Bauleistungen einschließlich baubezogener Dienstleistungen
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Bauleistungen einschließlich baubezogener Dienstleistungen
Die Bewirtschaftung und Modernisierung von Gebäuden erfordert eine Vielzahl rechtlicher, vertraglicher und organisatorischer Nachweise. Dieses Dokumentenverzeichnis bündelt die wesentlichen Unterlagen für Bau‑ und baunahe Dienstleistungen, um die ordnungsgemäße Durchführung, Vergabe, Kontrolle und Abnahme von Bauleistungen sicherzustellen. Grundlage sind die Vergabe‑ und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A–B), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie die öffentlichen Vergabevorschriften VgV, UVgO und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die VOB/A verlangt, dass Bauleistungen im Wettbewerb und in transparenten Verfahren vergeben werden; weder Diskriminierung noch wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen sind zulässig. Der öffentliche Auftraggeber muss Vergabeverfahren von Anfang an lückenlos dokumentieren.
Ziel des Verzeichnisses ist eine rechtskonforme, nachvollziehbare und auditfähige Dokumentation über den gesamten Bau‑ und Beschaffungsprozess. Die Unterlagen bilden die Basis für die Steuerung von Kosten, Terminen und Qualitäten im Facility Management sowie für die Erfüllung der Betreiberpflichten.
Bauleistungen und baubezogene Dienstleistungen im FM
- Vergabeunterlagen
- Immobilienentwicklungsvertrag
- Leistungsbeschreibung
- Ausschreibungsdokumente
- Angebot für Bauleistungen
- Dokumentation des Vergabeverfahrens
- Behinderungsanzeige nach VOB/B § 6
- Abnahmeprotokoll
- Planungsunterlagen
- Leistungsbeschreibung für Bauleistungen
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
- Leistungsverzeichnisse nach Leistungsbereichen
- Anbieterqualifikation
- Nachweis technischer
- Finanzieller Leistungsfähigkeit
- Vertragsunterlagen
- Zuschlagsentscheidung
- Bauvertrag / Werkvertrag
- Spezifikations‑
- öffentlicher Auftraggeber
- Bauleistungen (nach VOB/A)
- Vergabevermerk / Award Note
- Vergabeentscheidung / Zuschlag
- Bau‑ oder Dienstleistungsvertrag
- Vertragsbedingungen für Bauleistungen
- Dokumentation zur nachhaltigen Beschaffung
Vertrags‑ und Vergabeunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bauvertrag als besonderer Werkvertrag nach §§ 650a ff. BGB. Ein Vertrag über Herstellung, Wiederherstellung, Beseitigung oder Umbau eines Bauwerks oder einer Außenanlage. |
| Zweck & Geltungsbereich | Regelt Pflichten und Rechte zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Erbringung von Bauleistungen. Ergänzend zu den allgemeinen Regeln des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB) gelten die spezifischen Vorschriften für Bauverträge. Der Bauvertrag bildet im FM die Basis für Kostensteuerung, Nachtragsmanagement und Leistungsnachweise. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BGB (§§ 650a – 650h, § 631 ff., § 640, § 641) – regelt Definition, Pflichten, Abnahme und Vergütungsfälligkeit. VOB/B 2016 – enthält Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung, u. a. Vorschriften zur Behinderung (§ 6) und zur Abnahme (§ 12). |
| Schlüsselelemente | •Vertragsparteien und Leistungsumfang – genaue Festlegung der geschuldeten Bauleistung anhand von Planunterlagen, Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis. |
| Verantwortlich | Auftraggeber (Bauherr) und Auftragnehmer (Unternehmer). |
| Praxis‑Hinweise | Der Bauvertrag ist das Kern Dokument zur Steuerung von Kosten, Terminen und Qualitäten im Facility Management. Eine klare Leistungsbeschreibung und die Vereinbarung der VOB/B stellen sicher, dass der Vertrag von der AGB Kontrolle ausgenommen und ausgewogen ist. Nachträge sind frühzeitig zu melden; bei Behinderungen ist unverzüglich eine Behinderungsanzeige nach VOB/B § 6 zu erstatten. |
Erläuterung
Der Bauvertrag schafft die rechtliche, wirtschaftliche und technische Grundlage für Bauleistungen. Als besonderer Werkvertrag nach § 650a BGB umfasst er nicht nur die Herstellung, sondern auch die Wiederherstellung oder den Umbau eines Bauwerks. Im FM dient der Bauvertrag als Nachweisdokument für Gewährleistungsfristen, Abnahmen und für die Betreiberverantwortung.
Immobilienentwicklungsvertrag
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bauträgervertrag als Kombination aus Werk und Kaufvertrag. |
| Zweck & Geltungsbereich | Vertrag zwischen Bauträger und Erwerber über Erstellung und Übertragung einer Immobilie. Der Bauträger verpflichtet sich zur schlüsselfertigen Herstellung und zur Übertragung von Eigentum oder Erbbaurecht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BGB (§§ 650a ff.) – Bauvertragsrecht; MaBV (Makler und Bauträgerverordnung) – regelt den Zahlungsplan und die Sicherung der Kundengelder. Die MaBV erlaubt die Entgegennahme von Vermögenswerten nur in bis zu sieben Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt. Nach Beginn der Erdarbeiten dürfen 30 % (bei Eigentumsübertragung) bzw. 20 % (bei Bestellung eines Erbbaurechts) der Vertragssumme verlangt werden; nach Rohbaufertigstellung weitere 40 %; anschließend folgen fest definierte Raten für Dach, Heizungs , Sanitär und Elektro Rohinstallation, Fenster, Innenputz, Estrich, Fliesen, Bezugsfertigkeit, Fassade und abschließende Fertigstellung. Vor Annahme von Kundenzahlungen muss der Bauträger Sicherheit leisten oder eine geeignete Versicherung abschließen; die Gelder sind getrennt vom eigenen Vermögen auf Sonderkonten zu verwalten. |
| Schlüsselelemente | •Vertragsgegenstand und Leistungsumfang – schlüsselfertige Herstellung des Objekts einschließlich Baubeschreibung, Pläne und Qualitätsstandards. |
| Verantwortlich | Bauträger und Erwerber. |
| Praxis‑Hinweise | Der Bauträgervertrag vereint Werk und Kaufvertragsrecht. Im FM ist er wesentlich für die Verwaltung von Eigentumsrechten, Gewährleistungsansprüchen und das Investitionscontrolling. Der Zahlungsplan nach MaBV schützt Erwerber vor Vorleistung; Teilzahlungen dürfen erst nach Erreichen des jeweiligen Baufortschritts verlangt werden. |
Erläuterung
Der Bauvertrag schafft die rechtliche, wirtschaftliche und technische Grundlage für Bauleistungen. Als besonderer Werkvertrag nach § 650a BGB umfasst er nicht nur die Herstellung, sondern auch die Wiederherstellung oder den Umbau eines Bauwerks. Im FM dient der Bauvertrag als Nachweisdokument für Gewährleistungsfristen, Abnahmen und für die Betreiberverantwortung.
Leistungsbeschreibung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV) oder Leistungsprogramm gemäß VOB/A § 7. |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Bau und Dienstleistungen. Die VOB/A verlangt, dass die Leistung eindeutig und so erschöpfend beschrieben wird, dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VOB/A 2019 § 7 – definiert die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung und verbietet die unangemessene Übertragung von Risiken. Technische Spezifikationen dürfen nur in Ausnahmefällen auf bestimmte Produkte verweisen und müssen gegebenenfalls „oder gleichwertig“ zulassen. VDI 6028 1 – legt Bewertungskriterien für technische Gebäudeausrüstung und Struktur der Leistungsbeschreibungen fest (Querverweis, keine gesetzlichen Zitate). UVgO/VgV – fordern eine vollständige Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen. |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung nach Leistungspositionen – Auflistung aller Leistungen mit Mengen‑ und Massenangaben, technischen Normen und Qualitätsanforderungen. |
| Verantwortlich | Auftraggeber, Fachplaner und Architekt. |
| Praxis‑Hinweise | Die Leistungsbeschreibung ist die technische Referenz für die Ausschreibung, Angebotsbewertung und Vertragsabwicklung. Im FM dient sie als Grundlage für die Überwachung der Leistungserbringung, die Rechnungsprüfung und die Dokumentation der Gewährleistungspflichten. Eine präzise Beschreibung vermeidet Nachträge und sorgt für eine transparente Kostenkontrolle. |
Erläuterung
Die VOB/A verpflichtet den Auftraggeber, alle preisbeeinflussenden Umstände in der Leistungsbeschreibung anzugeben und dem Bieter kein ungewöhnliches Wagnis aufzubürden. Eine vollständige Leistungsbeschreibung ist daher ein Schlüsselinstrument für eine rechtssichere Vergabe und für ein effizientes Facility Management.
Einladung zur Angebotsabgabe
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Einladung zur Angebotsabgabe gem. VgV § 52 (bei EU weiter Vergabe) oder UVgO/VOB/A. |
| Zweck & Geltungsbereich | Offizielle Aufforderung an ausgewählte oder alle geeigneten Unternehmen, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein Angebot einzureichen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VgV § 52 – regelt Inhalt und Form der Aufforderung zur Angebotsabgabe: Sie muss u. a. auf die Auftragsbekanntmachung verweisen, den Termin für die Angebotsabgabe, die Adresse für die Einreichung, die Sprache sowie gegebenenfalls beizufügende Unterlagen und die Zuschlagskriterien enthalten. VOB/A § 3b – beschreibt den Ablauf der Verfahren (öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, freihändige Vergabe). |
| Schlüsselelemente | • Art des Vergabeverfahrens – offen, beschränkt, freihändig; Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zur Zahl der einzuladenden Bieter. |
| Verantwortlich | Auftraggeber bzw. Vergabestelle. |
| Praxis‑Hinweise | Die Einladung ist Teil der Vergabeakte und bildet die formale Grundlage für die Gleichbehandlung der Bieter. Im FM unterstützt sie die Compliance und Transparenz. Eine eindeutige Benennung der Fristen und Unterlagen erleichtert den späteren Nachweis der ordnungsgemäßen Vergabe. |
Erläuterung
Die VgV schreibt vor, dass die Aufforderung zur Angebotsabgabe alle wesentlichen Informationen enthalten muss, damit die Unternehmen sachgerecht anbieten können. Die Einhaltung dieser Vorgaben dient der Fairness und Wettbewerbsneutralität. Eine klare Definition der Zuschlagskriterien ermöglicht eine objektive Wertung.
Angebot für Bauleistungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Angebot eines Bieters (Bauleistungen). |
| Zweck & Geltungsbereich | Schriftliche Erklärung des Bieters mit Preisen, Leistungsumfang und technischen Parametern. Sie bildet die Grundlage für die Vergabeentscheidung und wird nach Zuschlag Vertragsbestandteil. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VOB/A § 10 – regelt Angebots , Bewerbungs und Bindefristen: Für die Bearbeitung und Einreichung der Angebote ist eine ausreichende Angebotsfrist vorzusehen; bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote in Textform zurückgezogen werden; der Auftraggeber bestimmt eine angemessene Bindefrist, an die die Bieter gebunden sind; die Bindefrist soll so kurz wie möglich und nicht länger als 30 Kalendertage sein. VOB/A § 16c – 16d – enthält Vorschriften zur Prüfung und Wertung der Angebote, u. a. zur rechnerischen Prüfung, zur Berücksichtigung unangemessen niedriger oder hoher Preise und zu den Zuschlagskriterien. |
| Schlüsselelemente | • Leistungsumfang und Einheitspreise – genaue Aufführung der angebotenen Leistungen und Einheitspreise bzw. Pauschalpreise. |
| Verantwortlich | Bieter / Auftragnehmer. |
| Praxis‑Hinweise | Das Angebot ist das zentrale Dokument für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit und technischen Eignung eines Bieters. Im Facility Management dient es als Grundlage für Vertragsprüfung, Kostencontrolling und Nachtragsverhandlungen. Alle preisbestimmenden Angaben sollten nachvollziehbar und prüffähig sein. |
Erläuterung
Die VOB/A schreibt vor, dass der Auftraggeber eine angemessene Angebots‑ und Bindefrist festlegt. Während der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden, was Sicherheit für die Vergabeentscheidung bietet. Die Wertung erfolgt nach wirtschaftlichen Kriterien, wobei neben dem Preis auch qualitative und umweltbezogene Aspekte berücksichtigt werden können.
Dokumentation des Vergabeverfahrens
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Vergabeverfahrensdokumentation einschließlich Vergabevermerk. |
| Zweck & Geltungsbereich | Fortlaufende, lückenlose Dokumentation des gesamten Vergabeprozesses zur Sicherstellung von Transparenz und Rechtssicherheit. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VgV § 8 – verpflichtet öffentliche Auftraggeber, das Vergabeverfahren von Beginn an fortlaufend in Textform zu dokumentieren; dazu gehören Vorbereitung, Kommunikation mit Unternehmen, Öffnung der Angebote, Verhandlungen, Auswahlentscheidungen und Zuschlag. Der Vergabevermerk muss mindestens Namen und Anschriften, Auftragsgegenstand und wert, berücksichtigte und nicht berücksichtigte Bieter mit Begründung, Gründe für die Ablehnung ungewöhnlich niedriger Angebote, den Namen des erfolgreichen Bieters und die Gründe für seine Auswahl enthalten. Die Dokumentation ist bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren, mindestens aber drei Jahre. VOB/A § 20 enthält vergleichbare Pflichten für nationale Vergaben. |
| Schlüsselelemente | •Bekanntmachung und Bieterkommunikation – Protokolle über Auftragsbekanntmachung, Markterkundung, Bereitstellung der Vergabeunterlagen und Antworten auf Bieterfragen. |
| Verantwortlich | Auftraggeber bzw. Vergabestelle. |
| Praxis‑Hinweise | Die Dokumentation des Vergabeverfahrens ist ein Pflichtdokument für öffentliche Auftraggeber. Im Facility Management ist sie Grundlage für interne und externe Prüfungen, Compliance Berichte und Qualitätsmanagementsysteme. Eine vollständige Dokumentation schützt vor rechtlichen Auseinandersetzungen und erleichtert die Nachweisführung bei Audits. |
Ausführungs‑ und Abschlussunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Behinderungsanzeige nach VOB/B § 6. |
| Zweck & Geltungsbereich | Schriftliche Mitteilung des Auftragnehmers über eine Behinderung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VOB/B § 6 Abs. 1 – verpflichtet den Auftragnehmer, eine Behinderung unverzüglich schriftlich anzuzeigen; unterlässt er die Anzeige, kann er sich nur berufen, wenn dem Auftraggeber die hindernden Umstände offenkundig waren. Die Vorschrift regelt auch die Verlängerung von Ausführungsfristen bei Behinderung und die Folgen langer Unterbrechungen (Kündigungsrecht ab drei Monaten). |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung der Behinderung und Ursache – z. B. fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, unvorhersehbare Umstände, höhere Gewalt. |
| Verantwortlich | Auftragnehmer für die Anzeige; Auftraggeber für die Prüfung und Rückmeldung. |
| Praxis‑Hinweise | Die Behinderungsanzeige ist eine Pflichtmitteilung. Sie dient der Wahrung von Fristverlängerungen und Nachtragsansprüchen. Im FM wird sie zur Bauablaufkontrolle und zur Bewertung von Termin und Kostenfolgen herangezogen. Eine rechtzeitig eingereichte Anzeige schützt den Auftragnehmer vor Verzugsrisiken und erleichtert das Nachtragsmanagement. |
Erläuterung
Die VOB/B fordert die schriftliche Behinderungsanzeige als Voraussetzung für die Berücksichtigung hindernder Umstände. Nur so kann die Baustelle ordnungsgemäß gesteuert und eine Anpassung von Fristen und Vergütung rechtlich begründet werden. Im Facility Management ermöglicht die Dokumentation der Behinderungen eine transparente Nachverfolgung von Terminabweichungen.
Abnahmeprotokoll
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Abnahmeprotokoll (förmliche Abnahme nach VOB/B § 12 oder Abnahme nach BGB § 640). |
| Zweck & Geltungsbereich | Schriftlicher Nachweis über die vertragsgemäße Erfüllung der Bauleistung nach Abschluss der Arbeiten. Mit der Abnahme geht die Gefahr über, die Vergütung wird fällig und die Gewährleistungsfrist beginnt. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VOB/B § 12 – der Auftraggeber muss die Abnahme innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellung durchführen; bei förmlicher Abnahme ist der Befund in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen, wobei Vorbehalte wegen bekannter Mängel und Vertragsstrafen aufzunehmen sind. Wird keine Abnahme verlangt, gilt die Leistung nach 12 Werktagen bzw. bei Benutzung nach 6 Werktagen als abgenommen. BGB § 640 ff. – verpflichtet den Besteller zur Abnahme und legt fest, dass unwesentliche Mängel die Abnahme nicht hindern. |
| Schlüsselelemente | • Abnahmedatum und Beteiligte – Dokumentation der anwesenden Personen (Auftraggeber, Auftragnehmer, ggf. Sachverständiger). |
| Verantwortlich | Auftraggeber und Auftragnehmer. |
| Praxis‑Hinweise | Das Abnahmeprotokoll ist rechtlich verbindlich und markiert den Übergang der Haftung. Im FM dient es als Basis für das Mängelmanagement, die Instandhaltungsplanung und die Betreiberpflichten. Eine förmliche Abnahme liefert einen klaren Nachweis über den Leistungsumfang und schützt beide Parteien vor späteren Streitigkeiten. |
Erläuterung
Die Abnahme stellt den Schlusspunkt der Bauausführung dar. Nach VOB/B § 12 muss eine förmliche Abnahme auf Wunsch einer Partei stattfinden und schriftlich protokolliert werden. Das Abnahmeprotokoll dokumentiert Mängel, Vorbehalte und den Beginn der Gewährleistungsfristen; mit der Abnahme geht die Vergütungsfälligkeit einher.
Ausschreibungs‑ und Planungsunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungsbeschreibung |
| Zweck & Geltungsbereich | Zentrale Basis für die Festlegung des Leistungsinhalts. Sie beschreibt Art, Umfang und Qualität der zu erbringenden Bauleistung und dient als Grundlage für die Angebotskalkulation. Sie muss vollständig, eindeutig und produktneutral sein, damit Bieter vergleichbare Angebote erstellen können. |
| Relevante Regelwerke/Normen | § 121 Abs. 1 GWB, § 7 VOB/A 2019, § 31 VgV, § 23 UVgO |
| Schlüsselelemente | ‣ Beschreibung der technischen und organisatorischen Anforderungen an die Leistung (z. B. Konstruktion, Materialien, Ausführungsbedingungen). |
| Verantwortlich | Auftraggeber bzw. Vergabestelle |
| Praxis‑Hinweise | Die Leistungsbeschreibung bildet im FM die Grundlage für Ausschreibungs und Vertragsunterlagen und dient im laufenden Betrieb der Kontrolle der Vertragserfüllung und Leistungsbewertung. |
Erläuterung
In § 7 VOB/A 2019 wird gefordert, die Leistung so zu beschreiben, dass alle Unternehmen die gleichen Informationen erhalten und Angebote vergleichbar sind. Die Leistungsbeschreibung ist damit zentrales Element der Vergabeunterlagen und wichtig für die technische Nachvollziehbarkeit, die Angebotsbewertung und die Leistungsüberwachung im FM. Sie dient auch der Dokumentation bei Gewährleistungsansprüchen.
Leistungsbeschreibung für Bauleistungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungsbeschreibung für Bauleistungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Darstellung der konkret zu erbringenden Bauleistungen mit allen technischen und qualitativen Anforderungen. Sie ermöglicht die Erstellung aussagekräftiger Angebote und den Vergleich der Kosten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VOB/A 2019, VDI 6028 1 |
| Schlüsselelemente | ‣ Leistungsverzeichnisse mit Positionsangaben und Mengenangaben nach DIN 276. |
| Verantwortlich | Auftraggeber sowie Objekt und Fachplaner |
| Praxis‑Hinweise | Die ausführliche Leistungsbeschreibung erleichtert den Kosten und Angebotsvergleich und dient im FM als Grundlage für die Nachkalkulation, das Nachtragsmanagement und die Mängelverfolgung. |
Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm |
| Zweck & Geltungsbereich | Funktionale Leistungsdefinition für Vorhaben, bei denen der Auftraggeber den Bietern Gestaltungsfreiheit lässt. Statt detaillierter Bauausführungen werden funktionale Anforderungen beschrieben, um die technisch und wirtschaftlich beste Lösung zu ermitteln. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI, VOB/A 2019 |
| Schlüsselelemente | ‣ Funktionale Anforderungen, Leistungsziele und Qualitätskriterien statt konkreter Konstruktionen. |
| Verantwortlich | Objektplaner / Fachplaner |
| Praxis‑Hinweise | Bei funktionalen Ausschreibungen wird das Leistungsprogramm genutzt, damit Bieter innovative Lösungen vorschlagen können. Im FM dient es zur Kontrolle von Leistungszielen wie Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. |
Erläuterung
§ 7c VOB/A erlaubt die Darstellung der Leistung durch ein Leistungsprogramm, wenn die Bauaufgabe so beschrieben wird, dass Unternehmen alle entscheidenden Bedingungen erkennen können. Die Bieter müssen den Entwurf und eine Beschreibung der Bauausführung liefern und für selbst ermittelte Mengen die Verantwortung übernehmen. Für Facility‑Manager ermöglicht dies eine funktionale Vergabe und dokumentiert Planungsentscheidungen, Betriebsanforderungen und Lebenszykluskosten.
Leistungsverzeichnisse nach Leistungsbereichen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungsverzeichnisse nach Leistungsbereichen |
| Zweck & Geltungsbereich | Strukturierte Aufstellung der Bauleistungen in Leistungsbereichen (z. B. Technische Gebäudeausrüstung, Rohbau, Ausbau) mit Zuordnung zu Kostengruppen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 276, STLB Bau, HOAI, VOB/A 2019 |
| Schlüsselelemente | ‣ Gliederung der Leistungen nach Kostengruppen und Gewerken (DIN 276). |
| Verantwortlich | Fachplaner / Objektplaner |
| Praxis‑Hinweise | Leistungsverzeichnisse dienen der Angebotserstellung und Kostenkontrolle. Im FM ermöglichen sie die Nachvollziehbarkeit der Kostenstruktur, die Budgetplanung sowie die Einbindung in CAFM Systeme. |
Eignungs‑ und Leistungsnachweise
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Eignung für Bauleistungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters gemäß § 6a VOB/A. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VOB/A 2019 |
| Schlüsselelemente | ‣ Umsatzangaben der letzten drei Geschäftsjahre, Angaben zu vergleichbaren Leistungen sowie Mitarbeiterzahlen. |
| Verantwortlich | Bieter / Auftragnehmer |
| Praxis‑Hinweise | Der Eignungsnachweis ist Pflichtdokument und wird im FM für die Lieferantenbewertung, das Vertragsmanagement und die langfristige Dienstleistersteuerung archiviert. |
Erläuterung
§ 6a VOB/A verlangt, dass die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber geprüft werden. Hierzu gehören Umsatz‑, Referenz‑ und Mitarbeiterangaben sowie Erklärungen zur Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Eignungsprüfung dient der Qualitätssicherung im Vergabeverfahren und der Auswahl geeigneter Partner.
Nachweis technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Leistungsnachweise gemäß VgV |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, insbesondere bei Liefer und Dienstleistungsaufträgen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | § 46 VgV, Richtlinie 2014/24/EU |
| Schlüsselelemente | ‣ Referenzen über vergleichbare Liefer‑ oder Dienstleistungen mit Wert, Ausführungszeit und Auftraggeber. |
| Verantwortlich | Bieter / Auftragnehmer |
| Praxis‑Hinweise | Die Nachweise sind Bestandteil der Angebotsprüfung. Im FM dienen sie zur Bewertung der Fachkompetenz, der technischen Ausstattung und der Qualitätsstandards von Dienstleistern. |
Erläuterung
§ 46 VgV berechtigt den Auftraggeber, Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit zu stellen und geeignete Nachweise zu verlangen. Referenzen, technische Fachkräfte, Qualitätsmaßnahmen und Umweltmanagement sind Beispiele für geeignete Belege. Diese Angaben unterstützen die Auswahl leistungsfähiger Unternehmen und fördern nachhaltige Beschaffung.
Nachweis wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der finanziellen Stabilität des Bieters im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | § 45 VgV, Richtlinie 2014/24/EU |
| Schlüsselelemente | ‣ Angaben zum Jahresumsatz und zu Bilanzkennzahlen, ggf. Mindestjahresumsatz. |
| Verantwortlich | Bieter / Auftragnehmer |
| Praxis‑Hinweise | Diese Nachweise sind Pflichtbestandteil des Vergabeverfahrens. Im FM sind sie wichtig zur Bewertung der Vertragssicherheit und zur Minimierung wirtschaftlicher Risiken. |
Erläuterung
Der Auftraggeber darf Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit stellen, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer die erforderlichen Kapazitäten besitzt. Er kann Mindestumsätze, Bilanzinformationen und Versicherungsnachweise verlangen. Wird ein Mindestjahresumsatz gefordert, darf dieser das Doppelte des geschätzten Auftragswerts nur überschreiten, wenn besondere Risiken vorliegen.
Vergabe‑ und Vertragsunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Ausschreibungs und Vergabeunterlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Zusammenstellung aller Unterlagen, die das Vergabeverfahren definieren (Bekanntmachung, Leistungsbeschreibungen, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen, Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterien). |
| Relevante Regelwerke/Normen | VOB/A, UVgO, VgV, VHB Bund |
| Schlüsselelemente | ‣ Bewerbungsbedingungen und Eignungskriterien. |
| Verantwortlich | Auftraggeber / Vergabestelle |
| Praxis‑Hinweise | Die Vergabeunterlagen müssen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig elektronisch abrufbar sein. Bei schutzbedürftigen Informationen darf der Zugriff beschränkt werden; dies ist im Vergabevermerk zu begründen. Im FM werden die Unterlagen archiviert, um spätere Prüfungen und Audits zu ermöglichen. |
Zuschlagsentscheidung / Vergabevermerk
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Zuschlagsentscheidung und Vergabevermerk |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots und begründet die Zuschlagsentscheidung. Der Vergabevermerk enthält den Nachweis über den gesamten Ablauf des Vergabeverfahrens. |
| Relevante Regelwerke/Normen | § 8 VgV, GWB |
| Schlüsselelemente | ‣ Fortlaufende Dokumentation des Vergabeverfahrens von Beginn an. |
| Verantwortlich | Auftraggeber / Vergabestelle |
| Praxis‑Hinweise | Der Vergabevermerk ist Pflichtdokument zur Revisionssicherheit. Er ermöglicht im FM die Nachvollziehbarkeit der Beauftragungsverfahren und bildet die Basis für Audits, Controlling und Compliance. |
Erläuterung
§ 8 VgV schreibt vor, dass der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren von Beginn an dokumentiert und die Gründe für Auswahlentscheidungen, den Zuschlag und eventuelle Interessenkonflikte festhält. Die Unterlagen müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden. Für das Facility Management bietet der Vergabevermerk die notwendige Transparenz und schützt vor rechtlichen Risiken.
Vertragsunterlagen und Leistungsvereinbarungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bauvertrag / Werkvertrag |
| Zweck & Geltungsbereich | Rechtliche Grundlage zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über die Erbringung der Bauleistungen. In Deutschland ist der Bauvertrag grundsätzlich ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB), der durch Vereinbarung der VOB/B ergänzt werden kann. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 631 ff., VOB/B |
| Schlüsselelemente | ‣ Definition der Vertragsparteien, des Leistungsumfangs und der Leistungsbeschreibung. |
| Verantwortlich | Auftraggeber / Auftragnehmer |
| Praxis‑Hinweise | Im FM dient der Bauvertrag als Grundlage für Nachtragsmanagement, Mängelverfolgung und Leistungsnachweise. Die Einbeziehung der VOB/B stellt ausgewogene Rechte und Pflichten sicher: § 1 VOB/B bestimmt, dass die auszuführende Leistung nach Art und Umfang durch den Vertrag und die Leistungsbeschreibung festgelegt ist, und definiert eine Rangfolge der Vertragsunterlagen. Gemäß § 631 BGB verpflichtet der Werkvertrag den Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes und den Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. |
Erläuterung
Der Bauvertrag als Werkvertrag begründet Pflichten für beide Parteien: Der Unternehmer muss das vereinbarte Werk herstellen, der Besteller den vereinbarten Preis zahlen. Die Einbeziehung der VOB/B legt darüber hinaus Art und Umfang der Leistung fest und regelt Vergütung, Fristen, Änderungen sowie Mängelansprüche. Im Facility Management werden Bauverträge und Werkverträge archiviert, um Nachträge, Mängel und Gewährleistungsfristen zu überwachen.
Spezifikations‑ und Qualitätsdokumente
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungsbeschreibung / Spezifikation |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Festlegung der technischen, funktionalen und qualitativen Anforderungen an Bau und Baudienstleistungen; Grundlage für eine eindeutige Leistungserbringung und Vertragsgestaltung |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN ISO 9000; DIN ISO 20400 (Nachhaltige Beschaffung) |
| Schlüsselelemente | • Leistungsumfang, Materialien und anwendbare Normen |
| Verantwortlich | Auftraggeber / Fachplaner / Projektsteuerer |
| Praxis‑Hinweise | Grundlage für Ausschreibung, Ausführung und Leistungsprüfung; Bestandteil der Vergabeunterlagen nach VOB/A |
Erläuterung
Die Leistungsbeschreibung ist das zentrale Steuerungsinstrument für Bauleistungen. Sie definiert den Leistungsumfang in objektiver und nachvollziehbarer Weise und dient als Referenz für die Prüfung von Angeboten, die Vergabeentscheidung und die spätere Ausführungsüberwachung. Im Facility‑Management ermöglicht sie eine präzise Leistungskontrolle, unterstützt das Nachtragsmanagement und ist Voraussetzung für die Einhaltung der Qualitätsstandards. Die VOB/A verlangt, dass Bauleistungen erst ausgeschrieben werden dürfen, wenn alle Vergabeunterlagen – insbesondere die Leistungsbeschreibung – fertiggestellt sind. Nachhaltigkeitsanforderungen nach DIN ISO 20400 und Qualitätsanforderungen gemäß DIN EN ISO 9000 sollten in der Spezifikation integriert werden, um ökologische und soziale Kriterien systematisch zu berücksichtigen und eine fortlaufende Qualitätsverbesserung sicherzustellen.
Ausschreibungsunterlagen (öffentlicher Auftraggeber)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Ausschreibungsunterlagen für Bau und Bauleistungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Formale und inhaltliche Grundlage für die Durchführung des Vergabeverfahrens bei öffentlichen Auftraggebern |
| Relevante Regelwerke/Normen | UVgO, VgV, VOB/A 2019, HOAI |
| Schlüsselelemente | • Leistungsbeschreibung und gewählte Vergabeart (offen, beschränkt, freihändig) |
| Verantwortlich | Auftraggeber / Vergabestelle / Planer nach HOAI |
| Praxis‑Hinweise | Pflichtunterlagen gemäß VOB/A § 9; bilden die Basis für Angebotsbewertung, Vergabeentscheidungen und rechtssichere Dokumentation |
Erläuterung
Ausschreibungsunterlagen dienen der Gleichbehandlung aller Bieter und gewährleisten die Transparenz des Vergabeverfahrens. Nach VOB/A müssen Bauleistungen im Wettbewerb vergeben werden und dürfen Unternehmen nicht diskriminieren. Die Unterlagen enthalten sämtliche Informationen, die ein Bieter benötigt, um ein prüfbares Angebot einzureichen, darunter die Leistungsbeschreibung, die gewählte Verfahrensart und die Zuschlagskriterien. Öffentliche Auftraggeber unterliegen der VgV; diese verpflichtet sie, das Vergabeverfahren fortlaufend in Textform zu dokumentieren und einen Vergabevermerk zu erstellen, der u. a. die berücksichtigten und nicht berücksichtigten Bieter sowie die Gründe der Auswahl enthält. Für die Beschaffung unterhalb der EU‑Schwellenwerte gelten ergänzend die Bestimmungen der UVgO, die Wettbewerb, Transparenz und Wirtschaftlichkeit verankert. Im Facility‑Management sind die Ausschreibungsunterlagen Teil der Projekt‑ und Vertragsakte und dienen der Auditfähigkeit.
Ausschreibungsunterlagen – Bauleistungen (nach VOB/A)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Ausschreibungsunterlagen – Bauleistungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Vorbereitung der Leistungsbeschreibung und Angebotsauswertung gemäß VOB/A |
| Relevante Regelwerke/Normen | VOB/A 2019, HOAI |
| Schlüsselelemente | • Leistungsverzeichnisse mit Positionsnummern |
| Verantwortlich | Auftraggeber / Objektplaner / Fachplaner TGA |
| Praxis‑Hinweise | Zentrales Dokument für Preis und Leistungsbewertung; Grundlage der Vergabeentscheidung; Bestandteil der Bauaktenführung |
Erläuterung
Die VOB/A unterscheidet verschiedene Vergabearten – Öffentliche Ausschreibung, Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe. Die Ausschreibungsunterlagen für Bauleistungen enthalten detaillierte Leistungsverzeichnisse mit Positionsnummern, die eine vergleichbare und nachvollziehbare Angebotsbewertung ermöglichen. Nebenangebote und Alternativen sind zulässig, müssen aber in den Unterlagen klar geregelt werden. Die Einhaltung der Angebotsfristen ist sicherzustellen, und die Eignungs‑ sowie Zuschlagskriterien sind transparent darzustellen. Im Facility‑Management sind diese Unterlagen wesentlicher Bestandteil des Vergabemanagements und unterstützen die revisionssichere Dokumentation.
Vergabe‑ und Vertragsdokumente
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Vergabevermerk / Award Note |
| Zweck & Geltungsbereich | Begründung und Dokumentation der Zuschlagsentscheidung im Vergabeverfahren |
| Relevante Regelwerke/Normen | VgV, UVgO |
| Schlüsselelemente | • Angebotsbewertung und Entscheidungsmatrix |
| Verantwortlich | Auftraggeber / Vergabestelle |
| Praxis‑Hinweise | Pflichtdokument gemäß VgV § 8; wird bei Nachprüfungsverfahren oder Audits vorgelegt |
Erläuterung
Der Vergabevermerk ist das zentrale Dokument der Verfahrensdokumentation. Laut VgV muss der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortlaufend dokumentieren und einen Vergabevermerk mit Angaben zu den ausgewählten und abgelehnten Bietern, den Gründen für deren Auswahl bzw. Ablehnung, der angewandten Verfahrensart, dem Auftragswert sowie den Gründen für die Vergabeentscheidung erstellen. Dieses Dokument dient der Nachvollziehbarkeit und Transparenz und ist bei vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, internen Audits oder externen Prüfungen vorzulegen. Im Facility‑Management bildet der Vergabevermerk die Basis für Compliance‑Prüfungen und die Sicherstellung rechtskonformer Abläufe.
Vergabeentscheidung / Zuschlag
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Vergabeentscheidung / Zuschlag |
| Zweck & Geltungsbereich | Formelle Mitteilung des Zuschlags an den erfolgreichen Bieter; Abschluss des Vergabeverfahrens |
| Relevante Regelwerke/Normen | VOB/A 2019 |
| Schlüsselelemente | • Zuschlagsschreiben an den Auftragnehmer |
| Verantwortlich | Auftraggeber / Vergabestelle |
| Praxis‑Hinweise | Bestandteil der Vergabeakte; Grundlage für Vertragsabschluss und Rechnungsprüfung |
Erläuterung
Der Zuschlagsschreiben stellt den offiziellen Vertragsabschluss dar. Nach der Bewertung der Angebote und der Erstellung des Vergabevermerks wird das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt und der Zuschlag erteilt. Die VOB/A fordert, dass Bauleistungen an fachkundige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen vergeben werden. Das Zuschlagsschreiben enthält sämtliche Vertragsbedingungen, Preisfestlegungen und den Vergabetermin und bildet die Grundlage für den Beginn der vertraglichen Leistungserbringung. Im Facility‑Management dient dieses Dokument zur Budgetfreigabe, zur Leistungsüberwachung und zur späteren Rechnungsprüfung.
Vertrag (Bau‑ oder Dienstleistungsvertrag)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Vertrag für Bauleistungen / Baudienstleistungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Regelt Rechte, Pflichten, Zahlungsbedingungen und Haftungsfragen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer |
| Relevante Regelwerke/Normen | Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), VOB/B, DIN EN ISO 9000 |
| Schlüsselelemente | • Vertragsparteien und Leistungsumfang |
| Verantwortlich | Auftraggeber & Auftragnehmer |
| Praxis‑Hinweise | Bestandteil der Bauakte; Grundlage für Leistungsüberwachung; dient im FM zur Vertragssteuerung |
Erläuterung
Der Bau‑ oder Dienstleistungsvertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit der Parteien. Das BGB enthält in den §§ 631 ff. spezielle Regelungen für Werkverträge, darunter Bauverträge. Es regelt den Vertragsgegenstand und die Vergütung (§ 631 BGB), die Beschaffenheit und Ausführungsfrist (§ 633 BGB), die Mängelrechte des Bestellers (§ 634 BGB) sowie Abnahme, Vergütungs‑ und Sicherheitsregelungen. In der Praxis werden häufig die Bestimmungen der VOB/B als Allgemeine Vertragsbedingungen vereinbart. Die VOB/B legt fest, dass die auszuführende Leistung nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt wird und definiert die Reihenfolge bei Widersprüchen zwischen Vertragsbestandteilen. Sie regelt zudem Vergütungsgrundsätze und Preisanpassungen bei Mengenabweichungen oder Leistungsänderungen. Im Facility‑Management ist der Vertrag die Basis für Leistungsüberwachung, Nachtragsmanagement und die Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen.
Vertragsbedingungen für Bauleistungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Vertragsbedingungen für Bauleistungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Ergänzende Vertragsgrundlagen zur Leistungsbeschreibung und zum Bauvertrag |
| Relevante Regelwerke/Normen | VOB/A 2019, VOB/B |
| Schlüsselelemente | • Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) |
| Verantwortlich | Auftraggeber / Bauherr |
| Praxis‑Hinweise | Bestandteil jeder Ausschreibung; dient der Standardisierung und Rechtssicherheit bei Vertragsabschlüssen |
Erläuterung
Die Vertragsbedingungen nach VOB/B konkretisieren die operativen, technischen und rechtlichen Anforderungen an die Bauleistung. Der Auftraggeber hat das Recht, Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen; nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auszuführen, sofern der Betrieb des Auftragnehmers darauf eingerichtet ist. Die VOB/B regelt auch, dass bei Mengenänderungen oder Leistungsänderungen neue Preise unter Berücksichtigung der Mehr‑ oder Minderkosten zu vereinbaren sind. Sie legt fest, dass nicht beauftragte Leistungen ohne Anerkennung durch den Auftraggeber nicht vergütet werden. Durch die Integration dieser Vertragsbedingungen in die Ausschreibung wird eine einheitliche und rechtsichere Vertragsgrundlage geschaffen, die im Facility‑Management für die Leistungssteuerung und das Nachtragsmanagement essenziell ist.
Dokumentation zur nachhaltigen Beschaffung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis nachhaltiger Beschaffungsprozesse |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation von ökologischen und sozialen Beschaffungskriterien bei Bau und Baudienstleistungen; Grundlage für die Umsetzung von ESG und EU Taxonomieanforderungen |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN ISO 20400; DIN EN ISO 9000 |
| Schlüsselelemente | • Lieferantenbewertung nach Nachhaltigkeitskriterien |
| Verantwortlich | Auftraggeber / Einkauf / Qualitätsmanagement |
| Praxis‑Hinweise | Bestandteil der Qualitätsmanagement und ESG Berichte im FM; Grundlage für nachhaltige Vergabestrategien |
Erläuterung
Nachhaltige Beschaffung trägt zur langfristigen Werterhaltung von Gebäuden und zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen bei. Die Norm DIN ISO 20400 stellt einen Leitfaden für die nachhaltige Beschaffung dar. Die Grundprinzipien umfassen Verantwortlichkeit, Transparenz und ethisches Verhalten im Beschaffungsprozess. Sie fordern, dass nicht nur die Qualität der Waren, sondern auch die Zusammenarbeit mit nachhaltig agierenden Lieferanten bewertet wird. Im Facility‑Management wird im Rahmen der Beschaffungsdokumentation beispielsweise festgehalten, wie Lieferanten anhand von Umwelt‑, Sozial‑ und Governance‑Kriterien bewertet werden, welche Nachweise zur Herkunft der Materialien vorliegen und wie die Einhaltung von Arbeits‑ und Sozialstandards überprüft wird. Die Ergebnisse dieser Bewertungen werden als Teil des Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9000 dokumentiert und dienen dem Nachweis gegenüber Stakeholdern und Audits.
