen
Angaben zur Eintragung im Berufsregister und zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Erklärung zur Insolvenzfreiheit, Liquidation und Zuverlässigkei

Verantwortlich

Bieter bzw. Bauunternehmen.

Praxis Hinweise

Bestandteil des Vergabeverfahrens nach VOB/A § 6. Der Auftraggeber kann die Eignung anhand eines Präqualifikationsverzeichnisses nachweisen lassen oder Einzelunterlagen verlangen.

Erläuterung

Der Eignungsnachweis stellt sicher, dass nur leistungsfähige und zuverlässige Bauunternehmen berücksichtigt werden. § 6 a VOB/A fordert die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber. Dazu gehören unter anderem Angaben zu Umsatz, Referenzen, Personalstärke und Insolvenzfreiheit. Der Nachweis kann durch Präqualifikation oder durch Einzelunterlagen erfolgen. Im Facility Management dient der Eignungsnachweis der Lieferantenqualifizierung und minimiert das Risiko von Leistungsstörungen.

Vergabe‑ und Vertragsunterlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Dokumentation des Vergabeverfahrens (Vergabevermerk)

Zweck & Geltungsbereich

Vollständige Aufzeichnung aller wesentlichen Schritte und Entscheidungen im Beschaffungsprozess. Sie dient der Begründung von Entscheidungen, der Transparenz und der Nachprüfbarkeit des Vergabeverfahrens.

Relevante Regelwerke/Normen

§ 8 VgV. Die VgV verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, das Vergabeverfahren fortlaufend in Textform zu dokumentieren. Der Vergabevermerk muss u. a. Namen der Bewerber, Gründe für die Auswahl und Ablehnung, Gründe für ungewöhnlich niedrige Angebote und Angaben zu Interessenkonflikten enthalten.

Schlüsselelemente

Angabe des Auftraggebers, des Auftragsgegenstands und des Auftragswerts
Verfahrensart (offen, beschränkt, freihändig) und Vergabeunterlagen
Kommunikationsprotokolle, Teilnahme und Angebotsunterlagen
Bewertungskriterien, Entscheidungsmatrix und Zuschlagsentscheidung
Begründung der Auswahl oder Ablehnung von Bewerbern und der Zuschlagsentscheidung
Aufbewahrungspflicht von mindestens drei Jahren

Verantwortlich

Auftraggeber bzw. Vergabestelle.

Praxis Hinweise

Pflichtdokument nach § 8 VgV. Die Dokumentation dient der internen Kontrolle, der externen Nachprüfung (z. B. durch Rechnungsprüfungsämter) und der gerichtlichen Nachprüfbarkeit. Sie sollte elektronisch geführt und revisionssicher gespeichert werden.

Erläuterung

Die Vergabeverordnung verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, das Verfahren vom Beginn an fortlaufend zu dokumentieren, damit Entscheidungen auf jeder Stufe nachvollziehbar sind. Der Vergabevermerk enthält insbesondere die Namen der berücksichtigten und nicht berücksichtigten Bewerber, die Gründe für ihre Auswahl oder Ablehnung, Angaben zu ungewöhnlich niedrigen Angeboten und zu Interessenkonflikten. Die Dokumentation und der Vergabevermerk müssen bis zum Ende der Vertragslaufzeit, mindestens jedoch drei Jahre nach dem Zuschlag, aufbewahrt werden. Im Facility Management dient diese Dokumentation der Transparenz, der Gleichbehandlung der Anbieter und der rechtssicheren Vergabe.

Dienstleistungs‑/Servicevertrag

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Dienstleistungs bzw. Servicevertrag

Zweck & Geltungsbereich

Regelt Rechte, Pflichten, Leistungsumfang, Qualität und Haftung zwischen Auftraggeber und Dienstleister im Rahmen von Facility Services. Der Vertrag bildet das Steuerungsinstrument für das Dienstleistungsverhältnis.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 17371 2 („Dienstleistungserbringung – Teil 2: Verträge“), BGB §§ 611 ff. § 611 BGB definiert, dass der Dienstleistende die versprochenen Dienste zu erbringen hat, während der andere Teil die vereinbarte Vergütung zu zahlen hat. § 611a BGB konkretisiert den Arbeitsvertrag und betont das Weisungsrecht des Arbeitgebers.

Schlüsselelemente

Leistungsumfang und Qualitätskriterien: Beschreibung der zu erbringenden Leistungen, Service Level Agreements (SLA), Key Performance Indicators (KPI) und Messverfahren (z. B. nach DIN EN 17371 3).
Vertragslaufzeit, Verlängerungs und Kündigungsklauseln
Vergütung, Preisgleitklauseln und Zahlungsmodalitäten
Haftung, Gewährleistung und Versicherungspflichten
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarungen, Compliance und ESG Vorgaben
Reporting und Kommunikationsstrukturen, Eskalationswege und Änderungsmanagement

Verantwortlich

Auftraggeber und Auftragnehmer.

Praxis Hinweise

Grundlage für alle Facility Service Leistungen. Der Vertrag sollte an die Anforderungen der DIN EN 17371 2 angepasst werden und enthält klare Leistungsbeschreibungen sowie Regelungen zur Leistungsmessung. Er wird regelmäßig geprüft und dient als Instrument zur Vertragsbewertung und Qualitätssicherung.

Erläuterung

Der Dienstleistungsvertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne des BGB. § 611 BGB verpflichtet den Dienstleister zur Erbringung der versprochenen Dienste und den Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. § 611a BGB beschreibt die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers und das Weisungsrecht des Arbeitgebers; diese Regelung ist in Serviceverträgen für eingesetztes Personal zu berücksichtigen. Die europäische Norm DIN EN 17371‑2 gibt Leitlinien für die Gestaltung von Dienstleistungsverträgen und fordert eine strukturierte Darstellung des Leistungsumfangs, der Qualität, der Laufzeiten sowie der Rechte und Pflichten. Im Facility Management dient der Servicevertrag als strategisches Steuerungsinstrument und legt die Grundlage für die Messung der Dienstleistungsqualität.

Arbeitsvertrag / Beschäftigungsvertrag

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Arbeitsvertrag

Zweck & Geltungsbereich

Legt die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest. Er regelt die Erbringung der Arbeitsleistung und die Vergütung.

Relevante Regelwerke/Normen

BGB §§ 611 und 611a. Der Dienstvertrag verpflichtet zur Leistung der versprochenen Dienste und zur Zahlung der Vergütung. § 611a BGB beschreibt den Arbeitsvertrag als weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit.

Schlüsselelemente

Vertragsparteien, Arbeitsort und Tätigkeit
Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Nebenleistungen
Kündigungsfristen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Pflichten zur Vertraulichkeit, zum Datenschutz und zur Wettbewerbsabrede
Hinweise auf Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsschutzmaßnahmen

Verantwortlich

Arbeitgeber / Personalabteilung.

Praxis Hinweise

Der Arbeitsvertrag ist Bestandteil der Personalakte und Grundlage für die Arbeitszeit- und Sicherheitsnachweise. Er muss schriftlich fixiert werden (Nachweisgesetz) und an gesetzliche Änderungen (z. B. Arbeitszeit, Mindestlohn) angepasst werden.

Erläuterung

Der Arbeitsvertrag stellt die rechtliche Basis für die Beschäftigung von Personal im Facility Management dar. Nach § 611 BGB verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistung der vereinbarten Dienste und der Arbeitgeber zur Zahlung der Vergütung. § 611a BGB definiert das Arbeitsverhältnis als weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit. Der Arbeitsvertrag enthält Regelungen zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigung und Datenschutz und stellt die sozialversicherungsrechtliche Absicherung sicher.

Agenturvertrag / Vermittlungsvertrag

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Agenturvertrag / Vermittlungsvertrag

Zweck & Geltungsbereich

Regelt die Vermittlungs oder Agenturleistung im Auftrag des Auftraggebers, z. B. die Bereitstellung von Servicepersonal oder die Koordination von Subunternehmern. Der Vertrag ist ein spezieller Dienstvertrag und unterliegt den allgemeinen Bestimmungen des BGB.

Relevante Regelwerke/Normen

BGB §§ 611 ff. (Dienstvertragsrecht). Der Dienstvertrag verpflichtet den Dienstleistenden zur Leistung der vereinbarten Dienste, der andere Teil zur Zahlung der Vergütung.

Schlüsselelemente

Vertragsparteien, Leistungsgegenstand (z. B. Vermittlung von Personal oder Leistungen)
Provisionen, Provisionssatz und Abrechnungsmodalitäten
Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Beendigungsregelungen
Verschwiegenheits und Datenschutzklauseln
Vertretungsrechte, Vollmachten und Haftungsregelungen
Regelungen zur Haftung für vermittelte Dienstleister und zur Absicherung gegenüber Dritten

Verantwortlich

Auftraggeber und Agentur.

Praxis Hinweise

Wird im Facility Management bei Personalvermittlung, Subunternehmerkoordination oder temporärer Projektunterstützung eingesetzt. Der Vertrag sollte klare Provisionsvereinbarungen, Haftungsregelungen und Kündigungsbedingungen enthalten. Er ist Teil der Vertragsakte und dient der rechtssicheren Delegation und Abrechnung der Vermittlungsleistung.

Erläuterung

Der Agenturvertrag ist in der Praxis ein Vermittlungs- oder Dienstvertrag, der auf den allgemeinen Vorschriften des BGB über den Dienstvertrag basiert. § 611 BGB verpflichtet zur Erbringung der vereinbarten Dienste gegen Vergütung. Im Facility Management wird der Agenturvertrag genutzt, um temporäre oder spezialisierte Fremdleistungen, wie Personalvermittlung oder die Beauftragung von Subunternehmern, rechtssicher zu regeln. Wesentliche Elemente sind die Definition des Vermittlungsgegenstands, die Provisionshöhe, Haftungsregelungen, Vertraulichkeit sowie klare Kündigungsbedingungen.

Vertragsunterlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Ingenieurvertrag

Zweck & Geltungsbereich

Vertragliche Grundlage zwischen Auftraggeber und Ingenieur/Dienstleister für Planungs und Beratungsleistungen.

Relevante Regelwerke/Normen

BGB (insbesondere §§ 631 ff. und § 650p) sowie HOAI. Gemäß § 650p BGB verpflichtet der Ingenieurvertrag den Unternehmer, alle Leistungen zu erbringen, die erforderlich sind, um die vereinbarten Planungs und Überwachungsziele zu erreichen.

Schlüsselelemente

Leistungsumfang (ausgerichtet an den HOAI Leistungsphasen 1 9)
Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Rechte und Pflichten der Parteien
Gewährleistung, Haftung und Versicherungen
Vertragslaufzeit und Kündigungsklauseln

Verantwortlich

Auftraggeber und Ingenieur/Dienstleister

Praxis Hinweise

Grundlage für die Beauftragung technischer Fachplaner. Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden; Leistungsinhalte sind anhand der HOAI Leistungsphasen zu definieren und mit der Leistungsbeschreibung abzustimmen.

Erläuterung

Der Ingenieurvertrag regelt Art, Umfang und Vergütung der Ingenieurleistungen nach §§ 631 ff. BGB und der HOAI. § 650p BGB bestimmt, dass der Unternehmer alle Leistungen erbringen muss, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung erforderlich sind, um die vereinbarten Planungs‑ und Überwachungsziele zu erreichen; sind diese Ziele noch nicht vereinbart, muss er dem Besteller eine Planungsgrundlage mit Kosteneinschätzung vorlegen. Im Facility Management ermöglicht der Ingenieurvertrag die Transparenz der technischen Planungsprozesse, die Nachvollziehbarkeit der Honorarberechnung (HOAI‑Leistungsphasen) und schafft einen klaren Rechtsrahmen für Leistungsänderungen und Haftungsfragen.

Kaufvertrag

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Kaufvertrag

Zweck & Geltungsbereich

Vertragliche Grundlage für die Lieferung von Materialien, Maschinen oder Verbrauchsgütern im Rahmen von FM oder Bauprojekten.

Relevante Regelwerke/Normen

BGB. Nach § 433 BGB verpflichtet der Kaufvertrag den Verkäufer, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum frei von Sach und Rechtsmängeln zu verschaffen, während der Käufer den Kaufpreis zahlen und die Sache abnehmen muss.

Schlüsselelemente

Vertragsparteien und Liefergegenstand
Preis, Zahlungsbedingungen und Lieferfristen
Eigentumsübergang und Gewährleistung
Reklamations und Rücktrittsrechte

Verantwortlich

Auftraggeber (Käufer) und Lieferant (Verkäufer)

Praxis Hinweise

Bestandteil der Lieferkette im Bau und Beschaffungswesen. Der Kaufvertrag dient als Nachweis für Lieferanten und Vertragsmanagementsysteme im FM und sollte die Abwicklung über das interne Beschaffungssystem abbilden.

Erläuterung

Kaufverträge regeln den Warenverkehr im Rahmen von Bau‑ oder Servicedienstleistungen. § 433 BGB legt fest, dass der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer die Sache zu übergeben und Eigentum daran zu verschaffen, während der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme verpflichtet ist. Im Facility Management bilden Kaufverträge die Grundlage für Bestellprozesse, Lieferantenmanagement und Auditprüfungen.

Kündigung – Arbeitsverträge / Dienstverträge

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Kündigung von Arbeits oder Dienstverträgen

Zweck & Geltungsbereich

Formgerechte Beendigung eines Beschäftigungs oder Dienstverhältnisses unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Relevante Regelwerke/Normen

BGB. § 623 BGB schreibt vor, dass die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag der Schriftform bedarf; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Schlüsselelemente

Kündigungsgrund und frist
Empfangsbestätigung des Empfängers
ggf. Sozialauswahl oder Aufhebungsvertrag
Archivierung im Personalakt

Verantwortlich

Arbeitgeber / Auftraggeber

Praxis Hinweise

Die Schriftform ist zwingend erforderlich. Im FM Bereich betrifft die Kündigung vor allem Verträge mit externen Dienstleistern oder interne Projektverträge; die Dokumentation ist im Personal bzw. Vertragsarchiv zu hinterlegen.

Erläuterung

Gemäß § 623 BGB bedarf jede Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform; elektronische Kündigungen sind unwirksam. Für Facility‑Manager ist die formal korrekte Kündigung vor allem bei Dienstleistungsverträgen mit externen Anbietern sowie bei internen Beschäftigungsverhältnissen von Bedeutung. Eine ordnungsgemäß dokumentierte Kündigung verhindert spätere Streitigkeiten und sichert die Nachvollziehbarkeit.

Leistungs‑ und Vergabeunterlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungsbeschreibung

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistung als Bestandteil des Vergabeverfahrens für öffentliche Aufträge.

Relevante Regelwerke/Normen

GWB, VgV, UVgO sowie VOB/A 2019 § 7. Die VOB/A verlangt, dass die Leistung eindeutig und erschöpfend beschrieben wird, damit alle Unternehmen die Beschreibung gleich verstehen und sicher kalkulieren können.

Schlüsselelemente

Leistungsgegenstand und Zielbeschreibung
technische Anforderungen und Leistungsgrenzen
Qualitätskriterien und Vertragsbedingungen
Bewertungsmatrix und Zuschlagskriterien
Eignungsanforderungen an Bieter

Verantwortlich

Auftraggeber / Vergabestelle

Praxis Hinweise

Pflichtdokument für öffentliche Aufträge. Eine präzise Leistungsbeschreibung gewährleistet Vergleichbarkeit der Angebote, Transparenz im Vergabeprozess und reduziert das Nachtragsrisiko.

Erläuterung

Die Leistungsbeschreibung ist ein zentrales Dokument in Vergabeverfahren nach GWB, VgV und UVgO. § 7 VOB/A verlangt, dass die Leistung eindeutig und so erschöpfend beschrieben wird, dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen und ihre Preise sicher berechnen können; sämtliche preisbeeinflussenden Umstände sind anzugeben und dem Auftragnehmer dürfen keine ungewöhnlichen Risiken aufgebürdet werden. Im Facility Management bildet die Leistungsbeschreibung die objektive Bewertungsgrundlage für Bieterangebote und dient zur Vermeidung von Missverständnissen sowie Nachträgen.

Leistungsbeschreibung – Bauleistungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungsbeschreibung (Bauleistungen)

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte Aufstellung aller Bauleistungen für Ausschreibung und Vergabe nach VOB/A.

Relevante Regelwerke/Normen

VOB/A 2019 (insbesondere § 7b) und VDI 6028 1. Laut § 7b VOB/A ist die Leistung durch eine allgemeine Darstellung der Bauaufgabe und ein in Teilleistungen gegliedertes Leistungsverzeichnis zu beschreiben.

Schlüsselelemente

Positionsweise Aufstellung (Leistungsverzeichnis)
technische Spezifikationen und Leistungsgrenzen
Qualitätsstandards (z. B. DIN Normen)
Schnittstellen zwischen Gewerken und Leistungsgrenzen

Verantwortlich

Auftraggeber, Fachplaner und Projektsteuerer

Praxis Hinweise

Die Bauleistungsbeschreibung bildet die Grundlage für Ausschreibung, Kostenkalkulation und Nachtragsmanagement. Leistungspositionen sind technisch und preislich homogen zu gliedern; heterogene Leistungen dürfen nur ausnahmsweise zusammengefasst werden.

Erläuterung

Die Bauleistungsbeschreibung legt alle zu erbringenden Arbeiten detailliert fest und basiert auf § 7b VOB/A. Die Leistung wird durch eine allgemeine Darstellung der Bauaufgabe und ein gegliedertes Leistungsverzeichnis beschrieben; erforderlichenfalls können Zeichnungen, Proben oder Mengenberechnungen ergänzt werden. Im Facility Management ist diese Beschreibung essenziell für die transparente Kostenplanung und Leistungsüberwachung sowie für eine faire Angebotsbewertung.

Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

Zweck & Geltungsbereich

Kombination aus textlicher Beschreibung und tabellarischem Leistungsprogramm für komplexe Projekte, bei denen auch der Entwurf Bestandteil des Wettbewerbs ist.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI und VOB/A 2019 (§ 7c). Nach § 7c VOB/A kann die Leistung durch ein Leistungsprogramm dargestellt werden, wenn es zweckmäßig ist, die Bauausführung und den Entwurf im Wettbewerb zu untersuchen, um die beste technische, wirtschaftliche und gestalterische Lösung zu finden.

Schlüsselelemente

Funktionsbeschreibung des Objekts
Raum und Anlagendaten
Anforderungen an Ausführungsqualität, Gestaltung und Wirtschaftlichkeit
Ausführungsfristen und Nachweise
Musterleistungsverzeichnis mit teilweise offengelassenen Mengenangaben

Verantwortlich

Fachplaner / Objektplaner

Praxis Hinweise

Wird bei größeren Bauprojekten mit technischen Anlagen (TGA Anteil) eingesetzt. Gemäß § 7c VOB/A umfasst das Leistungsprogramm die Beschreibung der Bauaufgabe, den Zweck der fertigen Leistung sowie die technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Anforderungen; Bieter müssen neben der Ausführung auch einen Entwurf mit Erläuterungen und Mengen bzw. Preisangaben vorlegen.

Erläuterung

Das Leistungsprogramm kombiniert technische Inhalte und funktionale Anforderungen und wird eingesetzt, wenn der Auftraggeber neben der Bauausführung auch den Entwurf in den Wettbewerb einbeziehen möchte. § 7c VOB/A regelt, dass das Programm die Bauaufgabe beschreibt, die für die Entwurfsbearbeitung maßgebenden Bedingungen und Umstände sowie den Zweck und die Anforderungen an die fertige Leistung enthält; ein Musterleistungsverzeichnis kann beigefügt werden. Vom Bieter wird ein vollständiger Entwurf einschließlich Beschreibung der Bauausführung und Mengen‑/Preisangaben verlangt. Im Facility Management dient das Leistungsprogramm der Nachvollziehbarkeit von Planung, Ausschreibung und Bauausführung – insbesondere bei komplexen technischen Projekten.

Bestands‑ und Verwaltungsunterlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Inventarliste

Zweck & Geltungsbereich

Übersicht aller im Betrieb eingesetzten Geräte, Materialien, Werkzeuge und Ausstattungen sowie deren Lokalisierung und Zustand.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 13306. Das Normabschnitt 10.6 definiert die Inventarliste als Verzeichnis der einzelnen Einheiten mit ihrem jeweiligen Standort.

Schlüsselelemente

Identifikationsnummern (Inventar ID)
Bezeichnung, Standort, Hersteller und technische Daten
Wartungsstatus und Instandhaltungsfristen
Zuordnung zu Verantwortlichkeiten und Betreiberpflichten

Verantwortlich

Facility Manager / Betreiber

Praxis Hinweise

Grundlage für Instandhaltungsplanung, Kostencontrolling und Auditnachweise. Die Inventarliste wird im CAFM System (Computer Aided Facility Management) geführt. Eine korrekte Dokumentation ermöglicht die Überwachung von Wartungszyklen und die Erfüllung der Betreiberpflichten.

Erläuterung

Nach DIN EN 13306 umfasst die Inventarliste alle einzelnen Einheiten (Anlagen, Geräte) mit ihrem jeweiligen Standort. Im Facility Management ist die Inventarliste ein zentrales Element des Instandhaltungsmanagements: sie verknüpft technische Anlagen mit Wartungszyklen, Verantwortlichkeiten und Kosten. Die Norm betont, dass zur Erhöhung der Zuverlässigkeit eine Kombination technischer, administrativer und organisatorischer Maßnahmen notwendig ist. Mit Hilfe der Inventarliste kann die Instandhaltung digital geplant werden, sodass Prüf‑ und Wartungsnachweise jederzeit verfügbar sind.

Leistungsbeschreibung mit Leistungslisten nach Leistungsbereichen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungsbeschreibung mit Leistungslisten – strukturiertes Leistungsverzeichnis nach Leistungsbereichen.

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte, klare und erschöpfende Beschreibung der auszuführenden Leistungen, Mengen und Qualitäten für Bau , Liefer oder Dienstleistungen. Gemäß § 7 VOB/A muss die Beschreibung so eindeutig sein, dass alle Bieter sie im gleichen Sinne verstehen und ihre Preise ohne umfangreiche Vorarbeiten ermitteln können. Das Leistungsverzeichnis gliedert die Leistung in Teilleistungen und Positionen. Die HOAI dient als Strukturierungsgrundlage für Planungs und Ausschreibungsleistungen.

Relevante Regelwerke/Normen

Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A 2019), insbesondere §§ 7 und 7b; Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV DIN 18299 ff.).

Schlüsselelemente

– Leistungsumfang und technische Spezifikationen nach einschlägigen Normen.
– Mengen- und Mengeneinheiten (Leistungseinheiten, Flächen, Stückzahlen).
– Qualitätsanforderungen und Verweise auf technische Regeln (ATV DIN Normen).
– Ausführungsbedingungen: Termine, Gewährleistungsanforderungen, besondere Bedingungen des Baugrunds.
– Vergabekriterien: Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterien, besondere Nachhaltigkeitsanforderungen gemäß GEFMA 520.

Verantwortlich

Objektplaner, Fachplaner und Auftraggeber (Bauherr oder Betreiber) erstellen und prüfen die Leistungsbeschreibung.

Praxis Hinweise

Die Leistungsbeschreibung bildet die Grundlage für die Ausschreibung, den Angebotsvergleich und den Vertragsabschluss. Sie ist nach HOAI und VOB/A zu strukturieren; Positionen müssen nach technischen und preisbildenden Kriterien klar gegliedert werden. Für Facility Services empfiehlt sich die Verwendung des GEFMA Standard Leistungsverzeichnisses, das nachhaltige Anforderungen und Musterpreisverzeichnisse enthält.

Erläuterung

Die Leistungsbeschreibung mit Leistungslisten ist das zentrale Dokument für die Vergabe und Durchführung von Bau‑ und FM‑Leistungen. Sie definiert den Leistungsumfang, legt Mengen und Qualitäten fest und dient damit als Maßstab für die Angebotsbewertung und Vertragsdurchführung. § 7 VOB/A fordert, dass keine ungewöhnlichen Risiken auf den Auftragnehmer abgewälzt werden dürfen und dass alle für die Preisbildung relevanten Umstände angegeben werden. Ein strukturiertes Leistungsverzeichnis nach § 7b VOB/A gliedert die Leistungen in Positionen, die nach technischer Beschaffenheit und Gleichartigkeit geordnet sind. Für Facility Services empfiehlt die GEFMA 520 ein Standard‑Leistungsverzeichnis, das die Leistungsbausteine an der Kostengliederung der GEFMA 200 ausrichtet und Nachhaltigkeitskriterien integriert. Dadurch können technische Services (TGA, Reinigung, Wartung) im FM klar definiert, gesteuert und kontrolliert werden.

Nachweis technischer Leistungsfähigkeit – Bau‑, Liefer‑ und Dienstleistungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.

Zweck & Geltungsbereich

Beleg über die fachliche Eignung des Bieters, um sicherzustellen, dass er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie die Erfahrung verfügt, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. § 46 VgV erlaubt es Auftraggebern, Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu stellen, damit die Bieter über geeignete Ressourcen und ausreichende Erfahrung verfügen.

Relevante Regelwerke/Normen

EU Richtlinie 2014/24/EU (Art. 58 und Annex XII), umgesetzt in der Vergabeverordnung (VgV) § 46.

Schlüsselelemente

– Referenzen über früher ausgeführte Liefer und Dienstleistungsaufträge: Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Wert, Zeitpunkt und Empfänger
– Angabe der technischen Fachkräfte und Stellen: Qualifikation des einzusetzenden Personals, insbesondere der für die Qualitätskontrolle Verantwortlichen.
– Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
– Zertifizierungen und Nachweise (z. B. ISO 9001, ISO 14001, GEFMA Zertifikate).
– Angaben zum Lieferkettenmanagement und zur Überwachung.

Verantwortlich

Bieter bzw. Auftragnehmer; sie müssen die erforderlichen Nachweise in den Teilnahmeanträgen und Angebotsunterlagen vorlegen.

Praxis Hinweise

Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und dient zur Eignungsprüfung nach § 46 VgV. Auftraggeber sollten sicherstellen, dass geforderte Referenzen, Fachkräfte und Ausrüstung in angemessenem Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen. Im Facility Management erhöhen aussagekräftige Referenzen und Zertifizierungen die Transparenz und stärken das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Dienstleisters.

Erläuterung

Gemäß EU‑Richtlinie 2014/24/EU und § 46 VgV müssen Bieter ihre technische und berufliche Eignung nachweisen. Der Auftraggeber darf nur solche Unternehmen zulassen, die über ausreichende personelle und technische Mittel sowie über Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen. Als Belege können Referenzen über vergleichbare Projekte, Angaben zur technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung verlangt werden. Im Facility‑Management schafft dieser Nachweis Transparenz und Fairness und gewährleistet, dass die erbrachten Dienstleistungen qualitativ hochwertig sind.

Nachweis wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der wirtschaftlichen Stabilität und Bonität des Bieters, um sicherzustellen, dass er über ausreichende finanzielle Kapazitäten zur Vertragserfüllung verfügt. § 45 VgV erlaubt dem Auftraggeber, Anforderungen zu stellen, die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters absichern.

Relevante Regelwerke/Normen

EU Richtlinie 2014/24/EU (Art. 58, Annex XI), Vergabeverordnung (VgV) § 45.

Schlüsselelemente

– Jahresabschlüsse und Bankerklärungen: Veröffentlichung oder Vorlage von Jahresabschlüssen und Bankerklärungen.
– Umsatzangaben der letzten drei Jahre: Erklärung über Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
– Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis einer entsprechenden Versicherung.
– Bonitäts und Steuerbescheinigungen: Steuerliche Unbedenklichkeits und Versicherungsnachweise.
– Mindestjahresumsatz: Der Auftraggeber darf einen Mindestjahresumsatz verlangen, dieser darf jedoch grundsätzlich nicht mehr als das Doppelte des geschätzten Auftragswertes betragen.

Verantwortlich

Bieter bzw. Auftragnehmer.

Praxis Hinweise

Der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist Pflichtdokument bei öffentlichen Ausschreibungen. Auftraggeber sollten wirtschaftliche Kennzahlen in angemessenem Verhältnis zum Auftragsvolumen fordern und die Vorgaben transparent in den Vergabeunterlagen dokumentieren. Im Facility Management sichern Bonitätsprüfungen, dass Dienstleister langfristig leistungsfähig und zuverlässig sind.

Erläuterung

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist ein entscheidender Eignungsnachweis im Vergabeverfahren. § 45 VgV erlaubt dem Auftraggeber, Informationen über Mindestjahresumsätze, Bilanzen und Haftpflichtversicherungen zu verlangen, um sicherzustellen, dass der Bieter über ausreichende Kapazitäten verfügt. Diese Nachweise dienen der Risikoanalyse und sollen verhindern, dass finanzschwache Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten. Für Facility‑Management‑Dienstleister ist eine solide finanzielle Basis Voraussetzung für langfristige Serviceverträge.

Facility Services – Dienstleistungsdokumentation

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachunternehmererklärung

Zweck & Geltungsbereich

Erklärung des Hauptauftragnehmers über die geplante Beauftragung von Nachunternehmern in Facility Services Projekten. Sie schafft Transparenz darüber, welche Leistungen durch Dritte erbracht werden und ermöglicht dem Auftraggeber eine qualitätsorientierte Bewertung der Leistungskette. Die GEFMA 520 fordert, dass Sub und Nachunternehmer die Beschaffungs und Einkaufsrichtlinien anerkennen und nachhaltige Kriterien erfüllen.

Relevante Regelwerke/Normen

GEFMA Richtlinie 520 (Standardleistungsverzeichnis Facility Services); Nachhaltigkeitsleitlinien (z. B. GEFMA 160).

Schlüsselelemente

– Name und Qualifikation des Nachunternehmers.
– Leistungsumfang und Verantwortungsbereich (welche Facility Services werden übertragen?).
– Zertifikate und Zulassungen (z. B. ISO 14001, EMAS).
– Haftungs und Vertragsbedingungen: Übernahme der Vergabebedingungen des Hauptvertrags durch den Nachunternehmer.
– Nachhaltigkeitsverpflichtungen: Anerkennung der Beschaffungsrichtlinien und gegebenenfalls Nachweis zertifizierter Nachhaltigkeitsstandards.

Verantwortlich

Bieter bzw. Hauptauftragnehmer.

Praxis Hinweise

Die Nachunternehmererklärung ist Bestandteil der Vergabeakte. Auftraggeber sollten sicherstellen, dass Subunternehmer im Hinblick auf Qualifikation und Zertifizierung den gleichen Anforderungen wie der Hauptauftragnehmer entsprechen. Änderungen bei Nachunternehmern müssen vorab genehmigt und dokumentiert werden.

Erläuterung

Die Nachunternehmererklärung ist nach GEFMA 520 erforderlich, um die Transparenz bei der Leistungserbringung zu sichern. Sie gibt Auskunft über den Einsatz Dritter und stellt sicher, dass Sub‑ bzw. Nachunternehmer die geltenden Beschaffungsrichtlinien und Nachhaltigkeitsstandards einhalten. Im Facility‑Management ist diese Erklärung besonders wichtig, weil viele Dienstleistungen an spezialisierte Unterauftragnehmer vergeben werden. Eine lückenlose Dokumentation ermöglicht dem Auftraggeber die Überwachung von Fremdleistungen und die Durchsetzung von Qualitätsstandards.

Nachunternehmerliste – Facility Services

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Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachunternehmerliste

Zweck & Geltungsbereich

Übersicht über alle Sub /Nachunternehmer, die ein Facility Service Anbieter einsetzt. Sie dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Leistungskette und ermöglicht die Überprüfung der Eignung aller Beteiligten.

Relevante Regelwerke/Normen

GEFMA Richtlinie 520; gegebenenfalls Anforderungen aus VgV/VOB im Zusammenhang mit Eignungsleihe (§ 47 VgV).

Schlüsselelemente

– Firmenname, Adresse, Ansprechpartner.
– Leistungsbereich und Vertragsbeginn: Beschreibung des übertragenen Aufgabenbereiches und Beginn der Unterauftragsverhältnisse.
– Zertifizierungen und Nachweise: ISO Zertifikate, Fachkundenachweise, Nachhaltigkeitszertifikate.
– Kontroll und Dokumentationsvermerk: Datum der letzten Prüfung und Verantwortlicher für die Kontrolle.

Verantwortlich

Auftragnehmer / Facility Service Provider.

Praxis Hinweise

Die Nachunternehmerliste muss bei jeder Änderung aktualisiert werden und bei Audits sowie Qualitätsprüfungen vorgelegt werden. Der Auftraggeber sollte sich vertraglich das Recht vorbehalten, bestimmte Subunternehmer abzulehnen, wenn diese nicht die geforderten Qualifikationen nachweisen.

Erläuterung

Die Nachunternehmerliste dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Leistungskette. Sie ermöglicht Auftraggebern, die Qualifikation und Zuverlässigkeit aller beteiligten Unternehmen zu überprüfen. Im Facility‑Management, wo häufig mehrere Subdienstleister eingesetzt werden, unterstützt die Liste die Compliance‑Kontrolle und die Haftungsabsicherung. Sie sollte eng mit der Nachunternehmererklärung verknüpft und regelmässig aktualisiert werden.

Benutzerhandbuch – Facility Services

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Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Benutzerhandbuch für Facility Services.

Zweck & Geltungsbereich

Betriebsorientierte Beschreibung der durchzuführenden Dienstleistungen, der Service Level Agreements (SLAs) und der Kommunikations und Reportingprozesse zwischen Auftraggeber und Dienstleister. Das Handbuch ergänzt den Servicevertrag und dient als Grundlage für die Leistungskontrolle und die Auditierung.

Relevante Regelwerke/Normen

GEFMA 520; einschlägige Qualitätsmanagement Normen wie DIN EN ISO 9001.

Schlüsselelemente

– Organisationsstruktur und Kommunikationswege: Darstellung der Rollen (Auftraggeber, Objektleiter, Serviceleiter) und Meldewege.
– Service Level Agreements (SLAs): Definition von Leistungskennzahlen (KPIs), Qualitätszielen und Messmethoden.
– Eskalations und Reportingverfahren: Beschreibung von Störungs und Beschwerdemanagement, Berichtszyklen und Auditprozessen.
– Qualitätsmanagementprozesse: Interne Audits, KVP Maßnahmen und Dokumentationsanforderungen.

Verantwortlich

Facility Service Provider (Dienstleister), der das Handbuch gemeinsam mit dem Auftraggeber erarbeitet und fortschreibt.

Praxis Hinweise

Das Benutzerhandbuch ist Bestandteil des Servicevertrags. Es sollte elektronisch geführt und bei Änderungen des Leistungsumfangs aktualisiert werden. Für Audits muss es aktuelle Informationen über SLAs, Kommunikationsstrukturen und Qualitätskontrollen enthalten.

Erläuterung

Das Benutzerhandbuch ist eine betriebsorientierte Ergänzung des Servicevertrags. Es legt die organisatorischen Abläufe, Service Levels und Kommunikationswege fest und dient als Referenz für die Leistungskontrolle. Durch klare SLA‑Definitionen und Eskalationsprozesse können Auftraggeber und Dienstleister die Qualität der Facility‑Services kontinuierlich überwachen und verbessern. In Verbindung mit dem Standard‑Leistungsverzeichnis trägt das Handbuch zur Transparenz und Compliance im Facility‑Management bei.

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Objektprofil

Zweck & Geltungsbereich

Erfassung aller für die Leistungserbringung relevanten Daten eines Gebäudes oder Objektportfolios. Das Profil bildet die Grundlage für die Planung und Steuerung der Facility Services und enthält Informationen zur Nutzung, technischen Ausstattung und zu den Rahmenbedingungen vor Ort.

Relevante Regelwerke/Normen

GEFMA 520; DIN Normen für Flächenermittlung und TGA Dokumentation (z. B. DIN 277, DIN 31051).

Schlüsselelemente

– Standort und Nutzungsdaten: Adresse, Gebäudetyp, Nutzung (Büro, Produktion, Lager) und Belegungsstruktur.
– Technische Ausstattung und Flächenangaben: Liste der Anlagen (Heizung, Lüftung, Aufzüge), Flächen nach Nutzungsarten (Nutzfläche, Technikfläche, Außenanlagen).
– Servicezeiten und Zugangsregelungen: Öffnungszeiten, Sicherheitsbestimmungen, Zutrittsberechtigungen.
– Ansprechpartner vor Ort: Kontaktpersonen für Betrieb, Sicherheit und Facility Management.

Verantwortlich

Auftraggeber bzw. Facility Manager; sie stellen die erforderlichen Daten bereit und aktualisieren das Profil regelmäßig.

Praxis Hinweise

Das Objektprofil ist Grundlage für Vertragsgestaltung und Serviceplanung. Es sollte in einem Computer Aided Facility Management System (CAFM) geführt und bei Änderungen (Umbauten, Nutzungsänderungen) aktualisiert werden.

Erläuterung

Das Objektprofil bildet die Basis für die Planung und Steuerung der Facility‑Services. Es ermöglicht eine bedarfsgerechte Leistungserbringung, unterstützt das Leistungscontrolling und liefert Datengrundlagen für Energieoptimierung und Qualitätsüberwachung. Ohne ein aktuelles Objektprofil können Serviceverträge nicht zielgerecht gestaltet werden und Risiken für den Betreiber bleiben unerkannte.

Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen (Arbeitsverhältnisse)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen gemäß Nachweisgesetz.

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der Mindestinhalte von Arbeitsverträgen zur Erfüllung der Transparenzpflichten. Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich festhalten und dem Arbeitnehmer innerhalb gesetzlicher Fristen aushändigen.

Relevante Regelwerke/Normen

Nachweisgesetz (NachwG); ggf. ergänzend Mindestlohngesetz und Tarifverträge.

Schlüsselelemente

Das Dokument muss mindestens enthalten:
– Name und Anschrift der Vertragsparteien.
– Beginn und, bei Befristung, Ende oder voraussichtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses
– Arbeitsort oder Hinweis auf wechselnde Einsatzorte.
– Beschreibung der Tätigkeit.
– Probezeit (falls vereinbart).
– Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich Überstundenvergütung, Zuschläge, Zulagen und Sonderzahlungen.
– Arbeitszeit, Pausen und Schichtsystem.
– Überstundenregelungen.
– Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs.
– Fortbildungsansprüche und betriebliche Altersversorgung.
– Kündigungsfristen und Hinweis auf anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.

Verantwortlich

Arbeitgeber; sie müssen den Nachweis erstellen, unterzeichnen und dem Arbeitnehmer aushändigen.

Praxis Hinweise

Seit der Änderung des Nachweisgesetzes im August 2022 sind die Anforderungen verschärft: Der Nachweis muss für wesentliche Angaben spätestens am ersten Arbeitstag und für weitere Angaben innerhalb von sieben Tagen bzw. einem Monat ausgehändigt werden. Elektronische Übermittlung ist zulässig, sofern das Dokument für den Arbeitnehmer zugänglich ist und ausgedruckt werden kann. Im Facility Management betrifft dies insbesondere technische Dienstleister und Reinigungspersonal; entsprechende Nachweise können bei Prüfungen der Arbeitsschutzbehörden angefordert werden.

Erläuterung

Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitnehmern alle wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich mitzuteilen. Die Niederschrift muss Angaben zu den Vertragsparteien, zur Tätigkeit, zu Vergütung und Arbeitszeit, zu Kündigungsfristen und zu geltenden Tarifverträgen enthalten. Seit 2022 sind die Fristen zur Aushändigung verschärft; bestimmte Informationen müssen bereits am ersten Arbeitstag vorliegen. Im Facility‑Management, wo viele Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der technischen Services und Reinigung bestehen, ist die lückenlose Dokumentation dieser Angaben unerlässlich, um arbeitsrechtliche Compliance sicherzustellen.

Ausschreibungs‑ und Vergabeunterlagen

Feld

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Dokumenttitel/-typ

Leistungsbeschreibung

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Liefer , Bau oder Dienstleistungen. Sie definiert Leistungsumfang, Qualitätsziele, Nachhaltigkeitsvorgaben und Ausführungsanforderungen als Grundlage der Ausschreibung.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN ISO 20400 (Sustainable Procurement) – Leitfaden zur Einbindung ökologischer, sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeitsaspekte in die Beschaffung, DIN EN ISO 9000 – definiert Management als „aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Führen und Steuern einer Organisation“ und Qualität als den Grad der Erfüllung von Anforderungen.

Schlüsselelemente

* Leistungsumfang und Lieferfristen; Gewährleistungsanforderungen
* Qualitäts und Umweltkriterien, Nachhaltigkeitsziele gemäß ISO 20400
* Verbindliche technische Normen und Dokumentationsanforderungen
* Bewertungs und Zuschlagskriterien

Verantwortlich

Auftraggeber; Fachplaner; Vergabestelle

Praxis Hinweise

Die Leistungsbeschreibung ist die zentrale Grundlage für die Ausschreibung und die Angebotsbewertung. Sie muss mit den Nachhaltigkeitszielen (ISO 20400), dem Qualitätsmanagementsystem (ISO 9000) und relevanten technischen Normen abgestimmt sein.

Erläuterung

Die Leistungsbeschreibung legt die technischen und qualitativen Anforderungen fest. Sie sichert, dass alle Bieter den gleichen Informationsstand haben und ihre Angebote vergleichbar sind. Im FM dient sie als Basis für die Vertragsdefinition, die Leistungskontrolle und die Qualitätssicherung. Durch die Einbindung von Nachhaltigkeitsaspekten nach ISO 20400 und Qualitätsmanagementprinzipien nach ISO 9000 wird gewährleistet, dass ökonomische, ökologische und soziale Ziele berücksichtigt werden.

Ausschreibungsunterlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Ausschreibungsunterlagen

Zweck & Geltungsbereich

Zusammenstellung aller für die Ausschreibung von Liefer , Dienst und Bauleistungen erforderlichen Dokumente. Sie ermöglichen interessierten Unternehmen, qualifizierte Angebote abzugeben.

Relevante Regelwerke/Normen

VgV – Verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber zur fortlaufenden Dokumentation des Vergabeverfahrens und zur Erstellung eines Vergabevermerks mit den maßgeblichen Entscheidungsgründen; UVgO – überträgt diese Grundsätze auf Aufträge unterhalb der EU Schwellenwerte und verlangt Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Berücksichtigung qualitativer sowie umweltbezogener Aspekte; VOB/A – legt die Vergabearten für Bauleistungen und die Grundsätze der Vergabe fest; HOAI – regelt die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen.

Schlüsselelemente

* Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen und allgemeine Vertragsformulare
* Angebotsformulare, Fristen und Vorgaben für elektronische Kommunikation
* Eignungsanforderungen und Wertungskriterien
* Formulare für Bieterfragen, Protokolle der Angebotseröffnung

Verantwortlich

Auftraggeber; Vergabestelle; Planungsbüro

Praxis Hinweise

Die Ausschreibungsunterlagen bilden die verbindliche Grundlage für den Vergabeprozess. Sie müssen vollständig, transparent und diskriminierungsfrei sein, um rechtsichere Zuschlagsentscheidungen und Nachprüfungsverfahren zu ermöglichen.

Erläuterung

Die Ausschreibungsunterlagen manifestieren die Grundsätze des Vergaberechts. Nach VOB/A sind Bauleistungen im Wettbewerb unter transparenten Bedingungen zu vergeben. Die VgV verlangt, dass der Auftraggeber alle wesentlichen Schritte, die Kommunikation und die Gründe für Auswahlentscheidungen dokumentiert. Die UVgO überträgt diese Anforderungen auf Liefer‑ und Dienstleistungsaufträge und verpflichtet zur Berücksichtigung von Qualität, Innovation sowie sozialen und ökologischen Aspekten. Für FM‑Projekte sichert die ordnungsgemäße Erstellung der Ausschreibungsunterlagen die Compliance und erleichtert später die Überwachung von Kosten, Terminen und Qualität.

Angebotsunterlagen – Bauleistungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Angebot Bauleistungen

Zweck & Geltungsbereich

Schriftliches Preis und Leistungsangebot für Bauleistungen gemäss Leistungsbeschreibung und Ausschreibungsunterlagen.

Relevante Regelwerke/Normen

VOB/A – definiert die Anforderungen an Form und Inhalt von Angeboten, die Behandlung von Nebenangeboten und die zulässigen Vergabearten; VgV – bestimmt die Dokumentations und Informationspflichten des Auftraggebers und die Zuschlagskriterien.

Schlüsselelemente

* Preisblatt mit Einheitspreisen, Pauschalen, Bindefrist
* Beschreibung des Leistungsumfangs, Alternativangebote
* Eignungsnachweise, Referenzen und Bietererklärungen
* Angaben zu Ausführungsfristen, Gewährleistungen und Sicherheitsleistungen

Verantwortlich

Bieter (Auftragnehmer)

Praxis Hinweise

Das Angebot bildet die rechtliche und wirtschaftliche Grundlage für die spätere Vertragsvergabe. Es muss die in der Leistungsbeschreibung geforderten Angaben vollständig enthalten und wird in der Vergabeakte dokumentiert.

Erläuterung

Das Angebot für Bauleistungen ist ein verbindliches Dokument, das die wirtschaftlichen und technischen Eckpunkte des Projekts festlegt. Nach VOB/A darf der Auftraggeber nur Angebote von fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmen berücksichtigen. Gleichzeitig müssen die Auswahlentscheidungen und die Ablehnung ungewöhnlich niedriger Angebote im Vergabevermerk begründet werden. Für das FM ist das Angebot ein wesentliches Element der Kostenverfolgung, Vertragsabwicklung und Nachtragsprüfung.

Angebotsunterlagen – Liefer‑ und Dienstleistungen

Feld

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Dokumenttitel/-typ

Angebot für Lieferungen und Dienstleistungen

Zweck & Geltungsbereich

Wirtschaftliches und technisches Angebot eines Lieferanten oder Dienstleisters im Rahmen öffentlicher oder privater Vergaben.

Relevante Regelwerke/Normen

VgV/UVgO – regeln die Auswahl geeigneter Unternehmen und die Zuschlagskriterien für Liefer und Dienstleistungsaufträge; DIN EN ISO 9000 – definiert Qualitätsmanagementgrundsätze und den Qualitätsbegriff.

Schlüsselelemente

* Preisblatt, Produkt und Leistungsdaten
* Lieferbedingungen (Incoterms), Fristen
* Zertifizierungen (z. B. ISO 9001) und Nachweise zur Qualitätsfähigkeit
* Service Level Agreements (SLA) und Garantien

Verantwortlich

Lieferant; Dienstleister

Praxis Hinweise

Das Angebot ermöglicht den Vergleich von Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Bieter. Es sollte nachhaltige Kriterien und Qualitätsnachweise enthalten und bildet einen wesentlichen Bestandteil der Vergabeakte sowie der strategischen Lieferantenbewertung im FM.

Erläuterung

Angebote für Liefer‑ und Dienstleistungen müssen den in der VgV und UVgO beschriebenen Anforderungen genügen. Die Gleichbehandlung aller Teilnehmer und die Berücksichtigung von Qualität, Innovation sowie sozialen und ökologischen Aspekten sind zwingend. Qualitätsnachweise wie ISO 9001 unterstützen die Bewertung der Lieferanten und tragen zur Risikominimierung bei. Im FM werden diese Angebote für die Lieferantenbewertung, Vertragsgestaltung und die Sicherstellung der Servicequalität genutzt.

Eignungs‑ und Selbstauskunft

Feld

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Dokumenttitel/-typ

Unternehmens Selbstauskunft

Zweck & Geltungsbereich

Prüfunterlage zur Bewertung der Eignung, Seriosität und Leistungsfähigkeit eines Facility Dienstleisters.

Relevante Regelwerke/Normen

GEFMA 520 / 510 – Mustervertrag und Standardleistungsverzeichnis Facility Services; sie bieten eine praxisnahe Grundlage zur Vertragsgestaltung und Leistungsbeschreibung im FM und schaffen Transparenz und Vergleichbarkeit.

Schlüsselelemente

* Allgemeine Unternehmensdaten, Eigentümerstruktur, Referenzen
* Nachweis der finanziellen Bonität und Versicherungsschutz
* Qualitätsmanagementnachweis (ISO 9001) und Zertifizierungen
* Angaben zu Mitarbeiterqualifikation, Schulungen und Sicherheitsmanagement

Verantwortlich

Dienstleister; Bieter

Praxis Hinweise

Die Selbstauskunft ist Pflicht im Auswahlprozess von Facility Services Dienstleistern. Sie ermöglicht die objektive Bewertung der Dienstleisterqualität und bildet die Grundlage für transparente Vergaben und eine strategische Dienstleistersteuerung.

Erläuterung

Die Facility‑Management‑Verbände GEFMA e. V. und RealFM e. V. haben einen modular aufgebauten Mustervertrag Facility Services und ein Standardleistungsverzeichnis entwickelt, um Transparenz und Vergleichbarkeit der Leistungen sicherzustellen. Das Standardleistungsverzeichnis beschreibt für 18 Gewerke die qualitäts‑ und kostenrelevanten Merkmale der Leistungen. Im Rahmen der Selbstauskunft müssen Dienstleister ihre organisatorische und finanzielle Leistungsfähigkeit, ihre Referenzen und ihr Qualitätsmanagement offenlegen. Dies ermöglicht eine fundierte Eignungsprüfung und reduziert das Risiko von Leistungsausfällen.

Vergabevermerk

Feld

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Dokumenttitel/-typ

Vergabevermerk

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der Zuschlagsentscheidung im Vergabeverfahren für Bauleistungen.

Relevante Regelwerke/Normen

§ 8 VgV – verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, das Vergabeverfahren von Beginn an fortlaufend zu dokumentieren und einen Vergabevermerk anzufertigen. Der Vergabevermerk muss mindestens den Namen des Auftraggebers, den Gegenstand und Wert des Auftrags, die Namen der berücksichtigten und nicht berücksichtigten Bieter, die Gründe für ihre Auswahl oder Nichtberücksichtigung sowie die Gründe für die Zuschlagsentscheidung enthalten.

Schlüsselelemente

* Zusammenfassung der Angebotsprüfung und Wertungsmatrix
* Begründung der Zuschlagsentscheidung (Preis/Leistung)
* Dokumentation der Nachverhandlungen und Besonderheiten
* Hinweise auf ungewöhnlich niedrige Angebote und die gewählten Abhilfemaßnahme

Verantwortlich

Auftraggeber; Vergabestelle

Praxis Hinweise

Der Vergabevermerk ist Pflichtdokument im Vergabeverfahren. Er dient als Nachweis für die Rechtmäßigkeit der Zuschlagsentscheidung und ist Grundlage für Nachprüfungsverfahren und interne Audits.

Erläuterung

§ 8 VgV verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur lückenlosen Dokumentation des Vergabeverfahrens. Der Vergabevermerk enthält alle wesentlichen Informationen über den Ablauf und die Entscheidungen. Im FM ist diese Dokumentation für das Controlling, die Revision und das Risikomanagement unerlässlich und stellt die Transparenz der Vergabe gegenüber Dritten sicher.

Zuschlagsbekanntmachung

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Dokumenttitel/-typ

Zuschlagsbekanntmachung

Zweck & Geltungsbereich

Offizielle Mitteilung an die Bieter und die Öffentlichkeit über den erfolgten Zuschlag.

Relevante Regelwerke/Normen

VgV/UVgO – verpflichten zur Veröffentlichung der Zuschlagsergebnisse. Der Vergabevermerk muss der Europäischen Kommission und den Aufsichtsbehörden auf Anforderung vorgelegt werden.

Schlüsselelemente

* Name des erfolgreichen Bieters
* Vertragsgegenstand, Leistungszeitraum und Zuschlagssumme
* Begründung der Auswahlentscheidung
* Eventuell Unterauftragnehmer und Weitervergaben

Verantwortlich

Vergabestelle; Auftraggeber

Praxis Hinweise

Die Zuschlagsbekanntmachung ist Teil der Vergabeakte. Sie dient der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und den Bietern und stellt die Einhaltung der Informationspflichten sicher.

Vergabestelle; Auftraggeber

Die Bekanntmachung des Zuschlags sorgt für Transparenz und ermöglicht es nicht berücksichtigten Bietern, Nachprüfungsanträge zu stellen. Gemäß § 8 VgV müssen die wesentlichen Bestandteile des Vergabevermerks mindestens drei Jahre aufbewahrt werden und sind auf Anfrage den Prüfbehörden zur Verfügung zu stellen. Im FM dokumentiert die Zuschlagsbekanntmachung den Abschluss des Vergabeverfahrens und erleichtert die Kommunikation mit Lieferanten und internen Stakeholdern.

Arbeitsschutzvereinbarung – Auftragsbezogen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Arbeitsschutzvereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer

Zweck & Geltungsbereich

Schriftliche Vereinbarung über die Einhaltung und Kontrolle der Arbeitsschutzpflichten bei der Durchführung von Aufträgen durch externe Firmen.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV Information 215 830 – beschreibt die Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen. Sie fordert die Bestimmung einer koordinierenden Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt und die auftragsbezogene Vereinbarung zum Arbeitsschutz erstellt. In der Mustervereinbarung (Anhang 2) verpflichten sich Auftraggeber und Auftragnehmer, gewerkübergreifende Gefährdungen zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen; die beteiligten Unternehmen müssen diese Maßnahmen in ihre Gefährdungsbeurteilung übernehmen und deren Umsetzung kontrollieren. ArbSchG § 3 – verpflichtet Arbeitgeber, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, deren Wirksamkeit zu überprüfen und eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz anzustreben.

Schlüsselelemente

* Beschreibung der Arbeiten und des Einsatzortes
* Benennung der auftragsverantwortlichen, koordinierenden und aufsichtsführenden Personen; Angaben zur Weisungsbefugnis
* Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen; Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung (PSA)
* Unterweisungsnachweise für Beschäftigte; Verpflichtung zur Dokumentation und Kontrolle
* Melde und Kommunikationspflichten (z. B. Meldung von Subunternehmen)

Verantwortlich

Auftraggeber und Auftragnehmer

Praxis Hinweise

Die Arbeitsschutzvereinbarung ist vor Auftragsbeginn abzuschließen und Bestandteil der Fremdfirmenkoordination. Sie enthält klare Zuständigkeiten und definiert, wie Gefährdungen ermittelt, Maßnahmen festgelegt und überwacht werden.

Erläuterung

Beim Einsatz von Fremdfirmen treffen unterschiedliche Organisationsstrukturen aufeinander, was zu erhöhten Unfall‑ und Gesundheitsrisiken führen kann. Die DGUV‑Information fordert daher eine auftragsbezogene Arbeitsschutzvereinbarung. Darin werden die verantwortlichen Personen benannt, gegenseitige Gefährdungen ermittelt und Schutzmaßnahmen festgelegt. Der Auftragnehmer muss seine Beschäftigten unterweisen, während der Auftraggeber die verantwortliche Person der Fremdfirma in die betriebsspezifischen Regelungen einweist und die Einweisung dokumentiert. Die Koordinierungsperson erhält Weisungsbefugnis bezüglich Sicherheit und Gesundheit. Diese Dokumente sind Bestandteil der Fremdfirmensicherheit im FM und tragen zur Haftungsbegrenzung sowie zur Auditkonformität bei.

Vertrags‑ und Qualitätsmanagementunterlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Vertrag (Liefer , Dienst oder Werkvertrag)

Zweck & Geltungsbereich

Regelt die Rechte, Pflichten, Zahlungsbedingungen und Qualitätsanforderungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer für Liefer , Dienst oder Bauleistungen.

Relevante Regelwerke/Normen

BGB § 631 ff. – Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes und der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. VOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen; BGB – regelt Mängelrechte, Gewährleistungsfristen und Haftung. DIN EN ISO 9000 – legt die Prinzipien des Qualitätsmanagements fest, einschließlich Kundenorientierung, Prozessansatz, kontinuierlicher Verbesserung.

Schlüsselelemente

* Vertragsparteien, Leistungsbeschreibung und Umfang
* Zahlungs und Lieferbedingungen; Abschlags und Schlussrechnungen
* Qualitätsmanagement, Dokumentationspflichten und Auditrechte
* Gewährleistung, Haftung, Vertragsstrafen und Sicherheitsleistungen

Verantwortlich

Auftraggeber; Auftragnehmer

Praxis Hinweise

Der Vertrag bildet die juristische Grundlage der Leistungserbringung. Er ist modular zu gestalten und sollte auf Musterverträgen wie dem GEFMA Mustervertrag basieren, um Transparenz und Vergleichbarkeit sicherzustellen. Qualitäts und Dokumentationspflichten sowie nachhaltige Beschaffungsanforderungen sind zu integrieren.

Auftraggeber; Auftragnehmer

Der Vertrag definiert die gegenseitigen Verpflichtungen: Der Auftragnehmer muss das vereinbarte Werk herstellen, während der Auftraggeber die Vergütung schuldet. Qualitätsmanagement‑Prinzipien gemäss ISO 9000 (Kundenorientierung, Prozessorientierung, kontinuierliche Verbesserung) unterstützen die Vertragserfüllung. Ergänzend zur VOB/B enthält der GEFMA‑Mustervertrag modulare Vertragsbausteine, die Transparenz, Vergleichbarkeit und Qualitätssicherung fördern. Für das FM ist der Vertrag das Rückgrat der Leistungserbringung und Grundlage für Rechnungsprüfung, Dokumentation und Risikominimierung.

Vertragsunterlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Facility Services Vertrag (Rahmenvertrag für infrastrukturelle, technische und kaufmännische FM Leistungen)

Zweck & Geltungsbereich

Regelt die Erbringung von infrastrukturellen (IGM), technischen (TGM) und kaufmännischen (KGM) Facility Services zwischen Auftraggeber und Dienstleister. Definiert Leistungsart, Umfang, Service Levels und organisatorische Schnittstellen.

Relevante Regelwerke/Normen

BGB §§ 611 ff.: Im Dienstvertrag verpflichtet sich der Dienstverpflichtete zur Leistung der versprochenen Dienste, während der andere Teil die vereinbarte Vergütung zahlt. GEFMA 510 (Mustervertrag Facility Services) als Branchenstandard für Struktur, Leistungsbeschreibung und Vertragsgestaltung.

Schlüsselelemente

Leistungsumfang (TGM, IGM, KGM, CAFM Services) mit detaillierten Leistungsbeschreibungen
Vertragsdauer und Kündigungsfristen (z. B. mehrjährige Grundlaufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung)
Qualitätskennzahlen wie KPIs und Service Level Agreements (SLAs) zur Steuerung der Leistungserbringung
Vergütungsstruktur (Pauschalen, Einheitspreise, variable Vergütungsbestandteile)
Haftungs , Datenschutz und Nachweispflichten einschließlich Dokumentation, Auskunfts und Prüfpflichte

Verantwortlich

Auftraggeber und Auftragnehmer; der Auftraggeber definiert den Bedarf und überwacht die Einhaltung, der Auftragnehmer erbringt die Leistungen.

Praxis Hinweise

Der Vertrag bildet die Grundlage für Leistungssteuerung, Controlling und Audits im operativen Facility Management. Er wird regelmäßig überprüft und bei Vertragsverlängerungen oder Leistungsanpassungen aktualisiert.

Gebäudemanagement (Werkvertrag)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Facility Service Werkvertrag (Werkvertrag über klar definierte Leistungen)

Zweck & Geltungsbereich

Regelt die Erbringung von Werkleistungen im Facility Management mit konkret definiertem Erfolg, z. B. Wartungs , Inspektions oder Instandsetzungsarbeiten.

Relevante Regelwerke/Normen

BGB §§ 631 ff.: Der Werkunternehmer schuldet die Herstellung eines versprochenen Werkes; der Besteller muss die vereinbarte Vergütung zahlen. Ergänzend gilt GEFMA 510 für FM spezifische Vertragsgestaltung.

Schlüsselelemente

Leistungsbeschreibung und Abnahmebedingungen einschließlich Abnahmeprotokoll
Gewährleistung und Mängelhaftung (z. B. zweijährige Gewährleistungsfrist bei Werkleistungen)
Abrechnungsmodalitäten (z. B. Einheitspreise, Vergütung nach Abnahme)
Sicherheits und Qualitätsanforderungen (z. B. Arbeitsschutzmaßnahmen, Nachweispflichten)
Haftung, Versicherung, Datenschut

Verantwortlich

Auftraggeber / Auftragnehmer; der Auftraggeber definiert das Werkziel und kontrolliert die Abnahme, der Auftragnehmer trägt das Erfolgsrisiko.

Praxis Hinweise

Dient zur Beauftragung gewerkeorientierter FM Leistungen (z. B. Wartung von TGA Anlagen). Abnahmeprotokolle sind gegenüber Behörden und Versicherern bedeutsam.

Erläuterung

Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer ein mangelfreies Werk. In der FM‑Praxis wird dieser Vertrag für Leistungen mit klar definiertem Ergebnis eingesetzt. Durch die Abnahme entsteht die Vergütungspflicht, und es beginnen Gewährleistungsfristen; der Vertrag sichert Leistungsqualität und Nachvollziehbarkeit.

Bauvertrag

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauvertrag

Zweck & Geltungsbereich

Vertragliche Grundlage für Bauleistungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nach BGB und VOB/B. Er regelt Herstellung, Umbau, Wiederherstellung oder Instandhaltung eines Bauwerks.

Relevante Regelwerke/Normen

BGB §§ 650a ff. (Bauvertrag); § 650a definiert den Bauvertrag als Vertrag über Herstellung oder Umbau eines Bauwerks. VOB/B enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.

Schlüsselelemente

Leistungsbeschreibung und Ausführungsfristen
Vergütung und Nachträge (z. B. Einheitspreise, Pauschalpreis, Regelungen zu Nachtragsforderungen)
Sicherheitsleistungen wie Bürgschaften
Abnahme und Gewährleistung (z. B. förmliche Abnahme, Mängelansprüche)
Vertragsstrafen bei Verzug

Verantwortlich

Auftraggeber / Auftragnehmer; beide müssen die Vorgaben der VOB/B einhalten.

Praxis Hinweise

Zentrale Vertragsgrundlage für Bau und Instandhaltungsprojekte. Im Facility Management wichtig für Übergabe , Nachtrags und Gewährleistungsmanagement.

Bauvertrag

Der Bauvertrag gemäß § 650a BGB umfasst die Herstellung, Wiederherstellung oder den Umbau eines Bauwerks. In Verbindung mit der VOB/B regelt er Vergütung, Nachträge, Abnahme und Gewährleistung. Im FM dient der Bauvertrag zur Überwachung von Bauprojekten und zur Sicherstellung von Qualität und Fristen.

Werkvertrag

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Werkvertrag

Zweck & Geltungsbereich

Vertrag über die Herstellung eines Werkes oder einer bestimmten Leistung mit Erfolgsgarantie. Er verpflichtet den Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes und den Besteller zur Entrichtung der Vergütung.

Relevante Regelwerke/Normen

BGB §§ 631 ff.

Schlüsselelemente

Beschreibung des Werkziels
Fristen und Gewährleistung
Abnahmebedingungen
Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Mängelhaftung

Verantwortlich

Auftraggeber / Auftragnehmer

Praxis Hinweise

Wird für Leistungen mit klar definiertem Ergebnis (z. B. Austausch, Reparatur) angewendet. Bestandteil der FM Vertragsmappe.

Vergabe‑ und Ausschreibungsunterlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Werkvertrag

Zweck & Geltungsbereich

Vertrag über die Herstellung eines Werkes oder einer bestimmten Leistung mit Erfolgsgarantie. Er verpflichtet den Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes und den Besteller zur Entrichtung der Vergütung.

Relevante Regelwerke/Normen

BGB §§ 631 ff.

Schlüsselelemente

Beschreibung des Werkziels
Fristen und Gewährleistung
Abnahmebedingungen
Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Mängelhaftung

Verantwortlich

Auftraggeber / Auftragnehmer

Praxis Hinweise

Wird für Leistungen mit klar definiertem Ergebnis (z. B. Austausch, Reparatur) angewendet. Bestandteil der FM Vertragsmappe.

Erläuterung

Die VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber. Sie unterteilt sich in drei Abschnitte für Vergaben unterhalb und oberhalb der EU‑Schwellenwerte sowie für Sektorenauftraggeber. Zusammen mit der VOB/B und VOB/C bilden sie die Rechtsgrundlage für Bauverträge.

Auftrag– Bauleistungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Zuschlagsentscheidung / Vergabevermerk

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentiert die Zuschlagserteilung und die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots bei Bauleistungen.

Relevante Regelwerke/Normen

VOB/A 2019; insbesondere § 18 VOB/A, der vorschreibt, dass der Zuschlag rechtzeitig erteilt werden muss und der Bieter im Falle von Änderungen unverzüglich über seine Annahme zu erklären hat; § 20 VOB/A schreibt die Dokumentation des Vergabeverfahrens und die Informationspflicht vor.

Schlüsselelemente

Bewertungskriterien und Begründung der Zuschlagsentscheidung (Eignung, Preis, Qualität)
Vergabeakte und Verfahrensdokumentation (Vergabevermerk mit Angaben zu Auftraggeber, Art und Umfang der Leistung, Wert, ausgewählten und abgelehnten Bietern sowie Gründe)
Wirtschaftlichkeitsberechnung

Verantwortlich

Vergabestelle / Auftraggeber

Praxis Hinweise

Pflichtunterlage bei Bauvergaben; dient im FM als Audit und Revisionsnachweis. Der Vergabevermerk muss die Entscheidung lückenlos dokumentieren und wird für mindestens drei Jahre aufbewahrt.

Erläuterung

Der Zuschlag ist gemäß § 18 VOB/A so rechtzeitig zu erteilen, dass die Zuschlagserklärung dem Bieter vor Ablauf der Bindefrist zugeht. Änderungen oder verspätete Zuschläge erfordern eine unverzügliche Bestätigung des Bieters. § 20 VOB/A fordert eine ausführliche Dokumentation des Vergabeverfahrens, einschließlich der Gründe für die Auswahl oder Ablehnung von Bietern. Im FM ist der Vergabevermerk Bestandteil der Compliance‑Dokumentation.

Auftrag – Liefer‑ und Dienstleistungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Zuschlagsentscheidung – Liefer und Dienstleistungen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über Zuschlag und Vertragsabschluss für Liefer und Dienstleistungen im Rahmen der Vergabeverordnung (VgV).

Relevante Regelwerke/Normen

Vergabeverordnung (VgV): Der öffentliche Auftraggeber muss das Vergabeverfahren von Beginn an fortlaufend dokumentieren§ 8 VgV verpflichtet zu einem Vergabevermerk mit Angaben zum Auftrag, den ausgewählten und nicht berücksichtigten Bietern sowie Gründen für die Auswahl.

Schlüsselelemente

Angebotsbewertung (Eignung, Preis, Qualität)
Vergabeentscheidung mit Begründung einschließlich Dokumentation der Kommunikation und der Gründe für den Zuschlag
Nachweis der rechtlichen Transparenz (z. B. Einhaltung der EU Richtlinien, Dokumentation der Interessenkonflikte)

Verantwortlich

Auftraggeber / Vergabestelle

Praxis Hinweise

Pflichtdokument für alle EU weiten Vergabeverfahren. Im FM dient der Vergabevermerk als Grundlage für Revisionssicherheit und Nachweis der transparenten Beschaffung. Der Vermerk muss bis zum Ende der Vertragslaufzeit, mindestens jedoch drei Jahre, aufbewahrt werden.

Betreiber‑ und Facility‑Management‑Unterlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betreiberkonzept – Facility Services

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibt den organisatorischen und rechtlichen Rahmen für die Übernahme und Durchführung von Betreiberpflichten im Gebäudebetrieb. Es definiert die Betreiberverantwortung, Schnittstellen und Prozesse für Betrieb, Instandhaltung und Risikomanagement.

Relevante Regelwerke/Normen

GEFMA 510 (Mustervertrag Facility Services) in Verbindung mit GEFMA 190 (Betreiberverantwortung) und VDI 3810. Laut VDI 3810 ist der Betreiber eine natürliche oder juristische Person, die für den sicheren Betrieb einer Anlage verantwortlich ist. Betreiberverantwortung ist die Rechtspflicht zum sicheren Betrieb.

Schlüsselelemente

Betreiberpflichten und Verantwortlichkeiten: Festlegung, wer als Betreiber gilt (Eigentümer, Mieter, Dienstleister) und welche Pflichten (z. B. Verkehrssicherung, Arbeitsschutz, technische Sicherheit) zu erfüllen sind.
Schnittstellen zu Auftraggeber und Dritten: Beschreibung der Kommunikations und Reportingwege, Verantwortungsübergaben und Delegationsregelungen (Delegation erfordert Auswahl geeigneter Dienstleister, Definition des Aufgabenbereichs und Kontrolle).
Risikomanagement und Berichtswesen: Verfahren zur Risikoidentifikation, Dokumentation und Überwachung; Einbindung in das CAFM System.
Betriebs und Instandhaltungsprozesse: Festlegung von Inspektions , Wartungs und Instandsetzungsintervallen sowie Notfall und Störungsmanagement.

Verantwortlich

Facility Services Anbieter / Auftraggeber; der Betreiber kann Eigentümer, Nutzer oder Dienstleister sein.

Praxis Hinweise

Bestandteil des FM Betriebshandbuchs und Nachweis der Erfüllung von Betreiberpflichten gem. Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz und weiteren Regelwerken. Bei Delegation der Betreiberverantwortung sind Auswahl, klare Aufgabenbeschreibung und laufende Kontrolle essentiell.

Erläuterung

Das Betreiberkonzept konkretisiert die rechtlichen und organisatorischen Pflichten eines Betreibers. Eine Person gilt als Betreiber, wenn sie die tatsächliche oder rechtliche Möglichkeit hat, die notwendigen Sicherheitsentscheidungen zu treffen. Betreiberverantwortung ist die Rechtspflicht zum sicheren Betrieb einer Anlage. Bei Delegation müssen Aufgaben eindeutig definiert, geeignete Dienstleister ausgewählt und ihre Leistung überwacht werden. Das Konzept dient somit der Betriebssicherheit, Haftungsabsicherung und Auditfähigkeit.

Bewertung und Compliance

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bewertung der Auftragsabwicklung

Zweck & Geltungsbereich

Überprüfung und Dokumentation der sicherheitstechnischen und qualitativen Auftragsabwicklung durch den Auftraggeber bzw. durch den Auftragnehmer (Fremdfirma). Grundlage für kontinuierliche Verbesserung und Compliance.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV Information 215 830: Anhang 4 und 5 enthalten Checklisten zur Bewertung der Auftragsabwicklung durch Auftraggeber und Auftragnehmer. Die Checkliste fragt z. B., ob der Auftragnehmer die Arbeitsschutzorganisation darlegen konnte, ob er sich über die Gegebenheiten am Arbeitsort informiert hat und ob er einen Arbeitsablaufplan erstellt hat.

Schlüsselelemente

Erfüllung der Arbeitsschutzvorgaben: Überprüfung, ob der Auftragnehmer die Organisation für Sicherheit und Gesundheit darlegen konnte und Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt hat.
Einhaltung von Fristen und Qualität: Kontrollfragen zur Einhaltung des abgestimmten Arbeitsablaufplans, zu Abnahmen und zur Qualität der ausgeführten Leistungen.
Kommunikation und Zusammenarbeit: Bewertung der Erreichbarkeit der verantwortlichen Personen und der Zusammenarbeit mit der koordinierenden Person.
Dokumentation im Auditbericht: Festhalten von Abweichungen, Ursachen und Maßnahmen; Fazit und Handlungsbedarf.

Verantwortlich

Auftraggeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit; bei Bewertung durch die Fremdfirma ist diese verantwortlich für die Beurteilung des Auftraggebers.

Praxis Hinweise

Die Bewertung dient der kontinuierlichen Verbesserung im Dienstleistermanagement. Sie ist Teil des Qualitäts und Arbeitsschutzmanagementsystems im FM. Die Checklisten aus der DGUV Information sollten projektbezogen angepasst und nach jeder Auftragsausführung dokumentiert werden.